Ja, diese Zulassung erfolgt im Zusammenspiel mit einem DMSB-Sachverständigen. Aber ich halte es für rechtlich fragwürdig, wenn diese Zulassung dann nur für DMSB-Veranstaltungen gilt.
Wahrscheinlich wird man es erstmal so verkaufen... Aber ob das vor Gericht Bestand haben kann, wenn jemand eine amtlich genehmigte Rallye fahren will, die nicht vom DMSB organisiert ist? Für die Rallyes gelten ja sicherlich gleiche Genehmigungsgrundsätze. Unabhängig vom Namen des Veranstalters.
Ich bin kein Jurist, aber mein Bauchgefühl sagt mir, das wäre rechtlich nicht haltbar... Man darf gespannt sein.
Für mich persönlich jedenfalls ein weiterer Grund, das bestehende Auto weiter zu erhalten, und mit dem KFP-Zeugs garnicht erst anzufangen...
Gruss Jo