Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Im Saarland zumindest gibts es mittlerweiler die Motorsportzulassung, also Eintragungen relativ problemlos, allerdings das Auto im Straßenverkehr nutzen fällt damit soweit flach.

  • Das klingt wirklich alles schon sehr gut!


    Mich würde jetzt noch interessieren, was der Spaß kostet.
    §70 Ausnahmegenehmigung klingt sehr teuer!
    4 Stellen die Geld haben wollen, DMSB, Sachverständiger, TÜV Prüfer, Zulassungsstelle.
    Mit was wird zu rechnen sein? Kann das schon jemand abschätzen?

  • Rallye-Vignette TÜV Zulassung Abnahme ----> wahrscheinlich jedoch nicht für die Gruppe H u. G


    Habt Ihr schon mal darüber nachgedacht warum es diese Rallye-Vignette geben soll ???


    .... genau damit ausgeschriebenen u. erlaubten Gruppen die Eintragung erleichtert wird....Z. B. den R Klassen!


    Gruppen die jedoch unerwünscht u. somit verboten werden u. nicht mehr ausgeschrieben werden zählen jedoch
    nicht dazu...!!!!!!!!!!!!!!!!


    Genau das heißt dann, daß es fast unmöglich werden soll ein H oder G Auto aufzubauen, denn wer bekommt eine Vignette für ein Auto das einer Gruppe angehört die verboten wird.


    Habt Ihr darüber schon mal nachgedacht ?


  • Und was hat die Eintragung von Sitzen, Gurten, Lenkrad oder Flyoff bzw. die Austragung von Airbags mit der Klasse zu tun, in der das fahrzeug starten soll?
    Ist für alle gleich, egal ob F, N, GT oder R!

  • Und was hat die Eintragung von Sitzen, Gurten, Lenkrad oder Flyoff bzw. die Austragung von Airbags mit der Klasse zu tun, in der das fahrzeug starten soll?
    Ist für alle gleich, egal ob F, N, GT oder R!


    Die Ein-/Austragung hat mit der Klasse gar nichts zu tun!


    Zumindest in den Gruppen die Du aufzählst nicht.


    Ich sprach ja auch von G u. H.


    Oder denkst Du, daß jemand der G u. H weg haben möchte ausgerechnet diesen Fahrzeugen dann die Möglichkeit von Erleichterungen bei Eintragungen gibt ?

  • Da hat der DMSB auch mal was Gutes gemacht:


    Das wissen wir wenn wir die Nutzungseinschränkungen kennen!


    § 70 besteht aus zwei Dingen. Einmal das Gutachten und einmal die Genehmigung. Das Ministerium wollte von uns 50€.


    Ich sehe die Vingnette schon im Zusammenhang mit der Gruppe H/G Geschichte! Wenn aus den H Autos F Autos werden muss halt viel eingetragen werden.


    Gruß Manuel

  • An einem vernünftigen H-Auto ist jetzt schon alles eingetragen. Sonst dürfte es an keiner Rallye teilnehmen, da es keine legale Straßenzulassung hätte :)


    Außerdem steht die H mit in dem Arbeitsblatt...

  • An einem vernünftigen H-Auto ist jetzt schon alles eingetragen. Sonst dürfte es an keiner Rallye teilnehmen, da es keine legale Straßenzulassung hätte :)


    Außerdem steht die H mit in dem Arbeitsblatt...


    Servus,


    daß ist ja mal eine gute Neuigkeit, wenn die H da mit drin steht :)


    Danke für die Info

  • Ich sehe die Vingnette schon im Zusammenhang mit der Gruppe H/G Geschichte! Wenn aus den H Autos F Autos werden muss halt viel eingetragen werden.


    Gruß Manuel


    Was muss denn bei einem F-Auto eingetragen werden, was bei einem H-Auto nicht eingetragen wird?
    Das ist doch Unfug, es muss beim H auch alles drin stehen(müsste!).
    Ich kopier jetzt nicht den kompletten Absatz, aber es steht für alle gleichlautend, dass alle Änderungen eingetragen sein müssen.

  • Gestern auf der Zulassungsstelle beim Abmelden. Der Typ hinter der Scheibe erklärte mir, dass ich bei der Wiederzulassung solch eine Plakette benötige.


    An meinem kleinen H-Renner ist aber alles eingetragen.


    Brauche ich diese Vignette jetzt, oder nicht?


    Danke für Antworten.

  • Das klingt wirklich alles schon sehr gut!


    Mich würde jetzt noch interessieren, was der Spaß kostet.
    §70 Ausnahmegenehmigung klingt sehr teuer!
    4 Stellen die Geld haben wollen, DMSB, Sachverständiger, TÜV Prüfer, Zulassungsstelle.
    Mit was wird zu rechnen sein? Kann das schon jemand abschätzen?





    Ich habe aktuell die Problematik mit der Hauptuntersuchung und TÜV Abnahme für
    ein Auto nach Anhang K. Nach Auskunft eines DEKRA Prüfers ist wohl im Hinblick auf die
    Ausnahmegenehmigung geplant, daß für alle verbauten Teile die keine ABE haben,
    jeweils Einzelgutachten für die Eintragung vorgelegt werden müssen.
    Kosten in meinem Falle ca. 6.000 Euro oder mehr.


    Von wegen, das klingt gut, oder das hat der DMSB gut gemacht,


    er hat es teuer und überbürokratisch
    gemacht.


    Warum denn erst zum DMSB Sachverständigen (TÜV oder DEKRA) für die Grund-
    abnahme
    und dann zum amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV oder DEKRA).


    Was kann der DMSB Sachverständige nicht, was der amtlich anerkannte Sach-
    verständige angeblich mehr kann. Es sind doch in der Regel die gleichen, wenn
    nicht sogar die selben Institutionen.


    Zweimal kassieren (TÜV Lobby)

    Und wenn Du meinst es geht nichts mehr, dann stellst das Auto einfach quer




  • Guten Tach!


    Wir hatten vor einem Jahr noch die Einschränkung, dass nur Fahrer mit Lizenz fahren durften.
    Der DMSB (Herr Fürst) hat diese Vorschrift verhindern können.
    Werkstattfahrt,Probefahrt und auf der Straße hin zur Veranstaltung soll gehen.



    Bei der Vignettengeschichte sehe ich ältere Autos als nicht so stark betroffen an.


    Bei neueren Autos wie z.B. einem 133 Ps starken Auto eines frz. Herstellers, war es in Westdeutschland
    fast unmöglich , sich z.B. Airbags aus- oder homologierte Bremsenänderungen eintragen zu lassen.


    Diese Änderungen nach Homologationsblatt werden nun keine Probleme mehr machen.
    Das Homo-Blatt beantragte der Hersteller.Es ist quasi wie eine Herstellerbescheinigung zu sehen.


    Ob es auch nicht homologierte Autos so einfach haben wird man sehen.Ik weet et nich'.



    Allen einen schönen Tag !


    Sepp

    Einmal editiert, zuletzt von Sepp Loob ()


  • Moin,


    das ist Quatsch...die haben einfach keine Ahnung gehabt.

  • Wo steht jetzt eigentlich, was es für Einschränkungen für Fahrzeuge mit Vignetten-Zulassung gibt?
    Definiert das jede Zulassungsbehörde für sich, wenn sie der Ausnahmegenehmigung zustimmt durch einen Zusatz im Schein wie z.B. "nur für Motorsport" oder "nur für Verbindungsetappen während einer Rallye",... oder wie ist das geregelt?

  • Ich habe aktuell die Problematik mit der Hauptuntersuchung und TÜV Abnahme für
    ein Auto nach Anhang K. Nach Auskunft eines DEKRA Prüfers ist wohl im Hinblick auf die
    Ausnahmegenehmigung geplant, daß für alle verbauten Teile die keine ABE haben,
    jeweils Einzelgutachten für die Eintragung vorgelegt werden müssen.
    Kosten in meinem Falle ca. 6.000 Euro oder mehr.


    Was ist daran anders als bisher? Bisher müssen alle Teile ohne ABE oder Gutachten nach §21 Einzelabnahme eingetragen werden - also diese Kosten hatte man bisher auch schon.


    Was ich nicht verstehe ist der Sinn und Umfang der "Grundabnahme" durch DMSB-Sachverständigen mit Zusatzbefugnis StVZO.
    "Bei der Grundabnahme werden die vom Fahrzeughalter beschriebenen Angaben überprüft und ggf. Daten im Kraftfahrzeugpass vervollständigt." --> das kann doch auch jeder "normale" amtlich anerkannte Sachverständige?!


    Einziger Vorteil, den ich sehe: Da man jetzt keine §21 Einzelabnahme mehr benötigt, kann theoretisch alles auch von einem DEKRA'ler gemacht werden. §21 darf ja in Süd-D nur der TÜV und in Nord-D nur die DEKRA.

  • Zitat

    Einziger Vorteil, den ich sehe: Da man jetzt keine §21 Einzelabnahme mehr benötigt, kann theoretisch alles auch von einem DEKRA'ler gemacht werden. §21 darf ja in Süd-D nur der TÜV und in Nord-D nur die DEKRA.


    das siehst Du falsch. Hier im Westen ist das TÜV-Sache und im Osten Dekra!!!

  • Definiert das jede Zulassungsbehörde für sich, wenn sie der Ausnahmegenehmigung zustimmt durch einen Zusatz im Schein wie z.B. "nur für Motorsport" oder "nur für Verbindungsetappen während einer Rallye",... oder wie ist das geregelt?


    Das für das Bundesland zuständige Verkehrs-Ministerium erteilt die "Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO" und legt Bedingungen und Auflagen fest. Da es Ländersache ist kann quer durch Deutschland was anderes drinstehen. Hier wollte der DMSB eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer verhandeln.

    Einmal editiert, zuletzt von sttec1 ()

  • Hallo ,
    mal eine Frage:
    Bevor ich nächstes Jahr auf die Schnauze falle.Mein Fahrzeug ist zugelassen , alles eingetragen, brauche ich das Pickerl trozdem? Wenn ja, ist das ein Grund für mich NAVC zufahren .


    Gruß Christian

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