Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • An dem Dokument hätte ich auch Interesse.
    Da ich mich Ende nächsten Jahres auch mal mit dem Thema befassen muss um eine Entscheidung zu treffen wie es Motorsportlich weiter gehen soll.


    Wenn es also möglich wäre, würde ich mich freuen, wenn du mir auch eine Kopie zukommen lassen könntest.


    Gruß


    Chriss

  • Im Land Hessen ist die Ausnahmegenehmigung auch unbefristet, d.h. erst bei einem Besitzwechsel muss diese wieder neu ausgestellt werden.
    Die KFZ Versicherung ist bei mir z.B. nicht gestiegen (DEVK Versicherungen, es wurde mir unkompliziert der Versicherungsschutz mit einem Schreiben bestätigt was ich bei der Zulassungsstelle vorgelegt hatte) wieso auch, mit KFP steht das Auto ja nur noch, daher neuerdings auch KSZ (Kraftstandzeug)

  • Anbei die Verordnung 176 Bundesverkehrsblatt 20/2012...viel Spass und nicht aufregen....man achte auf die Feinheiten!!!!
    Ein klarer Fall für Rechtsgelehrte.....
    Fängt an mit Seite 778 bis 786 ( wahllos eingescannt )
    Also ...mit IMG.45 anfangen und dann weiter aufsteigend....

  • Nun... ich entnehme den Bestimmungen, dass TÜV und DEKRA keine Eintragungen mehr genehmigen, ohne dass ein KFP beantragt wird. Das bedeutet im Umkehrschluss doch, dass alle Fahrzeuge die technisch umgerüstet sind in Zukunft am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen dürfen, weil bei einer Prüfung nach §29 StVZO festgestellt wird, dass die Sondereintragungen nur in Verbindung mit einem KFP erlaubt sind.
    Das heisst für mich: ohne KFP kein TÜV. Und wenn ich einen KFP beantrage kann ich das Fahrzeug nicht nutzen, weil ich ja eine Nennbestätigung benötige, wenn ich das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen will.
    Aber ich will ja nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Und nun?


    Und was ist mit Fahrzeugen, die mit einem „roten“ 07er Kennzeichen fahren?
    Wie verhält es sich mit Fahrzeugen, die ein H-Kennzeichen haben?
    Wie ist es mit Oldtimern nach Anhang K, die bislang eine Zulassung zum Straßenverkehr haben?
    Wie verhält es sich mit Teilnehmern, die mit einem Fahrzeug an Veranstaltungen in Deutschland teilnehmen, das im Ausland zugelassen ist?
    Wie verhält es sich mit Deutschen Teilnehmern, die mit ihrem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland teilnehmen wollen, wo man einen „KFP“ nicht kennt oder möglicherweise nicht akzeptiert?


    Ich glaube, zum Ende des Jahres 2016 werden diverse Rechtsanwaltskanzleien mächtig Zulauf erhalten, da zu befürchten ist, dass hier gesetzmäßig widerrechtlich Enteignungen stattfinden werden.


    Ich habe mir die „Bestimmungen“ durchgelesen und muss zwangsläufig den Schluss ziehen, dass der DMSB mit seinen Regularien jetzt über den Verkehrsregulierungsbehörden steht.


    21:48 Uhr... Gute Nacht... Rallyesport in Deutschland.

  • Ich sehe meine Fragen in Deinem Beitrag...es ist traurig aber genau so sieht es jetzt aus...deswegen sind die Stilllegung en auch rechtens...vorerst...


    Ich würde das gern mit einem weiteren Anwalt besprechen. Ich hatte das Thema mal bei einem Bekannten platziert dich dieser wurde auf Grund seines Talents zu was wichtigerem beordert und hat keine Zeit mehr dafür.


    Das Problem ist das ejn Großteil der rechtschutzversicherungen beim ADAC laufen. ..da gibts bestimmt Probleme mit der Kostenübernahme

  • danke erst mal an tbpeugeot


    sehr interessant die ganze Sache , beim nur Überfliegen habe ich M. E . schon ein paar gute Sachen gefunden


    "Die Regelungen betreffend „Straßenfahrzeuge“ in Art. 2
    Abs. 4 der Richtlinie 2007/46/EG lassen sich nur auf erst-mals in den Verkehr kommende oder typgenehmigte und
    vor ihrer ersten Zulassung geänderte Kraftfahrzeuge an-wenden.
    Dies gilt auch für typgenehmigte und bereits zugelassene
    Kraftfahrzeuge, die den FIA- bzw. DMSB-Bestimmungen
    im vollen Umfang entsprechen.
    Andere bereits im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge
    müssen nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO ggf. mit entspre-chenden Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden." Zitat Ende


    wenn das Fzg aber schon Zugelassen ist und alles Eingetragen ist ? Und jetzt du Dmsb !

  • In der Rili 176 steht unter Punkt 1 Absatz 3:
    [Gilt]: für bereits zum Straßenverkehr zugelassene Kfz der Klasse M1, AN DENEN ÄNDERUNGEN IM SINNE DIESER RILI vorgenommen wurde, die zum Erlöschen der BE führen.


    Also alle..."rallye" "slalom" teilw. "Tuning"&"show&shine"
    Auch nachträglich. Da diese Fahrzeuge alle Änderungen im Sinne dieser Rili haben die eig. die BE zum erlöschen bringen.


    Rechtlich falsch ist in meinen Augen:
    P2.A1: Motorsportveranstaltungen sind die vom DMSB oder seinen Mitgliedern

    Einmal editiert, zuletzt von Vectra0815 ()

  • Ich bin gerade etwas überfordert. Ich stehe nach einem längeren Auslandsaufenthalt jetzt kurz davor, mir ein fertig aufgebautes Gruppe F Fahrzeug zu gönnen und will damit erst mal meine Sporen unter dem Banner des NAVC verdienen.


    Natürlich entspricht dieses Fahrzeug allen gültigen DMSB Sicherheitsvorschriften und ich würde es mit einer frischen AU/HU kaufen.


    DOCH DANN... muss ich hier lesen, dass ich diesen Wagen ab dem 01.01.2017 evtl. nicht mehr zu/wärend einer NAVC VA bewegen darf?! Steht jemand in Verbindung zu dem NAVC? Gibt es von deren Seite eine Stellungnahme?


    Soll ich mir lieber das Geld sparen und anfangen Briefmarken zu sammeln, oder hat der DMSB da jetzt auch noch was gegen?

    Kannste machen nix, musste sehen zu!

    Einmal editiert, zuletzt von GeneralGT ()

  • In der Rili 176 steht unter Punkt 1 Absatz 3:
    [Gilt]: für bereits zum Straßenverkehr zugelassene Kfz der Klasse M1, AN DENEN ÄNDERUNGEN IM SINNE DIESER RILI vorgenommen wurde, die zum Erlöschen der BE führen.


    Das sehe ich anders: Die Richtlinie ist grundsätzlich nur zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Fahrzeuge, bei denen alles eingetragen ist (§ 21) und die von der Zulassungsstelle diese Eintragung in die Fzg-Papiere erhalten haben (§ 19) besitzen eine gültige Betriebserlaubnis und benötigen daher keine Ausnahmegenehmigung. Also gilt auch nicht die Richtlinie zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.


    "Die Regelungen betreffend „Straßenfahrzeuge“ in Art. 2
    Abs. 4 der Richtlinie 2007/46/EG lassen sich nur auf erst-mals in den Verkehr kommende oder typgenehmigte und
    vor ihrer ersten Zulassung geänderte Kraftfahrzeuge an-wenden.
    Dies gilt auch für typgenehmigte und bereits zugelassene
    Kraftfahrzeuge, die den FIA- bzw. DMSB-Bestimmungen
    im vollen Umfang entsprechen.
    Andere bereits im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge
    müssen nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO ggf. mit entspre-chenden Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden." Zitat Ende


    M.E. nach fallen die von mir o.g. Fahrzeuge unter den letzten Passus. Und da steht eindeutig "ggf." also gegebenenfalls und nicht zwingend.



    Aus der Richtlinie kann ich keinerlei Verpflichtung lesen, dass für Fahrzeuge, die solche Eintragungen wie in der Rili beschrieben haben, eine nachträgliche PFlicht besteht für den KFP i.V.m. §70 Ausnahmegenehmigung.


    ABER: Wenn der DMSB in seinen Statuten vorschreibt, dass ab 2017 alle Fahrzeuge einen KFP MIT §70 Ausnahmegenehmigung (und damit mit Plakette) haben müssen, kann man höchstwahrscheinlich nichts dagegen machen. Außer natürlich keine DMSB Veranstaltungen mehr fahren.


    Aber die Fzg. ohne KFP werden irgendwann aussterben, bez. Neuaufbauten werden nur noch mit KFP möglich sein, da die TÜV'ler oder (DEKRA'ler) das Motorsportzeug nicht mehr nach §21 eintragen werden. Oder die Zulassungsstellen keine BE mehr erteilen werden.



    Anderes Thema: Mit dem KFP kann man sich Reifen ohne E-Kennzeichnung eintragen lassen. Wie ging das bisher bei Fzg. ohne KFP bei int. Rallyes in Deutschland. Nach welcher rechtlichen Legitimation darf man Reifen ohne E-Kennzeichnung fahren? Auch Eintrag in Fzg-Papiere?

  • Hatten denn die Todesfälle im Rallyesport damit etwas zu tun, dass die Veranstalter nicht unter dem Dach der FIA organisiert waren? Wäre mir nicht bekannt. Falls nicht, hört es sich für mich arrogant und zynisch an diese tragischen Vorfälle jetzt dazu nutzen zu wollen der "Konkurrenz" eins auszuwischen.

  • Ich bin gerade dabei ein Gruppe F-Auto aufzubauen. Da dieses für Trackdays noch straßenzugelassen bleiben soll, habe ich mich entsprechend mit mehreren (sprich drei) Dekra-Stellen in drei Bundesländern (Niedersachsen, Thüringen, Baden-Württemberg) in Verbindung gesetzt. Die Sache scheint sich jetzt bundesweit bei allen Prüfern herumgesprochen haben, ich habe einheitlich folgende Statements bekommen:


    1) Generell keine Eintragung von Sitzen, Gurten etc. ohne Ausnahmegenehmigung für den Motorsport (den Begriff KFP oder DMSB hat keiner der drei in den Mund genommen!)


    2) Abnahme für den Motorsport nach diverser Richtlinien dann eben problemlos möglich. Ausnahmegenehmigung erteilt Zulassungsbehörde.


    3) Die Zulassungsbehörde legt in ihrer Ausnahmegenehmigung den Verwendungsbereich fest. Eine Beschränkung auf den DMSB war zwei Prüfern nicht bekannt; einer hat bestätigt, dass die strikte Auslegung des Textes sich zwar auf den DMSB bezieht, dies aber, Zitat "einer richterlichen Prüfung im Zweifelsfall nicht standhalten würde" (natürlich ist er kein Jurist...).


    Zusammengefasst bedeutet das, dass die Dekra für diese Ausnahmegenehmigung keinen großen Zusammenhang zum DMSB sieht. Mir wurde nahegelegt, zu den Rennveranstaltungen, zu denen ich mit meinem Fahrzeug fahren will, dann einfach zu fahren (das betrifft dann sowohl NAVC, als auch alle Veranstaltungen, die nicht zum Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten dienen, wie zum Beispiel Fahrertrainings und Trackdays). Der DMSB wird auch in meiner lokalen Zulassungsbehörde keinen Lobbyisten sitzen haben, der mir deshalb die Genehmigung wieder streicht.


    Dieser Beitrag spiegelt nur eine persönliche, nicht-juristische Einschätzung wieder und ist keine Handlungsempfehlung. Ich übernehme keine Verantwortung für irgendwelche Folgen bei jemandem.


    Das wichtigste ist wohl, dass man für jedes Auto mit KFP sicherheitshalber eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Cougar_01 ()

  • Ich sehe das ähnlich wie der Fritz Köhler. Ich habe mich vor 2,5 Jahren mal von einer anderen Seite an die Missstände rangetraut, da ja genügend Leute bereits den direkten Weg zum DMSB ...
    .... Der DOSB sieht sich dem Leitbild der Einheit in der Vielfalt verpflichtet. Seine Mitglieder leisten durch Sport einen unverzichtbaren Beitrag zum Wohlergehen der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bedeutung des Sports für den Einzelnen wie für die Gesellschaft erfordert dabei die Solidarität der deutschen Sportbewegung nach innen und außen."


    Ich hege seit langem einen ähnlichen Verdacht. Denn spätestens ab 2017 mit der Umsetzung des KFP werden wir in Deutschland nur noch ein *Bruchteilchen* der Starter sehen, die jetzt noch auf nationaler Ebene dabei sind.
    Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag.

  • Zitat

    Zitat von jukirchen
    Hallo
    Ihr schreibt ja hier mächtig Kommentare find ich auch gut . Kann den ein oder anderen verstehen aber was ich hier nicht verstehe ist das hier jeder JAMMERT und keiner macht was!!!!! Im Gegenteil .Es wird sich angefeindet.
    Findest Du nicht, daß Du ein bißchen übertreibst?
    Warum sollte ich übertreiben? Ist leider so oder es kommt auf jeden Fall so rüber.


    Zitat

    Zitat von Stefan Blank
    Ich hege seit langem einen ähnlichen Verdacht. Denn spätestens ab 2017 mit der Umsetzung des KFP werden wir in Deutschland nur noch ein *Bruchteilchen* der Starter sehen, die jetzt noch auf nationaler Ebene dabei sind.
    Nur für alle Mitleser, die mit den Verhältnissen des Rallyesports in Deutschland nicht so vertraut sind: Was genau ist KFP, und in welcher Form stellt das eine Bedrohung für den Rallyesport dar?


    Es ist, denke ich, sehr wichtig, das zu klären.
    Der kfp ist nichts anderes wie ein Wagenpass für im Rallyesport zugelassen Fahrzeuge bzw im öffentlichen Verkehr . Nur das die Hürden um ihn zu erlangen ungemein hoch sind .Du musst für alles was verbaut ist ein Gutachten haben .Hast du die nicht hast du schon versemmelt gibt es kein Tüv . Ich hab für meinen roten Cossi einen gemacht und bin fast verzweifelt dran. Ich musste wegen der Zelle sogar bis zur FIA schreiben wegen dem Gutachten. Ganz zu schweigen von den Kosten des KFP. Mich hat der ganze Spass ca 1200€ gekostet .Da bin ich noch keinen Meter gefahren damit . Und da ist schon das nächste Problem. Du fährst mit dem Auto im Schnitt (ich ) 6 Veranstaltungen dafür bezahlst du Steuer für ein Ganzes Jahr plus Versicherung ! Jetzt werden einige denken "Ja und ich auch ?" Ja aber ihr fahrt evt damit zur Arbeit (so Leute soll es auch noch geben!) das ist dann nicht mehr . Das Auto darf nur noch im Wettbewerb bewegt werden ausser du hast die Nennung für sie nächste Va dabei dann darfst du eine Testfahrt machen. Aber zurück zum Thema . Ich sage immer noch " Nur Gemeinsam sind wir Stark "

  • Was ist, wenn Zulassungsstellen die Fahrzeuge, bei denen alle Änderungen legal eingetragen sind, bei einer Neuzulassung (also Wiederzulassung nach längerer Abmeldung, oder Wiederzulassung in einem anderen Zulassungsbezirk) nur dann eine Zulassung erteilen, wenn die Besitzer einen KFP erstellen lassen?
    Damit könnte vielen Fahrzeugen eine Zwangsstilllegung drohen, wenn sie z.B. als Alltagsfahrzeug ihre Besitzer zur Arbeit bringen und am Wochenende damit „aus Jux und Dollerei“ am Autoslalom teilgenommen werden soll.
    Was ist, wenn echten „Oldtimern“ oder „Youngtimern“ dies Schicksal droht, obwohl sie an keinem Wettbewerb mehr teilnehmen sondern lediglich von ihren Besitzern bei Schönwetter „zum Flanieren“ benutzt werden?
    Wie werden die Fahrzeuge zukünftig behandelt, die mit „roten 07er“-Kennzeichen bewegt werden?
    Oder dürfen die gar nicht mehr teilnehmen, weil „rotes 07er“-Kennzeichen und KFP nicht kompatibel sind?
    Bekommen Fahrzeuge mit „H“-Kennzeichen einen KFP?
    Dürfen Fahrzeuge mit „H“-Kennzeichen von einem Tuner zugelassen sein, der dies Fahrzeug dann an einen Kunden vermietet?
    Und wer hat auf alle diese Fragen (wenn es denn schon „alle“ sind) eine Antwort?

  • Stefan genau vor dem problem stehen wir schon ganz aktuell! Ich habe zwei Kundenfahrzeuge die mit bestehenden eintragungen durch weitere Änderungen von jetzt auf gleich die zulassung ohne kfp entzogen wurde!!! Dabeu handelte es sich nicht um rallye sondern um slalpm-fahrzeuge gruppe f!!! Dazu gibts hier schon Beiträge!
    Es wird ne riesen katastrophe geben...

  • Der kfp ist nichts anderes wie ein Wagenpass für im Rallyesport zugelassen Fahrzeuge bzw im öffentlichen Verkehr . Nur das die Hürden um ihn zu erlangen ungemein hoch sind .Du musst für alles was verbaut ist ein Gutachten haben


    Sorry aber das verstehe ich jetzt nicht. Der Sinn des KFP ist doch, dass man eben für viele Sachen die das Reglement erlaubt dann genau kein Gutachten mehr braucht!? Beispielsweise Euro 4 Auto zurückgebaut auf defacto G-Kat, Airbag draußen, Lenkrad ohne Airbag ohne Gutachten usw. Wenn man ein Gutachten hätte, könnte man die Sachen ja auch einfach so eintragen lassen?


    (Ich rede an der Stelle von der Gruppe F, die H is ja praktisch eh raus und in der G ist die Notwendigkeit von Gutachten ja selbstverständlich, ob mit oder ohne KFP, ausgenommen Sicherheitsausrüstung)

    4 Mal editiert, zuletzt von Cougar_01 ()

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