Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Irgendwie verstehe ich jetzt nichts mehr. Brauche ich jetzt einen Kfp ab 2017? Bei mir ist alles eingetragen und abgenommen. Das habe ich ja schon mal alles bezahlt, und muss ich es dann nochmal alles abnehmen lassen um an Dmsb Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen? Was ist mit der Gruppe g? Das sind doch nur verbesserte Straßenfahrzeuge. So fahren doch viele rum, käfig, gurte usw. Wir dürfen das dann nicht? Nur weil wir so blöd sind und damit Motorsport betreiben und das nicht auf öffentlichen Straßen machen.

    Ich bremse nur zum kotzen

  • hier wird soviel unnützes Zeugs geschrieben das die Infos die mehrere User bereits gegeben hatten untergehen.


    Wie schon weiter vorne auch von mir angemerkt, wer alles eingetragen hat braucht natürlich nich nochmal alles eintragen lassen, ebenfalls ist keine Ausnahmegehnemigung vom RP nach §70 nötig.
    Lediglich der KFP muss beim DMSB beantragt werden und die Grundabnahme muss erfolgen. Da hier jedoch durch keinen amtlich anerkannten Sachverständigen was eingetragen wird bestätigt dieser nur bei der Grundabnahme die Änderugen für den DMSB KFP. Daher ist im Nachgang auch kein Besuch bei der Zulassungsstelle nötig.
    Der KFZ Schein bleibt wie er ist und hat vorallem noch seine Gültigkeit. Dann dürfte auch nirgendwo ein passus im Schein auftauchen das nur Test oder Einstellfahrten neben den Veranstaltungen erlaubt sind (weil das ja an die Ausnahmegenehmigung gebunden ist)
    Mit KFP und Grundabnahme dürften ca 300 Euro fällig werden, wahrscheinlich werden TÜV und AU gleich mit erneuert (natürlich auch berechnet :D )


    Wer noch Eintragungen vornehmen lässt kann diese wie gewohnt dokumentieren lassen, nur was unter §70 fällt benötigt später auch die Ausnahmegenehmigung. Und das kostet halt alles nochmal richtig Geld :(

  • Hallo,


    wie es aussieht herrscht noch ein bisschen Ahnungslosigkeit bei manchen Fahrern bezüglich des KFP`s.


    1. Den KFP einfach beim DMSB zu beantragen und dann NUR zum DMSB-Sachverständigen zu gehen reicht NICHT. Den der KFP wird erst mit dem Eintrag des Kennzeichens und des Stempels auf der KFP-Plakette wirksam und den gibt's erst mit der Ausstellung der Ausnahmegenehmigung der zuständigen Zulassungstelle bzw. Regierungspresidium.


    2. Die meisten DMSB-Sachverständigen sind meines Wissens Hauptberuflich TÜV bzw. DEKRA Angestellte, die "Nebenberuflich" die KFP und Wagenpassabnahmen machen. Wenn also jemand zum DMSB-Sachverständigen geht, wegen KFP Abnahme, dann fragt doch mal vorher nach, ob er auch die Eintragungen bzw. Ausnahmegenemigung im Bereich STvzo machen kann. Das spart Zeit und vor allem Nerven, denn ein "normaler" TÜV-Angestellter kennt sich nicht immer mit den Motorsportfahrzeugen aus und winkt vorher schon ab.


    3. Die Zulassungsstellen erteilen eine Ausnahmegenehmigung für Motorsportfahrzeuge auf Basis des KFP. Also werden auch bereits vorherige Eintragungen berücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist aber wieder der Bericht des DMSB-Sachverständigen, den der stellt den Antrag dafür aus.



    Vom KFP kann man halten was man will. Einerseits ist er für die neueren Fahrzeuge mit dem Haufen an Elektronik, die man teilweise stilllege muss von Vorteil. Aber für die "alten Autos" ohne elektronischen Firlefanz eigentlich total überflüssig. Vor 10 Jahren hats noch niemand interessiert ob der Hosenträgergurt oder die Schalensitze ohne Stvzo Zulassung waren. Einfach Einzelabnahme und fertig. Und auch bei den Straßenfahrzeugen die nicht im Motorsportbereich bewegt werden ist es immer noch möglich, auch ohne Ausnahmegenehmigung einen Schalensitz einzutragen.


    Meiner Meinung nach ist der DMSB da ein wenig :rolleyes: über`s Ziel hinaus geschossen oder will sich damit ein Monopol in Sachen Rallyesport schaffen.

  • Hallo,


    wie es aussieht herrscht noch ein bisschen Ahnungslosigkeit bei manchen Fahrern bezüglich des KFP`s.


    ...... Vor 10 Jahren hats noch niemand interessiert ob der Hosenträgergurt oder die Schalensitze ohne Stvzo Zulassung waren. Einfach Einzelabnahme und fertig. Und auch bei den Straßenfahrzeugen die nicht im Motorsportbereich bewegt werden ist es immer noch möglich, auch ohne Ausnahmegenehmigung einen Schalensitz einzutragen.



    ....aber vor ca. 5 Jahren waren es exakt ein Sitz nebst Gurt an einem Volvo-Cup (Gruppe G !!!!),
    der den kompl. TÜV-Nord dazu veranlaßte, nichts mehr einzutragen.


    Die allgemeine Formulierung ..." die nach § xyz (seit Adolfs-Zeiten) vorgeschriebene 15-Grad-Lehnenverstellung ist mit Bordwerkzeug möglich..." war bei einer Nachprüfung an diesem Volvo einem rührigen Staatsdiener aufgefallen.


    Das kann übrigens immer und jederzeit auch heute noch bei alten Eintragungen Ärger geben.


    Deshalb hackt nicht auf den DMSB ein, der hat es richtig gemacht und schützt Euch und auch die Sachverständigen, die Euch damals ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt haben.


    Sepp

    3 Mal editiert, zuletzt von Sepp Loob ()

  • Hallo,
    1. Den KFP einfach beim DMSB zu beantragen und dann NUR zum DMSB-Sachverständigen zu gehen reicht NICHT. Den der KFP wird erst mit dem Eintrag des Kennzeichens und des Stempels auf der KFP-Plakette wirksam und den gibt's erst mit der Ausstellung der Ausnahmegenehmigung der zuständigen Zulassungstelle bzw. Regierungspresidium.


    Das widerspricht zu 100 % der Aussage von "RallyeDAW"!


    Was stimmt denn jetzt???


    Vielleicht kann "america" etwas dazu sagen, der macht mir einen äußerst kompetenten Eindruck.

  • Ich kann nur von dem ausgehen was ich an Erfahrungen bei meiner KFP Abnahme gemacht habe.
    Mir wurde der KFP nach Beantragung per Post vom DMSB zugestellt, inkl der blauen Plakette die mit der KFP Nr und meinem Fahrzeugkennzeichen versehen war.
    Erst dann hab ich die Abnahme machen lassen und habe beim RP die Genehmigung beantragt, dann Zulassungsstelle und alles in die Papiere eintragen lassen.


    Muss ich jedoch garnichts eintragen lassen entfällt das ganze Prozedere. Zumindest wurde mir das so mitgeteilt. Daraus schlussfolgere ich auch das derjenige der alles eingetragen hat auch nur die Grundabnahme machen lässt und nicht mehr zur Zulassungstelle braucht.

  • es ist und bleibt eine willkür und soll dem DMSB nur Geld bringen.
    Ich für meinen Teil fahre so lange es geht ohne...und ich werde mich zwischen den Feiertagen auch mit einem befreundeten Anwalt zusammen setzen wegen dem Thema...er hat da selber auch interesse dran...er hat in seiner kanzlei nen zögling der ne abschlussarbeit sucht...


    ich bn mir nämlich nicht sicher ob der dmsb uns den kfp für eine veranstaltung vorschreiben darf da er damit in die verkehrsrechtliche hoheit des bundes eingreift...und das wie du schon sehr schön beweist auch noch ohne substanz...


  • In §35a StVZO wäre Dein Problem geregelt gewesen...Da steht nix von 15 Grad Verstellung etc...


    B. (Fahrzeuge)
    III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
    2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)


    (1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass das Fahrzeug – auch bei angelegtem Sicherheitsgurt oder Verwendung eines anderen Rückhaltesystems – sicher geführt werden kann.


    (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen mit Sitzverankerungen, Sitzen und, soweit ihre zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 t beträgt, an den vorderen Außensitzen zusätzlich mit Kopfstützen ausgerüstet sein.


    (3) Die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge müssen mit Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (4) Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraumes und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. Bei Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 t genügt für die hinteren Sitze die Ausrüstung mit Verankerungen zur Anbringung von Beckengurten und mit Beckengurten.


    (5a) Die Absätze 2 bis 4 gelten nur für diejenigen Sitze, die zum üblichen Gebrauch während der Fahrt bestimmt sind. Sitze, die nicht benutzt werden dürfen, während das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird, sind durch ein Bilderschriftzeichen oder ein Schild mit entsprechendem Text zu kennzeichnen.


    (6) Die Absätze 3 und 4 gelten nicht für Kraftomnibusse, die sowohl für den Einsatz im Nahverkehr als auch für stehende Fahrgäste gebaut sind. Dies sind Kraftomnibusse ohne besonderen Gepäckraum sowie Kraftomnibusse mit zugelassenen Stehplätzen im Gang und auf einer Fläche, die größer oder gleich der Fläche für zwei Doppelsitze ist.


    (7) Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme müssen so eingebaut sein, dass ihr einwandfreies Funktionieren bei vorschriftsmäßigem Gebrauch und auch bei Benutzung aller ausgewiesenen Sitzplätze gewährleistet ist und sie die Gefahr von Verletzungen bei Unfällen verringern.


    (8) Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist. Anlage XXVIII zeigt ein Beispiel für ein Piktogramm. Falls der Warnhinweis bei geschlossener Tür nicht sichtbar ist, soll ein dauerhafter Hinweis auf das Vorhandensein eines Beifahrerairbags vom Beifahrerplatz aus gut zu sehen sein.


    (9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.


    (10) Sitze, ihre Lehnen und ihre Befestigungen in und an Fahrzeugen, die nicht unter die Vorschriften der Absätze 2 und 5 fallen, müssen sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Klappbare Sitze und Rückenlehnen, hinter denen sich weitere Sitze befinden und die auch hinten nicht durch eine Wand von anderen Sitzen getrennt sind, müssen sich in normaler Fahr- oder Gebrauchsstellung selbsttätig verriegeln. Die Entriegelungseinrichtung muss von dem dahinterliegenden Sitz aus leicht zugänglich und bei geöffneter Tür auch von außen einfach zu betätigen sein. Rückenlehnen müssen so beschaffen sein, dass für die Insassen Verletzungen nicht zu erwarten sind.


    (11) Abweichend von den Absätzen 2 bis 5 gelten für Verankerungen der Sicherheitsgurte und Sicherheitsgurte von dreirädrigen oder vierrädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.


    (12) In Kraftfahrzeugen integrierte Rückhalteeinrichtungen für Kinder müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


    (13) Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zu einem Lebensalter von 15 Monaten, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entsprechen, dürfen entsprechend ihres Verwendungszwecks nur nach hinten oder seitlich gerichtet angebracht sein.

  • Hallo zusammen und ein erfolgreiches neues Rallyejahr wünsche ich!


    Ich fülle gerade den KFP für einen frisch aufgebauten E36 318ti aus und bin da über einige Dinge gestolpert, die ich nicht verstehe. Bzw. wo ich nicht weiß, wie ich sie ins Formular tippen soll und hoffe hier auf Ratschläge.


    Kopfzerbrechen bereiten mir folgende Punkte:


    17) Bremsanlage
    Scheiben sind andere, aber mit ABE, also kein Problem. Aber die Bremsbeläge haben halt keine Zulassung. Außerdem weiß ich noch nicht, ob ich bei den jetzigen Belägen bleibe oder diese je nach Straßenbelag, Wetter, Bereifung usw. auch mal wechseln will. Muss ich da bei Bemerkung jetzt einfach alles an Belägen rein schreiben, was ich für mein Auto so am Markt finde, um die auch fahren zu dürfen?
    Also z.B. Carbone Lorraine - RC 5+ oder RC 6 oder RC 6E oder RC 8 / Pagid - RS 5 oder RS 14 oder RS 15 oder RS 19 oder RS 29 / raceparts.cc Rennbremsbelag BLAU - oder wie muss man hier vorgehen?


    18/19) Reifen und Felgen
    Hier tippe ich auch einfach mal wild alle Rad-Reifenkombinationen rein, die mir so durch den Kopf gehen und ggf. mal relevant sein könnten? Wenn ich mal von möglichen Kombinationen in 15", 16" und 17" ausgehe, mit entsprechend verschiedenen ET's der Felgen, dann komm ich mit der Tabelle aber bei weitem nicht aus. Wie habt Ihr das gemacht?


    22) Sonstiges
    Jetzt bin ich ja kein TÜV Ingenieur und weiß nicht wirklich, wie ich alle Modifikationen dort beschreiben muss. Z.B. möchte ich dort gerne eintragen, dass ich Spurplatten von xx bis xx Millimeter fahren darf. Schreib ich das da einfach so plump rein?



    Kann mir ggf. mal jemand von Euch, der sowas schon erfolgreich hinter sich gebracht hat, seinen fertigen KFP mit allen Eintragungen einscannen und per Mail zukommen lassen, so dass ich mich mal inspirieren lassen kann? Gerne per Kontakt über PN, dort können wir dann E-Mail Adressen austauschen. Im Idealfall natürlich auch von BMW E36 und Co., aber auch andere Fahrzeuge. Ich würde sowas gerne mal in fertig sehen. :confused:


    Besten Dank im Voraus!
    Grüße, Seppi


  • 17) Bremsanlage
    18/19) Reifen und Felgen
    22) Sonstiges


    17) alle Teile und Teilenummern eintragen, gilt nur der Dokumentation
    Bemerkung: Waagebalkenbremse Art.-Nr:
    hydraulische Festellbremsanlage: Hersteller: Nr:
    i.V.m. Tandem -Zylinder Hersteller: Brembo Art. Nr.:
    Hauptbremszylinder: Hersteller AP Racing; Nr.:
    Bremssättel: Teile Nr: VL: ; VR:
    HL: : HR:
    Bremsscheiben: Teile Nr: VL: VR:
    H L:: H R:
    Beläge ebenso - Hersteller: Teilenummer: fertig


    18 19 ) ja, alle Reifen und Felgen eintragen, auch alle Kombinationsmöglichkeiten vo/hi
    unter Hinweis: Alle Reifen haben einen Negativprofilanteilvon mind. 17 %.
    Bemerkung: Reifen unter Punkt xxx besitzen eine E-Kennzeichnung


    22) ja da alles Restliche plump rein jeweils mit Hersteller: Teilenummer:
    Unterbodenschutz : Hersteller: Teilenummer:
    Kunststofftüren: Hersteller: Teilenummer:
    Stoßdämpfer:Hersteller: Teile-Nr:
    Fahrwerksfedern: Hersteller: Eibach: Teile-Nr:
    Zusatzfedern.
    Schalldämpferanlage: Hersteller: ; Kennzeichnungs-Nr:
    Feuerlöschanlage elektrisch ...

  • Moinsen und schon mal danke für die Infos.


    Was mach ich denn wenn es keine Teilenummer gibt? Hab es gestern zwar nicht mehr geschafft nachzusehen, aber ich glaube dass z.B. die hydraulische Handbremse, die raceparts Bremsbeläge und die verbauten Universalschalldämpfer keine Teilenummern haben... Kann höchstens die Hersteller hinschreiben, wobei selbst das bei manchen Teilen schwierig ist, da ist höchstens der Inverkehrbringer/Händler bekannt, nicht aber die herstellende Firma.


    Abgasanlage beispielsweise besteht aus einem originalen Simons Schalldämpfer, einem modifiziertem Simons Schalldämpfer und einem homologierten KAT. Das ist gemäß TÜV Aussage auch so ok, sofern die Lautstärke bei Nahfeldmessung max. 98 DB beträgt. Aber wie trage ich als Laie sowas dann in den KFP ein?


    Naja, ich schau mir die diversen Teile nochmal genauer an, ob man da irgendwelche Nummern findet.


    Trotzdem wäre die ein oder andere Vorlage per Mail ganz nett ! :)


    Grüße, Seppi

  • In letzter Zeit hatten sich sehr viele Fragen bei mir angesammelt, die zum Teil auch hier im Forum schon gestellt wurden. Diesbezüglich habe ich eine ausführliche Mail an den DMSB geschickt und bekam gestern eine Antwort von Herrn Fürst. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen hier auch etwas weiter.



    1. Werden bestehende Eintragungen im bisherigen, normalen Fahrzeugschein wieder mit in den neuen "normalen" FZG-Schein übernommen?
    Zu 1) Im Regelfall ja. Wenn ein KFP beantragt wird sollten vom Antragsteller alle eintragungspflichtigen Änderungen im KFP erfasst werden. Die Eintragungen im Fz.- Schein bzw. der ZB1 obliegen dem aaS und der Verwaltungsbehörde.


    2. Werden KFP-Eintragungen nur im KFP eingetragen oder auch im FZG-Schein? Ich vermute hier wird nur ein Hinweis mit Verweis auf den KFP im FZG-Schein stehen oder?
    Zu 2) Diese Entscheidung obliegt dem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) welcher das Sondergutachten schreibt und der jeweiligen Verwaltungsbehörde. Beide Möglichkeiten sind denkbar.


    3. Müssen bestehende Eintragungen nochmal zusätzlich im KFP vermerkt werden?
    Zu 3) Der DMSB- Sachverständige beschreibt im KFP das Fahrzeug vollumfänglich (siehe auch Pos. 1).


    4. Was geschieht mit der EURO-Norm der Fahrzeuge, wenn z.B. Auspuffanlagen ohne Gutachten (Eigenbau) oder homologierte FIA-Katalysatoren verbaut werden? Bleibt diese unverändert?
    Zu 4) Selbstverständlich wird die registrierte Norm aktualisiert. Es dürfen dabei ausschließlich Katalysatoren gemäß DMSB- Abgasvorschriften verwendet werden.


    5. Wird eine Abgasuntersuchung der Fahrzeuge weiterhin benötigt?
    Zu 5) Im Regelfall wird bei Einbau z. B. eines DMSB- homologierten Katalysators kein Abgasgutachten verlangt.


    6. Die Nutzung des Fahrzeugs wird durch den KFP allgemein auf DMSB-Veranstaltungen und ggf. Einstellungsfahrten eingeschränkt. Gibt es hier eventuelle Anpassungen bei der KFZ-Steuer? Die Fahrzeuge können ja nur noch in geringerem Maße bewegt werden wie zuvor.
    Zu 6) Das Thema entzieht sich unserer Kompetenz. Uns ist nicht bekannt, dass es wegen des beschränkten Einsatzgebietes (blaue Plakette) einen Steuervorteil gibt.


    7. Im KFP müssen Teile mit Hersteller und Teilenummer angegeben werden. Was macht man bei Teilen, auf denen keine Nummer vorhanden ist?
    Zu 7) Es gibt Teile auf denen keine Teile- Nr. stehen aber dennoch gemäß Hersteller eine Teile – Nr. haben. Die diesbezügliche Bewertung obliegt dem/den Sachverständigen.




    Gruß,
    Marius

  • Zitat

    5. Wird eine Abgasuntersuchung der Fahrzeuge weiterhin benötigt?
    Zu 5) Im Regelfall wird bei Einbau z. B. eines DMSB- homologierten Katalysators kein Abgasgutachten verlangt.


    Kennt Herr Fürst nicht den Unterschied zwischen einem Abgasgutachten und einer Abgasuntersuchung?


    Die braucht man noch, da ohne AU keine HU.

  • Hallo zusammen,


    ich war heute morgen zum TÜV.
    Ich habe mich mit dem Prüfer auch über den KFP unterhalten und er selbst sagt es sei eine kann Bestimmung und unter den umständen wie es jetzt läuft ist die Rechtsgrundlage auch keine Andere es werden nur "kompetenzen" und "Sicherheiten" hin und hergeschoben...


    Kurz.
    Wie vorher besprochen wurde der Wagen ohne KFP abgenommen.
    Auch Änderungen das das ABS ausgebaut wurde, die Airbags fehlen, der Bremskreis nicht mehr Diag sondern VA/HA ist...alles kein Problem denn ES GIBT FÜR ALLES GRUNDLAGEN!


    Das einzige was mich jetzt zur Nachuntersuchung antreten lässt - es muss zusätzlich zum FIA-Gurt ein Bauartgenehmigter Gurt vorhanden sein...okay das ist jetzt das kleinste Problem...er sagt selsbt da steckt ein amtsschimmel...er darf den neuen Gurt prüfen und eintragen - aber er muss einen bauartgenehmigten sehen.
    Also hol ich mir morgen den fertigen Bericht ab und gut.


    Kein Theater - kein Stress - absolut fähiger Prüfer der sich alle Änderungen auch wirklich angesehen und hinterfregat hat. Also keine 20min Abnahme sondern über 2h.
    So macht es Spaß

  • http://www.dmsb.de/download/?t…02d94e9d054881dc44a294986


    KFP-HINWEIS
    Es wird darauf hingewiesen, dass an allen Fahrzeugen, welche
    eine Straßenzulassung auf Basis des DMSB-Kraftfahrzeugpasses
    (KFP) erhalten haben, die zulässige Plakette an der Windschutzscheibe
    angebracht sein muss. Reine Gruppe-G-Fahrzeuge
    müssen die orangene Plakette und Fahrzeuge anderer Gruppen
    die dunkelblaue Plakette haben. Sollte eine Plakette, z. B. durch
    Scheibenbruch, beschädigt sein, so kann beim DMSB eine Ersatzplakette
    (Preis: € 10,–) angefordert werden.


    KFP-GELTUNGSBEREICH
    Für den DMSB-Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßen -
    zulassung (KFP) ist der Geltungsbereich in der Richtlinie zu § 70
    StVZO, Pkt. 3.3 und auf Seite 2 des KFP, Art. 1 geregelt. Von
    Bedeutung ist auch der Pkt. 2.1 in der Richtlinie zu § 70 StVZO.
    Der KFP kann für folgende Fahrzeuge ausgestellt werden und
    ist gültig bei folgenden Veranstaltungen:
    Der KFP kann ausschließlich für Fahrzeuge ausgestellt werden,
    die einer FIA- oder DMSB-Fahrzeuggruppe (siehe § 70, Pkt. 4)
    entsprechen. Nicht gemeint sind Fahrzeuge, deren technische
    Bestimmungen von Dritten oder z. B. von einem DMSB-Trägerverein,
    ohne Prüfung und Genehmigung des DMSB, erstellt
    worden sind. Somit gilt der KFP nur dann z. B. bei einer GLPVeranstaltung,
    wenn die betreffende Ausschreibung vom DMSB
    geprüft und genehmigt ist und dort z. B. die Gruppen G und F
    ausgeschrieben sind.
    Der KFP kann nicht zur Anwendung kommen für Gruppen bzw.
    Serien, welche nicht für Rallyes sondern z. B. für Rundstreckenrennen
    vorgesehen sind, wie z. B. 24h-Spezial, VLN-Produktionswagen,
    DTM oder RCN-Spezial.
    Seit dem 15.12.2014 ist auch die Ausstellung eines gesonderten
    KFP für Cross-Country-Fahrzeuge der Gruppen T1, T2, T3 und T4
    möglich. Hierzu wurde zu § 70 in der StVZO eine Ergänzung im
    Verkehrsblatt 23/2014 vorgenommen.

  • Nabend zusammen. Nun bin ich seit wenigen Stunden stolzer Besitzer eines von Grund auf neu aufgebauten und angemeldeten Rallyeautos inkl. KFP. Und weil hier doch viel spekuliert und gerätselt wird, ich es aber jetzt aus erster Hand weiß wie es geht und was es kostet, möchte ich Euch meine Erfahrungen doch mal mit auf den Weg geben:


    1. Ausfüllen des KFP
    Hab ich mich am Anfang sehr drüber aufgeregt. Denn woher sollte ich wissen wie ich was eintrage, bin ja schließlich kein TÜV Prüfer. War im Nachhinein aber halb so wild. Alles nach bestem Wissen und Gewissen ausfüllen. Wo man Teilenummern oder ABE Nummern etc. hat, trägt man sie ein. Ansonsten versucht man die Sachen halt zu beschreiben. Wie zum Beispiel eine Abgasanlage mit universalen Schalldämpfern. Einfach die Bemassungen der einzelnen Teile eintragen, wenn man hat den Hersteller auch noch und gut ist. Herr Ihm vom DMSB hilft da auch gerne am Telefon weiter. Hat dann doch ganz gut geklappt. Paar vernünftige Bilder machen, die vom Fahrzeugäußeren auf ein Seitenerhältnis von 13:9 bringen und gut ist. Lieber per Mail ein paar mehr Bilder an den DSMB geben, die suchen sich raus was sie brauchen und fügen es ein.


    2. KFP Antragsdauer
    Kompliment an den DMSB! Monatgmorgen den KFP Antrag per E-Mail verschickt, Freitags hatte ich das fertige Ding schon wieder im Briefkasten. Das hätte ich nicht gedacht! Konnte also gleich einen TÜV Termin vereinbaren. Das zog sich wg. Karneval und Terminen meinerseits dann ein wenig, aber ist halt so. Der gute Herr Hansen aus Koblenz war der Mann meines Vertrauens (sehr zu empfehlen!), hatte dann vorab den KFP von mir per Mail bekommen, auch die Bilder und leider gleich einen Schnitzer unsererseits gefunden. Hier mussten wir also nochmal am Auto nachbessern weil wir das Reglement falsch interpretiert hatten (ging um die Gurtbefestigungen). Das Ganze musste neu bebildert werden. Also den originalen KFP wieder per Post an den DMSB und die neuen Bilder per Mail rüber. Das war dann am Dienstag nach Rosenmontag und Donnerstag (!!) war die korrigierte Version schon wieder im Briefkasten. Nochmal Kompliment an Herrn Ihm und sein Team. Hier kann man sich echt nicht beschweren. Und das sogar kostenlos. Zwar ingesamt doof gelaufen, aber war halt unser Fehler. Gut das Herr Hansen vom TÜV vorab so sorgfältig geschaut hat, sonst wäre das böse Erwachen erst beim TÜV Termin selbst gekommen... Also Glück im Unglück.


    3. TÜV Abnahme
    Der Termin beim TÜV lief sehr reibungslos ab. Morgens um 8 Uhr war ich dort. Nachmittags um 15.30 Uhr war ich fertig. Die Untersuchung am Auto selber schlug mit ca. 2 Stunden zu Buche, der Rest war Schreibarbeit und die Mittagspause muss man natürlich noch von der Zeit abziehen.
    Ein paar Sachen die ich im Vorfeld in den KFP getippert hatte, konnten nicht eingetragen werden. Zum Beispiel zich verschiedene Felgen und Reifengrößen, alles querbeet, wollte Herr Hansen nur eintragen, wenn ich es auch dabei habe. Hatte ich natürlich nicht, also blieb es bei einigen wenigen Rad-/Reifenkombinationen, aber immerhin alles, was ich wirklich brauchte. Der Rest wäre für hätte, wäre, könnte, ist vielleicht mal gewesen. Nicht schlimm also.
    Dann musste der KFP aber zwecks Änderungen und Aktualisierungen wieder per Post an den DMSB zurück. Hatte ihn aber wieder nach zwei Tagen zurück und war soweit zum Straßenverkehrsamt zu gehen. Kostete beim DMSB allerdings jetzt noch mal ne kleine Korrekturgebühr. Aber zu den Kosten später mehr.


    4. Straßenverkehrsamt / Versicherung
    Ich hatte schon ein paar Wochen im Vorfeld bei meinem Straßenverkehrsamt angerufen und mit meinem Fall "gedroht". Gut so: denn natürlich war ich der erste Verrückte in Solingen mit dem ganzen Kram und man hatte noch nix von DMSB, KFP und all so nem Zeugs gehört. Die Damen dort haben sich aber schnell gekümmert und waren somit schon auf mich vorbereitet.
    Vorab musste ich aber noch ein Schreiben vom Versicherer mitbringen, der mir Versicherungsschutz im normalen Straßenverkehr trotz §70 und Rallyeauto bestätigt, sonst keine Anmeldung beim Straßenverkehrsamt möglich... Joah, zich Versicherer abtelefoniert: HUK, AXA, HDI, Barmenia, ADAC (!!), etc. - keiner wollte / konnte mir das Auto versichern. Vor allem beim ADAC fand ich das lächerlich! Gerade die sollten doch wissen worum es geht... aber ich bin von der Hotline zur Autoversicherung und wieder zurück zur Hotline usw. geschickt worden, aber helfen konnte mir keiner. Echt erbärmlich, muss man mal so sagen!
    Letztendlich bin ich hier im Forum auf die Allianz Vertretung von Herrn Volker Thull aufmerksam geworden, der sich auf so was spezialisiert hat und Rallyeautos kennt. Und da hat auch alles reibungslos geklappt. Ein Dank an dieser Stelle! Ist zu empfehlen.


    5. Fazit und Kosten
    Hört sich alles nach viel viel Rennerei und Aufwand an. Und ja, das ist es auch! Ist zwar im Nachhinein alles nicht ganz so schlimm wie es sich anhört, aber man muss sich schon kümmern. Mein Tipp: sehr sorgfältig arbeiten, viele Dinge im Vorfeld klären, offen mit den Leuten sprechen, dann läuft es auch relativ reibungslos ab! Ich habe durch die erneuten Umbaumaßnahmen an den Gurtbefestigungen, den Karneval usw. von Anfang bis Ende der Prozedur einige Wochen benötigt. Man kann es meiner Meinung nach aber auch in 2 Wochen über die Bühne bekommen, wenn alles gut läuft und Termine kurzfristig zu bekommen sind.


    Das größte Manko aber sind natürlich die Kosten, die ich einfach mal detailliert aufzeigen möchte, damit hier handefeste Aussagen stehen und keine ca. Werte / Vermutungen / Werte vom Hörn-Sagen.


    DMSB
    161,00 € KFP Antrag beim DMSB
    061,00 € KFP Änderungen


    TÜV
    646,99 € Fahrzeugprüfung gemäß §19(2) StVZO mit EG-DOK
    140,00 € Grundabnahme KFP / DMSB
    053,50 € Hauptuntersuchung


    Straßenverkehrsamt
    010,20 € Wunschkennzeichen
    002,60 € Reservierung/Abstempeln
    027,00 € Zulassung
    000,60 € Klebesiegel
    008,70 € neuer FZ-Brief
    015,30 € ABE 3
    256,00 € Ausnahmegenehmigung §70
    027,00 € Kennzeichen


    Macht gesamt dann geschmeidige 1409,89 € für einen Gruppe F BMW 318ti, der dem Reglement der RG318is entspricht. Also wo sehr vieles, wie der komplette Motor, Serie ist. Und ich z.B. eintragungsfreie Bilstein B6 Dämpfer verbaut habe. Bei einem richtig umgebauten Auto mit einigen signifikanten Änderungen an Motor und Co. dürfte es wohl bei der TÜV Abnahme teurer werden. Herr Hansen berichtete mir sein bisher teuerster Fall lag bei 1200 €, statt meiner oben aufgelisteten 646,99 €. Also viel Luft nach oben, viel günstiger als bei mir wird es aber wohl nicht werden.


    Die Gebühren für die Ausnahmegenehmigung vom Straßenverkehrsamt können ebenfalls sehr variieren. Von 50 bis 500 € scheint alles möglich, gibt es keine genaue Regelung für. Mein Straßenverkehrsamt hat mit den umliegenden Stellen Mettmann und Wuppertal gesprochen und man hat sich darauf geeinigt, die gleichen Kosten anzusetzen wie sie für Gabelstapler und Co. existieren: 256 €. Damit liege ich wohl im Mittelfeld.


    Aber noch mal zurück zum Thema Auto und beinahe "Serie", denn nicht so erfreulich ist: obwohl mein Motor komplett Serie ist (noch nicht einmal andere Nockenwellen verbaut), aber durch die geänderte Abgasanlage und die Softwareoptimierung eine Leistungssteigerung von mehr als 5% der Serienleistung vorliegt, habe ich mir diese Leistung auch gemäß Reglement eintragen lassen um Protestsicher zu sein - 155 PS.
    Nun musste ich aber erfahren, dass ich dadurch nicht mehr nach normaler Euronorm eingestuft werde (obwohl ich eine bestande AU vorliegen hatte), sondern nach DMSB Vorschriften. Ich hab es ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Jedenfalls hab ich im Schein keine Euronorm mehr stehen, wodurch ich wahrscheinlich einen saftigen Steuerbescheid für das Auto bekomme... Prost Mahlzeit.


    Kommentar der Damen beim Straßenverkehrsamt: Motorsport ist halt teuer!


    In diesem Sinne...


    Viele Grüße und viel Erfolg,
    Seppi

  • Hoffentlich kippt dieser Quatsch bald wieder! Spassig, dass es immer noch nicht alle Bundesländer anerkennen.


    1400€ allein für die Zulassung, das ist krank!

  • Um das Thema Kosten noch von meiner Seite abzuschließen: am Samstag hatte ich den Steuerbescheid im Briefkasten. Jährliche Steuer beträgt jetzt 481 € für ein Auto, dass ich nicht mehr frei auf der Straße bewegen darf. Yiiiippiiieee. :mad:


    Ist wirklich schade und frustrierend. Auf der anderen Seite ist es aber auch nur ein Tropfen auf den heißen Stein, betrachtet man die Gesamtkosten für den Aufbau des Autos und den Unterhalt dessen / die Kosten für die Saison.


    Ich habe zum ersten mal ein Auto selber aufgebaut. Also Serienauto gekauft, komplett zerlegt und dann neu für den Rallyeeinsatz aufgebaut. Mittlerweile ist mir klar, warum in diversen Börsen so viele Projekte halb fertig wieder verkauft werden: den Leuten geht einfach das Geld aus. Man unterschätzt die Kosten doch relativ schnell, weil man es nicht wahr haben will.


    Mit meiner jetzigen Erfahrung behaupte ich, bzw. weiß ich, dass es nicht möglich ist ein halbwegs konkurrenzfähiges und funktionierendes Gruppe F Auto komplett neu aufgebaut für weniger als 10.000 € einsatzfertig hinzustellen. Bei einem Gruppe G Auto mag das gehen, aber ein F Auto das Spaß macht bekommt man nicht günstiger hin, sofern man alles anschaffen muss.


    Ich habe mir die Mühe gemacht und jeden einzelnen Cent aufgelistet. Und sei es das Schmirgelpapier aus dem Bauhaus. Nur die groben Sachen zu kalkulieren wie Autokauf, Käfig / Zelle, Sitze, Gurte, Lenkrad, Fahrwerk und einen Endtopf, das reicht nicht aus. Man belügt sich selber. Mein Auto hat in der Anschaffung keine 950 € gekostet, ich habe sehr günstige neue Sitze und gebrauchte Gurte gekauft, die Zelle haben wir komplett selber gebaut (allein das hat 2.000 € gespart im Vergleich zu einer professionellen Einschweißzelle eines namhaften Herstellers), ich habe kein Fahrwerk für einen vierstelligen Betrag und auch sonst waren viele Dinge vorhanden, die ich nicht anschaffen musste wie z.B. Werkzeug, Schrauben usw... Wenn ich mir allein vorstelle alle möglichen Bleche, Schrauben und Co. noch kaufen zu müssen, ein Wahnsinn! Aber es kommen tausende von Kleinigkeiten zusammen, die man vorher einfach nicht einrechnet und von denen man überrascht wird, selbst wenn man das Hobby schon ein paar Jahre praktiziert. Da sind hier mal 20 €, da mal 80 € und dort mal 200 € weg wie nix. Das summiert sich wahnsinnig schnell. Und wir reden hier immer noch von einem E36 318 ti, der nach RG318is Reglement gebaut wurde, kein GFK / Carbon verbaut, kein teures Fahrwerk, kompletter Serienmotor usw.


    Inkl. Zulassung landet man einfach zwangsläufig im 5 stelligen Euro Bereich. Das ist die Realität. Da ist aber auch noch keine Fahrerausrüstung eingerechnet (Anzug, Helm & co.)! Man mag sicherlich noch hier und da ein paar Euro einsparen können, indem man auf noch mehr gebrauchte Teile zurück greift, Standard Teile wie Serienquerlenker verwendet usw. Aber auch hier belügt man sich letztendlich selbst. Die Sachen halten dann nicht so lange und müssen öfter getauscht werden, sofern man ein Auto auch ein wenig ran nimmt. Die realen Kosten werden so einfach nur verschoben oder verschleiert. Aber sie holen einen irgendwann ein.


    Letztendlich ist es für Neueinsteiger und Leute mit festem und kleinerem Budget meiner Meinung nach definitiv die bessere Alternative ein funktionierendes gebrauchtes Auto zu kaufen und es nach ein oder zwei Einsätzen in bestimmten Bereichen an seine eigenen Bedürfnisse anzupassen. Da kommt man deutlich günstiger bei weg. Nur ein Tipp meinerseits an die vielen stillen Leser, die ggf. ein neues Engagement planen und solche Erfahrungen noch nicht gemacht haben.


    Ich will hier nicht den Schwarzmaler geben, absolut nicht, es ist halt ein teures Hobby und meiner Meinung nach trotzdem jeden Cent wert, aber es muss gut überlegt sein. Und wie man an der Entwicklung sehen kann, wird dieses Hobby in Zukunft auch nicht günstiger werden. Alles oben stehende ist nur als guter Rat gemeint und darf natürlich auch komplett ignoriert werden. :p


    Viele Grüße,
    Seppi

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