Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • @ Joachim S. :


    .....bitte noch mal auf der Zunge zergehen lassen:


    Vor 5 Jahren war Schluß mit allen Eintragungen wenn nicht eine ABE oder ein Gutachten vorhanden war und wenn es
    um allgemein gültige Vorschriften (Sitzverstellung,ABS,ESP etc) ging.


    Das betraf zuerst den TÜV/Nord.


    Ohne den DMSB wäre das vermutlich heute noch so.


    Oder hat der NAVC etwas erreicht oder überhaupt versucht ?


    Es ist daher schon übel, dass hier auf dem DMSB rumgehackt wird. Die haben sich richtig abgestrampelt um eine praktikable Lösung mit den deutschen Bürokraten zu erzielen.


    Das habe ich selbst relativ genau verfolgen können. 2011 war ich mit meinem Auto plötzlich mitten drin in der Entwicklung der jetzigen Verfahrensweisen.


    Unser Auto konnten wir damals nur noch in Frankreich (übrigens mit null Eintragungen !!!) und auf dem Nürburgring (mit Wagenpaß)fahren .


    Also eigentlich war der Wagen nach dem Aufbau in Bezug auf Rallyesport praktisch national wertlos geworden. Auch international hätte man nach "dem ersten TÜV" nicht mehr fahren können.


    Das ist nun deutlich anders.


    Und wem haben wir das zu verdanken ? Dem NAVC oder doch eher dem DMSB ?



    Wenn also Kleinigkeiten anders formuliert werden sollen, her damit. Ich kann es gern für Euch einreichen.



    Gruß aus Hannover



    FBE

  • Hi Frank,


    ich denke nicht, dass der NAVC in der Hinsicht viel versucht hat. Hätte er etwas tun sollen, so hätte er es sicherlich nur in Zusammenarbeit mit dem DMSB tun können und sollen. Wenn zwei Vereine planlos in verschiedene Richtungen ziehen, was soll dann schon gutes rauskommen?


    Wäre eine Zusammenarbeit mit dem DMSB möglich gewesen? Ich denke nein, der DMSB beansprucht für sich die Motorsporthoheit in Deutschland. Das ging so weit, dass Startern bei NAVC-Rallyes gedroht wurde, sie würden an illegalen Veranstaltungen teilnehmen und damit das Recht verlieren, beim DMSB zu starten. Keine gute Basis für eine Zusammenarbeit. Der NAVC hat das so gut es ging ignoriert, irgendwann kam es wohl sogar mal zu einer gerichtlichen Klärung. Danach hat der DMSB mehr oder weniger in Ruhe gegeben, bis jüngst.


    Wenn du intern Einfluss hast, so würde ich empfehlen, arbeite in die Richtung "leben und leben lassen". Keinen Anderen neben sich dulden zu wollen, zeugt nicht von gutem Charakter... Das gilt auch für Vereine.


    Was der DMSB dann bzgl. KFP mit den Behörden ausgehandelt hat... Tja. Vielleicht war es im Ansatz richtig. Bis es dann zu einem Machtinstrument missbraucht wurde, auf Kosten praktisch aller Motorsportler. Auch derer, die eben den KFP-Weg beschreiten.


    Ich persönlich habe das Problem auch nicht als allzu drängend angesehen, irgendwie kannte man seine Prüfer und Wege, und Autos mit Airbags haben mich eh nicht wirklich interessiert... Ich sehe aber ein, dass nicht jeder mit einem Golf I oder Opel Kadett-C rumfahren will. Das Problem ist eben, dass der DMSB nun so stolz auf seine Errungenschaft zu sein scheint, dass auch der Golf 1 jetzt einen KFP brauchen soll... Wie gesagt, Mißbrauch als Machtmittel...


    Um auf dein Angebot zurückzukommen, finde ich toll. Antrag auf: "Streiche durch den DMSB genehmigt", setze "behördlich genehmigt". Das wäre ein sehr guter Anfang.


    Was Rallyefahren unter dem DMSB angeht, Regelung KFP-Pflicht ab 2017 in den Müllhaufen der Geschichte.


    Dann würde auch ich zumindest mit dem Gruppe-F-Porsche meines Copiloten noch bei euch starten können.


    Den (nicht auf F rückbaubaren) Gruppe-H-Golf hat mir der Verein ja nun schon erfolgreich "entwertet". Wiedereinführung der Gruppe H wäre wohl zuviel verlangt, denke ich...


    Gruss Jo

    Einmal editiert, zuletzt von Joachim S ()

  • Hab nochmal in meine Ausnahmegenehmigung reingeschaut...


    Da steht folgendener Satz, unter Punkt Bedingungen drin: "Die Inbetriebnahme des KFZ auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltungen erfolgen."
    Nichts mit Verweis auf nur DMSB-Rallye-Veranstaltungen!


    Denn im Fahrzeugschein, wo alles nach wie vor eingetragen ist, wird bei den nach §70 Eintragungen auf die Ausnahmegenehmigung hingewiesen. Da will z.B. bei einer Polizeikontrolle kein Beamter den KFP sehen, sondern den Kfz Schein und die erforderliche Ausnahmegenehmigung. Somit kann ich auch beim NAVC fahren.

  • Dann les mal in den Ausführungen, was unter "Motorsportveranstaltung" verstanden wird ;)


    Steht nix drin von: Nur in Deutschland?

  • Text der Richtlinie:


    Zitat:
    Motorsportveranstaltungen, im Sinne dieser Richtlinie,
    sind vom Deutschen Motorsport Bund (DMSB) oder seinen
    Mitgliedern (z. B. ADAC, AvD, DMV) genehmigte und
    registrierte Veranstaltungen (z. B. Rallyesportveranstaltungen
    gemäß DMSB-Rallye-Reglement), bei denen registrierte
    Teilnehmer straßenzugelassene Kraftfahrzeuge
    führen.


    Zitat2
    Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist an folgende
    Bedingungen gebunden:
    3. Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge nach Anhang 1
    auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an
    genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltungen
    einschließlich deren An- und Abfahrten zu und
    von solchen Veranstaltungen erfolgen (ein Nachweis
    – z. B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit
    Genehmigungsnummer – ist vom Fahrer mitzuführen).
    Dies gilt auch für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
    sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur
    oder Wartung des betreffenden Kraftfahrzeuges.



    Definition Richtlinie:
    Mit Inkrafttreten einer Richtlinie dürfen nachgeordnet keine Gesetze erlassen werden, die dieser zugegen stehen.
    Sie wird in absehbarer Zeit durch eine Verordnung ersetzt.
    Also ein "Gesetz", was für eine Übergangszeit gilt. Alte Regelungen behalten noch ihre Gültigkeit.


    Definition Verordnung:
    Bindendes Gesetz, welches ab einem fixem Datum gilt und auch umzusetzen ist.
    Keine Übergangszeit.

  • Ich glaube, ich habs verstanden, wie es vom DMSB gedacht war. Bei der Formulierung der Richtlinien wurden aber scheinbar Fehler gemacht.


    1. Alle Rallyefahrzeuge benötigen nach wie vor eine Straßenverkehrszulassung.
    2. Auf Grund von Gesetzesänderungen sind gewisse Änderungen nicht mehr "eintragungsfähig" (folglich Problem, dass es zu lösen galt/gilt)
    3. Daher würden diese vom Reglement zwar erlaubten Änderungen zu einer Verweigerung der Straßenverkehrszulassung führen.
    Hierbei gehts speziell um die Sicherheitsausstattungen.
    4. Da im Rallyesport viel höhere Sicherheitsrichtlinien gelten, die allesamt genormt und katalogisiert sind, kommt jetzt der KFP ins Spiel.
    5. Alle die Sicherheit betreffenden vorgenommenen Änderungen werden hier übersichtlich und auch für die Abnahme (auch bei Veranstaltungen) erleichtert
    eingetragen.
    Fahrwerk wird nicht explizit aufgeführt. Dafür aber FIA-zugelassene Bauteile möglich, auch für die Karosserie.
    (Maxi-Kit?)
    6. Fahrzeug mit KFP vorführen.
    7. Alles ok -> KFP bestätigt
    8. Mit Fhzg und KFP zum Sachverständigen.
    9. Gutachten wird erstellt und Änderungen werden
    10. bei der Genehmigungsbehörde in die Fahrzeugpapiere (nicht KFP) eingetragen.
    11. Fhzg kann bei der Zulassungsbehörde zugelassen werden und die Plakette wird angebracht.


    12. Fhzg hat jetzt
    - einen Fahrzeugschein, in dem alle Änderungen eingetragen sind und auf den KFP verwiesen wird,
    - hat ein durch einen aaS erstelltes Gutachten
    - einen KFP
    - eine Plakette
    - eingeschränkte Straßenzulassung



    Letztere gilt nur in Verbindung mit dem KFP für:


    Zitat

    Dieser DMSB-Kraftfahrzeugpass gilt nur, solange folgende Bedingungen eingehalten werden:


    1. Die Inbetriebnahme der Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an vom DMSB oder seinen Mitgliedsorganisationen genehmigten und registrierten Motorsport – Veranstaltungen ein*schließlich deren An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen er*folgen (ein Nachweis - z.B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit Genehmigungsnummer - ist vom Fahrer mitzuführen). Dies gilt auch für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des betreffenden Kraftfahrzeuges.


    DAS regelt die Veranstaltungen und Inbetriebnahme in Deutschland.


    Da das Fahrzeug aber zugelassen ist, alle Änderungen im Fahrzeugschein drin stehen, steht einer Teilnahme im Ausland nichts im Wege, solange man das Fahrzeug nicht auf eigenen Rädern im Geltungsbereich der StVZO dahin bewegt.

  • Moin


    Is TÜV und dergleichen nicht nur im Hoheitsgebiet Deutschlands gültig?
    Ich meine das war mal so. Ich werd mal die dazugehörigen Gesetzestexte schmökern. Vielleicht kommt dabei was raus.


    GRuß

  • ....also der Tipp : "Gewerbe anmelden und 06er (rotes) Kennzeichen für Probefahrten verwenden" funktioniert also nun auch nicht mehr so richtig.
    Zumindest , wenn es stimmt, was autobild-klassik schreibt : "Der §16 der Zulassungsverordnung schreibt bei 5-Tages-Kurzkennzeichen und Händlerkennzeichen eine gültige Hauptuntersuchung vor". Und auch die gibt es teilweise nur mit KFP .Siehe auch:


    DSCI1148.jpg



    An dem beigefügten Artikel erkennt man deutlich, dass wir kein Problem mit dem DMSB haben, sondern ein Problem mit der Regulierungswut von "Mütterchen" Staat.


    Beim Versuch, dann wenigstens die (fast) nicht mehr nutzbaren Rallye-Autos steuerfrei zu stellen, rennt man auch "von Pontius bis Pilatus". Keiner will zuständig sein...


    Es könnte helfen, wenn möglichst viele Motorsportler einen freundlichen Brief direkt an Herrn Dobrindt schreiben. alexander.dobrindt@bundestag.de



    In den Urlaub verabschiedet sich


    FBE

  • Hi Frank,


    06-er Nummern sind ohnehin auch vom DMSB verboten.


    Mein Auto (und viele andere auch) ist für Rallye ab 2017 auch verboten. Nicht vom Staat, nicht von irgendeiner Zulassungsbehörde und selbst der Herr Dobrindt ist unschuldig.


    Also kein Grund, den Despotenverein in Schutz zu nehmen...


    Schönen Urlaub.


    Gruss Jo




  • Hallo Joachim,


    06er Kennzeichen war ein Tipp für die Probefahrten....Schon klar, damit konnte man nur Histo Rallyes fahren.


    Der DMSB ist spätestens jetzt komplett aus der Schußlinie.


    Die Politik hat's verbockt. Und die europäische ebenfalls.


    Mal genau den Text aus der Klassik-Auto-Bild lesen:


    DSCI1148.jpg


    Egal wie und was- Du fährst heute nur noch mit KFP - sogar bei (ich nenne sie mal) "Museums-Fahrten", wo keine Lizenz und kein Fahreranzug benötigt werden und wo der DMSB nix mit zu tun hat. Das steht in dem nochmals beigefügten Zeitungsartikel.



    Gruß


    Frank

    4 Mal editiert, zuletzt von Frank E. ()

  • Hat hier jemand zufällig in Hessen schon einen KFP für ein Gruppe G Fahrzeug erstellen lassen?


    Auf allen Seiten, auf denen ich mich informiert habe, steht, dass ein Gruppe G Fahrzeug auch mit KFP uneingeschränkt für den Straßenverkehr nutzbar ist.


    Da Hessen ja beim üblichen KFP (blaue Plakette) die Nutzung außerhalb von Rallyeveranstaltungen komplett verbietet, stellt sich mir die Frage, ob das Land Hessen auch bei der Gruppe G (orange Plakette) sein eigenes Süppchen kocht?


    Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten?


    Vielen Dank
    Grüße

  • Und der grösste Hammer ist, dass ein Auslandsstart so nicht möglich ist.
    Das bedeutet im engsten Sinne , dass ein KFP gegen EU-Recht verstößt . oder genauso im Umkehrschluss, falls EU Starter in Deutschland ohne KFP nicht starten dürfen.



    tja, eine einheitliche europäische Regelung tut tatsächlich Not.


    Auch die Franzosen können -wegen fehlender Kennzeichen- nicht in Deutschland starten.


    In Brüssel laufen genug Bürokraten rum. Die sollen sich mal 10 Stunden kümmern.


    Wenn die die Gurkenkrümmung geregelt bekommen (wurde wieder abgeschafft), so müßten die auch


    eine europaweite Befreiung aller Rallyeautos von der Zulassung hinbekommen...


    Aber darum müßte sich eigentlich die FIA kümmern und nicht der DMSB.


    Hier in Niedersachsen wurde vor 5 Jahren (von der Landesregierung) verkündet, dass Gespräche auf europäischer Ebene stattgefunden hätten.


    Anders als über die EU wird es nicht gehen. Also einfach die Gespräche wieder aufnehmen , liebe Landesregierung in Hannover.


    Eine mögliche Alternative wäre, wenn man Kurzzulassungen erlauben würde, wie wir sie vor nicht langer Zeit relativ oft an dem einen oder anderen Skoda S 2000 in der Rallyeweltmeisterschaft gesehen haben.


    Aber auch hier fordert Deutschland seit kurzem eine gültige TÜV-Abnahme für die 5-Tages-Kennzeichen. Gurkenkrümmungsmäßiger Blödsinn.


    Irgendwann wird uns noch vorgeschrieben, wie wir die Schnürsenkel der Turnschuhe durch die Lasche ziehen müssen....


    Fazit: Schnell der FIA und der EU schreiben und baldige Nachbesserungen fordern!



    Aus Hannover grüßt


    FBE

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!