Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Ich habe heute alle Bilder, scans etc. fertig bekommen.


    Das Ausfüllen hat es tatsächlich in sich und ist nicht wirklich in 20min erledigt ;-).


    Scans vom Antrag, Einzugsermächtigung für die Gebühren, Brief, beide Seiten vom Schein und die Seite 3 unterschrieben habe ich meinem Antrag mit beigefügt.
    Bin gespannt ob ich alles richtig gemacht habe und die Bilder gut genug sind :)
    Ich berichte sobald ich eine Rückmeldung vom DMSB bekomme.
    Meine Sachen sind bereits seit Jahren alle eingetragen und es wird sich auch in Zukunft nichts ändern an umbauten etc. Sollte also eigentlich alles reibungslos verlaufen, auch dann beim Gutachter in Würzburg :)


    Schade ist so oder so das die kleine Klasse echt leer wie leer ist in unserer Region.


    Beim Slalom sind es bis zu 35 Starter auf 27 Autos....und bei der Rallye gerade mal wir im Peugeot 106 1,3 und evtl. ein weiterer F10 (also bis 1400ccm), Ausnahme war 2016 Main Kinzig mit 3 Startern, da sind wir jedoch leider Gesundheitstechnisch ausgeschieden.


    Nun ja, man soll ja nicht alles schwarz malen und so hoffe ich auf mehr Starter und eine Besserung der Gesamtsituation :)

  • [MENTION=4038]sebastian[/MENTION]: ja so kenn ich das auch



    @all: hab mittlerweile BEIDE KFP´s zurück. Der Sachbearbeiter war wirklich nett. Aber die meisten Fragen die aufkamen, hätte man mit einem kurzen blick ins Reglement als erledigt betrachten können. Versteht mich nicht falsch mache der Person keinen Vorwurf. Ist nun mal kein Techniker. Und wie gesagt immer freundlich.
    Aber genau das ist der Punkt. Wenn technische Dokumente von NICHT-TECHNIKERN erstellt werden, worin liegt dann der wert der Dokumente?

  • @ 205Rallye :) ja hab ich auch eben gelesen :) ..leider bin ich bis August verhindert. Hoffe es füllt sich die kleine Klasse, das die Arbeit nicht umsonst war :-))


    Zu meinem KFP:


    Habe bereits am Montag, direkt um 0800 die Eingangsbesätigung und die vorläufige Genehmigung bekommen. FGing ratz fatz...mit dem Hinweis...ich bestätige den Eingang Ihres KFP Antrags. Ein Einsenden der Seiten per Post ist nicht notwendig.
    Über die Bearbeitungsdauer kann ich leider keine Aussage treffen, da eine Vielzahl KFP Anträge vorliegt.


    Zum Glück bis ich eh bis Mitte des Jahres gehandicapt und kann erst zur Mitte der Saison an den Start.

  • ... aber es ist nicht explizit verboten oder irgendwie eingeschränkt.


    Na sicher ist es eingeschränkt!!! "...§70 STVZO für die allgemeine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr wird nicht befürwortet"...."gesonderte Auflagen sind zu beachten" ...und dazu gehört ganz klar der KFP. Und spätestens der schränkt die Nutzung ein.

  • Ein weiteres Kapitel zum KFP habe ich am Wochenende erlebt.




    Neugier auf die Abnahme mit KFP sollte es doch keine Probleme mehr geben!


    Denkst de ;)


    TK verbietet einem Teilnehmer den Start weil der Heckspoiler(Seit 5 Jahren montiert) über die Dachhaut hinaus ragt!!!


    Fahrzeug seit 5 Jahren fast unverändert und immer in der Region unterwegs!!!



    Trotz neuem KFP ( mit Fotodokumentation von besagtem Teil) Start nur unter Vorbehalt möglich!!!



    Steht so in der neuen Vorstart !!!


    Warum mache ich einen KFP wenn der TK mich dann nicht fahren läßt???


    Sollten die TK´s dem Teilnehmer doch eher bei stehen in Sachen Reglement/Änderung des selbigen.


    Zehn Minuten Später dann die Aufklärung durch den TK unter hinzuziehen des neuen Vorstarts


    In der Tat hat der TK recht gehabt.


    !!!Regeländerung ab dem 01.01.2018!!!




    Orginalaussage des TK´s


    Ups ...........dann darf er doch so fahren ;)


    Damit einher gehend darf der Teilnehmer nächstes Jahr dann wieder einen neuen KFP beantragen, weil Regeländerung!!!


    Sprich wieder den KFP neu machen .


    Lizenz zum Geld drucken, lieber DMSB.


    Und ich bin Sprachlos.




    Liebe TK´s


    Eine Bitte


    Wenn die Teilnehmer schon nix machen können, dann tragt ihr doch mal dafür sorge, das der DMSB dann auch nur alle 2 Jahre sein Reglement ändert,


    so daß man nicht jedes Jahr den KFP neu machen muss.


    Auch ihr seit in der Pflicht!!


    Sonst habt ihr in 5 Jahren ausser der Mütze nix mehr zum abnehmen.



    Mit motorsportlichen Grüßen


    Rolf Klasen


    Hillesheim

  • [MENTION=1039]Carbon[/MENTION]: Aber nur wenn man nicht mit dem Tüv Menschen geredet hat. Bei mir ist KEIN Hersteller der Sitze eingetragen. Sondern "Schalensitz nach FIA Norm". Aber das war auch ein cooler Tüvler. dem konnte man alles erklären, wieso was und wieso nicht! VOR dem KFP war sowas noch möglich!

  • Wenn ich neue Sitze oder Gurte brauche, müssen diese auch wieder in die Zulassung eingetragen werden. Und FIA-Sitze und Gurte fallen unter den §70 und sind somit ohne KFP nicht mehr eintragungsfähig.


    Eventl. kann man das umgehen, wenn man die gleichen Sitze oder Gurte bekommt.


    Am Einfachsten kann man das umgehen, in dem man Sitze mit Fia und ABE (z. B. Recaro) und Gurte mit Fia und ECE (Hersteller müsste ich suchen, gab es bei Sandtler) nimmt. Dann hat man schon mal ein paar Jahre Ruhe.

  • Also es gibt keinen sitz der FIA und ECE hat.
    Der Recaro Pole Position (den meintest du wohl, oder?) gibt's mit FIA ODER ECE. Der sitz hat aber niemals beide nummern drauf. Warum das so ist konnten mir selbst die bei recaro nicht erklären (oder sie wollten nicht).


    Die gurte mit fia und ECE gibts von Schroth.

    Einmal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • :


    Ausserdem kann man bei KEINER Eintragung pauschal sagen was legal ist und was nicht. Erstens ist der Zeitpunkt der Eintragung relevant da 1990 einfach noch Sachen legal Eintragbar waren, die 2017 nicht legal Eintragbar sind (egal an welchem Auto). Denn im Gegensatz zum BDSM gibt es in der STVZO einen bestandschutz.
    Ausserdem gibt es viele Regelungen die sich DIREKT auf das Baujahr des Fahrzeugs beziehen. Dies betrifft auch oft Abgasverhalten und Motorumbauten. Es gibt Sachen die sind an einem Auto bj 1996 vollkommend legal, aber AM IDENTISCHEN FAHRZEUG bj 1997 NICHT LEGAL. ......


    .......Es geht nach wie vor sehr sehr sehr viel, wenn man sich zeit nimmt und FRÜHZEITIG mit seinem Sachverständigen Spricht. Wenn man nicht gerade wie Kroschi einen unfähigen erwischt, lassen sich 80% der Sachen lösen.


    .....das Problem vor 7 Jahren waren eher banale Sachen.
    Laut "Fahrerhausrichtlinie" xysz war schon Mitte der 80er Jahre (ich wußte es mal exakter, weil ich beim TÜV/Nord angefragt hatte) eine 15 Grad Verstellung vorgeschrieben.
    Mein Sachverständiger schrieb dann immer : 15Grad Verstellung ist mit Bordwerkzeug möglich. So stand es auch in den Papieren der Dakar-Touareks von VW.
    Ist aber nicht erlaubt. Punkt.
    Da kannst du diskutieren wie du willst.
    Wenn der Prüfer das einträgt , dann hat er mindestens eine Abmahnung von seinen Vorgesetzten. Und das gilt schon seit ca. 1984 !!!!!!!!!!!!!!
    Dann sind dann noch Airbagausbau , ABS-Abschaltung , ESP-Abschaltung , Abgasverhalten. Das war's auch schon fast.
    Zu allen diesen Dingen muß der Prüfer den §70+Ausnahmegenehmigung bemühen.
    Erst dann hat er seinen Job gerettet.
    Und das alles hat nicht der DMSB verursacht, sondern unsere tollen PolitikerInnen.
    Es grüßt
    FBE

  • ach wissts was. glaubt doch was ihr glauben wollt. Ich kenne die vorgaben und ich halte mich drann. Meine Autos waren IMMER LEGAL. Sind IMMER LEGAL. Und werden IMMER LEGAL sein.


    Wer Fragen hat, kann mir ne PN schreiben. An sonsten werde ich hier mal etwas kürzer treten.


    Weil der DMSB Botschaft.... äh ich meiner der Frank weis ja eh alles besser!
    Oh hat uns der DMSB nicht gesegnet mit dem TOLLEN KFP.

    2 Mal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • Hallo Kollegen, ich nenne Euch so weil wir eigentlich alle im gleichen Boot sitzen.


    Wenn Ihr wissen möchtet was das Thema §70 für Rallyefahrzeuge beinhaltet und warum es vom Gesetzgeber erschaffen wurde dann lest mal das Bundesverkehrsblatt 20/2012. Darin wird beschrieben warum Rallyefahrzeuge eine §70 Abnahme benötigen.
    Allerdings werdet Ihr darin kein Wort zum Thema "KFP" finden. Dies ist ein reines DMSB Thema und ist nix anderes wie ein Wagenpass.


    Leider hat sich das Verständnis bei TüV Prüfern durch dieses Verkehrsblatt komplett verändert. Geschaffen wurde die §70 Abnahme um moderne Fahrzeuge zum Rallyesport zuzulassen, da gemäß StVzO ab bestimmtem Baujahr Airbag, ESP, ABS usw. beinhaltet und funktionstüchtig sein müssen. Mit dem §70 kann man über einen zugelassenen Prüfer die einzelnen Komponenten austragen lassen. Dies haben unsere Kollegen im Osten der Republik bereits vor vielen Jahren so gemacht lang bevor es das Wort KFP gab.


    Wie ich oben bereits erwähnt habe machen es sich viele Prüfer heute einfach wenn ich ich mit einem "Rallyefahrzeug" zum TüV komme. Denn eigentlich ist das für Fahrzeuge vor Baujahr ca. 2000 kein Problem denn hier gab es keine Vorschriften für Airbag, ESP, ABS usw. Aber der Teufel ist ein Eichhörnchen und somit muss man sich die Mühe machen und durchaus auch mal 500 km fahren um einen Prüfer zu finden der dies noch differenzieren kann.


    KFP......Der DMSB Wagenpass ist ein Ding das rein nur ein Dokument des DMSB ist. Das ist ungefähr so wie ein Wagenpass für ein Fahrzeug der Rundstrecke, Berg oder Slalom. Hier muss ich auch Bilder liefern, ein Dokument ausfüllen und anschliessend zu einem DMSB Sachverständigen gehen und mir das bestätigen lassen. Und ganz wichtig ich muss zahlen. Was der DMSB gerne glaubt ist, das sein KFP ein Zulassungpapier wäre, nur das dies nicht so ist. Die Zulassungsstelle interessiert das einen feuchten Dreck.


    Grundsätzlich kann man das Jahre lang diskutieren ob es sinnvoll ist oder nicht, ob der DMSB damit den Veranstaltern ihre Kunden (uns Rallyefahrer) streitig macht oder nicht. Es ist und bleibt eine Frage der persönlichen Einstellung, der eine macht es der andere nicht.


    Daher muss jeder für sich entscheiden wie er damit umgeht und wir sollten uns deswegen nicht gegenseitig beschimpfen. In CZ haben alle zugelassenen Rallyefahrzeuge sogar eigene Kennzeichen, in Dänemark haben sie gar keine Kennzeichen sondern nur eine entsprechende Versicherung für die jeweilige Veranstaltung.


    Nicht falsch verstehen, ich möchte das Vorgehen des DMSB in dieser Sache nicht verteidigen und im übrigen, es wird niemand enteignet.....schliesslich steht in der Zulassung immer noch der eigene Name :)

  • Hallo Kollegen, ich nenne Euch so weil wir eigentlich alle im gleichen Boot sitzen. Wenn Ihr wissen möchtet was das Thema §70 für Rallyefahrzeuge beinhaltet und warum es vom Gesetzgeber erschaffen wurde dann lest mal das Bundesverkehrsblatt 20/2012. Darin wird beschrieben warum Rallyefahrzeuge eine §70 Abnahme benötigen.
    Allerdings werdet Ihr darin kein Wort zum Thema "KFP" finden. Dies ist ein reines DMSB Thema und ist nix anderes wie ein Wagenpass.
    Leider hat sich das Verständnis bei TüV Prüfern durch dieses Verkehrsblatt komplett verändert.
    Geschaffen wurde die §70 Abnahme um moderne Fahrzeuge zum Rallyesport zuzulassen, da gemäß StVzO ab bestimmtem Baujahr Airbag, ESP, ABS usw. beinhaltet und funktionstüchtig sein müssen. Mit dem §70 kann man über einen zugelassenen Prüfer die einzelnen Komponenten austragen lassen.
    Dies haben unsere Kollegen im Osten der Republik bereits vor vielen Jahren so gemacht lang bevor es das Wort KFP gab.


    Wie ich oben bereits erwähnt habe machen es sich viele Prüfer heute einfach wenn ich ich mit einem "Rallyefahrzeug" zum TüV komme. Denn eigentlich ist das für Fahrzeuge vor Baujahr ca. 2000 kein Problem denn hier gab es keine Vorschriften für Airbag, ESP, ABS usw.
    Aber der teufel ist ein Eichhörnchen und somit muss man sich die Mühe machen und durchaus auch mal 500 km fahren um einen Prüfer zu finden der dies noch differenzieren kann.


    KFP......Der DMSB Wagenpass ist ein Ding das rein nur ein Dokument des DMSB ist. Das ist ungefähr so wie ein Wagenpass für ein Fahrzeug der Rundstrecke, Berg oder Slalom. Hier muss ich auch Bilder liefern, ein Dokument ausfüllen und anschliessend zu einem DMSB Sachverständigen gehen und mir das bestätigen lassen.
    Und ganz wichtig ich muss zahlen.......
    Was der DMSB gerne glaubt ist, das sein KFP ein Zulassungpapier wäre .......... nur das dies nicht so ist. Die Zulassungsstelle interessiert das einen feuchten Dreck.



    Grundsätzlich kann man das Jahre lang diskutieren ob es sinnvoll ist oder nicht, ob der DMSB damit den Veranstaltern ihre Kunden (uns Rallyefahrer) streitig macht oder nicht.
    Es ist und bleibt eine Frage der persönlichen Einstellung, der eine macht es der andere nicht.


    Daher muss jeder für sich entscheiden wie er damit umgeht und wir sollten uns deswegen nicht gegenseitig beschimpfen. Wir sitzen alle im gleichen Boot, ob 2WD mit 50 PS oder 4WD mit 300 PS.
    Das Thema KFP/§70 lässt sich nicht mehr zurück drehen, auch nicht wenn es einen neuen Fachausschuss Rallye geben wird. Der Zug ist abgefahren, im übrigen ist das in unseren Nachbarländern schon lange ein übliches Prozedere. In CZ haben alle zugelassenen Rallyefahrzeuge sogar eigene Kennzeichen, in Dänemark haben sie gar keine Kennzeichen sondern nur eine entsprechende Versicherung für die jeweilige Veranstaltung.


    Nicht falsch verstehen, ich möchte das Vorgehen des DMSB in dieser Sache nicht verteidigen und im übrigen, es wird niemand enteignet.....schliesslich steht in der Zulassung immer noch der eigene Name :)



  • ....warum nicht den DMSB verteidigen ???????????????


    Ohne DMSB hätten wir heute noch keine (halbwegs) einheitliche Eintragung/Austragungssmöglichkeit über alle 16 Bundesländer.


    Aber nicht vergessen: Schluß mit Eintragungen eines gewöhnlichen Sitzes (Ohne Neigungsverstellung) war ca. 2009/2010 , als ein
    Gruppe G (!!!!!) Volvo 940 (einen der 3 G-Cup-Volvos fuhr z.B. Ph. Knoof) Sitze+Gurte+Käfig eingetragen bekam.
    Die letzten 940er wurden übrigens um 1994 zugelassen...
    Der hatte noch keine großartigen "Fahrhilfen" und stolperte bei einer Nachkontrolle über die Sitze ohne 15 Grad Verstellung !


    Und diese Bestimmung gibt es seit Mitte der 80er Jahre.


    Also schon beim Sitz hätte man im Gebiet TÜV /Nord den § 70 bemühen müssen.


    Der Spruch "Lehnenneigung mit Bordwerkzeug einstellbar" ist leider nicht erlaubt, d.h. das darf/durfte der TÜV/DEKRA Sachverständige seit
    über 30 Jahren so nicht eintragen. Wurde aber hundertfach gemacht - sogar bei VW-Motorsport.


    Falls es eine europäische einheitliche Regelung geben sollte, dann wird die eher so wie es Escort Driver schreibt.
    Dann fahren wir ohne Zulassung und dafür mit 100,- bis 200,- Euro mehr Nenngeld. So ist es auch in Frankreich.


    Aber das wollen die deutschen "Vielfahrer" scheinbar auch nicht.


    Trotzdem : Kopf hoch und Rallye fahren !


    Es grüßt


    FBE

  • Mahlzeit,


    so ist es auch. Als 4 - Punkt - Gurt haben einige der Teilchen ein ECE - Zeichen, wenn der Schrittgurt dazukommt, entfällt diese Zulassung und der Gurt hat nur noch FIA - Zulassung. Schon mit der Dekra und Schroth selber so durchgekaut.



    VG Stero

    Einmal editiert, zuletzt von stero74 ()

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