Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Aha,


    sehr interessant, danke Uwe.


    Ich werde trotz dieser Aussage erst mal eine Meinung von Staatsseite dazu abwarten, letztendlich ist die entscheidend. Sollte da allerdings die o.g. Lösung endgültig ausgeheckt worden sein, muss man sich mal ernsthaft mit einer Klage wegen ungerechtfertigter Enteignung beschäftigen.


    Zahle ich ab 2017 allerdings auch "Special - Steuer/Versicherung" (sprich deutlich weniger als bei einem normalen Auto), macht mich das nicht glücklich, aber ich müsste/könnte dann damit leben.


    Ansonsten findet sich schon ein Weg, wie auf einer Probefahrt o.Ä. die blaue Plakette nicht zu sehen sein wird.



    VG Stero

  • Wäre ich vorsichtig. Mir geht es nicht mal um die blaue Plakette. Mich stört der Eintrag in dem Fahrzeugschein.
    Wenn du verunglückst und deine Versicherung etc. über den Sachverhalt bescheid weiß, bist du auf einmal ohne Versicherungsschutz unterwegs.

  • Die Zulassungstellen scheinen allerdings auch so langsam Bescheid zu wissen. Mit unseren letzten herkömmlichen Eintragungen hatten wir einiges an Überzeugungskraft zu leisten um es so wie bisher in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen.
    Nachdem wir dann erklärt haben das es erst ab 2017 Pflicht ist wurde es dann trotzdem in der Zulassungsstelle wie bisher eingetragen.


    Daher stellt sich die Frage wie es sich in Zukunft verhält, auch in Hinblick auf Eintragungen für Fahrzeuge die beim NAVC etc... starten sollen.

  • Die Zulassungstellen scheinen allerdings auch so langsam Bescheid zu wissen. .....


    Daher stellt sich die Frage wie es sich in Zukunft verhält, auch in Hinblick auf Eintragungen für Fahrzeuge die beim NAVC etc... starten sollen.



    ....genau das habe ich so auch schon öfters gehört.


    Entweder alles sauber mit Gutachten/ABE belegt oder nix is' .


    Außer im Raum Wesermündung und bei den Ostfriesen da scheint es noch zu funktionieren.


    Dafür, dass in unserer überdrehten Bürokratie überhaupt so etwas wie die FDP (den richtigen Begriff kann ich mir nicht merken) erschaffen wurde, ist dann fast das kleinere Übel.


    Früher hatten die ganz Schlauen 2 Autos mit gleicher Fahrgestellnummer in der Garage stehen.
    Eins serienmäßig belassen für die Fahrt zum Bäcker und eins für den Ritt über Schotterpisten....
    So konnten die "Glücklichen" die gezahlten Steuern und Versicherung wenigstens "abfahren".


    Heute gibt's ja ein ganz tolles Wechselkennzeichen. Wenn Vater Staat bei Rallyeautos auf eine Jahressteuer verzichten würde, dann wäre dem Pfennigfuchser auch geholfen und der Bürokratieschwachsinn Wechselkennzeichen wäre doch noch zu etwas nützlich...


    Mal gleich den Herrn Ramsauer anschreiben, ob sich da was machen läßt.



    Die allerbesten Grüße


    Sepp


  • Schreib mal lieber dem Dobrint :p
    Aber der hat momentan ja genug um die Ohren mit seiner Mautplanerei...


    Das Wechselkennzeichen in einer sinnvollen Form is ja am anderen pfennigfuchsenden Spezialisten der Regierung gescheitert...hey vielleicht wusste der damals scho, dass Griechenland teuer wird :cool:

  • Hallo,
    liest sich hier nicht so richtig heraus !
    Braucht die Gruppe G ab 2017 auch einen
    KFP oder entfällt der in der Gruppe ?
    Mfg
    Markus




  • ......., wird ab 01.01.2017 für Fahrzeuge im Rallyesport der KFP vorgeschrieben. ..... !!!!????


    Das ist der allergrößte Unsinn und eine Lüge dazu.


    Fest steht eins auch 2017 wird es Rallyesport geben , auch mit Fahrzeugen OHNE KFP .


    selbst wenn es dem Vierbuchstabenverein nicht passt.


    Oder gibt es z. Bsp. 2017 keinen WM lauf in Deutschland. ?:p

  • Sind der KFP vom DMSB und die Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO nicht zwei getrennte Handlungsstränge, wobei das §70 Verfahren auf dem KFP aufbaut?


    Wenn der DMSB zum 01.01.2017 den KFP vorschreibt, könnte man das so interpretieren, dass alle Schritte zur Erlangung eines KFP erforderlich sind, aber ab Schritt 4 (Erstellung Gutachten für Ausnahmegenehmigung...) ist nur für diejenigen relevant, die noch nicht alles regulär eingetragen haben.


    Das wäre jetzt die Frage: Fordert der DMSB den KFP oder fordert der DMSB die blaue Plakette? Wenn Plakette, dann muss man tatsächlich alles inkl. §70 machen.



    P.S.: Bzgl. Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb des DMSB wie z.B. NAVC:
    Im KFP steht dies: "Dieser DMSB-Kraftfahrzeugpass gilt nur, solange folgende Bedingungen eingehalten werden:
    1. Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme am vom DMSB oder seinen Mitgliedsorganisationen genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltungen einschließlich deren An- und Abfahrten [...] erfolgen [...]."


    D.h. bei einer NAVC Veranstaltung gilt der DMSB-Kraftfahrzeugpass nicht, ABER relevant für die Frage, ob ich mit dem Auto jetzt auf der Straße fahren darf oder nicht, ist ausschließlich die Ausnahmegenehmigung nach §70 und deren Einschränkungen.
    Steht in der §70 Ausnahmegenehmigung tatsächlich auch "DMSB-Motorsportveranstaltung" oder wie ist da der genaue Wortlaut?



    P.S.2: Wenn meine erste Annahme richtig wäre, dass ich ab 01.01.2017 nur den KFP benötige, nicht aber die Plakette, dann würde ich das Ganze auf mich nehmen und bei der Abzocke mitmachen. Wenn ich aber tatsächlich nur mit §70 noch an DMSB Rallyes teilnehmen dürfte, werde ich definitiv entweder das Hobby aufgeben oder nur noch NAVC fahren. Aber ich werde mir vom DMSB definitiv die Nutzung meines Autos nicht einschränken lassen.

  • Ich verfolge die KFP-Sache schon einige Zeit.
    Mir stinkt jedoch gewaltig, daß..
    - der DMSB mal wieder Kohle ziehen möchte
    - ich bei der Benutzung meines Fzg beschnitten werde
    - der DMSB jederzeit, durch ein "nicht"-verlängern, mein Fzg mehr oder weniger wertlos machen kann
    - ich für ein volles Jahr Versicherung und Steuern bezahlen soll, aber nur an ein paar Tagen bzw. nur an den Veranstaltungen fahren darf, und zwar nur bei den Veranstaltungen bei welchen es den hohen Herren recht ist
    .....da mach ich mit Sicherheit nicht mit, wenn das genau so kommt!


    AAAAber was wäre wenn....?


    Mein Fzg ist ja schon einige Jahre Zugelassen, also mit allen Eintragungen etc., wenn ich nun den KFP beantrage ABER mein Fzg gar nicht über eine Ausnahme§70 zulasse, sonder mit meinem derzeitigen Fzg-Brief auf die Zulassungsstelle marschiere und das Teil zulasse bzw. garnicht erst ummelde...???


    Weiß einer ob das geht? Dann kann ich doch weiterhin machen was ICH will!?
    Da es den Shit ja nur in Deutschland gibt wäre ja ein Auslandstart oder ein NAVC-Start nicht mehr möglich, d.h. ab der Grenz wäre mein Fzg im Ausland nicht mehr zugelassen!?


    Wenn mir dazu jemand was sagen könnte wär ich echt dankbar.


    Ansonsten sieht man sich beim NAVC.....

    Einmal editiert, zuletzt von 0815 ()

  • Das war genau meine Frage/Idee: KFP mit DMSB machen, aber kein §70, da bereits alles eingetragen und Betriebserlaubnis besteht.


    Ich sehe schon, ich muss das offiziell mit dem DMSB klären...

  • Es gibt da aktuell hier folgende Probleme...
    Die Eintragungen werden vom amt nicht mehr ohne Rückfrage bzw ohne "Erlaubnis" vom oben getätigt! !!


    Mir sind aktuell 2 kundenautos nachträglich stillgelegt worden (lenkrad) und meinen beifahrer hats mit seinem Slalom-auto auch erwischt (hydr HB)!


    Das Amt in Tübingen entzieht nachträglich die normale Zulassung ind weißt drauf hin das eine zulassung mit diesem Anbauten NUR noch in Verbindung mit dem KFP möglich ist!!!


    Das ist eine absolute Frechheit da der Slalomfiesta überhaupt nicht im Bereich des DMSB genutzt wird! Ergo jetzt erstmal abgemeldet rumsteht...


    Ich finde es ne frechheit...nur Paragraph 70 zulassung - doppelte bis 5-fache Versicherung keine freie nutzung MEINES EIGENTUMS!!!


    Der Drecksladen geht mir aufn sack...
    Vorallem weil ich jetzt zwar die rili hier hab...aber noch keine Antwort habe wieso ein VEREIN eij MONOPOL aufbauen darf...


    Ich würde es gern weiter an Anwälte reichen...leider fehlt mir die Zeit

  • Aber es geht doch um den Fall, wenn schon alle Eintragungen gemacht wurden und das Fzg. schon lange wieder die Betriebserlaubnis hat.
    Woher soll das "Amt" dann überhaupt noch von den - alten - Eintragungen wissen?
    Ich will doch überhaupt nicht zu einem Amt gehen, sondern nur den KFP mit einem DMSB Sachverständigen machen.

  • Sollte dein wagen zum amtsbereich Tübingen gehören wirst Du bald Post bekommen da sie mir schriftlich per Mail mitgeteilt haben das Sie die ganzen Eintragungen im System prüfen.
    Also wenn dann hast Du nur Glück wenn Dein Fahrzeug nich elektronische erfasst ist wie weit das noch möglich ist entzieht sich meiner erkenntniss...is wahrscheinlich auch nich mehr so.


    Edit:
    Hab mir die rili ausm verkehstblatt durchgelesen. ..man wird als halter und fahrer total entmündigt.
    Am meisten würde mich interessieren ob die bisherigen sonderzulassungen nach para70 zeitlich begrenzt abhängig vom kfp sind oder unbegrenzt "so lange wie kfp gültig" also eben einmalig?!
    Kann mir vorstellen das der eine Kreis ne einmalgebühr nimmt...und bei dem nachbarkreis steh ich alle 2 jahre erneut auf der matte um zu bezahlen...
    Einzig positive was ich in der rili entddckt habe das die wiederholungskennzeichen - auch in klebeform - endlich legalisiert werden wenn das original im fahrzeug ist

    2 Mal editiert, zuletzt von Vectra0815 ()


  • Hallo
    Ja das ist wirklich von Kreis zu Kreis verschieden . Ich bin im Landkreis Saarlouis und meine gilt nur 2 Jahre. 2 Km weiter ist Landkreis Merzig-Wadern da ist die Ausnahme unbegrenzt (sprich solnage der Besitzer das Auto hat ) gültig . Deutschland eben

  • Hat sich schon mal jemand die Mühe gemacht und den genauen Gesetzes Text vom Verkehrsblatt zu lesen?


    und wo finde ich ihn ?


    Ich finde auch nach längerem suchen nichts.


    Würde mich mal Interessieren ,


    worauf sich der Dmsb Stützt ,


    Mfg Stefanson

  • Leider findet man wirklich nirgendwo irgendwelche Hinweise darauf, wie der Umgang mit Fahrzeugen, die technische Änderungen in ihren Papieren eingetragen haben, in Zukunft stattzufinden hat.


    Wenn ich ein Rallye-Fahrzeug besitze, das bislang jede TÜV / DEKRA Untersuchung ohne Beanstandung absolviert hat, dann ist es m.E. nicht möglich, den Betrieb dieses Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen zu untersagen. Es sei denn, das KBA entzieht diesem Fahrzeugtyp die ABE, weil der Hersteller bei der Homologation falsche Angaben gemacht hat, oder im Laufe einer Untersuchung festgestellt wurde, dass gewisse Angaben zur Zulassung nicht korrekt waren.
    Es wäre aber möglich, dass der DMSB die Teilnahme an Wettbewerben verbietet, wenn kein entsprechender KFP für das Fahrzeug existiert.
    Das kann aber nur für Veranstaltungen im Wirkungsbereich des DMSB gelten, denn im Ausland kennt man keinen KFP.
    Würde jetzt eine Zulassungsbehörde mein Fahrzeug stilllegen, weil ich keinen KFP besitze, könnte ich an Veranstaltungen im Ausland nicht teilnehmen.


    Außerdem kann mir der DMSB in Zusammenarbeit mit der DEKRA / TÜV nicht verbieten, was ich wann und zu welchem Zweck mit meinem privaten Eigentum mache. Denn nur um ein legales Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen, dass wie ein Rallyefahrzeug aufgebaut ist, kann man mich nicht zwingen, eine Lizenz zu kaufen und einen KFP zu beantragen, damit ich das Fahrzeug anschließend in einer Garage bis zum Sanktnimmerleinstag deponieren kann.


    Auskünfte und feste Zusagen bezüglich der Handhabung des KFPerteilt niemand...
    Planung einer Saison ist so nicht möglich...
    DMSB-Lizenz muss aber bezahlt werden...
    Denn die braucht man, will man im Ausland an einer Veranstaltung teilnehmen..
    Und... gibt es ohne Lizenz überhaupt einen KFP?.


    Alles in allem gibt es bezüglich der Handhabung des KFP und aller Zulassungsbestimmungen unglaublich viel Klärungsbedarf, und ich glaube, dass sowohl ADAC, DMSB wie auch TÜV und DEKRA in Verbindung mit dem KBA und dem Bundesverkehrsministerium völlig überfordert sind und eigentlich auf europäischer Ebene eine einheitliche Lösung gefunden werden müsste, bevor Deutschland mal wieder die Vorreiterrolle für „etwas ganz tolles“ übernehmen möchte.


    Als hätte „Alexander der Kleine“ nicht schon genug Probleme mit seiner Maut und dem VW-Abgasskandal. Da wird er auch gerade noch in diese Materie einsteigen wollen, wobei in der Bundesregierung sicherlich niemand sitzt, der auch nur ansatzweise den allerleisesten Schimmer vom Motorsport, seinen Regularien und Durchführungsbestimmungen hat.

  • Genau die gleichen Fragen stelle ich mir auch...
    Aber aktuell sitzen die Ämter am längeren Hebel.


    Ich war bei der Zulassungsstelle...hab den Kunden ja Teile verkauft und jetzt stehen die Autos abgemeldet rum...


    Habe die Rili in Papierform da. Online gibts diese nicht. Nur den Hinweis auf deren HP welches Blatt man kaufen muss.



    Landverkehr Ausgabe 20/2012
    Veröffentlichung am 31.10.12


    Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach Paragraf 70 StVZO für die Genehmigung von Kfz Klasse M1, die für registrierte und genehmigte Motorsportveranstaltungen (z.B. Rallye) bestimmt sind.



    Landverkehr Ausgabe 23/2014
    Veröffentlichung am 15.12.14


    Bekanntmachung der EMPFEHLUNG für die Erteilung von Ausnahmen nach Paragraf 70 StVZO für die Genehmigung von Kfz der Klasse M1 und N, die für registrierte und genehmigte Motorsportveranstaltungen (z.B. Rallye o. Cross-Country) bestimmt sind.

  • danke Vectra 0815


    dann weiß ich zu mindest was ich bestellen muss,


    würd gern mal den Paragraphen lesen wo der Dmsb über der Stvzo steht.......,


    ( nicht falsch verstehen meines Erachtens ist der KFP schon eine gute Sache für FZG neueren BJ. aber die sind ja meistens eh Int. Homologiert , aber vieleicht gibt es ja einen Hinweiß auf FZG mit Bestandschutz oder eine Kann Bestimmung wer eine Sonderzulassung braucht und wer nicht von Gesetzes wegen !)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!