Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein


  • Der Deutsche, der mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug an den Start gehen möchte, darf dies -zumindest ist mein Kenntnisstand so- nur, wenn er dieses im Ausland zugelassene Fahrzeug bei einem Vermieter anmietet.


    Daraus ließe sich doch ein Geschäftsmodell entwickeln. Eine jetzt schon existierende Firma XXX Motorsport in Deutschland (da gibt es ja haufenweise, teilweise schon welche, die Rallyefahrzeuge vermieten) gründet in England eine Tochter YYY Ltd.
    Mein Rallyeauto verkaufe ich dieser Firma in England. Im Kaufvertrag wird aber ein alleiniges Nutzungsrecht für mich eingetragen. D.h. das Fzg. geghört offiziell der Firma, aber nur ich darf es nutzen (und ich habe das alleinige Rückkaufrecht). Die Firma YYY Ltd. lässt das Fzg. in England zu (Bremse u. Licht vorhanden? --> dann in UK kein Problem ;-)) und ich miete es bei denen wieder.
    Müsste man mal durchdenken...
    Vielleicht gibt es noch so Nebeneffekte, dass die Versicherung u. Steuer in UK billiger ist, dann wäre das Delta zu den Beträgen in D der Gewinn für die Firma YYY Ltd. (ganz umsonst werden die das ja auch nicht machen).

  • Nein, in Hessen soweit mir bestätigt nur mit Nennungsbestätigung auf dem Weg zur Veranstaltung.


    Ja, also, ne. Also ich glaub dir das jetz mal, dass das in hessen evtl. behauptet wird... aber dann sollte man sich wirklich nen Anwalt nehmen. Nennungsbestätigung muss in der engen Interpretation vorhanden sein, ok... aber der vom Bundesministerium veröffentlichte Text geht nicht darauf ein, ob man die Probe/Prüfungsfahrten auf dem Weg zur Veranstaltung macht, oder Tage vorher.

  • Da muss man sich keinen Anwalt nehmen. Diejenigen, die behaupten in der Lage zu sein, sie könnten Gesetze und Vorschriften zu Gunsten ihrer zahlenden Mitglieder erlassen, sollten ihre Handlungsweise überdenken, bevor die ganze Angelegenheit eskaliert.
    Wer zu viel will, hat am Ende garnichts.
    Und kommt es tatsächlich so, und man möchte kein Teil des Ensembles eines automobilen Zirkus sein, dann muss man sich ein anderes Hobby suchen.


    Ob die Testfahrt, auf der du dich dann befunden hast, im legalen Rahmen stattgefunden hat, erklärt dir im Falle eines Falles dann schon die "Rennleitung" (in blau) vor Ort.


    Was wohl passiert, wenn Schäuble´s Mineralölzuschlag zur Finanzierung der Flüchtlingskrise Gesetz wird ?


    Gehört nicht zum Thema... aber irgendwie doch!

  • Als ich 2013 mein erstes Auto mit KFW in Hessen zugelassen habe musste ich extra nochmal zum Chef der Zulassung und der hat mir eine Einweisung in die Bestimmungen persönlich gegeben und mir angehängtes Schriftstück mitgegeben. Er wollte mich da persönlich nochmal darauf hinweisen, wie ich damit umgehe wäre meine Sache. Ein anderer Mitarbeiter hat dan aber gesagt alles Quatsch der §70 ist ein Bundesgesetzt und darüber kann sich das Land nicht hinweg setzten.Passiert aber bei einer Probefahrt etwas geht das Theater los was man darf oder auch nicht.
    Das Schriftstück habe ich nach Rücksprache 2013 2 mal Hr. Fürst vom DMSB geschickt, wenn man ihn bei einem späteren Gespräch darauf angesprochen hat bekamm man zur Antwort " davon ist mir nichts bekannt"


    20130402-182206.jpg

  • Wer bereits alles eingetragen hat, oder nur §19 und oder §21 bemüht, für den kostet ein KFP einmalig 300 Euro. Das Auto darf weiterhin täglich gefahren werden. Nur wer nach §70 Ausnahmen benötigt, für den ist der Weg länger, teurer und mit Enschränkungen behaftet. Übrigens, das 2malige MeisterZebra so sagt man, hätte es ohne KFP nie gegeben ;) Eine Zulassung im Ausland birgt sicher bürokratische und rechtliche Hürden, kostet Geld und Mühe. Und wenns knallt, sind gültige Papiere und Versicherungen m.E. von Vorteil.

  • Im Umkehrschluss unterstellt WP 19 mit seiner Schlussbemerkung unterschwellig, dass Fahrzeuge mit einer ausländischen Zulassung also ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie an Motorsportveranstaltungen in D teilnehmen, die im öffentlichen Straßenverkehr stattfinden.


    Was zu einer solchen Einschätzung wohl die Motorsportkameraden aus unseren 9 Nachbarstaaten sagen, die ja hin und wieder auch hier fahren?

  • Wer bereits alles eingetragen hat, oder nur §19 und oder §21 bemüht, für den kostet ein KFP einmalig 300 Euro. Das Auto darf weiterhin täglich gefahren werden. Nur wer nach §70 Ausnahmen benötigt, für den ist der Weg länger, teurer und mit Enschränkungen behaftet. .


    Wo steht das? Und vor allem was soll das??? Wird jetzt mit zweierlei Maß gemessen? Derjenige, der z.B. einen Airbag ohne §70 nicht mehr ausgetragen bekommt darf nur eingeschränkt fahren und andere dürfen das Auto uneinschränkt nutzen...aber beide zahlen Steueren und Versicherung in voller Höhe?
    Sorry, aber das stinkt gewaltig!


    Im übrigen geht es gerade um: Ich möchte ein Rallyefahrzeug mit bereits vorhandenen Eintragungen wieder in Betrieb nehmen und z.B. neuere Sitze, weil Homologation zu lange abgelaufen ist, eintragen lassen...und das ganze "ohne KFP" weil Gruppe-H. Schon die "normale" Wiederzulassung ist bei uns momentan unmöglich.


    Weiterhin finde ich es schon frech, wie hier von manchen über sogenannte "Discoracer" geurteilt wird. Es gibt auch eine Tuningscene, die auch ihre Daseinberechtigung hat und denen werden durch die Unwissenheit/Gleichgültigkeit der Behörden noch mehr Steine in den Weg gelegt. Es sei auch angemerkt, dass so mancher "Discoracer" besser und sauberer aufgebaut ist, wie so manches Rallyefahrzeug in Deutschland. Es gibt überall schwarze Schafe, auch bei den Rallyefahrern.


    Es soll auch Leute geben, die einfach "nur" eine Rallye-Replika aufbauen wollen und Sonntags mal nen Ausflug machen oder auf Treffen fahren wollen.....

  • Wo steht das? Und vor allem was soll das??? Wird jetzt mit zweierlei Maß gemessen? Derjenige, der z.B. einen Airbag ohne §70 nicht mehr ausgetragen bekommt darf nur eingeschränkt fahren und andere dürfen das Auto uneinschränkt nutzen...aber beide zahlen Steueren und Versicherung in voller Höhe?
    Sorry, aber das stinkt gewaltig!


    Betrachte das mal von der anderen Seite: Wer zum Beispiel ein älteres Auto aufbaut, wo es noch keine Vorschriften hinsichtlich Airbag, Sitz, etc. gab, warum soll der dann eine Ausnahmegenehmigung brauchen? Den Kameraden würde ich jetzt nicht auch noch Steine in den Weg legen wollen, nur wegen irgendwelcher "Fairness".


    Wer ein neueres Fahrzeug aufbaut, ist in diesem Moment halt selber schuld (nicht falsch verstehen, betrifft uns auch).

  • Betrachte das mal von der anderen Seite: Wer zum Beispiel ein älteres Auto aufbaut, wo es noch keine Vorschriften hinsichtlich Airbag, Sitz, etc. gab, warum soll der dann eine Ausnahmegenehmigung brauchen?


    Falsch, wer jetzt ein älteres Auto aufbaut, muss den selben Weg gehen, wie einer, der ein neueres aufbaut. Das ist momentan so!!!
    Denn es gelten die aktuellen Regelungen und nicht die, vom Baujahr des Fahrzeugs.
    Und wenn ich dieses "neue-ältere" Fahrzeug noch ein paar Jahre fahren darf...dann hätte ich mit dem KFP auch keinerlei Problem. Auch mit einer eingeschränkten Nutzung nicht.


    Du verstehst mich anscheinend nicht.
    Es geht um Bestandsschutz und Zulassung ohne KFP. Wenn ich reguläre Eintragungen und TÜV/AU habe muss ich mein Auto einfach zugelassen bekommen. Auch ohne einen halb seidenen KFP, der den eigentlichen Sinn des KFP aushebelt.

  • Vorallem die Begründung für den KFP bei alten Autos kann ich nicht nachvollziehen.


    Am Bsp. meines Vectra:
    - Airbag legal ausgetragen - Warum - Es gab ihn ohne Beifahrer und Sitz Airbag (Also auch mit EG-ABE)
    - Fahrerairbag über RAID-ABE (Auch legal)
    - Fahrwerk Bremse Auspuff...alles mit TGA oder ABE in Kombination eingetragen...
    - Leistungssteigerung iV mit Fächerkrümmer mit TGA eingetragen!


    die einzigen Eintragungen die nur über eine wirkliche Begutachtung gehen sind Käfig, Sitze, Gurte...
    wobei es mittlerweile ja sogar HANS-Gurte mit FIA UND E-Nr gibt! dann sind diese auch Eintragungsfrei!


    Mit einem Käfig und dem Sitz überschreitet ein gutachter seine Kompetenzen nicht!


    Wozu jetzt noch nen KFP...


    Klar sehe ich das Problem der Neuen autos auch...aber die Lösung ist bockmist...Eintragung bzw ja Austragung von Sicherheitsdingen nur gg Vorlage eine KFP/Lizenz usw...kann ich ja noch einsehen - eine Kennzeichnung auch!!! Die Begrüße ich sogar...Denn:
    Wenn ich dann auf Probefahrt bin und die Rennleitung kontrolliert, dann sehen die das es sich nicht um ein "normales" auto handelt und brauchen nicht gleich alles in Frage zu stellen und sie können mir nachts um 4 aufm Parkplatz der Disco zu Recht bescheinigen das ich dort nix zu suchen habe...wogegen ich am sonntag bei schön Wetter durchaus mal den Motor "einfahren" kann...
    das darf ich mit jetziger Regel nicht...


    Und was mich am meisten aufregt ist der Hohe Kostenfaktor! Den sich alleine die Bescheinigenden Herren in die Tasche packen! Der ist nicht annähernd gerechtfertigt da ausser NutzungsEINSCHRÄNKUNG KEINE Vorteile entstehen.
    So ein blödes DINa4 Blatt ist keine 300€ Wert - und das nur um zu Bescheinigen das die Eintragungen eh schon drin waren?!

  • Du verstehst mich anscheinend nicht.


    Keine Ahnung, vielleicht hab ich den Inhalt der (Teil-)Diskussion falsch verstanden. Ich dachte es geht um den Vergleich zwischen Autos neuen und alten Baujahres und wer da ab wann eine Ausnahmegenehmigung braucht. Es scheint aber eher um den Bestand von Gefälligkeitseintragungen gegangen zu sein? Naja ich bin dann wohl raus :D

  • Ich für meinen Teil werde 2016 die letzte Rallyesaison (ich bin seit 1976 aktiv) bestreiten, weil ich mich nicht an diesen Machenschafften des DMSB beteiligen möchte. Ab 2017 werde ich dann nur noch Rundstrecke fahren. Mir tun nur jetzt schon die Veranstalter leid, welche ab 2017 ohne Teilnehmer da stehen werden (ausser NAVC). Nicht das dies das Ende des nationalen Rallyesport bedeuted. SCHADE !!!!!!
    Wolfgang Großmann

  • Ich werde 2017 nicht aufhören, nur weil das der DMSB mit dieser Regelung vielleicht möchte. Ich werde den Weg über das Ausland gehen, weil ich gerne die freie Wahl bei den Veranstaltungen haben möchte die ich fahren will. Sei es Ausland, DMSB oder NAVC Veranstaltungen. Mir lässt der DMSB ja keine andere Möglichkeit.
    Auto im Ausland über einen Bekannten angemeldet und mit Brief wieder nach Deutschland und für die Veranstaltungen über einen Vertag vom Bekannten angemietet. Damit ist denke ich aber auch eine Neuanmeldung in Deutschland hinfällig.

  • Keine Ahnung, vielleicht hab ich den Inhalt der (Teil-)Diskussion falsch verstanden. .......... Naja ich bin dann wohl raus :D


    Ich sag´s immer wieder ungern: 494 Posts sind schon viel, um sich aber vollends an der Diskussion beteiligen zu können, sollte man alle gelesen haben.... na gut, 10 % davon tragen kabarettischte Züge, gehören aber inhaltlich schon dazu.;)

  • mir sagte ein DMSB Sachverständiger das ich auch ab 2017 keinen Wagenpass brauche um bei Veranstaltungen teil zu nehmen wenn in der Zulassung alles eingetragen ist , was ist nun richtig ?

  • Mir tun nur jetzt schon die Veranstalter leid, welche ab 2017 ohne Teilnehmer da stehen werden (ausser NAVC)


    Nehm mal den NAVC nicht zu früh raus... Wir würden unser Auto, dass wir gerade aufbauen, auch gern beim NAVC fahren, aber das ändert ja an den Umständen rund um die Zulassung nichts.


    Ich hab diesbezüglich übrigends auch mal eine E-Mail an den NAVC geschrieben. Antwort sinngemäß: "Lösungen werden demnächst bekannt gegeben". Auf diese bin ich schon sehr gespannt.


    mir sagte ein DMSB Sachverständiger das ich auch ab 2017 keinen Wagenpass brauche um bei Veranstaltungen teil zu nehmen wenn in der Zulassung alles eingetragen ist , was ist nun richtig ?


    KFP-Pflicht ab 2017 ist richtig.

  • Ich bin wirklich gespannt, ob es dazu kommt, dass Piloten ihren Wohnsitz ins benachbarte Ausland verlagern, ihr Fahrzeug dort zulassen und eine Lizenz des jeweiligen ASN beantragen, um dann an dem Ort starten zu können, wo es ihnen gelüstet.


    Oder ob es auch Piloten gibt, die ihr Fahrzeug an ein „Team“ im Ausland „verkaufen“, welches das Fahrzeug im jeweiligen Land zulassen wird, und dann dieses Fahrzeug an eben diesen Piloten wieder „vermietet“, damit er mit Deutscher Lizenz bei Veranstaltungen an den Start gehen kann.


    Die technischen Kommissare müssen dann „vor Ort“, also im Rahmen der technischen Kontrolle, die ihnen vorgestellten Fahrzeuge auf ihre Konformität hinsichtlich der Gruppeneinstufung und Sicherheitseinrichtung überprüfen. Was gleichzeitig bedeutet, das die entsprechenden technischen Kommissare auch über die erforderliche Qualifikation verfügen müssen.
    Das wiederum setzt natürlich voraus, dass der „Bewerber“ um einen Startplatz bei einer Veranstaltung sich beim Aufbau des Fahrzeugs auch an (DMSB / FIA) gültiges Regelwerk gehalten hat, um eine Startzulassung erhalten zu können.


    Und letztlich ist ja noch immer nicht geklärt, wie sich der KFP zu Fahrzeugen mit „H-Kennzeichen“ oder „07er-Zulassung“ verhält.
    Die Spannweite der Ungereimtheiten ist so groß, dass man von der linken Flügelspitze die rechte nicht sehen kann...


    Mögen die Kassandrarufe vieler von uns auf irgendeine Art und Weise Gehör finden, ansonsten steht es nicht gut um den Deutschen Motorsport auf öffentlichen Straßen.

  • Mit einem Käfig und dem Sitz überschreitet ein Gutachter seine Kompetenz nicht.


    Doch.


    Mindestens wenn der Sitz keine 15Grad-Lehnenverstellung hat. "Mit Bordwerkzeug verstellbar...." geht/ging nicht, zumindest nicht beim TÜV/Nord....




    Gruß aus Hannover


    FBE

  • Hallo Frank,


    diese Regelung stand meines Wissens nie im Verkehrsblatt. Jedenfalls kannte ich Sie meinerzeit nicht und meine Kollegen auch nicht. Im GGS zu vielen Anderen Dingen wie 8cm Bodenfreiheit blabla was nur im verkehrsblatt aber nicht in der StVZO bzw FZV steht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!