Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Den KFP interessiert auch in Deutschland keinen. Zumindest hat sich bei der Wittenberg niemand dafür interessiert. Weder vor der Rallye bei der technischen Abnahme, noch hinterher bei der technischen Nachuntersuchung. Die wollten nur meinen Fahrzeugschein.


    Der KFP ist / soll doch einzig und alleine dafür da sein, dass man sich legal auf deutschen öffentlichen Straßen bewegen darf und alles problemlos eingetragen bekommt. Mehr Bedeutung hat der nicht.


    Alles was im KFP steht, ist auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Und somit kannst Du damit auch zu jeder anderen Veranstaltung fahren, egal ob NAVC oder Ausland. Fahrzeugschein mit Eintragungen mitnehmen, KFP kann man für's Ausland zu Hause lassen.


    So zumindest ist's nach meinem Verständnis.


    vg, Seppi

  • Das is doch alles wahnsinn.
    Den aktiven und den veranstaltern von rallyes wird mit allen mitteln versucht sie aufzuhalten. Hauptsache wir verschwinden ist anscheinend die devise vom dmsb.
    Der staat nutzt nur die Einnahmequelle die ihm der dmsb erschlossen hat.
    Jetzt sind wir schon soweit das man als fahrer schon 3500 euro in ausrüstung und zulassung investieren muss um in die erste Saison zu starten.

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  • Das Interesse am KFP bei den Abnahmen wird wohl erst ab 2017 kommen.


    Frage: (ich hat son Ding noch nicht in der Hand) steht in irgend einem Dokument, das die Nutzung eingeschränkt ist, bzw. wird irgendwo der Nutzungsumfang erklärt?
    Wird irgendwo darauf verwiesen, dass die Zulassung nur gültig ist, im Zusammenhang mit dem KFP?

  • die eingeschränkte Nutzung resultiert ja nur aus der Ausnahmegenehmigung nach §70.
    Das steht dann auch im Fahrzeugschein drin, eingeschränkte Nutzung nach §70. Die Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen. Von KFP steht da nix im Schein.
    In meiner Ausnahmegenehmigung steht (danke nochmal an das Bundesland Hessen) nur Nutzung zu den Veranstaltungen, nix mit Probefahrten etc...
    sollte jemand Eintragungen vornehmen lassen wo keine §70 nötig ist, der braucht auch keine Ausnahmegenehmigung und hat die Einschränkung nicht im Schein stehen.

  • Hier mal nen Auszug aus meiner Ausnahmegenehmigung:
    "... Die Ausnahmegenehmigung gilt nur zur Teilnahme als Wettbewerbsfahrzeug an nach §29 (StVO) genehmigten und registrierten Motorsportveranstaltungen einschliesslich der An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen, für Prüfungs-, Probe und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur im Gebiet der BRD. ..."



    @Sebastian Bei mir (DS3R1) wurde bei der TA schon der KFP und die Ausnahmegenehmigung verlangt.

    Einmal editiert, zuletzt von VolkerK ()

  • Und deswegen stellt sich mir die Frage, ist eine solche Zulassung im Ausland überhaupt gültig und wenn ja, worin begründet sich das?
    Ich weiß, ich könnte ja beim dmsb nachfragen, aber mich betrifft es nicht und die haben sicher besseres zu tun, wie meine Neugier zu befriedigen ;)
    Also falls jemand da was konkretes weiß...

  • Und deswegen stellt sich mir die Frage, ist eine solche Zulassung im Ausland überhaupt gültig und wenn ja, worin begründet sich das?
    Ich weiß, ich könnte ja beim dmsb nachfragen, aber mich betrifft es nicht und die haben sicher besseres zu tun, wie meine Neugier zu befriedigen ;)
    Also falls jemand da was konkretes weiß...


    .....also in Frankreich (dort wo die Kennzeichen vorn+hinten abmontiert werden) reicht der
    Kfz-Schein (ääähhh Zulassungsbescheinigung Teil 1). Egal ob da was eingetragen is'....

  • In Finnland kaufst du bei der Rallye ein Klebekennzeichen incl. Versicherung und dein Auto muss nichtmal zugelassen sein, das würde dir dort auch nix nützen weil du diese Rallyezulassung mit Versicherung dort brauchst, das ersetzt die Veranstalterhaftpflicht, ich meine in Frankreich ist das ebenso!?

  • ....als das vor 3 Jahren in Deutschland losging mit §70 etc. war laut Verkehrsministerium
    Niedersachsen auch schon an eine europäische, dann einheitliche Lösung gedacht worden.


    Sogar eine Zulassung per 5-Tageskennzeichen hätten die Versicherer mitgemacht.(Was ja nun seit gestern auch nicht mehr funktionieren würde ! !


    Aber Deutschland ist Deutschland. Wir können froh sein, dass der DMSB das gewuppt bekommen hat.


    Frohe Ostern !


    Sepp

  • und was ist, wenn die Verkehrskontrolle weis was "§70 ausnahme erforderlich " bedeutet? Und die Versicherung im Fall des Falles etc.?

  • Habe eben endlich mal Zeit gefunden im DMSB-Handbuch 2015 zu "schmökern".


    Im blauen Teil bin ich über 3.14 gestolpert: "KFP-Pflicht im Rallyesport"
    Zitat:

    Zitat

    Ab dem 01.01.2017 ist im Rallyesport bei allen Veranstaltungen, die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen genehmigt werden, der DMSB-Kraftfahrzeugpass (KFP) für alle Fahrzeuge, welche in Deutschland ihre Straßenzulassung haben, verbindlich vorgeschrieben.


    Die KFP-Pflicht gilt ab 2017 auch für diejenigen Fahrzeuge, für die die entsprechenden Einträge in den Fahrzeugpapieren bereits vorliegen.
    Vorstehende KFP-Pflicht wurde vom DMSB beschlossen. [...]


    Heißt doch dann, wenn man bei einer Rallye in Deutschland starten will, geht es NUR mit der Zulassung über KFP. Normale Zulassung - auch wenn alles ordnungsgemäß eingetragen wäre - ist nicht mehr akzeptiert?


    Gute Nacht...

  • Richtig, ALLE müssen einen KFP haben.
    Aber viel interssanter ist der Satz "...bei allen Veranstaltungen, die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen genehmigt werden..."


    Beschrämkt sich die Ausnahmegenehmigung auch nur auf DMSB(ADAC,AVD,ADMV...) genehmigte Veranstaltungen oder ist die allgemein, für Motorsportveranstaltungen gültig...z.B. auch auf NAVC-Rallyes?

  • Ja, darüber bin ich dann auch noch gestolpert. Liest sich so, daß es nur für DMSB-Veranstaltungen gilt.


    Was ist mit NAVC? Was ist mit der Eifel-Rallye, bei der auch einige mit Autos starten, die sonst auch mal im Wettbewerb eingesetzt werden.


    Und was ist mit Rallyes im Ausland? Das ist dann wohl nicht mehr möglich?

  • Richtig, ALLE müssen einen KFP haben.
    Aber viel interssanter ist der Satz "...bei allen Veranstaltungen, die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen genehmigt werden..."


    Beschrämkt sich die Ausnahmegenehmigung auch nur auf DMSB(ADAC,AVD,ADMV...) genehmigte Veranstaltungen oder ist die allgemein, für Motorsportveranstaltungen gültig...z.B. auch auf NAVC-Rallyes?


    Du hast in deiner Frage die Antwort bereits geliefert.


    Der NAVC ist eigenständig und hat mit dem DMSB "nichts am Hut"...ansonsten würde ja auch bei NAVC Rallyes das DMSB Handbuch für das Reglement ausschlaggebend sein...

  • Das der NAVC keinen KFP verlangt ist mir klar. Es geht um die Ausnahmegenehmigung die ja Teil der Zulassung ist!!! Wenn die sich explizit auf dmsb Veranstaltungen bezieht, würde man bei NAVC Rallyes sich ja illegal im Straßenverkehr bewegen.

  • Das der NAVC keinen KFP verlangt ist mir klar. Es geht um die Ausnahmegenehmigung die ja Teil der Zulassung ist!!! Wenn die sich explizit auf dmsb Veranstaltungen bezieht, würde man bei NAVC Rallyes sich ja illegal im Straßenverkehr bewegen.




    ....sehr interessante Schlußfolgerung.


    Aus Sicht des ADAC/DMSB sind NAVC-Veranstaltungen schon immer illegal.


    Wenn der NAVC nicht eigene Abkommen mit Väterchen Staat macht/gemacht hat, wird ein Neuaufbau eines Rallyeautos mit anschließender korrekter Inbetriebnahme bei NAVC-Veranstaltungen nicht mehr möglich sein.


    Ein schönes Wochenende wünscht


    Sepp


  • Hallo
    die Lösung !!
    ist
    AUFHÖREN mit der Teilnahme an "dmsb" Veraanstaltungen !
    damit begonnen haben im übrigen schon einige Teams.

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