Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Dein Zitata usm Vorstart betrifft nur DMSB-Veranstaltungen.
    Er macht Sie zur Bedingung somit für sich zur Pflicht...was amerika sagt ist richtig - ich habe bis vor kurzemn als TÜVer geabreitet...


    Die Gesetzeslage ist an der Stelle eindeutig so formuliert das dem aaS über den KFP "geholfen" werden kann oder das man es alleine mit Hilfe des Prüfers versucht.


    So wie wir es aktuell mit dem Vectra machen - und Nein es macht kein Kollege...nichtmal die Gleiche Organisation und auch nicht das Gleiche Bundesland!


    Zum Einen. Wir haben Monopol-Verbot. Das schließt jede Andere Formulierung an sich schon aus - Siehe damals analog ONS


    Zum Anderen: Abweisen darf einen der aaS nicht! Es ist lt. Gesetzeslage ganz klar geregelt das ein aaS das was Du haben möchtest prüfen MUSS!!! Er ist dazu verpflichtet! Wenn Du im W zum TÜV und im O zur Dekra gehst mit dem Auftrag prüfen des Fahrzuegs OHNE KFP, dann muss er das Prüfen...zu welchem Ergebniss er kommt und wenn mit welcher Begründung er was ablehtn ist ein ganz anderes Thema...


    (Der Vollst. halber GTÜ KÜS uco dürfen ablehnen!)


    Aber vorherige Absprachen haben schon immer geholfen...
    Unser Vectra war nicht nur einmal Vor Ort bzw wir wegen Fragen mit Fotos beim Prüfer...und es geht auch weiterhin so!
    Und das nicht nur in BaWü sondern auch im Norden wo ebenfalls erst ein Kundenfahrzeug "normalen 21er" OHNE KFP bekam, Gurte Sitze Käfig und und und wurden anstandslos eingetragen!


  • Der DMSB lehnt sich an der Stelle mächtig weit aus dem Fenster...denn ich würd gern mal wissen was Anwälte zu dem Verhalten sagen...

  • Der DMSB fordert ab 2017 in den Ausschreibungen den KFP, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können.
    Da beisst sich der Hund in den Schwanz.
    Alte Autos, mit denen man an Rallyes teilnimmt, könnte man noch "halbwegs" legal im normalem Strassenverkehr benutzen, wenn man die KFP Plakette unsichtbar macht.
    Aber wie soll das mit neuen Autos funktionieren?
    Hatte die Qualtität, wie das Wechselkennzeichen, in Deutschland.
    Der NAVC ist da auch keine Lösung, denn der ist zu klein. Bestenfalls für "alte" Autos, mit allen Eintragungen eine Lösung.
    Und der nächste Teufel steckt im Detail. Die FIA schreibt fortwährend neue Normen vor, was ist, wenn es einen Hersteller, der namentlich in dem alten Brief eingetragen ist, nicht mehr gibt? Bzw. das Produkt nicht mehr herstellt?


    Sieht aus wie in der Politik, getrieben von Lobbyisten.
    Der DMSB Präsident ist Angestellter bei VAG, da gibt es sicherlich keinerlei Interesse an alten Autos.
    Aber den Breitensport, und damit meine ich bestimmt nicht solche aktionen wie z.B. den Polo Cup, unterstützen die nicht.
    Mal als Stichwort: Kadett Cup
    Also nicht den aktuellen, sondern den legendären, mit weit über 100 Teilnehmern.
    Das war Breitensport im Motorsport, aber leider gibt es heute zu viele Nachwuchs BWLer und abertoller Markenting Jungspunte ohne einen Bezug zum Motorsport..........

    2 Mal editiert, zuletzt von rx1 ()

  • Mein Verständnis war (bis vor Kurzem), dass der DMSB mit dem KFP die Erlangung der Betriebserlaubnis basierend auf einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 erleichtern wollte, da es immer schwerer wird, Prüfer zu finden, die "kritische" Bauteile nach § 21 (Einzelabnahme) eintragen. Ich betrachtete daher den KFP als Hilfsmittel für diejenigen, die es auf regulären Weg (also § 21) nicht mehr hinbekommen.
    Für mich schien es so, als sollte mit dem KFP-Prozedere den Landratsämtern oder Regierungspräsidien eine objektive Grundlage zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 geboten werden (die Ausnahmegenehmigung nach § 70 gibt es schon lange - ich habe bereits vor 12 Jahren meine Sitze nur mit dieser Ausnahmegenehmigung eingetragen bekommen, da sie nur mit Werkzeug verstellbar waren. Die Ausnahmegenehmigung hat damals das Landratsamt erteilt, nachdem ich denen erklärt hatte, wofür ich das Fahrzeug nutze.).
    Wenn jetzt aber dieses Hilfsmittel für alle verpflichtend wird, auch für diejenigen, deren Autos bereits eine Betriebserlaubnis hat, ist das für mich nicht mehr nachvollziehbar. Es kann für mich dafür nur einen Grund geben und das ist Profit.


    Ich gehe nicht davon aus, dass man dagegen rechtlich irgendetwas unternehmen kann. Prinzipiell kann der DMSB für seine Veranstaltungen alles vorschreiben, solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt oder sittenwidrig ist. Er könnte auch vorschreiben, dass in allen Autos ab 01.01.2017 eine Papier mit einem Stempel vom DMSB liegen muss. Dieses Papier mit Stempel kann jeder beim DMSB gegen eine Gebühr von 5000 EUR erwerben (gültig für max. 2 Jahre)...


    Ich fürchte da gibt es nur eine Lösung: Like it oder leave it!
    Nach Alternativen suchen (NAVC), KFP holen oder Hobby an den Nagel hängen.

  • Na dann,hallo NAVC :)
    Wenn der allmächtige DMSB meint er müsse sich über geltendes Recht stellen,
    dann ohne mich und hoffentlich werden noch viele andere dem Verband zeigen
    was sie davon halten.
    MfG Carlos

  • Bimmer


    Hallo,


    ich nahm Bezug auf die Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 StVZO vom 8.10.2012, veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 31.10.2012 im Verkehrsblatt , Heft 20 -2012, S. 778 ff. Der neue Name des Ministerium lautet übrigens Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).


    Wo findet man diese Richtlinie? Mit der Google-Suche bin ich nicht weitergekommen, auch nicht als ich direkt nach dem o.g. Verkehrsblatt gesucht habe.


    Ich finde es aber gut, dass sich jemand mit gewissen Sachverstand (aus den Texten von amerika meine ich einen gewissen juristischen Hintergrund herauslesen zu können).


  • Ich fürchte da gibt es nur eine Lösung: Like it oder leave it!
    Nach Alternativen suchen (NAVC), KFP holen oder Hobby an den Nagel hängen.


    Oder Historic- / Retro-Rallye.
    Das ist der absolute Witz: Die fahren unmittelbar vor oder nach dem R200 Feld über die gleichen WPs in kurzen Hosen, T-Shirt und einem alten Mopped-Helm in einem Auto mit Überrollbügel. Und einige von denen fahren deutlich schneller und riskanter als so mancher R200 Teilnehmer, der dafür aber eine Sicherheitsausrüstung wie in einem aktuellen WM-Auto hat.
    Bin mal gespannt, wenn das das erste Mal was richtig passiert...

  • Diese Aussagen sind nicht richtig.
    Es ist körperbedeckende Kleidung vorgeschrieben, für die Helme sind die Normen BSI oder E04/E05 angesagt.
    Und dass es einen riesigen Unterschied macht ob man, wie bei einer Retro Rally, das Auto in einer rechts 2 mal mit dem Heck kommen lässt um Spaß zu haben auch wenns Zeit kostet (die man ja massig hat!), oder ob man wie bei einer Bestzeitrallye überlegt ob die R5 nicht doch voll geht, sollte jedem klar sein.

  • Habe auch schon Inboards gesehen wo bei "heissen" Rallys der Fahrer keine Handschuhe anhatte. Hauen wir jetzt auch auf diesen Rallys rum. Ist dieser Thread eigentlich für "Netzbeschmutzer" und Petzer da? Ich glaube kaum. Also wieder zurück zum Thema.

  • Hallo,


    Möchte das Thema nochmal aufgreifen. Wie ist es denn in Hessen? Ist da immernoch die Regelung das man es nurnoch auf der Strecke bewegen darf oder auch zu Testfahrten usw. oder hat sich da was geändert. Weil wie will man denn sonst einen Motor einfahren usw.? Und was passiert wenn man sich widersetzt? Ist dann so wie fahren mit abgemeldetem Auto oder wie?

  • @ Sven91
    Was passiert wenn man sich widersetzt ist sicher eine spannende Frage...


    Ich habe mir letztens einen Wagenpass der in Sachsen ausgestellt wurde angesehen. Dieser erinnert eher an ein Buch in Größe A4 und hatte etwa 30 Seiten. Darin enthalten waren unter anderem Fotos vom Fahrzeug selbst, Fotos mit ausgebauten Sitzen (wg. der Sitz- und Gurtbefestigung) usw.


    Das zugehörige Fahrzeug hatte auch keine Plakette des zuständigen Landratsamtes mehr.


    Soweit so gut, oder auch nicht.


    In der Einleitung des Buches stand dann sinngemäß (vielleicht kann das ja mal ein Inhaber kopieren und hier einstellen?), man darf das Fahrzeug auf dem Weg zur Veranstaltung, auf der Veranstaltung selbst und auf dem Heimweg auf der Straße bewegen. Probefahrten darf man nur dann machen, wenn eine Nennbestätigung des Veranstalters vorliegt. Gemeint sind hier natürlich nur DMSB genehmigte Veranstaltungen!
    Wann bekommt ihr eigentlich eure Nennbestätigung? Wann dann eine Probefahrt stattfinden darf, kann sich jeder selbst beantworten!
    Auf meine Frage nach Steuer und Versicherung teilte mir der Wagenpassinhaber mit, diese fallen natürlich in voller Höhe an.
    Mit welchem Recht entscheidet eigentlich der DMSB wann ich mit MEINEM Auto fahren darf und wann nicht, solange ICH Steuer und Versicherung bezahle?


    Sorry, aber meine Entscheidung ist dahingehend ziemlich eindeutig ausgefallen!

    mse-schmoelln.de

  • Mit welchem Recht entscheidet eigentlich der DMSB wann ich mit MEINEM Auto fahren darf und wann nicht, solange ICH Steuer und Versicherung bezahle?


    Mit dem Recht, das der DMSB es dir ermöglicht deine Karre überhaupt in einem Zustand und mit Teilen zuzulassen, die dir sonst jeder TÜV oder grünblaue Staatsdiener still legt oder garnicht erst zulässt :D

  • Zustand des autos ????!!! ich finde das der kfp nur eingeführt wurde um die extremen umbauten für den verkehr eimzutragen !!!!! aber da die gruppe H sowiieso bald geschichte ist finde ich das quatsch ! jeder showtuner bekommt gurte sitze fahrwerk airbag austragung leistungssteigerung karosserieumbauten .....usw eingetragen ! Und die gurken jeden Tag mit Ihren kisten über die strassen !!!! Also wo Problem !!! Ja der Dmsb möchte halt Geld verdienen !Ein wenig verständlich .... es gab zeiten im ADAC junior cup wo saxos mit 165 ps polos mit 170 ps gegeneiander fuhren ! Das hatte nix mehr mit gruppe n zutun !! Im Grunde bringt es nix , entweder du machst mit oder läßt es !!!!!! ich fahr bis 2017 mit meinen normalen Eintragungen und dan kfp !!!! Leider :mad:

  • @ amerika


    Wenn Deine Ausführungen zutreffend sind, was ich ausdrücklich befürworten würde, wäre die Einleitung des KFP nicht rechtssicher und damit ungültig. Korrekt?


    Bei einer Verkehrskontrolle habe ich aber nur noch den KFP um mein Fahrzeug zu legitimieren, denn so wurde mir berichtet, eine normale Zulassung Teil II gibt es nicht mehr.
    Nachdem der mich kontrollierende Polizist fertig ist mit lesen, wird doch unausweichlich die Frage nach der Nennbestätigung kommen, oder nicht?
    In der Folge werde ich ihm Deine Ausführungen erklären. Doch wird er mir glauben? Sind die Gesetzeshüter entsprechend geschult?
    Vielleicht habe ich ja auch grundlegend was falsch verstanden?
    Fakt ist aber, dass ich die angesprochene Einleitung selbst gelesen habe!

    mse-schmoelln.de

  • @ amerika


    Wenn Deine Ausführungen zutreffend sind, was ich ausdrücklich befürworten würde, wäre die Einleitung des KFP nicht rechtssicher und damit ungültig. Korrekt?


    Bei einer Verkehrskontrolle habe ich aber nur noch den KFP um mein Fahrzeug zu legitimieren, denn so wurde mir berichtet, eine normale Zulassung Teil II gibt es nicht mehr.
    Nachdem der mich kontrollierende Polizist fertig ist mit lesen, wird doch unausweichlich die Frage nach der Nennbestätigung kommen, oder nicht?
    In der Folge werde ich ihm Deine Ausführungen erklären. Doch wird er mir glauben? Sind die Gesetzeshüter entsprechend geschult?
    Vielleicht habe ich ja auch grundlegend was falsch verstanden?
    Fakt ist aber, dass ich die angesprochene Einleitung selbst gelesen habe![/QUOTE]


    Also ich wurde schon mehrmals angehalten ! lief ganz gut !! Allerdings wurde mein Kollege auch angehalten und seine karre wurde Stillgelegt ! Zu Laut warum ist das getriebe so laut ?:rolleyes: anderen auspuff drunter seriengetriebe rein vorgeführt -- alles Ok :cool: wieder umgebaut und seit dem werden wir gegrüsst von der polizei !!! Also unsere Cops sind cool !!! Ich denke das das vieleicht woanders nicht so ist !!! :p

  • Hallo liebe Rallye Gemeinde,


    ich habe mir nicht alle Beiträge angeschaut oder gelesen, daher denke ich das vielleicht das eine oder andere bereits beantwortet wurde oder sogar besser gelöst wurde bei der Umsetzung ein Rallyefahrzeug mittels KFP auf die Straße zu bringen. Ich habe dies mit einem Rallyefahrzeug gemacht, das bislang in Tschechien eine Motorsportzulassung hatte. Anfangs hatte ich die Idee das Fahrezug einfach mit der CZ Zulassung weiter zufahren aber in CZ muss man jedes Jahr das Fahrzeug vorführen und die Motorsportzulassung erneuern. Die Abnahme in CZ kostet ca. 600 Euro die spezielle Motorsportversicherung (nicht frei wählbar wie bei uns) kostet ca. 800 Euro.
    Das waren die Fakten, die zu der Entscheidung führten doch die DMSB Kiste (nicht zu verwechseln mit der Kiste der Pandora) zu wählen. Im Nachhinein kann ich Euch nicht sagen was besser ist.....


    KFP Erstabnahme:
    - Umfangreiches KFP Dokument des DMSB ausfüllen, unbedingt die Informationen aus dem Dokument "how to do" des DMSB durchlesen und auch so vorgehen.
    - TIPP Bei den Reifengrößen nur die Reifenbezeichungen angeben, niemals den Hersteller, sonst steht später der Hersteller drin und ihr könnt nicht wechseln von Michelin auf Pirelli obwohl beide die gleiche Bezeichung haben (Beispiel 235/40 ZR18 98W).
    - Ansonsten noch alle weiteren Unterlagen mitliefern zum DMSB, also Zertifikat für die Überrollkonstruktion wenn kein Eigenbau, FIA-Liste der homologierten Katalysatoren, sofern es kein HJS mit Zertifikat ist oder anderes DMSB akzeptiertes Zertifikat vorliegt. Ein FIA Kat ist die einfachste Wahl, meiner war aus Finnland.....


    Dann alles zum DMSB inkl. der Bilder in der entsprechende Größe wie im "how to do" Dokument beschrieben. Eventuell etwas Zeit akzeptieren und vor allem im Vorfeld die knapp 160,- Euro an den DMSB überweisen.


    KFP Prüftermin beim DMSB Sachverständigen der eine KFP Zulassung hat:
    ACHTUNG hier ganz wichtig, sucht Euch aus der DMSB Liste einen Sachverständigen aus der auch gleichzeitig TüV aas (Amtlich anerkannter Sachverständiger) ist. Denn nur dieser kann einmal das KFP Dokument bestätigen und dann die KFZ Zulassung nach §70 sowie TüV ausfüllen.
    Wenn Ihr einen ausgesucht habt, unbedingt mit diesem im Vorfeld ein Gespräch führen und ihn mit den Dingen konfrontieren die bei Euch abweichend von der Serie eingebaut sind. Beispiel Öhlins Fahrwerk, AP Bremsanlage, 18" BRAID Felgen, FIA-KAT ohne DMSB Zertifikat. Bei Gruppe N und A Autos (auch ehemalige) hilft für alles andere das Homologationsblatt. Hier sind die hydraulische Handbremse und alles spezielle was homologiert ist/war abgebildet und bezeichnet.
    Dann werdet Ihr hören was der Sachverständige davon hält. Ich hatte drei angerufen und habe drei Meinungen dazu gehört. Die Aussagen gingen über Abgaslabor, diverse Festigkeitsgutachten bis unmöglich und am Schluß das ist doch normal und kein Problem. Da bin ich dann hin :)


    Für den Prüfungstermin sehr hilfreich im Vorfeld eine AU dann entfällt diese Prüfung beim Termin.
    KFP Dokument im Vorfeld vor dem Termin schon mal zum Prüfer schicken, dass spart Zeit. Der ganze Schreibkram des Prüfers dauert echt lang, bei mir 2,5 Stunden, die eigentliche Prüfung am Fahrzeug 30 min.


    410,- Euro ärmer hatte ich dann die begehrte Zulassungsbescheinigung in den Händen. Das KFP Dokument könnt ihr dann in den Schrank legen, dass will anscheinend niemand mehr sehen, selbst bei der techn. Abnahme nicht.


    KFZ Zulassung bei der Zulassungsstelle:
    -Versicherung
    Klar die EVB Nummer, aber ihr benötigt zusätzliche ein Schreiben der Versicherung in dem Sie erklärt das Sie das Fahrzeug trotz den Abweichungen der normalen STVZO Zulassung (§70) versichert.
    *Hat meine Versicherung anfangs abgelehnt, nach einer Erklärung von mir, dass Rallyefahrzeuge zwischen den Wertungsprüfungen im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und versichert sein müssen und auf den Wertungsprüfungen kein Versicherungschutz besteht und jeder für seinen Schaden selbst aufkommen muss und für Schäden an dritten der Veranstalter eine haftpflichtversicherung abschließt, habe ich ein solchen Dokuemnt erhalten.
    - Termin mit der Zulassungsstelle vereinbaren und mitteilen was ihr vorhabt. Am besten zu einer Zeit hingehen wenn nicht viel los ist. Ist sehr viel Schreibkram für die Mitarbeiter der Zulassungsstelle und daher sehr ungeliebt. Ich war dreimal da, erstesmal die Bescheinigung der Versicherung gefehlt, wusste ich nicht, zweitesmal war viel los und die Mitarbeiterin hat ich weg geschickt, das würden sie nicht ausstellen. Beim drittenmal ging es dann ohne Probleme, da war nix los. Ich habe die gleiche Zulassungsstelle wie das Hyundai WRC Werksteam.......


    Für Rallyefahrer aus Hessen, die eine Fahrzeug neuzulassen mit KFP. Ihr erhaltet keine Zulassung mit der Möglichkeit für Test und Einstellfahrten. Denn in der KFP/TüV Prüferbescheinigung steht drin, dass das Fahrzeug nach §70 Ausnahmegenehmigung zugelassen wird und nach §21 für Test und Einstellfahrten und Werkstattfahrten am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
    Nur in Hessen wird dieser Passus ausgeschlossen, dort darf man ein §70 Fahrzeug nur im Rahmen einer Rallyeveranstaltung bewegen, also noch nicht einmal Tanken am Freitag Abend :)


    Zulassungskosten:
    Die Kosten für eine §70 Zulassung sind von der Zulassunsstelle frei wählbar, es gibt keine einheitliche Regelung. Ein Anhaltswert ist pro Ausnahmeerteilung 25 Euro. Ich habe schon Preise um die 500,- bis 800,- Euro gehört. Ich selbst habe nur 110,- Euro gezahlt......


    KFZ Steuer:
    Dies ist kein Schnäppchen, für mein 1994ccm Fahrzeug zahle ich 509,- Euro KFZ Steuer im Jahr, da in der §70 Zulassung drin steht das kein Abgasverhalten geprüft wurde dies aber den DMSB Vorschriften entspricht.


    Versicherungskosten:
    Wie oben beschrieben, sollte die eigene Versicherung nicht mitmacht gibt es auch Versicherungen die sich darauf spezialisiert haben (Allianz Vertretung Schüller & Thull in Mainz) die sind allerdings etwas teurer.
    Die Differenz zwischen meiner (HUK24 und Allianz) waren ca. 200,- Euro.


    Als Information, ich habe ein Gruppe N Fahrzeug mit noch gültiger FIA Homologation, neue Sitze, neue Gurte und Zertifikat aus CZ für die Zelle.


    Der KFP ist ja nix anderes wie ein Wagenpass und somit muss er alle zwei Jahre erneuert werden bzw. geprüft werden. Was man gleich mit dem normalen Tüv vereinbaren kann beim Prüfer (KFP-TüV aas) seines Vertrauens.


    So das war es, im übrigen habe ich ca. 3 Monate gebraucht bis ich alles zusammen hatte und ich ein gültiges Kennzeichen hatte. Verzögerungen gab es durch die Auswahl des Prüfers, Termin mit dem Prüfer, Versicherungsbescheinigung und Termin Zulassungsstelle.


    Wie gesagt es handelte sich bei mir um eine komplette neue Zulassung, also wie ein Aufbau auf Rohkarosse, wobei ich einen Brief aus CZ hatte mit Herstellerschlüsselnummer und Typschlüsselnummer, aber Fahrgestellnummer aus CZ aufgrund eines damaligen Aufbau auf Rohkarosse.


    Wer Fragen hat, kann mich gerne anschreiben, ich versuche dies zu beantworten.


    Viel Glück !!!


    Reimund Patrizio


  • Das ist so nicht richtig .Ich habe den KFP habe Stempel auf meinen Schildern und es gibt auch die Normale Zulassung Teil I und II

  • Das ist so nicht richtig .Ich habe den KFP habe Stempel auf meinen Schildern und es gibt auch die Normale Zulassung Teil I und II


    Wie ich ja in meinem Bericht bereits erwähnt habe. Der KFP, also dieses 20 seitenumfassende Dokument, will nach der Schaverständigenabnahme niemand mehr sehen. Braucht man gar nicht mitnehmen zur Zulassungsstelle. Denn der TüV aas stellt ein Dokument aus zur Erlangung einer Zulassung Teil 1 und Teil 2. That's all, wie jukirchen schreibt. KFP ist reines DMSB Ding und hat nix mit STVZO zu tun.

  • Man muss wohl unterscheiden zwischen Bestand, d.h. Auto ist schon abgenommen und zugelassen, und Neuaufbau.


    Bei einem Neuaufbau gibt es anscheinend nur noch den KFP.


    Aber nicht zu vergessen, ab 2017 will der DMSB nur noch Autos mit KFP am Start sehen.

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