Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Nicht jeder der sowas reinbaut, will automatisch Rallye fahren. Ansonsten wäre ja die ganze Tuning-Szene ins Knie gef....


    Den Jungs haben wir das aber am Ende zu verdanken! Da wird jede Menge unzertifizierter Scheiß zusammengeschraubt und dann bunte Motorsportsticker drangeklebt. Mich wundert es also nicht, wenn TÜV Prüfer verzweifeln...


    Ich bin froh das bei mir alles eingetragen ist und ich mich nicht mit immer neuen unnötigen Details rumärgern muß. Das ist mit einer der Gründe, warum ich an dem Auto festhalte und damit auch 2014 wieder an den Start gehe.


    Was ich aber gut finde ist, das einige User ausreichend Stehvermögen beweisen und weder Geld noch Mühen scheuen. Auch wenn es nicht immer einfach ist und garantiert einige Nerven kostet.


    Grüße
    Christian

  • Also es ging um einen BMW E36 3.28i.


    Das mit dem so zum TÜV gehen mag noch bei gewissen Umbauten gehen, hat aber aufgrund der stetigen Kontrollen krasse Grenzen gefunden. Nach 2 nachgewiesenen Vergehen von halblegalen Eintragungen kann der Sachverständige seinen Stempel abgeben wurde mir gestern von einem Insider gesagt. Ich selber habe es ja versucht auf die altmodische Art muss aber sagen, dass ich es so auch nicht berreue.

  • wollt dieses Thema mal wieder aufgreifen da es ja relativ ruhig darum geworden ist nun aber laut DMSB für jedes Rallyefahrzeug ab 2017 vorgeschrieben wird.


    Ich habe gestern meine KFP Abnahme abgeschlossen, diese habe ich im Bundesland Thüringen machen lassen da der dortige Sachverständige meine bereits eingetragenen Änderungen anerkannt hat was der Kollege in Hessen nicht wollte.
    Nun werden ja Eintragungen vorgenommen die vorher nicht oder nur schwer möglich waren (Getriebeübersetzungen usw.), alle Änderungen beziehen sich auf die Ausnahmegenehmigung. Mit dem Fahrzeug soll es dann nur noch möglich sein am Wettbewerb teilzunehmen und zu Test- Werkstatt und Überführungsfahrten.


    Hier ist das Land Hessen wieder mal das einzige Bundesland was sich über diese Regelung hinwegsetzt.
    Die Ausnahmegenehmigung wird nur für die Veranstaltungen erteilt. Zur Tankstelle, Achsvermessung o.ä. darf nicht "auf Achse" gefahren werden. Kleine Testfahrten vor der Veranstaltung sind somit auch nicht mehr möglich. Ich frage mich langsam was das alles soll, erst soll den Aktiven ermöglicht werden das Auto komplett abnehmen zu lassen sodass alles nun völlig legal eingetragen ist und nun gibt es solche Auflagen.;(

  • Zur Tankstelle, (



    Hi!


    Ich spiele ungern den Buhmann, aber das ist auch bei H-Kennzeichen nicht erlaubt!


    Es ist egal mit welcher Sonderzulassung ein Auto bewegt wird, es sind immer nur Probe- und Überführungsfahrten sowie die Teilnahme an Veranstaltungen erlaubt. Jeder andere Begriff ist nicht legal...


    Sollte es tatsächlich so sein, das man ab 2017 für den Rallyesport eine Sonderzulassung brauche, dann werden die Starterfelder eben noch kleiner.


    Schade!
    Christian

  • [quote='Antischrott','http://woltlab.rallye-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=369011#post369011']Hi!


    Ich spiele ungern den Buhmann, aber das ist auch bei H-Kennzeichen nicht erlaubt!


    Was Du meinst sind die 07 Zulassungen mit einem H Fahr ich immer und überall wo ich möchte :D

  • Hi!


    Das ist leider eine falsche Info! In irgendeiner Oldtimer Markt Ausgabe der letzten 2 Jahre (?) gab es genau darum viel Aufregung...


    Bei einem H-Kennzeichen ist jede gewerbsmäßige Fahrt nicht gestattet, darunter fällt auch der Weg zur Arbeit. Ebenso ist "nur" tanken nicht gestattet, bei Anhängern mit H-Kennzeichen ist mit Transportieren schluß. Ein historischer Renntransporter mit nicht historischem Rennsportfahrzeug ist bereits fragwürdige Grauzone.


    Sicher wird das im Sinne der Oldtimerliebhaberei sehr großzügig ausgelegt, kann im Falle einer Kontrolle aber durchaus sehr ärgerlich werden.


    Unser örtliches Straßenverkehrsamt unterscheidet auch nicht mehr zwischen 07 und H, gleiche Zugangsvoraussetzungen in Bezug auf Alter und Gutachten. Das 07er wird fast gar nicht mehr erteilt. Wer es hat, der sollte es festhalten, insbesondere dann wenn das Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt es.


    Und den ganzen Ärger gibt es wahrscheinlich wieder mal nur wegen irgendwelcher Prollspacken mit Tuningrostlauben. Ach, den Herrn Finanzminister nicht vergessen, dem entgehen ja Steuern wenn Herr X mit seinem Vorkriegsoldtimer zur Arbeit fährt.... :confused: ...


    Am besten mal googeln, da wird einiges im Netz stehen, Information schadet nie!


    Grüße
    Christian

  • Dein Wissensstand ist nicht auf dem neuesten Stand. Seit 11.2011 ist das so, dass die Bedingungen für die Zulassung gleich sind. Nämlich HU, H-Gutachten und evtl. AU. Auch sind die Vergabe Kriterien für 07 per Gesetz für alle StV Ämter seit dem gleich. Davor gab es kein Gesetz und alle haben es unterschiedlich gehandhabt.
    Also nochmal zur Klarstellung. H-Kennzeichen ohne jede Einschränkungen, sogar zum ziehen von Anhängern oder ähnliches. 07 nur mit Einschränkungen für Veranstaltungen, Probe- und Überführungsfahrten. Kein Tanken, Waschen oder Spazieren fahren.
    Mit der Rallye-Vignette versucht der DMSB sich ein Motorsport Monopol durch die Hintertür zu sichern. Wer ein Auto mit diesen Bedingungen bei Rallyes bewegt kann das nicht bei NAVC Veranstaltungen tun. Aus meiner Sicht ist das sehr bedenklich. Scheint beim NAVC aber keinen zu interessieren.

  • Wie verhält sich das dann mit KFP und Kraftfahrzeugsteuer :confused: Wird die in vollem Umfang erhoben, oder wird diese dann angeglichen, da ich ja nicht mehr im Öffentlichen Verkehr fahren kann, wie ich will?

  • @ Antischrott


    das mit der Tankstelle war auch nur ein Beispiel, zumindest war angedacht (und das wird auch von allen Bundesländern so gehandhabt, nur eben nicht in Hessen) das Test- und Überführungsfahrten genehmigt sind mit Nachweis (z.B. Nennbestätigung).
    Im Ausnahmegutachten bzw. auch KFZ-Schein steht ausdrücklich das nur fahrten auf der jeweiligen Veranstaltung erlaubt sind. Alle anderen fahrten sind nicht erlaubt. Das bezieht sich bei mir auf das geänderte Geräuschverhalten was nicht mit der StVzO entspricht.

  • @Rallye DAW


    Bleibt immer noch meine Frage an dich woher du die Information hast, dass die Plakette für alle Rallyefahrzeuge ab 2017 Pflicht sein soll??????


    Ich konnte diesbezüglich nichts finden.


    Wo kann man das nachlesen????


    Gruß


    Chriss

  • Im Rallye-Magazin. Wenn ich für mein Fahrzeug (wo alles eingetragen ist) eine Rallye-Vignette brauche, werde ich wohl endlich auf die Rundstrecke wechseln.

  • ja stand im Rallye-Mag (Print-Ausgabe), hatte auch nochmal mit dem DMSB telefoniert, auch da ist wohl schon ein Schreiben rumgegangen wo es um die Pflicht für den KFP ab 2017 geht, näheres hierzu konnte mir noch keiner sagen.
    hab heute vorab per FAX meine Ausnahmegenehmigung bekommen, hier mal ein Auszug :



    Schön wenn man mal sein Auto kurz vor der Veranstaltung einem Funktionstest unterziehen will (Bremsleistung usw...), hier gehts doch auch um die Sicherheit von Zuschauern und allen Beteiligten auf den Veranstaltungen. Man wird schon wieder dazu gezwungen gegen das Gesetz bzw. StVZO. zu verstossen ;(

  • Sollte das wirklich kommen, werde ich mir eine andere Motorsportalternative suchen!


    Ich werde doch ein Teufel tun und mein Auto wo alles eingetragen und getüvt ist dieser Prozedur zu unterziehen um dann nachher keinen Meter mehr legal damit fahren zu können! Wohl gemerkt in Hessen, in anderen Bundesländern geht so was ja wohl...


    Man muss sich wirklich fragen was diese Sch... soll!


    Es sollte doch nur eine Erleichterung sein ein Rallyeauto legal getüvt zu bekommen und ab 2017 kann man sich dann überlegen ob man noch Rallye beim DMSB fahren will oder ob man sein Auto noch zur Tankstelle fahren darf.


    Wenn diese Regel kommen soll, dann bitte nur wenn Deutschlandweit gleiche Bedingungen bestehen! Nämlich Erprobungsfahrten, Tanken, Instandhaltungsfahrten, Werkstadtfahrten und Fahrten zu und während der Veranstaltung erlaubt!
    Alles andere ist Unsinn!


    Gruß


    Chriss

  • Man könnte ja die Jahresfahrleistung auf 4000-5000 km begrenzen , das würde schonmal verhindern das da Leute mit solchen Autos von Disco zu Disco fahren.Wir nutzen unser Rallye Auto auch wenn ein anderes Auto mal zur Reparatur ist um an die Arbeit zu kommen, was ist schon dabei.

  • Wenn es wirklich so kommen sollte, dann werde ich mein Hobby komplett aufgeben. So langsam habe ich dann die Nase voll von dieser Sch.... .


    Ich habe in den letzten 2 Jahren mein Auto neu aufgebaut und alles neu (legal) eintragen lassen, und nun soll ich dann alles noch mal machen? So ein Blödsinn! Das macht mich echt sauer. :mad:


    Dieser Sport ist schon teuer genug, aber so wird man auch die kleinen Privatfahrer los die alles aus ihrer eigenen Tasche finanzieren.


    Jeder Jugendliche der ein aufgebautes Auto hat, darf damit legal auf der Straße fahren.

    Wir dürfen das dann nicht?


    Obwohl unsere Fahrzeuge meistens in einem besseren Zustand sind als andere normale Straßenauto´s.


    Warum kann man es denn nicht so belassen wie es ist?


    z.B so:


    Bestandsschutz für die Fahrzeuge wo alles eingetragen ist.


    KFP für die jenigen, wo es eben anders legal nicht funktioniert.( Airbag, Lenkrad, Sitze usw.) Aber trotzdem muss es möglich sein das Fahrzeug legal bewegen zu dürfen. ( Werkstatt, Probefahrt, Tanken usw.)

    Ich bremse nur zum kotzen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!