Hallo Rallyefreunde.
Ich habe aufgrund der Brisanz des Themas eine durchaus leicht provokative Email an den DMSB / Herr Fürst geschrieben, die Antwort war durchaus aufschlussreich.
Die Kernaussagen darin waren:
- Der Geltungsbereich ist auf Seite 2 im KFP klar definiert, Gruppe G Fahrzeuge brauchen zwar den Pass, dürfen aber ohne Einschränkung im täglichen Gebrauch eingesetzt werden.
- Falls es in Hessen (oder sonst irgendwo) angeblich andere Regeln gibt bitte um Benennung eines konkreten Falls, der DMSB würde sich dann gerne um Änderung bemühen.
- Jeder Rallyefahrer kann auf lange Sicht froh sein dass uns die Verkehrsministerien mit dem KFP entgegenkommen, der Rallyesport hätte sonst eine schlechte Zukunft!
Gruß Franz.