Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Aufgrund der Hiobsbotschaften hier (und auch von Hörensagen) war ich unheimlich interessiert mein Gr. H-Auto ohne KFP schnellstens wieder zuzulassen (Wiederinbetriebnahme) ohne hierbei auf Einschränkungen wie Saisonkennzeichen und entsprechende Steuer- und Versicherungskosten auch zur Winterpause zu achten. Das hat gestern in Eisenach problemlos funktioniert.
    In diesem Zustand belasse ich es jetzt auch um ggf. nach 2016 beim NAVC starten zu können.


    Und eben das Gegenteil ist vor rund 5-6 Wochen in Eisenach passiert. Da wurde eine Eintragung in ein zugelassenes Fahrzeug trotz Gutachten verweigert und auf den KFP verwiesen. Auch wurde dort schon die Wiederinbetriebnahme eines Rallyefahrzeug ohne KFP verweigert.

  • Und genau das ist eine der Knackpunkte wer kann denn den Unterschied zwischen einem Rallye fzg und einem Disco Racer machen ,



    Die Regelungen betreffend „Straßenfahrzeuge“ in Art. 2
    Abs. 4 der Richtlinie 2007/46/EG lassen sich nur auf erst-mals in den Verkehr kommende oder typgenehmigte und
    vor ihrer ersten Zulassung geänderte Kraftfahrzeuge an-wenden.
    Dies gilt auch für typgenehmigte und bereits zugelassene
    Kraftfahrzeuge, die den FIA- bzw. DMSB-Bestimmungen
    im vollen Umfang entsprechen.


    Andere bereits im Verkehr befindliche Kraftfahrzeuge
    müssen nach § 19 i.V.m. § 21 StVZO ggf. mit entspre-chenden Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden.


    Folglich ist die Aufstellung möglicher, genehmigungsfähi-ger Abweichungen von den Vorschriften der StVZO oder
    des Anhangs IV der Richtlinie 2007/46/EG in einer Richt-linie erforderlich, die von den zuständigen Genehmigungs-behörden der Länder als Grundlage zur Entscheidung
    über die Erteilung einer Ausnahme nach § 70 StVZO dient.


    somit ist die Weigerung ein Fzg zuzulassen nicht rechtsmäsig
    oder seh ich das falsch

  • Damit ihr mich bei der Sache nicht falsch versteht - ich gönne es jedem der sein Auto irgendwie ohne den KFP auf die Strasse bekommt - hier geht da leider nix mehr und es bleibt die Tatsache das Deine Zulassungstelle da gepennt hat weil es ist eine gültige RiLi an die sich erstmal alle zu halten haben.


    Aber wie gesagt - Glück gehört manchmal dazu! ;)


    Mit der Aussage bin ich noch nicht sicher. Ich hab da noch was im Ohr. Es ist eine Richtlinie vom Bund erlassen (Richtlinie = kein Gesetz, keine Pflicht), die Umsetzung dieser Richtlinie ist Ländersache und dem Land somit freigestellt. Dein Land scheint hier stringent vorzugehen, bei uns ist es wohl weniger stringent sondern eher nach dem Prinzip G36 - mal treffe ich , mal nicht. Ich schätze es gibt gar Bundesländer wo die Richtlinie im Papierkorb gelandet ist, Bremen könnte ich mir da gut vorstellen. Und diesen Mangel hat der DMSB erkannt und hat zur konsequenten Durchsetzung des KFP diesen ab 2017 einfach mal zur Pflicht gemacht. Dies war von vorn herein so nicht geplant (zumindest offiziell). Man bedenke, es gab Leute die haben für diese Gelddruckmaschine mal mit "alles wird leichter und rechtssicherer" geworben. Wie wir heuten wissen dauert es, kostet es und es ist kompliziert.


    Ich denke die Schulungen bei den Zulassungsstellen waren auch mehr als dürftig, deswegen machen wir so unterschiedliche Erfahrungen. Ich interpretiere immer noch, dass lediglich Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung nach §70 einen KFP benötigen. Wenn ich das nicht habe bin ich weiterhin rechtens unterwegs.


    Carbon, ja ich kenne die Probleme welche in unseren Breiten aufgetreten sind (zurückzuführen auf die oben beschrieben Unwissenheit). Deshalb wollte ich ja schnellstens Klarheit, warum sonst lässt man ein Rallyeauto im Dezember zu.

    ***...da geht noch was...***

  • Das sit so nicht richtig. Was im Verkehrsblatt steht ist für ALLE MIT VERÖFFENTLICHUNG bindend! Ich war mehrere Jahre TÜVer...zB diese Tieferlegungsregelung mit den mind.8cm steht nicht in der StVZo sondern in der RLi zur Umsetzung.


    Und mein G36 hat immer getroffen ;) liegt also auch da am Schützen :P

  • Ich baue gerade ein FZG nach Gruppe G auf.
    Gibt es im Bereich der Gruppe G Besonderheiten beim KFP? Außer der Tatsache, dass der Absatz 1 mit der Fahrbeschränkung nicht gilt.
    Zu den Radgrößen: Kann ich beim KFP alles eintragen lassen was passt oder muss ich da wie bei der normalen Zulassung entsprechende Gutachten oder Herstellerfreigaben für jede Größe vorlegen?
    Wie hoch sind denn die Kosten für die "Nachprüfung / TÜV Prüfung" alle 2 Jahre?

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.

  • Bezüglich der Räder, siehe Regelement:


    Die Räder müssen für das betre"ende Fahrzeug
    durch:
    a) ABE, EG-Gesamtbetriebserlaubnis, EWG-Über-
    einstimmungsbescheinigung (Certi!cate of Con-
    formity COC) des Fahrzeugherstellers, oder
    b) Teilegutachten des Fahrzeugherstellers, oder
    c) ABE oder Teilegutachten des Räderherstellers
    freigegeben sein.


    Sprich: alles wie bei einer normalen Zulassung.


    Der KFP dient in der Gruppe G nur der Erleichterung der Eintragung der Sicherheitsausrüstung und solcher Sachen wie Lenkrad, die freigestellt sind, solange über §21 eingetragen:


    "Das Lenkrad und der Schalthebel sind freigestellt. Ein
    nachträglich montiertes Lenkrad muss entweder in den
    Fahrzeugpapieren eingetragen sein oder eine ABE bzw.
    EG-Betriebserlaubnis besitzen."

  • Ich habe die Diskussion hier verfolgt und finde es nicht ganz richtig, dass hier fast Ausschließlich auf dem DMSB herum gehackt wird. Das eigentliche Problem ist der Staat und seine Gesetzgebung. Wären wir in England, gäbe es die Diskussion garnicht. 4 Räder und 1 Motor - Zulassung erteilt! Ich glaube nicht, dass es auf der ganzen Welt noch ein Land gibt, was bei Änderungen am Fahrzeug und Umbauten so kritisch ist. Das für und wieder einer solchen Politik ist wieder eine andere Diskussion, die hier nicht hin gehört. Selbst der "Eintragungsfreundlichste Prüfer" im Saarland hat mir bei der Umstellung auf FIA die Sitze und Gurte nur zähneknirschend eingetragen. Und auch nur weil ich die Rückenlehnenverstellung mittels Konsole realisiert hatte und mit dem Kommentar:" Das geht nur, weil es sich hier um ein so altes Auto handelt, bei einem neuen könnte ich das nicht machen". Keine Ahnung was dass mit dem Alter zu tun hat. Aber egal.
    Von den über 1.000 € Gebühren sieht das DMSB noch am wenigsten. Das Meiste streicht sich der Staat und seine Organe ein. Für die Sondergenehmigung nach §70, die Gebühren bei der Zulassungstelle, die Prüfgebühren des Sachverständigen bei TÜV oder Dekra.
    Wenn ich ein neues Fahrzeug aufbauen, musste ich nach bisherigem Stand auch jedes einzelne Teil eintragen lassen. Da bin ich bei einem kompletten Rallye Auto auch nicht billiger davon gekommen.
    Die Kollegen mit Altbestand, die ein völlig legales FZG mit allen Eintragungen haben, kann ich voll verstehen. Ab 2017 das Geld und den Aufwand betreiben, obwohl man rein nach StVo keinen KFP benötigt ist echt Schwachsinn.

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.

  • Ich hätte gerne einige Fragen beantwortet:


    Wie bekomme ich ein Fahrzeug zugelassen, dass ehemals ein Rallyefahrzeug war aber nur noch "zum Spaß" auf der Straße bewegt werden soll?


    Darf ein "Vermieter" von Motorsportfahrzeugen ein mit H-Kennzeichen abgenommenes Fahrzeug gegen Gebühr an einen Interessenten vermieten?


    Fahrzeuge mit "07er" Kennzeichen dürften eigentlich nicht mehr an Wettbewerben auf öffentlichen Straßen teilnehmen, denn alle Änderungen müssen ja vom TÜV / DEKRA abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein und das Fahrzeug muss eine "§29-Abnahme" erfolgreich absolviert haben. Richtig oder falsch?


    Da Teilnehmer mit der Lizenz eines ausländischen ASN in Deutschland ja startberechtigt sind benötigen diese dann auch für ihr Fahrzeug einen KfP?


    Darf ich mit Deutscher Lizenz bei einem ausländischen Fahrzeugvermieter und dort zugelassenem Fahrzeug ein Rallyefahrzeug anmieten und in Deutschland damit starten?


    Darf ich in Deutschland an Wettbewerben teilnehmen, wenn ich mein Fahrzeug im Ausland auf meinen Namen zulasse?

  • Fahrzeuge mit "07er" Kennzeichen dürften eigentlich nicht mehr an Wettbewerben auf öffentlichen Straßen teilnehmen, denn alle Änderungen müssen ja vom TÜV / DEKRA abgenommen und in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein und das Fahrzeug muss eine "§29-Abnahme" erfolgreich absolviert haben. Richtig oder falsch?


    Das ist Teilweise Falsch !!! Fahrzeuge mit 07 die am Wettbewerb teilnehmen möchten unterliegen der 2jährigen Tüvabnahme genauso wie jedes ander Fahrzeug auch !!

  • Wer noch Abnahmen anstehen hat, sollte sich vielleicht beeilen: http://www.spiegel.de/auto/akt…ampt-haben-a-1069342.html


    Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Beim aktuelle Fall mit TÜV und Dekra geht es darum, dass vom Gesetzgeber gewissen Nachweise und Prozesse nach ISO gefordert sind, verschiedene Organisationen wie TÜV und Dekra diesem aber nicht nachkommen. Mit dem Entzug der Zulassung will die Behörde diese Firmen etwas unter Druck setzen. Es geht hier nicht darum, dass ein Prüfer was eingetragen hat, was am Rande der Legalität ist.

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.

  • Hallo und schon mal vorab Verzeihung wenn ich nun als Unwissender mitrede....


    Ich hatte dieses Jahr endlich die Kohle zusammen um mir Fia Schalensitze leisten zu können.
    Bitte nicht lachen, ich hatte da bei der Technischen Abnahme Ostalbrallye ne Diskussion ob ich mit Seriensitzen überhaupt starten durfte.
    Die Kommissare haben das dann fotografiert und sich beraten und ich durfte dann doch starten. Egal.


    Durch einen Zufall habe ich bei der Arbeit einen TÜV Prüfer kennengelernt, den ich dann auf eine Eintragung ansprach.


    Er sagte mir folgendes:


    Es ist überhaupt KEIN Problem !
    Der § 35 a der STVZO besagt folgendes:
    Der Fahrer- oder Führersitz eines Fahrzeuges muss so beschaffen sein, das der Bediener das Fahrzeug unter allen Fahrsituationen sicher bedienen kann.
    Als ich Ihn auf diesen "15 grad Lehnenverstellungsmythos" ansprach sagte er mir: Das könne er in diesem Satz NICHT rauslesen und auch alle folgenden Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen geben das NICHT her.
    "Da offentsichtlich NUR SIE dieses Fahrzeug bedienen ( er zeigte auf din Namensschriftzug auf der Seitenscheibe ) und Ihr " Fahrer- und Führersitz SO eingerichtet ist, das Sie es sicher bedienen können spielen Einstell- oder Verstelloptionen keine Rolle.


    AHA (!?)


    Und wenn ich nun einen Unfall habe und die Rettungskräfte den Sitz nicht verstellen können ?
    " Spielt auch keine Rolle, den die Jungs rücken mit Freude und schweren Gerät an. Da wird dann alles mit der Schere zerhäkselt was im Weg ist "
    Ich bekam kurze Zeit später OHNE Probleme meine Sitze, die Konsolen UND die Renngurte eingetragen.
    Er hat alles fotografiert und das wars.Ich muss nicht mal das Fahrzeug vom Anhänger abladen, denn er kam an alle Befestigungspunkte heran.


    Andere Sache ist dieser Fahrzeugpass...


    Ist das nun FAKT das der 2017 Pflicht ist ??


    Grüssle
    Thomas R.

  • Genau so funktioniert eine Abnahme/Eintragung nach §21. Die ist genau dafür da, damit Teile ohne ABE oder Gutachten eingetragen werden dürfen. Ob das Teil eingetragen werden darf, liegt im Ermessen des Sachverständigen (auf Basis der STVZO und seines Sachverstandes). Daher dürfen diese Abnahmen in SÜd-D nur der TÜV machen und in Nord-D nur die DEKRA. Und zumindest beim TÜV weiß ich, dass das nur Sachverständige mit Uni-Diplom machen dürfen. Einer mit FH Diplom darf das nicht (woher diese altertümliche Regelung kommt weiß ich nicht - vielleicht noch aus Zeiten wo der TÜV DÜV hieß und Dampfkessel abgenommen hat ;)
    Das mit der Lehnenverstellung kann aus einem Beiblatt kommen. Ich meinte, ich hätte irgendwo mal etwas von 7° gelesen. Aber auch das kann der Sachverständige mit seinem Sachverstand interpretieren und z.B. in den Papieren eintragen, dass der Sitz nur mit Werkzeug verstellbar ist und immer für den jeweiligen Fahrer angepasst werden muss. Und schon ist das Risiko nicht mehr bei ihm, sondern beim Fahrer/Halter.


    Aktuell interpretiere ich die Unterlagen vom DMSB so, dass alle Fahrzeuge ab 2017 den KFP benötigen. Ich immer noch der Meinung, dass der KFP aber unabhängig von der §71 Zulassung mit Sondergenehmigung ist bzw. sein kann. Das versuche ich dieses Jahr zu klären. Vielleicht reicht der KFP (ohne Plakette) vom DMSB aus und der Teil mit der Zulassung kann entfallen für alle Fzg., die schon alles Eingetragen haben. Aber meine Hoffnung ist nicht zu groß...


    Das andere Gerücht, das hier immer mehr kursiert ist, dass solche Eintragungen (§21) rückwirkend zurückgenommen werden. Wie das rechtlich geht, ist für mich fraglich. Auch wie die Behörde in den entsprechenden Landkreisen zwischen einem Rallyeauto und einem "Disco-Golf" unterscheiden möchte?

    Einmal editiert, zuletzt von Bimmer ()

  • Guten Morgen und ein gutes Neues Jahr...


    Klasse das es auch noch Leute gibt die das genauso sehen...


    Ich fahre ja mit meinem " Gruppe H Disco - Sierra " ab und zu auch zur Arbeit oder zum Einkaufen.
    Da werde ich NATÜRLICH immer wieder mal von den freundlichen Herren der "Überwachenden" Zunft angehalten.
    Teils weil sie einfach neugierig sind, teilweise - so vermute ich meistens - sich nur wichtig machen wollen.
    Ich lass die Herren dann immer alles kontrollieren und meistens kommt dann von jungen Herren irgendwelche einwände dies und das wäre so nicht zulässig.
    Da kommt dann meist MEIN Einsatz:
    "Ihnen ist schon bekannt, das Sie als Überwachendes Organ WEDER Sach- noch Fachverstand haben. Sie können / dürfen Überprüfen.
    Falls Ihnen etwas an meinen Fahrzeug nicht "Safe" erscheint können / dürfen Sie mich zum nächsten SACHVERSTÄNDIGEN - deswegen heissen die nämlich so - eskortieren und "festellen" wird der Herr Sachverständige dann tun.
    Sollte der Herr Sachverständige feststellen das alles an meinem Fahrzeug den Vorgaben entspricht, nehme ICH mir dann das Recht auf Fachdienstaufsichtsbewerde und Aufwandsentschädigungen in Anspruch.Dabei empfehle ich eine GUTE Diensthaftpfichtsversicherung.
    Zudem bescheinigt meine Kopie meines Kfz-Mechaniker-Meisterbriefes erheblich MEHR Kfz-Fach- und Sachverstand und das Fahrzeug wird unter dem Jahr bei verschiedenen Veranstaltungen NOCHMALS von Fachleuten genauenst auf Einhaltung der Vorgaben überprüft.
    Die Entscheidung lege ich in Ihre kompetenten Hände"


    Gut ich provoziere sehr gerne und lehne mich da jedesmal SEHR weit aus dem Fenster. Die Beamten die mein Fahrzeug mittlerweile kennen unterlassen es seit dem mich zu kontrollieren. Und die Jungen unterlassen es dann meistens nach meinem plausiblen Einwand.


    Zum Fahrzeugpass....


    Soweit ich das nun rauslesen konnte, bezieht sich der § 70 NUR auf Fahrzeuge die VOR der ERSTINBETRIEBNAHME schon massig umgebaut wurden. Alle anderen betrifft der eigentlich garnicht.
    Also wenn ichs richtig einordne auf jeden Fall nicht auf mein Fahrzeug.
    Erstinbetriebnahme 1991. Umbau und Eintragungen ab 2012.
    Eine "Rücknahme" der Eintragungen die ja mit "Sachverstand" abgenommen wurden ist eher unwahrscheinlich.
    Dann hätten ja schon Neufahrzeugbesitzer massive Probleme an Ihrem SUV den Kuhfänger ( der ja in den heutigen Zeiten sehr wichtig ist ) eingetragen zu bekommen. Oder die hochglanzverdichteten 24 Zöller....


    Ich für mich werde den Fahrzeugpass NICHT machen, ab 2017 denn eben nicht mehr DMSB Veranstaltungen fahren.
    Gibt ja interessante Alternativen und vielleicht hebelt diese "Lücke" ja noch andere Möglichkeiten aus dem Boden.
    zum Beispiel reine Gruppe H Veranstaltungen. Wer weiss...


    Grüssle
    Thomas R.

  • Guten Morgen und ein gutes Neues Jahr...


    Klasse das es auch noch Leute gibt die das genauso sehen...


    Ich fahre ja mit meinem " Gruppe H Disco - Sierra " ab und zu auch zur Arbeit oder zum Einkaufen.
    Da werde ich NATÜRLICH immer wieder mal von den freundlichen Herren der "Überwachenden" Zunft angehalten.
    Teils weil sie einfach neugierig sind, teilweise - so vermute ich meistens - sich nur wichtig machen wollen.
    Ich lass die Herren dann immer alles kontrollieren und meistens kommt dann von jungen Herren irgendwelche einwände dies und das wäre so nicht zulässig.
    Da kommt dann meist MEIN Einsatz:
    "Ihnen ist schon bekannt, das Sie als Überwachendes Organ WEDER Sach- noch Fachverstand haben. Sie können / dürfen Überprüfen.
    Falls Ihnen etwas an meinen Fahrzeug nicht "Safe" erscheint können / dürfen Sie mich zum nächsten SACHVERSTÄNDIGEN - deswegen heissen die nämlich so - eskortieren und "festellen" wird der Herr Sachverständige dann tun.
    Sollte der Herr Sachverständige feststellen das alles an meinem Fahrzeug den Vorgaben entspricht, nehme ICH mir dann das Recht auf Fachdienstaufsichtsbewerde und Aufwandsentschädigungen in Anspruch.Dabei empfehle ich eine GUTE Diensthaftpfichtsversicherung.
    Zudem bescheinigt meine Kopie meines Kfz-Mechaniker-Meisterbriefes erheblich MEHR Kfz-Fach- und Sachverstand und das Fahrzeug wird unter dem Jahr bei verschiedenen Veranstaltungen NOCHMALS von Fachleuten genauenst auf Einhaltung der Vorgaben überprüft.
    Die Entscheidung lege ich in Ihre kompetenten Hände"


    Gut ich provoziere sehr gerne und lehne mich da jedesmal SEHR weit aus dem Fenster. Die Beamten die mein Fahrzeug mittlerweile kennen unterlassen es seit dem mich zu kontrollieren. Und die Jungen unterlassen es dann meistens nach meinem plausiblen Einwand.


    Zum Fahrzeugpass....


    Soweit ich das nun rauslesen konnte, bezieht sich der § 70 NUR auf Fahrzeuge die VOR der ERSTINBETRIEBNAHME schon massig umgebaut wurden. Alle anderen betrifft der eigentlich garnicht.
    Also wenn ichs richtig einordne auf jeden Fall nicht auf mein Fahrzeug.
    Erstinbetriebnahme 1991. Umbau und Eintragungen ab 2012.
    Eine "Rücknahme" der Eintragungen die ja mit "Sachverstand" abgenommen wurden ist eher unwahrscheinlich.
    Dann hätten ja schon Neufahrzeugbesitzer massive Probleme an Ihrem SUV den Kuhfänger ( der ja in den heutigen Zeiten sehr wichtig ist ) eingetragen zu bekommen. Oder die hochglanzverdichteten 24 Zöller....


    Ich für mich werde den Fahrzeugpass NICHT machen, ab 2017 denn eben nicht mehr DMSB Veranstaltungen fahren.
    Gibt ja interessante Alternativen und vielleicht hebelt diese "Lücke" ja noch andere Möglichkeiten aus dem Boden.
    zum Beispiel reine Gruppe H Veranstaltungen. Wer weiss...


    Grüssle
    Thomas R.

  • Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Beim aktuelle Fall mit TÜV und Dekra geht es darum, dass vom Gesetzgeber gewissen Nachweise und Prozesse nach ISO gefordert sind, verschiedene Organisationen wie TÜV und Dekra diesem aber nicht nachkommen. Mit dem Entzug der Zulassung will die Behörde diese Firmen etwas unter Druck setzen. Es geht hier nicht darum, dass ein Prüfer was eingetragen hat, was am Rande der Legalität ist.



    Davon hab ich auch zu keinem Zeitpunkt geredet, dass hast du jetzt dazugedichtet zu meinem Post ;)


    Mir ging es darum, dass man nur Sachen abnehmen lassen kann, wenn es Sachverständige gibt mit einer Zulassung... generell :P

  • Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Beim aktuelle Fall mit TÜV und Dekra geht es darum, dass vom Gesetzgeber gewissen Nachweise und Prozesse nach ISO gefordert sind, verschiedene Organisationen wie TÜV und Dekra diesem aber nicht nachkommen. Mit dem Entzug der Zulassung will die Behörde diese Firmen etwas unter Druck setzen. Es geht hier nicht darum, dass ein Prüfer was eingetragen hat, was am Rande der Legalität ist.



    Sorry, aber das stimmt so nicht !


    Es handelt sich hierbei lediglich um ein formal juristisches Problem. Kurz gesagt : Die Eichämter sind nicht in der Lage die notwendigen Dokumente welche die Überwachungsorganisationen zur Dokumentation nach der EU-Norm vorlegen müssen zu liefern.
    In diesem Fall musste den Überwachungsorganisationen die Akkreditierung aus formalen Gründen entzogen werden, weil genau diese Dokumente nicht vorgelegt werden konnten, da sie leider ( noch ) Keiner ausstellen kann !

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