Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Hallo Rallyefreunde.
    Ich habe aufgrund der Brisanz des Themas eine durchaus leicht provokative Email an den DMSB / Herr Fürst geschrieben, die Antwort war durchaus aufschlussreich.
    Die Kernaussagen darin waren:


    - Der Geltungsbereich ist auf Seite 2 im KFP klar definiert, Gruppe G Fahrzeuge brauchen zwar den Pass, dürfen aber ohne Einschränkung im täglichen Gebrauch eingesetzt werden.


    - Falls es in Hessen (oder sonst irgendwo) angeblich andere Regeln gibt bitte um Benennung eines konkreten Falls, der DMSB würde sich dann gerne um Änderung bemühen.


    - Jeder Rallyefahrer kann auf lange Sicht froh sein dass uns die Verkehrsministerien mit dem KFP entgegenkommen, der Rallyesport hätte sonst eine schlechte Zukunft!


    Gruß Franz.

  • So ganz grundsätzlich hat der Herr Fürst da schon Recht.


    Ich sehe eh keine allzu große Zukunft mehr für den "kleinen" Rallyesport.


    Rasen ist bei den jungen Leuten halt out. Autoschrauben auch. Autofahren ist Mittel zum Zweck, ich kenne eigentlich kaum noch Jugendliche oder junge Erwachsene, die wirklich Autonarren sind. Die die ich kenne stehen dann entweder auf gehätschelte Oldies, oder eben auf "fette Schlitten".


    In meinem engeren Umfeld gibt es bei den jungen Leuten gerade mal Einen, dem das Fahren im Grenzbereich ein bisschen vertraut ist. Früher war das anders... Praktisch jeder der was auf sich hielt, hat sein erstes billiges Auto "fahrerisch ausgereizt". Oft genug endete das ja auch dramatisch...


    Die Stimmung bei der Politik und in der Allgemeinheit ist nicht gerade "pro Rallye". Sie spiegelt diese Entwicklung wieder.


    Einerseits steuert der DMSB zwar durchaus anerkennenswert in die Richtung, Rallye trotz aller Probleme mit den Sicherheitskonzepten moderner Fahrzeuge weiterhin zu ermöglichen. Andererseits vergrätzt er aber auch die Aktiven. Nach dem Motto, wenn nur noch ein paar Rallyes gibt, wo nur noch ein paar sehr gut betuchte Leute teilnehmen, dann verschwindet das Thema so weit aus der Öffentlichkeit, dass man nicht mehr weiter auffällt... Ich denke, die Sache ist hoffnungslos, wir sind wohl die letzten, die Rallye als Hobby mit einem durchschnittlichen Einkommen und viel Enthusiasmus noch stemmen konnten...


    So, genug gejammert. Mit einer solchen Einschränkung für Gruppe-H oder F-Fahrzeuge könnte ich persönlich leben. Unser 1-er Golf hat eh ne 07-Zulassung, unterliegt also ohnehin diesen Beschränkungen. Allerdings sparen wir dadurch auch mächtig Steuern.


    Gruss Jo




  • Hallo Jo,


    gerade der "kleine" Rallyesport könnte noch günstigst funktionieren. Man müßte es nur wollen....


    Der "große(?)" Rallyesport in Deutschland wird dagegen gerade endgültig plattgemacht.


    Zurück zum Thema:


    Die gesetzlichen deutschen+europäischen Vorschriften bringen auch die Sachverständigen in arge
    Bedrängnis, die für euch Eintragungen -oft an der Grenze zur Legalität- durchgeführt hatten.


    Deshalb ist es gut und wichtig, dass Prüfer von TÜV,Dekra etc. durch die jetzige Lösung aus der
    "Schußlinie" kommen.
    Schon vergessen ? Der TÜV-Nord machte 2-3 Jahre überhaupt keine Motorsport-Abnahmen mehr.


    Versetzt Euch einfach mal in die Lage eines Sachverständigen, der für die "rollenden Granaten" mit seinem Namen unterschreiben soll....



    Sepp

    Einmal editiert, zuletzt von Sepp Loob ()

  • Ich glaube ein Großteil der Leute hier kann sich nicht vorstellen wie brisant es um Autos ohne KFP (außer Gruppe G) stehen kann. Die Dinger sind bis auf die G-Autos, alle illegal auf deutschen Straßen unterwegs! Die Prüfer haben nur gewagte Ausnahmen gemacht und sich damit selbst gefährdet. Mittlerweile geht es bei denen ganz offiziell um den Job der Gutachter in solchen Fällen. Daher ist diese Lösung zwar ärgerlich teuer, zumindestens aber rechtlich Wasserdicht. Die Zulassung nach §70 StvZO ist eigentlich nur für Prototypen der Autoindustrie und Spezialfahrzeugen (z.B. Schwerlasttransport/goße Kranwagen usw) vorgesehen gewesen. Der KFP gibt uns daher die Möglichkeit die Autos bei echten Motorsportumbauten (ich denke da an FlyOff/Ansaugtrakt/Abasanlage und Motorunig ohne ABE) wieder ganz legal betreiben zu dürfen. Die Prüfer habe nur damit eine eben legale Möglichkeit der Abnahme und der Ausfertigung eines Ausnahmegutachtens welches in Verbindung mit einer §21 Abnahme ohne Probleme eigetragen wird. Die Umbauten dürfen nur schlussendlich keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen (Schalensitze sind sowas z.B. nicht). Gütesiegel der FIA etc. werde ohne ABE nun anerkannt.


    Nicht der DMSB ist das Problem, sondern das Kraftfahrzeugbundesamt.


    Kurzez Beispiel: Ich habe nun ohne ABE eine FlyOff verbaut. So einfach wurde mir aber noch nicht einmal Felgen eingetragen. Basis ist dafür der KFP (quasi ABE-Ersatz).


    Und mal ehrlich, alles über Gruppe G hat nichts im normalen Alltag auf einer Straße verloren.


    Edit: Probefahrten und Wartungsfahrten (Waschstraße/Tüv etc.) ist ja auch weiterhin möglich. Glaube nur Hessen macht da eine Ausnahme.

  • Verstehe ich jetzt nicht. Bei meinem auto ist alles eingetragen und warum soll mir jetzt eine vignette das fahren im öffentlichen Straßenverkehr verbieten? Es gibt einen cup Porsche für den normalen Verbraucher der auch nicht auf die Rennstrecke fährt. Dort ist ein Käfig, ein Fahrwerk, andere Felgen, Leistungssteigerung etc. eingetragen. Alles illegal? Und nur weil ich jetzt mit diesem Fahrzeug mal rallyefahren will, darf ich nicht mehr auf öffentlicher Strasse Brötchen holen? Ist der DMSB Gott? Ich bin dabei, dass es für Fahrzeuge die neu aufgebaut werden sinnvoll ist weil es mit den Eintragungen einfacher geht. Ich mach auch gerne eine vignette als wagenpass. Aber ich werde mir nicht vom DMSB verbieten lassen mit meinem legalem Auto (z.b. Porsche) auf der ordentlichen Strasse zu fahren.

  • Ich glaube ein Großteil der Leute hier kann sich nicht vorstellen wie brisant es um Autos ohne KFP (außer Gruppe G) stehen kann. Die Dinger sind bis auf die G-Autos, alle illegal auf deutschen Straßen unterwegs!



    Ich lach mich tot. Es gibt mit Sicherheit den ein oder anderen, der nicht alles eingetragen hat. Aber sowas zu verallgemeinern, zeugt nicht gerade von Sachkenntnis (möchte dich nicht beleidigen, weiß aber nicht, wie ich es anders ausdrücken soll).



    Hier gibt es für den DMSB wieder eine wunderbare Möglichkeit auf sehr elegante Art und Weise den Fahrzeugbestand zu verjüngen. Warum fahren viele diese "alten Gurken"? Weil andere Abgas- und/oder Geräuschwerte überhaupt kein Problem sind. Die sind ja schon im Serienauto schlecht. Airbag austragen? Im Kadett, Golf, e30, Escort, was weiß ich noch? Interessiert mich doch gar nicht.


    Ich darf in meinem C-Kadett mit Turbo und 400PS Sonntags in die Eisdiele fahren. Mit meinem 1.4er Gruppe F Polo, der nur ausgeräumt, ansonsten Serie ist, aber nicht in die Arbeit. Der DMSB zwingt mich also ein zusätzliches Fahrzeug zu kaufen, zu versteuern und zu versichern.
    Klar wird es einfacher ein neues Auto aufzubauen. Aber was ist mit den aktuellen Fahrzeugen? Interessant ist auch, was passiert mit einem Fahrzeug, dass alles eingetragen hat und einen KFP bekommt, aber irgendwann nicht mehr als Rallyefahrzeug genutzt wird? Werden meine Eintragungen alle wertlos?


    Interessant ist auch: Ich darf mit meinem Gruppe H Auto zum Slalom hin fahren (gibt es noch ab und zu), Slicks montieren, Rennen fahren, Strassenreifen montieren und wieder nach Hause fahren. Ein Wechsel zwischen den Sparten wird dann auch schwieriger.



    Auch wenn es momentan nicht viele Veranstaltungen gibt, wird zumindest für mich langsam der NAVC immer attraktiver. Die Starterzahlen zeigen auch, dass ich nicht der Einzige DMSBler bin.

  • Ich lach mich tot. Es gibt mit Sicherheit den ein oder anderen, der nicht alles eingetragen hat. Aber sowas zu verallgemeinern, zeugt nicht gerade von Sachkenntnis (möchte dich nicht beleidigen, weiß aber nicht, wie ich es anders ausdrücken soll).

    Klar wird es einfacher ein neues Auto aufzubauen. Aber was ist mit den aktuellen Fahrzeugen? Interessant ist auch, was passiert mit einem Fahrzeug, dass alles eingetragen hat und einen KFP bekommt, aber irgendwann nicht mehr als Rallyefahrzeug genutzt wird? Werden meine Eintragungen alle wertlos?


    ....mit der Sachkenntnis ist es so eine Sache....


    In der Tat werden die Eintragungen unter Umständen "einkassiert" .
    Alles schon dagewesen...
    Die, die es erwischt hat, haben anschließend jedenfalls die nötige Sachkenntnis.


    Sepp

  • Zitat von Hadef


    Klar wird es einfacher ein neues Auto aufzubauen. Aber was ist mit den aktuellen Fahrzeugen? Interessant ist auch, was passiert mit einem Fahrzeug, dass alles eingetragen hat und einen KFP bekommt, aber irgendwann nicht mehr als Rallyefahrzeug genutzt wird? Werden meine Eintragungen alle wertlos?




    Das würde mich ja auch mal interessieren. Was passiert mit meinen jetzigen Eintragungen. Diese habe ich doch schließlich schon teuer bezahlt! Sind die dann wertlos, wenn man aufhören will aber das Auto behalten möchte?

    Ich bremse nur zum kotzen

  • Das würde mich ja auch mal interessieren. Was passiert mit meinen jetzigen Eintragungen. Diese habe ich doch schließlich schon teuer bezahlt! Sind die dann wertlos, wenn man aufhören will aber das Auto behalten möchte?



    Es könnten tatsächlich eher für die neueren:rolleyes: Autos (jünger als 15 J.) kritisch werden bei
    -Airbags ausgetragen
    -ABS ausgetragen
    -ESP ausgetragen
    -Fahrer-Sitz ohne ABE und/oder Sitzlehnenneigungsverstellung
    -Leistungssteigerung ohne Abgasgutachten
    -Geräuschentwicklung....


    Eine Abnahme mit anschließender §70-Ausnahmegenehmung von Väterchen Staat schützt den
    Halter u n d den Sachverständigen !!


    Bastelt einfach nicht mehr sooo viel rum, dann geht das schon recht problemlos.
    ....und fahrt nach jeweils 2 Jahren immer zu dem, der Euch den Kram eingetragen hat!


    Sepp

    2 Mal editiert, zuletzt von Sepp Loob ()

  • Wenn ich auch meist nicht begeistert bin bei dem was aus Frankfurt kommt, stellt sich dies aber etwas anders dar wie alle hier denken.Wer seine Eintragungen alle ohne Probleme auf normalem Weg bekommt braucht auch keine Ausnahmegenemigung nach § 70. Der DMSB schreibt ab 2017 lediglich einen KFP vor, der hat mit der Zulassung des Fahrzeuges erst mal nichts zu tun wenn man diese auf normalem weg bekommt. Jedes Rundstrecken Fahrzeug muss ja auch einen Wagenpass besitzten und das ist dann nichts anderes.Alle Autos die jetzt fahren ohne Ausnahmegenemigung müsse dann nur einen KFP erstellen lassen.

  • Genau so würde ich es auch hoffen. Nur warum brauch ich, wenn alles eingetragen ist, einen KFP? Dürfen ab 2017 die TK nicht mehr in den Fahrzeugschein sehen? Steht doch nichts anderes drin.

  • Ich lach mich tot. Es gibt mit Sicherheit den ein oder anderen, der nicht alles eingetragen hat. Aber sowas zu verallgemeinern, zeugt nicht gerade von Sachkenntnis (möchte dich nicht beleidigen, weiß aber nicht, wie ich es anders ausdrücken soll).


    Ich kann dazu eine ganze Menge sagen. Da ich in der Automobilentwicklung arbeite und dementsprechend weiß was sich hinter einer Einzelabnahme verbergen kann. Fakt ist, dass viele Dinge ohne ABE nach deutscher Rechtsprechung nicht eintragungsfähig sind solange es keine KBA-Nummer mit Freigabe zum Bauteil gibt. Eine Einzelabnahme, wenn es keine ABE gibt, unterliegt jedenfalls auch immer gewissen Vorgaben (je nach Änderungsmaßnahme /R ichtlinien zur beschaffenheit der Führerhauszelle z.B.) und wenn die nicht erfüllt sind, geht es nach §21 nicht mehr ohne Ausnahmen und damit verbundenen Auflagen!! Wer das dann trotzdem mit 2 blinden Augen eingetragen hat würde heute seinen Job riskieren und das wurde mir auch so von mehreren DMSB-Sachverständigen bestätigt. Darüber hinaus ist ein Rallyekollege selber Sachverständiger und komischer Weise kennt der dieses Thema auch oh Wunder.


    Das hat nichts mit gefährlichem Halbwissen zu tun. Geh doch mal zu Tüv und frag die Leute dort selber.


    Wenn du deinen Ausgeräumten Polo zur Eisdiele fahren willst hindere ich dich sicher nicht. Das ist wahrlich keine große Sache. Auch ein Käfig und Schalensitze nicht. Eine Hydraulische Handbremse sollte hingegen ein gewisses Maß an technischem Verständnis abverlangen und ist ein beträchtlicher Eingiriff in die Sicherheitssysteme des PKW und daher nur mit der Auflage erlaubt, dass ich diese nur auf Veranstaltungen nutze, was auch vollkommen korrekt ist. Man nehme an, man strikt einen diagonalen Bremskreis in einen 3-Kreis um und wundert sich dann warum einen eine ABS-Bremsung um die eigene Achse drehen lässt (sowas ist hoch brisant). Man hätte sogar weiter gehen können und eine Verriegelung verlangen können, was in meinem Fall dann aber nicht so war.


    Verstehst du wovon ich rede?


    Ach und deine Eintragungen bleiben bestehen, wenn du denn schon welche hast. Du müsstest ledeglich einen KFP machen, noch ein Ausnahmegutachten plus Ausnahmegenehmigung erstellen lassen und das im Schein vermerken. Die Ausnahmegenehmigunge ist nicht übertragbar. Der KFP, Ausnahmegutachten und die Eintragungen hingegen schon. Soviel zu mangelnder Sachverstand.


    Ich glaube leider es ist für viele einfacher zu meckern, als sich mal ne halbe Stunde in das Thema einzulesen.


    Ich weis gar nicht wie oft hier auch schon stand, dass man damit sowohl den Sachverständigen als auch den Motorsportler schützt und dass sich niemand mal gefragt hat ob das Problem woanders her rührt. Es ist und bleibt fakt die meisten Eintragungen ohne §70 sind nicht eintragungsfähig (eine ausgeräumte Zelle, andere Felgen etc. sind damit nicht gemeint!!!).


    Ich stelle ehrlich gesagt nur fest, wie sich hier gewisse Meinungen gegenseitig hochtragen und es trotzdem dann kaum einer schafft über den Tellerrand zu schauen. Nur weil man es gewohnt war, dass früher gewisse Dinge lockerer gehandhabt wurden bedeutet das zwangsläufig nicht, dass diese bedingungeslos korrekt gehandhabt wurden. Auf dem Regierungspräsidium (Verkehrswesen) Stuttgart wurde mir mit der Aushändigung der Ausnahmegenehmigung auch genau das erklärt. Diese Leute sitzen an der Quelle und arbeiten genau mit diesen Vorgaben. Wenn die es nicht wissen scheint ja was falsch zu sein. Die grundsätzlichen Vorschriften dazu kommen aber vom Kraftfahrzeugbundesamt und an das haben sich alle Bundesbürger bei der Fahrzeugzulassung und bei Änderungsmaßnahmen zu halten, das war schon immer so und ist auch heute noch so, nur mit dem Unterschied, dass die Auflagen natürlich immer strenger werden (Airbag etc.). Dafür aber eben jetzt $70 für uns und das ist auch gut so. Wenn Prüfer XY nun gewisse Dinge nach §21 einträgt aber gewisse zulassungsrelevante Vorgaben ausser Acht lässt ist die Eintragung nicht gültig und damit nur halblegal (eher illegal)!!!


    Wenn einer das besser weis soll es es doch mal nachvollziehbar erklären. Ich bin gespannt. Ich hoffe du nimmst es nicht persönlich. Ich habe mich mit dem Thema sehr intensiv beschäftigt und denke ich weis was ich sage und ich kann dir gerne mal Ansprechpartner geben mit den ich zu tun hatte. Denn auch wie viele andere hier wollte ich das erst nicht akzeptieren. Heute bin ich schlauer und sogar überzeugt davon, dass es so besser ist.

  • @ daywalkerbaco


    Du hast mit allem Recht, was du sagst. Du vergisst aber eins dabei. Dies gilt immer nur für neue Eintragungen (Alter vom Auto ist egal).
    Fahrzeuge, deren Eintragungen jetzt schon älter sind (mein Auto wird seit 1995 oder 1996 im Rallyesport eingesetzt, nicht nur durch mich), haben Eintragungen legal bekommen, die heute nicht mehr gemacht werden. Dennoch sind diese Fahrzeuge legal im Strassenverkehr unterwegs. Ich kenne noch die Zeiten, als Airbags austragen oder Abgasnormen umschlüsseln (Euro 1 oder 2 Motoren mit Weber Vergaser) von jedem TÜV gemacht wurde.
    Wenn ich noch einmal ein Rallyeauto neu für den DMSB aufbaue werde ich den KFP definitiv nutzen, aber ich finde es nicht in Ordnung, dass mein Auto von heute auf Morgen bzw. ab 2017 illegal ist, wenn ich 3 Rallies im Jahr fahren will. Wenn ich Sonntags in die Eisdiele fahren möchte (ohne Rallye zu fahren), darf ich das.


    Stichwort Wagenpass: Auf der Rundstrecke kenne ich mich nicht aus, aber beim Slalom und (ich glaube) auch am Berg kann ich wählen: entweder Wagenpass oder Strassenzulassung. Und genau so sollte das beim Rallyeauto auch sein.

  • Klar sollte der Prüfer in seiner Arbeit auch immer im Raum der Gesetzlichen Möglichkeiten arbeiten können. Soweit ist mir das schon klar.
    Doch warum muss es immer mit so viel Aufwand und Kosten verbunden sein? Das will mir nicht in den Kopf.
    Mal ehrlich gesagt, sind mir die Gesamtkosten von 1350 eus einfach zu viel. Das muss ich irgend wo anders wieder einsparen. Dazu bin ich allerdings nicht bereit.


    Ich versteh nicht, was an ein einer Ausnahme Gehnemigung 300.- glockies wert ist. Auch versteh ich nicht, wenn ich schon alles von einem Prüfer ab nehmen lasse, warum reicht das nicht und ich muss noch zwei Prüfungen bezahlen?


    Nur mal ein grober Überschlag. Auf de DMSB Seite ist zu lesen:
    "Seit Ende 2012 gibt es über den neu geschaffenen § 70 in der StVZO in Zusammenhang mit dem DMSB-Kraftfahrzeugpass (KFP) eine vereinfachte Möglichkeit hinsichtlich Genehmigung von eintragungspflichtigen Fahrzeugänderungen (siehe auch DMSB-Vorstart 3-4/2013). Bis heute wurden bereits für circa 200 Fahrzeuge KFPs vom DMSB ausgestellt."
    Bedeutet 200x300= mind. 60.000.- Mehreinnahmen und nicht nur das, auch das KBA kann um diese Mehreinnahmen berichten. Warum? Wir zahlen doch alle brav die KFZ Steuer für unsere Fahrzeuge. Wäre da eine angemessene Bearbeitungsgebühr nicht zuträglicher?


    Ich schwanke wirklich zwischen Daumen hoch und Kopfschütteln über soviel Bürokratie und Abzocke!

  • @ daywalkerbaco


    Du hast mit allem Recht, was du sagst. Du vergisst aber eins dabei. Dies gilt immer nur für neue Eintragungen (Alter vom Auto ist egal).
    Fahrzeuge, deren Eintragungen jetzt schon älter sind (mein Auto wird seit 1995 oder 1996 im Rallyesport eingesetzt, nicht nur durch mich), haben Eintragungen legal bekommen, die heute nicht mehr gemacht werden. Dennoch sind diese Fahrzeuge legal im Strassenverkehr unterwegs. Ich kenne noch die Zeiten, als Airbags austragen oder Abgasnormen umschlüsseln (Euro 1 oder 2 Motoren mit Weber Vergaser) von jedem TÜV gemacht wurde.
    Wenn ich noch einmal ein Rallyeauto neu für den DMSB aufbaue werde ich den KFP definitiv nutzen, aber ich finde es nicht in Ordnung, dass mein Auto von heute auf Morgen bzw. ab 2017 illegal ist, wenn ich 3 Rallies im Jahr fahren will. Wenn ich Sonntags in die Eisdiele fahren möchte (ohne Rallye zu fahren), darf ich das.


    Stichwort Wagenpass: Auf der Rundstrecke kenne ich mich nicht aus, aber beim Slalom und (ich glaube) auch am Berg kann ich wählen: entweder Wagenpass oder Strassenzulassung. Und genau so sollte das beim Rallyeauto auch sein.


    Genau so sehe ich es auch. Wieso soll etwas mit einem KFP legaler werden was schon legal ist, oder will der DMSB jetzt alle getunten Fahrzeuge von Tunern (z.b. Abt, Alpina usw) alle als illegal erklären? Die bekommen dich denke ich weiterhin auch ihre tuningmassnahmen eingetragen. Ich finde es ja auch in Ordnung wenn ich was zusätzlich eingetragen haben möchte diese zusätzlich Eintragung über den KFP zu machen.

  • Hat zu dieser Thematik eigentlich schon mal jemand beim NAVC angefragt, wie's dort weitergeht? Nach den vorhandenen Informationen ist man ja bei einer NAVC-Rallye mit einem neu aufgebauten und mit KFP versehenem Wettbewerbsfahrzeug eigentlich illegal unterwegs.

  • Gute Frage!


    Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis wäre eine Regelung nach dem Motto "dieses Fahrzeug darf nur bei vom DMSB genehmigten Veranstaltungen fahren" nicht zulässig. Eine "Motorsportzulassung" im gesetzlichen Sinne ist eben eine Motorsportzulassung, und keine DMSB-Zulassung.


    Der selbe Staat, der auch NAVC-Veranstaltungen genehmigt, darf ja eigentlich nicht Autos ausschließen, die bei anderen Rallyes fahren dürfen. Gleichheitsprinzip oder sowas...


    Außerdem gibt's da Auflagen für Monopolisten, die ihre Vormachstellung nicht ausnützen dürfen... Etwa bei Strom- und Wasserversorgung. Nun gehört Rallyefahren leider nicht zu den Grundbedürfnissen des Menschen, sonst wäre die Sache wohl klar ;)


    Aber eine spannende Frage.


    Gruss Jo


    Nachtrag: Bislang steht man beim NAVC auf dem Standpunkt, dass Änderungen am Fahrzeug halt eingetragen sein müssen.


    Mit dieser Begründung wurde auch neulich eine Einführung von Air-Restriktoren für Turbo-Fahrzeuge abgelehnt. Die Allradler mit über 250 PS fahren im NAVC in einer eigenen Klasse. Auch wenn sie ansonsten "Gruppe G" wären. Hier Gruppe 1, Serienfahrzeuge.


    Bei einem solchen Fahrzeug einen Restriktor vorzuschreiben, und auf einer Eintragung zu bestehen, würde eine hohe Hürde aufbauen. Legal ohne Abgasgutachten wohl kaum möglich. Im Sinne bezahlbaren Motorsports für Amateure verzichtet man also weiterhin auf Restriktoren, besteht aber auf einer Eintragung der tatsächlichen Leistung...


    Aber ich denke, da ist das letzte Wort nicht gesprochen. Die Diskussion wird halt noch geführt, und Autos mit potenziell 600 Pferden sind auch hier jedem etwas unheimlich...


    Reine Spekulation meinerseits: Ich vermute, es wird da irgendwann noch zu einer Änderung kommen. Etwa eine Leistungsbeschränkung, oder vielleicht wird die Zusammenführung der seriennahen starken Allradler mit den verbesserten Allradlern auch wieder aufgehoben. Die gibt es noch nicht allzulange.


    Gruss Jo

    Einmal editiert, zuletzt von Joachim S () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Nicht illegal unterwegs, sondern einfach nicht mehr start berechtigt. Das habe ich aber vor längerer Zeit schon mal geschrieben.
    Der KFP gilt nur für den DMSB.
    Für mich ist der KFP Kram eine Art der Zwangsenteignung und Entwertung meines Rallye Autos. Es wurde nur an DMSB Interessen gedacht und nicht an den Motorsportler.
    Das lächerliche daran ist aber, dass ich mit ausländischer Zulassung mit dem selben Auto fahren darf.
    Also alle ihre Autos im Ausland zulassen :):D und danach gib die EU uns die Möglichkeit diese Autos ganz legal in Deutschland zuzulassen. Stichwort: Wohnortverlegung.

  • @ daywalkerbaco


    Du hast mit allem Recht, was du sagst. Du vergisst aber eins dabei. Dies gilt immer nur für neue Eintragungen (Alter vom Auto ist egal).
    Fahrzeuge, deren Eintragungen jetzt schon älter sind (mein Auto wird seit 1995 oder 1996 im Rallyesport eingesetzt, nicht nur durch mich), haben Eintragungen legal bekommen, die heute nicht mehr gemacht werden. Dennoch sind diese Fahrzeuge legal im Strassenverkehr unterwegs. Ich kenne noch die Zeiten, als Airbags austragen oder Abgasnormen umschlüsseln (Euro 1 oder 2 Motoren mit Weber Vergaser) von jedem TÜV gemacht wurde.
    Wenn ich noch einmal ein Rallyeauto neu für den DMSB aufbaue werde ich den KFP definitiv nutzen, aber ich finde es nicht in Ordnung, dass mein Auto von heute auf Morgen bzw. ab 2017 illegal ist, wenn ich 3 Rallies im Jahr fahren will. Wenn ich Sonntags in die Eisdiele fahren möchte (ohne Rallye zu fahren), darf ich das.


    Stichwort Wagenpass: Auf der Rundstrecke kenne ich mich nicht aus, aber beim Slalom und (ich glaube) auch am Berg kann ich wählen: entweder Wagenpass oder Strassenzulassung. Und genau so sollte das beim Rallyeauto auch sein.


    Ok in dem Punkt gebe ich dir teilweise recht. Es kann aufgrund des Fahrzeugalters auch die Fahrzeugbauvorschrift aus der Zeit herangezogen werden. Diese werden mit immer neuen Ständen, immer komplizierter und teilweise eingeschränkter (Stichwort Airbag). Aber dennoch gibt es auch Eintragungen aus der Zeit, die selbst dort illegal waren. Es wurde damals halt nur einfach lockerer gesehen und man hat sich darauf verlassen, wenn es der Sachverständige prüft ist es schon ok. Tatsächlich muss er sich bei Einzelabnahmen erst einmal in die entsprechende Vorschrift einlesen. Es reichen oft einfach ein Materialgutachten alla "Stahl S355 5x45 mit 355N/mm² Streckgrenze" wenn schon konstruktive Mängel vorhanden sind, nach Führerhausvorschrift meinetwegen (frag mich jetzt nicht genau wie der Paragraph heißt). Eintragungen können bei Nachprüfung (Die Polizei kann das veranlassen) immer als Falsch deklassiert werden, wenn etwas nicht beachtet wurde und das wurde es damals oft nicht. Ein totales Gegenbeispiel sind alte Käfer aus den 60-80er Jahren meine ich, denn daraus kann man noch jetzt komplett neue Autos um die Fahrgestellnummer bauen (Das Baujahr des Fahrzeugs ist ausschlaggebend)!! Das wurde halt mit neuen Bauhjahren immer weiter bechnitten. Ohne Ausnahmegutachten §70 eben nicht mehr eintragungsfähig. Aber dafür wurde der Paragraph ja zum Glück für uns aufgeblasen.


    Ich erwarte ja nicht, dass jetzt jeder hier Ingenieur sein muss und ich verstehe auch die Leute die auf Bestandsschutz pochen und auch ist es häufig so, dass alles zumindestens bei alten Autos oft noch seine Richtigkeit hat, aber Heute ist nuneinmal Heute.


    Mal zur Info. Meine Ausnahmegenehmingung hat 150€ gekostet, der KFP und die Grundabnahme jeweils auch. Das Ausnahmegutachten meine 250€ und die Einzelabnahmen auch noch einmal 180€ (abhängig vom Umfang der Abnahmen 21er sind teurer als 19er Mit ABE). Ah und 10€ fürs eintragen auf der Zulassungsstelle.


    Sau Teuer und das hat mich auch geärgert. Aber mal ehrlich. Ich habe mein erstes Auto vor den Baum gesetzt und hab trotzdem nen neues gebaut, obwohl das auch sau teuer is.


    Wer bereits Gutachten hat muss hat noch den DMSB-Teil, das Ausnahmegutachten §70 und die Ausnahmegenehmigung machen wurde mir gesagt. Dann werden auch Dinge die grenzwertig sind berücksichtigt, die einer Nachprüfung nicht standhalten würden.

  • Gute Frage!


    Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis wäre eine Regelung nach dem Motto "dieses Fahrzeug darf nur bei vom DMSB genehmigten Veranstaltungen fahren" nicht zulässig. Eine "Motorsportzulassung" im gesetzlichen Sinne ist eben eine Motorsportzulassung, und keine DMSB-Zulassung.


    Gruss Jo


    Also das ist eben das Problem. Die Motorsportzulassung ist eine Zulassung nach §70 mit Ausnahmegutachten in Verbindung einer Prüfung durch einen Motorsportsachverständigen (DMSB). Dieser Nimmt den KFP und das Auto in den motorsportrelevanten Themen ab und der KFP gilt dann ähnlich einer ABE als Zulassungsrelevant, bzw. als Basis für die entsprechenden Gutachten und Eintragungen und ist deshalb auch immer im Fahrzeug mitzuführen. Da es soetwasa vorher für Rallyeautos so aber nicht gab hat der DMSB mit der Kraftfahrzeugbundesamt eine Lösung ausgearbeitet die rechtlich wasserdicht ist. Wenn es aber eine Motorsportzulassung ohne DMSB gibt möchte ich mal gerne wissen wo und wie man dann noch nen Airbag bei neueren Autos (wann war der vorgeschrieben in Serie? 1999??) ausgetragen bekommt? Es ist schlicht weg nur mit diesem Gesetzesentwurf, über den DMSB, legal möglich. OOOOder du bist Automobilentwickler und lässt Prototypen zu, bei denen du allerdings auch Vorschriften hast, aber in Kleinsereien sind die rel. locker (siehe Wiesmann).

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