Der Deutsche, der mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug an den Start gehen möchte, darf dies -zumindest ist mein Kenntnisstand so- nur, wenn er dieses im Ausland zugelassene Fahrzeug bei einem Vermieter anmietet.
Daraus ließe sich doch ein Geschäftsmodell entwickeln. Eine jetzt schon existierende Firma XXX Motorsport in Deutschland (da gibt es ja haufenweise, teilweise schon welche, die Rallyefahrzeuge vermieten) gründet in England eine Tochter YYY Ltd.
Mein Rallyeauto verkaufe ich dieser Firma in England. Im Kaufvertrag wird aber ein alleiniges Nutzungsrecht für mich eingetragen. D.h. das Fzg. geghört offiziell der Firma, aber nur ich darf es nutzen (und ich habe das alleinige Rückkaufrecht). Die Firma YYY Ltd. lässt das Fzg. in England zu (Bremse u. Licht vorhanden? --> dann in UK kein Problem ;-)) und ich miete es bei denen wieder.
Müsste man mal durchdenken...
Vielleicht gibt es noch so Nebeneffekte, dass die Versicherung u. Steuer in UK billiger ist, dann wäre das Delta zu den Beträgen in D der Gewinn für die Firma YYY Ltd. (ganz umsonst werden die das ja auch nicht machen).