Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Hallo Frank,


    diese Regelung stand meines Wissens nie im Verkehrsblatt. Jedenfalls kannte ich Sie meinerzeit nicht und meine Kollegen auch nicht. Im GGS zu vielen Anderen Dingen wie 8cm Bodenfreiheit blabla was nur im verkehrsblatt aber nicht in der StVZO bzw FZV steht.


    Laut "meinem" Prüfer ist die Lehnenverstellung auch kein Problem (scheitert dann am Airbag, andere Geschichte... und sinnlos...)

  • Eigentlich könnte alles doch relativ einfach sein.
    15 Minuten intensiven Nachdenkens haben zu nachfolgendem Vorschlag geführt ,wenn man denn eine Möglichkeit fände, diesen mit dem Verkehrsministerium zu diskutieren.


    Prüfungsrelevant für die Verkehrssicherheit sollten sein:

    Lenkung / Gutachten für Lenkrad
    Achsaufnahmen
    Stoßdämpfer- / System
    Bremsen (wobei die Größe keine Rolle spielt, sondern die sichere Funktion)
    „Verglasung“ des Fahrzeugs (im Fall von Kunststoffscheiben sind die Siegel zu prüfen)
    Lenkung / System (wobei die „Übersetzung“ keine Rolle spielt, sondern die sichere Funktion)
    Überprüfung von Karosserie auf Korrosion oder fehlerhafte Schweißarbeiten)
    Gutachten für Rad-/Reifenkombination
    Abgasanlage (insbesondere Dichtheit und „voller“ Kat)
    Beleuchtungseinrichtung


    Dinge, die keinen (direkten) Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, können ohne Eintragung in Fahrzeugpapiere vorgenommen werden, da sie ohnehin vor jeder Veranstaltung von einem Technischen Kommissar überprüft werden:


    Käfig / Zelle, entsprechend des Zertifikats oder nach Eigenbauvorschrift
    Sicherheitstank (Anlage) entsprechend des Zertifikats oder nach FIA-Vorschrift
    Feuerlöschanlage / Feuerlöscher entsprechend des Zertifikats
    Not-AUS
    Sitze und Befestigungen nach FIA-Vorschrift
    Sicherheitsgurte und „HANS“ nach FIA-Vorschrift
    „Night-Face“
    (Bekleidung, Helm, Schuhe mal unberücksichtigt)


    Airbags und entsprechende Sensoren, ebenso Gurtstraffer oder Lenkungsrückzugsysteme müssen ausgebaut werden, da sie aufgrund der Käfig- oder Sitzstruktur ohnehin ohne Funktion wären, ebenso (ASC, evtl. ABS und andere Systeme, die aktiv in den Fahrbetrieb eingreifen könnten)


    Eine Zulassung erfolgt ganz normal ohne Nutzungseinschränkung mit einem Eintrag in der Zulassungsbescheinigung 1 und 2 als : „sonstiges Kraftfahrzeug: zur Ausübung von Motorsportaktivitäten im öffentlichen Straßenverkehr“


    Die Kfz-Steuer wird festgelegt ( einheitlich ) auf € 70.- / 100 ccm / Jahr (Hubkolbenmotor, tatsächlicher Hubraum. Kreiskolbenmotor € 300.- / Brennkammer / Jahr) und wird in Abhängigkeit der Nutzungstage berechnet.
    Zum steuerpflichtigen Beginn ist der volle Betrag eines Kalenderjahres an den „Zoll“ zu entrichten. Der zuviel bezahlte Betrag wird am Ende des Steuerzeitraums dem Eigentümer zurück erstattet.
    Die Abrechnung der effektiven Nutzungstage erfolgt über eine digitale Box, die sich wie ein Mobiltelefon in den jeweils benutzten Bereich einwählt und nur dann aktiviert wird, wenn die Zündung eingeschaltet und der Motor gestartet wird, und sich die Räder drehen; zusätzlich ist vom Halter (Fahrer / Pilot) vor Fahrtantritt ein 8-stelliger Sicherheitscode einzugeben.


    So kann ein solches Fahrzeug zum Tanken, Waschen und zu Einstellfahrten genutzt, kann zu Ausstellungen gefahren ,oder im Rahmen von Sponsorveranstaltungen an Demonstrationsfahrten teilgenommen werden.


    Das Kfz – Kennzeichen könnte z. B. aus weißen Buchstaben auf schwarzem Grund bestehen und am Ende mit einem „M“ versehen sein.
    Hat ein Motorsportfahrzeug „nur“ ein „H“-Kennzeichen oder „nur“ ein „07er-Kennzeichen“, kann es auch lediglich an touristischen Veranstaltungen teilnehmen, aber nicht an Wettbewerben zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
    Soll das aber der Fall sein, dann muss dieses „historische“ Fahrzeug mit einem „M“-Kennzeichen versehen werden.
    Wobei aber ein Fahrzeug mit einem „M“-Kennzeichen auch an einer touristischen Veranstaltung teilnehmen oder zu einem „Treffen“ gefahren werden kann.


    Zu einer Veranstaltung, bei der Fahrzeiten auf Bestzeit zur Wertung heran gezogen werden, werden die Kennzeichen nach erfolgter technischer Abnahme demontiert und beim Veranstalter als Sicherheit hinterlegt. Im Gegenzug erhält der Teilnehmer Kennzeichen in Form seiner Startnummer, die an Front und Heck wie ein Kennzeichen angebracht sein müssen.
    Da die Startnummern nach Nennungsschluss den jeweiligen Teilnehmern zugeordnet sind, kann der Veranstalter den Verkehrsüberwachungsbehörden eine Liste der Startnummern übermitteln, so dass im Fall einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat das entsprechende Team zur Verantwortung gezogen werden kann.


    Sollte ein Fahrzeug währen der Veranstaltung ausfallen, so ist es einer Schlussabnahme zuzuführen, bei der die technischen Kommissare entscheiden, ob die „richtigen“ Kennzeichen dem Fahrer wieder ausgehändigt werden können.
    Im Fall eines schwerwiegenden Unfalls werden die Kennzeichen von den technischen Kommissaren einbehalten und zu einer (TÜV- / DEKRA / KÜS...) Prüfstelle geschickt, die dem Wohnort des Teams am nächsten liegt. Dort muss das reparierte Fahrzeug vorgeführt werden und erhält seine Kennzeichen nach erfolgtem Sicherheitscheck zurück.


    Eine "TÜV-Abnahme" erfolgt alle 2 Jahre.

  • nach meinem Stand ists doch für Fahrzeuge die bereits alles eingetragen haben garnicht so kompliziert wie hier immer wieder geschrieben wird.
    Wer alles eingetragen hat füllt nur den KFP aus, trägt alle Eintragungen mit ein, schickt den zum DMSB. Der stellt den KFP für 160 Euro aus und man muss halt leider noch zum Sachverständigen die Grundabnahme machen lassen. Meine die lag um die 140 Euro. (Insgesamt 300)
    Der Sachverständige überprüft nur ob alles im KFP mit dem KFZ Schein übereinstimmt und gibt sein OK (Kopie von der Grundabnahme lässt er dem DMSB zukomme). Er muss ja nichts eintragen "wofür er mit seinem Namen steht". Demnach wird auch keine Ausnahmegenehmigung nötig, da der TüV/Dekra Kollege mir auch nichts eintragen muss wofür er den §70 nutzt.


    Wer natürlich Gurte, Übersetzung, Geräuschverhalten o.ä. eingetragen haben will, wo der Prüfer nur die Möglichkeit hat über Ausnahmegenehmigung, der muss mit den vielen Einschränkungen leben. Und in Hessen ists leider so, in meiner Genehmigung steht nur für Fahrten zur/auf der Veranstaltung- nichts mit Testen, Tanken usw... Die hat nebenbei dem Land Hessen auch nochmal 300 € in die Kasse gespült :(

  • Im ausführlichen Bericht zum KFP im Print Mag ist nun auch erläutert dass die Erteilung für Bestandsfahrzeuge mit vorhandenen Eintragungen deutlich einfacher ohne §70 geht. Mich würde interessieren, machen die das auch wenn ich Sachen wie Flyoff, Übersetzung usw. (ohne Ausnahmegenehmigung) bereits eingetragen habe? Oder heben die Sachverständigen da den Finger .... dass hätten sie so nie eingetragen bekommen dürfen?


    und, wenn ich das richtig verstehe bleibt im Fall ohne §70 das Auto auch ganz normal zugelassen? ohne neuer Versicherung und erhöhte Steuer?



    MFG Mark



  • Sicher bleibt dein fahrzeug auch ohne den ..... Käse zugelassen,
    Eintragung im KFZ Schein ist nun mal nicht zu löschen / ändern auch nicht für die .... Idioten die sich den Mist ausdenken.


    Sicher ist aber auch ohne den idi..... kannst du , in Zukunft nicht mehr an idiotenveranstaltungen Teilnehmen . !!!


    Und den " ausführlichen Bericht " im " Fachmagazin " lass ich hier mal lieber Unkomentiert , sonst gibts die nächste .. von H,a H,a .

  • Die frage die immernoch offen bleibt:
    Was ist wenn ich bei einem Bestandsauto das Fahrwerk oder den auspuff tauschen muss die eig nicht nach para70 eingetragen werden müssen...

  • Eine Antwort auf viele offene Fragen scheint es nicht zu geben. Die erhält man dann "vor Ort" von den Technikern bei der Abnahme, wo dann die Diskussionen ihren Anfang nehmen und meistens ein unbefriedigendes Ende haben...

  • Da nach wie vor aktuell möchte ich mal auf einen (scheinbar von vielen nicht realisierten) Umstand hinweisen.


    Wer einen KFP besitzt darf NUR UND AUSSCHLIEßLICH bei DMSB Veranstaltungen starten.


    Ich schreibe das, da am Wochenende bei der Wrede wieder Fahrzeuge mit KFP am Start waren. Dies Stellt ein Fahren OHNE ZULASSUNG dar.


    Ich bitte die Betreffenden darauf zu achten. Denn sollte es zu einem Unfall kommen habt ihr RICHTIG PROBLEME. Denn keine Versicherung wird zahlen und ihr habt euch Strafbar gemacht wegen Fahren ohne Zulassung.


    Das dieser Satz im KFP rechtlich mehr als Fragwürdig ist, da er ja einzig dazu dient die Monopolstellung des DMSB zu sichern (was ja nun wirklich nicht Aufgabe des KBA ist), ist mahl unbestritten. Aber die Aktiven sind die Leidtragenden. Deshalb bitte drauf achten!


    Hier wird versucht, die Aktiven zu erpressen. Denn du kannst mit kfp NICHT MEHR an nicht dmsb genehmigten Veranstaltungen teilnehmen. Das ist der klägliche Versuch sich gegen die "Konkurrenz" des NAVC zu wehren.

  • Servus Martin,
    ich will dir nicht unrecht geben, aber wenn man den Text ein bisschen umbiegt, muss man das ganze vielleicht nicht ganz so schwarz sehen...
    Nutzungsbedingungen vom KFP sind ja:
    1.:" Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an vom DMSB oder seinen Mitgliedsorganisationen genehmigten und registrierten Motorsport – Veranstaltungen einschließlich deren An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen erfolgen"
    Aber Auch:
    "Dies gilt auch für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des betreffenden Kraftfahrzeuges."


    Und wenn mans will kann man ja so eine NAVC Veranstaltung als Prüfungs- oder Probefahrt für eine "richtige" DMSB Veranstaltung sehen!


    Während der Bestzeitfahrt bist du ja sowieso nicht versichert!
    Und wenns im Straßenverkehr hart auf hart kommt, wird ein Sachverständiger geholt.
    Bei einem "Rennfahrzeug" wird man unabhängig vom KFP sowieso erst mal pauschal schuldig sein...

  • Test- und Probefahrt... Ein guter Gesichtspunkt... Schön dass Paragraphen irgendwie doch immer aus Gummi zu sein scheinen ;)


    Ich bin aber prinzipiell völlig Martins Meinung, was die Erpressung angeht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Passus "vom DMSB genehmigt" rechtlich haltbar wäre, wenn man es denn mal auf einen Prozess anlegt. Da muss eben "behördlich genehmigt" oder sowas in der Art stehen. Denn noch genehmigt nicht der DMSB die Rallyes, höchstens beantragt er die Genehmigung bei der zuständigen Behörde. Genau wie der NAVC das auch tut.


    Wäre doch mal was für einen NAVC- und motorsportbegeisterten Anwalt...


    Gruss Jo

  • naja und wenn man nicht will, dann ist eine NAVC Veranstaltung nun mal KEINE DMSB Veranstaltung! Finde diese Schönrederei etwas wiedersinnig


    1. Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an vom DMSB oder seinen Mitgliedsorganisationen genehmigten und registrierten Motorsport – Veranstaltungen einschließlich deren An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen erfolgen (ein Nachweis - z.B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit Genehmigungsnummer - ist vom Fahrer mitzuführen). Dies gilt auch für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des betreffenden Kraftfahrzeuges. § 31 Abs. 2 StVZO bleibt unberührt.



    Also lesen kann ich. Und da steht ganz klar, das ich nur mit Nennbestätigung einer DMSB Veranstaltung ÜBERHAUPT eine Probefahrt machen darf. Somit ist eine probefahrt in der Sommerpause quasi unmöglich!


    Und dafür soll ich dann volle Kfz steuer und Versicherung zahlen?
    Probefahrten sehr eingeschränkt. Nur dmsb Veranstaltungen.


    Also ICH sehe das PERSÖNLICH sehr kritisch. Denn wenn jemand dabei erwischt wird, glaube ich nicht das ein Anwalt eine NICHT DMSB GENEHMIGTE Veranstaltung als "Probefahrt" für eine DMSB Veranstaltung durchgehen lässt. Bei ner 0 könnte man noch streiten, aber wer in wärtung fährt, kann sich schon mal ne Kopie vom Führerschein machen, denn wer erwischt wird wird ihn eine längere Zeit nicht sehen!

    Einmal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • Mahlzeit,


    es ist wie immer - es hängt davon ab! Wer alle Eintragungen hat, der kann auch mit KFP weiter durch die Gegend fahren, ganz wie es ihm / ihr beliebt - da diese ihre Gültigkeit nicht verlieren. Wer einige Sachen nur per KFP genehmigt bekommen hat, der darf auch nur unter den speziellen Umständen fahren, die der KFP abdeckt.


    VG Stero



  • Martin, es ist doch ganz einfach - entweder man lässt es drauf ankommen und fährt einfach, oder man nimmt es ernst und fährt nur noch DMSB Veranstaltungen und Probefahrt mit Nennbestätigung im Handschuhfach.


    Wenn du ein Problem damit hast oder dich ungerecht behandelt fühlst musst du dich beim DMSB, dem Verkehrsministerum, deinem Anwalt oder sonst wo melden - im Forum dagegen zu wettern wird dir (und allen anderen) hingegen am allerwenigsten helfen.


    Nicht falsch verstehen, ich find das ganze auch nicht wirklich toll, aber die aaS (TÜV-Prüfer) - und von denen sind wir nun mal abhängig - sind davon begeistert und wenn du mit einem jungen Neueinsteiger redest, der keinen "lockeren" Prüfer zur Hand hat, oder jeder andere der schon mal selbstverständliche Sachen nicht eingetragen bekommen hat wird es ebenfalls sein.
    Wenn der DMSB so etwas mit den entsprechenden Ministerien ausarbeitet ist es relativ logisch, das so etwas erstmal im eigenen Verband genutzt werden kann.
    Dem NAVC oder sonst wem wäre es ja freigestellt ebenfalls so etwas zu schaffen.


    Und wie Stero schon sagt, ohne §70 Bemerkung im Schein kannst du ja weiterhin machen was du willst, du hast lediglich die Kosten für den KFP am Bein. Und umgekehrt ist es halt so - wenn man ein §70 Fahrzeug hat, ist es eben so, dass man kein normales "Alltagsauto" mehr hat.
    Dafür volle Steuer und Versicherung zu bezahlen ist natürlich suboptimal, aber wehr dich dagegen... Da muss man vielleicht auch mal den DMSB in Schutz nehmen, für diesen Punkt wird er jetzt auch nicht so wirklich viel können.

  • @negra: also DU findest das Richtig das der DMSB seine Monopolstellung ausnutzt und sich bereichert und dem Breitensport dadurch riesig schadet? DAS ist ja toll. Und die Tatsache das dieser Satz der allererste im KFP ist, zeigt doch, worum es geht.
    Es gibt ja auch genug Fahrer die ab und an im Ausland starten. AUCH DAS ist ja somit ILLEGAL!
    NAVC illegal
    Tourifahrten und Trackdays. ILLEGAL
    Alles woran der DMSB NIX VERDIENT Illegal!



    Das findest du richtig? DMSB IN SCHUTZ NEHMEN? Der DMSB hat nen neuen Weg gefunden dem Breitensportler Geld aus der Tasche zu ziehen und reizt diesen aus. Wieso brauche ich einen kfp wenn ich alle Eintragungen habe?
    RICHTIG. DAMIT der DMSB ordentlich daran verdient. Denn eins ist ja klar. Wenn du NACH Ausstellung des KFP irgend etwas eintragen lässt (und wenn es nur die Änderung der aussenfarbe ist) MUSST du auf §70. Wurde mir so von 3 tk´s bestätigt.


    DAS kannst du doch nicht wirklich für gut heissen, oder?



    btw. Meine Eintragungen und meine HU sind vom "Standart tüvler" (vor 2 Wochen erst hu gehabt). Ein LEGALES F Auto ist bis auf ein zwei Kleinigkeiten kein Problem durch den tüv zu bekommen. Einziges Problem bei Fahrzeugen nach 2000 Airbags. Alles andere ist machbar!

    2 Mal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • ach ja. so als kleiner Bonus. Der KFP ist NICHT Fahrzeugbezogen sondern Personenbezogen. Das heisst beim verkauf des Fahrzeugs muss der Käufer wieder von vorne anfangen!

  • Die frage die immernoch offen bleibt:
    Was ist wenn ich bei einem Bestandsauto das Fahrwerk oder den auspuff tauschen muss die eig nicht nach para70 eingetragen werden müssen...


    Meinem Verständnis nach: Wenn Du die Eintragungen beim TÜV ohne §70 Ausnahmegenehmigung bekommst, dann ist das Fzg. wieder wie zuvor "mit Bestandsschutz", also keine Einschränkungen bei der Nutzung.
    Du wirst aber sehr wahrscheinlich die Änderung(en) auch wieder im KFP nachtragen lassen müssen.


    Meine Meinung zum Thema "ausschließliche Nutzung für vom DMSB genehmigte Motorsportveranstaltungen": Wer dabei mitmacht - selber schuld. Ich würde das nie machen. Das würde für mich bedeuten -> Fzg. verkaufen, anderes Hobby suchen.


    P.S.: Da mir diese permanenten neuen Regelungen vom DMSB so langsam mächtig auf den Zeiger gehen (div. Käfigerweiterungen, HANS, jetzt noch Hauptstromkreisunterbrecher und ab 2017 auch noch KFP (auch wenn ich Bestandsschutz hätte und somit "nur" 300 EUR zahlen müsste), habe ich für mich beschlossen, das Hobby Ende 2016 aufzugeben. Werde mein Auto nach der Fränkischen Schweiz Rallye verkaufen...

  • Also da muss ich dir wiedersprechen. Habe letzte Woche noch mit dem Herrn IHM telefoniert und darüber gesprochen . Der neue Besitzer muss nur im KFP eingetragen werden.Was nicht übertragbar ist ist die Ausnahmegenehmigung vom Umweltamt

  • [MENTION=1547]jukirchen[/MENTION]: Das wäre ja eine Positive Änderung. Denn Stand Oktober 2015 war die Aussage vom DMSB eben, das der Wagenpass personenbezogen ist. Aber ich freu mich ja wenn ich an diesem einen Punkt NICHT richtig liege. Was aber nichts daran ändert das der Rest mist bleibt!

  • @negra: also DU findest das Richtig das der DMSB seine Monopolstellung ausnutzt und sich bereichert und dem Breitensport dadurch riesig schadet? DAS ist ja toll. Und die Tatsache das dieser Satz der allererste im KFP ist, zeigt doch, worum es geht.
    Es gibt ja auch genug Fahrer die ab und an im Ausland starten. AUCH DAS ist ja somit ILLEGAL!
    NAVC illegal
    Tourifahrten und Trackdays. ILLEGAL
    Alles woran der DMSB NIX VERDIENT Illegal!


    Nein, das finde ich nicht richtig, aber der DMSB ist halt so gewachsen, dass er das jetzt machen kann - und daran kann man vorerst einfach nix ändern.
    Das ist ungefähr so, wenn du immer zum EDEKA gehst damit alle anderen Supermärkte zusperren müssen und dann wundert man sich, wenn die Lebensmittelpreise teuerer werden würden.



    Das findest du richtig? DMSB IN SCHUTZ NEHMEN? Der DMSB hat nen neuen Weg gefunden dem Breitensportler Geld aus der Tasche zu ziehen und reizt diesen aus. Wieso brauche ich einen kfp wenn ich alle Eintragungen habe?
    RICHTIG. DAMIT der DMSB ordentlich daran verdient. Denn eins ist ja klar. Wenn du NACH Ausstellung des KFP irgend etwas eintragen lässt (und wenn es nur die Änderung der aussenfarbe ist) MUSST du auf §70. Wurde mir so von 3 tk´s bestätigt.
    DAS kannst du doch nicht wirklich für gut heissen, oder?


    Wie gesagt, der KFP hilft in erster Linie den Sachverständigen die deine Änderungen Eintragen - und für diese Leute war so etwas nahezu zwingend Notwendig, gerade wenn man auch mal an etwas neuere Autos denkt!
    Das hat jetzt erst mal relativ wenig mit dem DMSB zu tun. Was das jetzt alles für Aufwand, Kosten und Einschränkungen nach sich zieht ist natürlich ultra mies.
    Das eine "harmlose" Änderung einen §70 nach sich zieht kann ich mir nicht vorstellen! Außerdem glaube ich, dass ein TK nicht zwingend der ideale Ansprechpartner für KFP ist, er muss sich ja das ding nur ansehen, aber weder beantragen noch ausstellen.




    btw. Meine Eintragungen und meine HU sind vom "Standart tüvler" (vor 2 Wochen erst hu gehabt). Ein LEGALES F Auto ist bis auf ein zwei Kleinigkeiten kein Problem durch den tüv zu bekommen. Einziges Problem bei Fahrzeugen nach 2000 Airbags. Alles andere ist machbar!


    [/QUOTE]


    Das könnte dann aber auch daran liegen, dass dein Auto das F-Reglement nicht wirklich ausreizt.
    (Bremsanlage, Motorleistung, Getriebeübersetzung...)



    Das Beste wäre halt einfach gewesen, den KFP freizustellen, sprich jemand der §70 braucht löst das über KFP, jemand der keinen §70 braucht, weil altes Auto wo alles so eingetragen werden kann, oder weil schon alles eingetragen ist einfach ohne KFP.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!