Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Für das KitCar habe ich glaube ich 2013 glatt 500,00 Euro bezahlt für alle technischen Änderungen. War aber auch der erste in Rheinland Pfalz mit so einem Anliegen. Kann sein das sich das mittlerweile geändert hat. Ich kann zum KFP nur sagen, das es ohne nicht möglich gewesen wäre das Fahrzeug überhaupt in Deutschland zuzulassen.


    MfG Christoph Schleimer




    "....ist ohne KFP nicht zuzulassen (?) oder der Wagen ist ohne § 70-Ausnahmegenehmigung nicht zuzulassen ? "


    2013 ging das noch problemlos ohne das KFP-Büchlein. Die § 70 - Ausnahmegenehmigung war völlig ausreichend.


    Es grüßt


    Frank

  • So ist es, aber das ist leider noch immer sehr vielen Rallyesportlern nicht bewusst, dass es nun einmal Zulassungsbestimmungen gibt die eingehalten werden müssen und ich bin froh, dass es durch KFP überhaupt möglich ist, dass solche Autos auch weiter bewegt werden können.


    Stimmt leider so gar nicht, sonst würde es aktuell keine Gruppe G Fahrzeuge geben, diese benötigen keinen KFP.
    Perse gibt es die Eintragungen nach §70 schon lange, oder wie bekommt man einen Deutz oder John Deere mit Frontgabel und Scheinwerfern am Dach für den Straßenverkehr zugelassen?
    Der KFP hat rechtlich nichts mit der Ausnahme nach §70 zu tun, es wird nur nie so kommuniziert.
    Den §70 gab es vor dem KFP, ebenso die Zulassungsbestimmungen, die einzuhalten sind.
    Einzig Anpassungen zu aktuellen Sicherheitseinrichtungen wie Airbags oder Gurtstraffern usw. wären nötig gewesen.


    Aber das Märchen zu verbreiten, ohne den KFP wäre das alles nicht mehr möglich, ist eben lukrativer.


  • Natürlich ging das noch ohne KFP - aber nicht ohne §70 Genehmigung. Und das war die Frage: Was hat diese Genehmigung gekostet?
    Und wenn ich einmal ein solches Dokument habe und der KFP steht schon bereit als Zulassungsmöglichkeit, dann nehme ich diese gerne wahr. Es war damals schon klar das es in Zukunft Pflicht wird einen KFP zu haben. Dann gebe ich das Geld doch nicht zwei Mal aus und jammere nachher rum das alles so teuer ist.


    Es war auf jeden Fall einfacher den Astra mit KFP zuzulassen als den Gruppe A Kadett 2003 mit allen Änderungen eingetragen zuzulassen.

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wir die Welt irgendwann nur noch von Dummen regiert.

  • Ja, das ist soweit sicher richtig und den Sinn des KFP als Möglichkeit, ein Rallyeauto zuzulassen, der erschließt sich mir durchaus. Wohl auch den meisten anderen, sofern sie nicht ausschließlich auf Krawall und Meckern gepolt sind...


    Nicht so leicht erschließt sich wohl der Sinn, den KFP zur Pflicht zu machen.


    Bzw. er erschließt sich mir schon, und was sich mir da erschließt, wirft ein sehr schlechtes Licht auf den DMSB.


    Am Rande, sieht man dich mal wieder in Zorn?


    Gruss Jo

  • Das grundlegende Problem ist doch der Fehlende Sachverstand der Sachbearbeiter. Das werfe ich den Personen gar nicht persönlich vor, da die OHNE Einarbeitung plötzlich kfp Anträge bearbeiten mussten.


    Ein ganz kurzes Offtopic: warum gleich wieder auf der persönlichen Schiene. Keine Frage besteht auch beim DMSB eine gewisse Notwendigkeit und ein Bedarf, Prozesse zu optimieren. Gleichwohl muss aber auch erwähnt sein, dass so mancher ganz sicher nicht sehen möchte, was so manche als Antragstellung einreichen. Fehler wurden in den meisten Fällen hier wie dort gemacht. Jedoch habe ich bis jetzt noch keine DMSB Pressemitteilung gelesen, in der drin steht, dass Rallyefahrer zu dumm zum Ausfüllen sind, oftmals das eigene Auto nicht kennen und gleich gar nichts vom Leben wissen.


    Zurück aber zum Kernthema KFP und da muss man sagen, dass Zettinger es auf den Punkt bringt: es war ja hinlänglich bekannt dass der KFP flächig zur Maßgabe wird. Übrigens legalisiert eine ehemalige Eintragung nicht gleich, dass auch Zeit des Lebens diese statthaft ist im Fall des Falles. Der KFP ist nicht interpretierbar im Fall des Falles - es ist explizit rechtlich klar, dass es sich ausschließlich um ein Wettbewerbsfahrzeug handelt und muss vor Gericht nicht diskutiert werden.


    Wie viele Leute gab es denn in der Vergangenheit, die sich mit Vitamin B abstrakte Dinge die niemals eintragungsfähig gewesen wären sich erschlichen haben, das Auto dann privat verwendet haben und nach dem eingetretenen Fall des Falles in gehörige Erklärungsnot kamen.


    Nichts ist perfekt auf der Welt. Aber manches durchaus besser als anderes. Und auf den KFP trift wohl nach dem Abwiegen der Vorteile dies zu: gut, das es ihn gibt. Denn er legalisiert das ja an sich so böse Treiben der bösen bösen Rallyesportler. Seht es doch einmal als Argumentationshilfe für den Sport, die Legalisierung des Wettbewerbsfahrzeuges und damit auch als Instrument, zur Erhöhung der Anerkennung des Sportes.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

    Einmal editiert, zuletzt von zweipunktnull ()

  • Hallo zusammen,


    habe mir eben die KFP Bestimmungen durchgelesen und da mal ein zwei Fragen:


    - Was kostet die Wiederholungsabnahme und warum ist diese grundsätzlich alle 24Monate fällig?
    - Entfällt durch die Wiederholungsabnahme die HU alle zwei Jahre?
    - Verlängert sich die Frist, wenn man zwischendurch Änderungen am KFP durchführen lassen musste z.B. aufgrund der leider häufigen "spontanen" Reglements Änderungen seitens DMSB?
    - Was muss denn alles gemacht werden bei einer Änderung? Muss z.B. die Ausnahmegenehmigung auch erneuert werden, bzw. mit welchen Kosten ist da zu rechnen?


    - Bei einer offiziellen Besprechung zum KFP im Rasthof bei Atzenhain Anfang 2017, Teilnehmer waren unter anderem Vertreter von ADAC, DMSB und TÜVér mit Erweiterung DMSB, hier wurde z.B. gesagt das man die gemessene tatsächliche Motorleistung grundsätzlich nicht eingetragen bekommt, wenn diese 15% zur Serienleistung überschreitet. Was macht der KFP für einen Sinn, wenn doch nicht alles der Realität entsprechend eigetragen wird? Wie sind hier die Erfahrungen, so es denn welche gibt bei euren Abnahmen gewesen?


    - Wie ist der Passus zu interpretieren bezüglich Probefahrten? Darf ich diese nun jeder Zeit durchführen um z.B. neue Bremsscheiben und Beläge einzufahren?
    Oder brauche ich hierfür einen Nennungsbestätigung, mal abgesehen das man die Üblicherweise erst am Tag vor der technischen Abnahme in den Händen hat, um nicht illegal unterwegs zu sein? Und wenn keine Ausschreibung und/oder Nennung verfügbar (Wintermonate) dann auch keine Testfahrten? Dh. dann die ersten Rallyes fallen aus weil alle erst dann ihre eventuellen Umbauten oder Reparaturen, Material testen können. Nachdem dann alles funktioniert bricht beim DMSB wieder alles zusammen weil dann alle ihre Änderungen am KFP beantragen und der eine zuständige Mitarbeiter dort überraschend in Vaterzeit geht.. sorry die Info kam auch bei der Besprechung Anfang 2017...
    Die Antwort auf diese Frage war übrigens:" Dann klebt man halt den Aufkleber in der Frontscheibe ab und fährt mal so, ihr wisst doch wie man sowas macht!"
    (Ich werde hier keine Namen nennen von welchem Vertreter der anwesenden Verbände die Aussage kam, mal abgesehen davon welchen Ernst man demjenigen bei der Aussage unterstellen will. Weitergeholfen hat die Aussage auf jeden Fall nicht.)


    - Wie sieht es mit der AU Geschichte aus? Ist ja bei entsprechenden Umbauten am Motor nicht unbedingt gesagt, dass man die Serienwerte noch erreicht. Da ja sowieso Höchst-Steuersatz fällig ist, wie wird hier verfahren? z.B. wie mit U-KAT? Wie waren die Erfahrungen von euch bei der Abnahme?


    Sorry viele Fragen und Unklarheiten, zeigt aber auch das bei der Einführung des KFP leider keine gute Informationspolitik seitens DMSB betrieben wurde...


    Mit Motorsportlichen Grüßen


    Chriss

  • [QUOTE=


    Am Rande, sieht man dich mal wieder in Zorn?


    Gruss Jo[/QUOTE]


    Hab dir dazu eine PN geschrieben - gehört ja hier nicht ins Thema.


    Gruß Christoph

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wir die Welt irgendwann nur noch von Dummen regiert.


  • - Wie ist der Passus zu interpretieren bezüglich Probefahrten? Darf ich diese nun jeder Zeit durchführen um z.B. neue Bremsscheiben und Beläge einzufahren?
    Oder brauche ich hierfür einen Nennungsbestätigung, mal abgesehen das man die Üblicherweise erst am Tag vor der technischen Abnahme in den Händen hat, um nicht illegal unterwegs zu sein? Und wenn keine Ausschreibung und/oder Nennung verfügbar (Wintermonate) dann auch keine Testfahrten? Dh. dann die ersten Rallyes fallen aus weil alle erst dann ihre eventuellen Umbauten oder Reparaturen, Material testen können. Nachdem dann alles funktioniert bricht beim DMSB wieder alles zusammen weil dann alle ihre Änderungen am KFP beantragen und der eine zuständige Mitarbeiter dort überraschend in Vaterzeit geht..


    Hierzu gibt's in der Ausnhamegenehmigung eine ziemlich klaren Text:


    (ZITAT)
    A. Bedingungen


    2. Die Inbetriebnahme des Kfz auf öffentlichen Straßen darf nur zur Teilnahme an vom DMSB und/oder FIA genehmigten und registrierten Motorsport-Veranstaltungen einschließlich An- und Abfahrten zu und von solchen Veranstaltungen erfolgen. (ein Nachweis- z.B. Nennungsbestätigung oder Ausschreibung mit Genehmigungsnummer - ist vom Fahrer mitzführen.)
    Dies gilt auch für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des Fahrzeugs.



    Damit ist klar, dass man NUR mit Ausschreibung oder Nennung fahrten durchführen darf. Allerdings steht da nicht von wann die Ausschreibung sein muss. Im zweifel nimmt man halt die nächst greifbare. (Wohl dem,der rote Schilder besitzt....;) ) Auch klar ist, dass man damit ausschliesslich DMSB Veranstaltungen fahren darf.


    Ganz interessant ist auch der Absatz 3 dazu


    Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur in Verbindung mit dem gültigen DMSB- KFP für Fahrzeuge mit Straßenzulassung.
    Diese Ausnahmegenehmigung erlischt,wenn der DMSB KFP (....) ungültig geworden ist.
    Diese Ausnahmegenehmigung ist nicht übertragbar, sie erlischt bei Halterwechsel.




    Und dafür musst du dann 450€ rauslegen.....



    Gruss


    Christian

  • - Wie ist der Passus zu interpretieren bezüglich Probefahrten? Darf ich diese nun jeder Zeit durchführen um z.B. neue Bremsscheiben und Beläge einzufahren?


    Ganz streng genommen, um das einmal juristisch darzulegen, dürfen solche Fahrten wie nachgefragt NIEMALS im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt werden.


    Wenn ich eine Bremse tatsächlich fachlich korrekt einfahren wollen würde, so geht dies ausschließlich auf einer abgesperrten Strecke wie z.B. einen Testzentrum.


    Wo liegt das Problem z.B., sich vor der Saison im Rahmen eines Fahrevents anzumelden und diesen hierfür zu nutzen? Bei der Gelegenheit kann man auch gerade den Rost den man als Fahrer über den Winter angesetzt hat, entfernen.


    Ich weiß, auch dies wird nun einige wieder stark entzürnen, aber so ist es nun einmal.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • Mit dem, was die Vorredner hier schreiben bezüglich Ausnahmegenehmigung Probefahrten, Teilnahme Veranstaltung, Halterwechsel etc. zeigt doch, das der KFP in der jetzigen Form einfach nicht gut umgesetzt ist und so nicht tragbar ist. Wenn mein Auto zwei Jahre TüV hat, hat es zwei Jahre TüV, auch wenn es in der Zeit 27 mal den Halter wechselt. Wieso erlischt der KFP? Welchen Sinn hat das???
    Grundsätzlich find ich den KFP ja wie gesagt ok, nur die Umsetzung ist halt besch....


    @2.0:
    Wieso dürfen Probefahrten nicht im öffentlichen Verkehr durchgeführt werden? Wenn du das nur auf den KFP in der jetzigen Fomr beziehst, hast du wahrscheinlich recht. Aber im allgemeinen eher nicht, oder macht sich dann jede Werkstatt bei einer Probefahrt nach Bremsenwechsel oder sonstigem strafbar?


    Und wieso kann man Bremsen fachlich Korrekt NUR auf abgesperrten Strecken einfahren?

  • @2.0: Wieso dürfen Probefahrten nicht im öffentlichen Verkehr durchgeführt werden? Wenn du das nur auf den KFP in der jetzigen Fomr beziehst, hast du wahrscheinlich recht. Aber im allgemeinen eher nicht, oder macht sich dann jede Werkstatt bei einer Probefahrt nach Bremsenwechsel oder sonstigem strafbar?


    Und wieso kann man Bremsen fachlich Korrekt NUR auf abgesperrten Strecken einfahren?


    Eigentlich hat das mit dem Thema KFP nur bedingt etwas zu tun, weswegen ich diesen Threat dafür nicht benutzen möchte. Aber es ist ein erheblicher Unterschied zwischen dem Einfahren einer Serienbremsanlage nach Belagerneuerung und dem Einfahren einer Rennbremsanlage mit Sportbelägen und Scheiben. Das Prozedere dürfte dir denke ich bekannt sein.


    Unabhängig davon besagt die STVO ganz klar, wie man ein Auto bewegen darf im öffentlichen Verkehrsraum. Das hat mit KFP und Rennfahrzeug nicht zu tun. Warum z.B. ist das Aufwärmen von Reifen und Bremse vor der WP strikt untersagt und wird mit Strafen geahndet?

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • Hallo unbekannter Zweipunktnull,


    danke für Ihre Antwort.


    offtopic: ( Mal eine Frage: Warum schreiben Sie eigentlich Ihren Namen nie dazu? Ich finde sowas gehört zu einem guten Umgang miteinander dazu und meine Meinung und Ansichten brauch ich nicht hinter einem Pseudonym verbergen, wenn diese Sachlich und begründet sind. Man ließt hier in verschiedenen Treats viel von Ihnen, gerne auch mal provokativ sowas macht sich natürlich anonym leichter, aber wenn man zu seiner Meinung steht unterschreibt man auch mit seinem Namen. Dies sorgt zudem dafür, dass Ihre Meinung ernster genommen wird, ohne Namen schiebt man es schnell Richtung "der will nur provozieren".)

    zurück zum Thema:


    jede Werkstatt macht ihre Probefahrt auf öffentlichen Straßen, also macht sich diese jedes Mal strafbar? (Nummernschilder werden dafür ja üblicherweise nicht getauscht...
    Es geht ja nicht darum die Teile auf Höchstbelastung zu testen, das sollte man dann auf einer abgesperrten Streck, Privatgelände oder Ähnlichem tun da haben Sie recht.


    Auf welcher Basis legen Sie das juristisch dar? Sind Sie Anwalt oder ähnliches? (Sind wir wieder beim Thema Unterschrift)
    Wenn man nun den Punkt 2 zugrunde legt, kann man den so verstehen das Probefahrten mit Ausschreibung und, oder Nennungsbestätigung sehr wohl erlaubt sind. Ist dies nicht der Fall sollte man die Formulierung nochmals überdenken um falsch Auslegungen zu vermeiden.


    Auch die Bremsanlage kann man auf der Landstraße fachlich korrekt nach Herstellervorgaben einfahren ohne jemand anderes zu gefährden. Ausreichend lange und überschaubare Landstraßenstücke gibt es doch. Eine Bremsanlage einfahren bedeutet ja nicht besonders schnell zu fahren, aber das wissen Sie ja sicherlich selbst, oder warum meinen Sie dafür eine abgesperrte Strecke zu benötigen? Eventuell mache ich ja beim Einfahren noch was falsch, wobei das Vorgehen ja eigentlich klar und verständlich vom Hersteller vorgegeben/ beschrieben ist.
    Natürlich muss man sich ein passendes Stück Straße aussuchen, nicht unbedingt zur Haupt Verkehrszeit und das ganze umsichtig machen um niemanden zu stören/gefährden, aber das sollte eigentlich selbstverständlich und kein Thema sein.


    Wo das Problem liegt sich im Rahmen eines Fahrevents anzumelden?:
    Mal abgesehen davon, dass man viele Sachen auch so testen kann ohne jemanden zu gefährden und dafür viel Geld auszugeben?


    Aber die Anmeldung ist nicht das Problem, eher das diese Events nicht massig durchgeführt werden, schon gar nicht außerhalb der Saison, höchstens kurz davor ein bis drei und diese doch recht weit weg. Wo wir dann wieder bei dem von mir beschriebenen Problem wären, dass dann alle auf einmal mit den Eintragungen für KFP, Papiere und co kommen wenn der Test gut verlaufen ist. Wenn nicht wird nach Beheben der Probleme der nächste Test, so es denn noch einen gibt angesteuert. Usw. usw. usw.
    Zumindest sind mir hier im direkteren Umfeld (Hessen) keine bzw. nur Einer in diesem Jahr bekannt, wobei ich nicht mal weiß ob er denn letzten Endes wirklich stattgefunden hat.


    Ich würde es begrüßen, wenn Sie mir mal ein paar solcher Events in Hessen nennen können. Sie scheinen ja einige zu kennen, wenn ich nach Ihrer Aussage gehe. Eventuell habe ich ja nicht an der richtigen Stelle danach geschaut.
    Sollte das nicht möglich sein erweckt es leider den üblichen Beigeschmack, dass solche Aussagen schnell mal dahin gestellt werden ohne die Realität mal eingehend auf tatsächlich vorhandene Möglichkeiten zu prüfen. Somit macht man es sich schon sehr leicht, mit pauschalen Phrasen.
    Ansonsten werden solche Gelegenheiten gerne von mir angenommen.


    Um konstruktiv an die Sache ran zu gehen, da der Bedarf in Zukunft an Testevents steigen müsste:


    Mic: Eventuell könnte man ja einen gesonderten Treat für Test Events, Gelände etc. erstellen mit den Terminen, analog zu dem Rallyetermin Treat und oben fest Pinnen?


    Gruß


    Chriss

  • ... gerne auch mal provokativ ...


    Es ist leider üblich hier, dass derjenige, der zu einem Thema eine andere Meinung hat, meist als unsachlich empfunden oder als provokativ eingestuft wird. Ich für meinen Teil provoziere an sich nahezu nie. Ich stelle nur sachliche Zusammenhänge und ab und an mal Fakten dar, die natürlich dem ein oder anderen Betroffenen nicht schmecken. Das geht aber nicht nur mir so, sondern einigen anderen auch. Es ist halt nicht einfach mit Rallyefahrer zu diskutieren, wenn diese eine grundlegend andere Meinung haben. So, genug offtopic.


    Es gab doch die explizite Frage nach Bremseneinfahren als Beispiel. Und genau darauf habe ich geantwortet. Nein, weder ein Motorsportler noch ein Mitarbeiter einer KFZ Werkstatt darf gemäß STVO eine Bremse einfahren. Dies alleine dadurch schon, dass gemäß STVO unnötiges Bremsen eine Verkehrsgefährdung und stetiges Heraufbeschleunigen eine unsachgemäße Straßennutzung darstellt.


    Dazu muss niemand Jurist sein, sondern dies hat jeder einmal in der Fahrschule gelernt.


    Nun wollen wir das aber nicht auf die Goldwaage legen. Ein Endkundenfahrzeug mit Serienbremse wird im Allgemeinen auf Funktion geprüft und dem Kunden die Einfahrbelehrung bei Fahrzeugübergabe erteilt. Wie Probefahrten mit Rallyefahrzeugen ausschauen, darüber möchte ich bitte nicht streiten. Wer darüber eine Diskussion anfängt macht sich schlicht lächerlich. Da gibt es genügend Beispiele wo wir wissen, wie dies ausgegangen ist und Verletzte, Führerscheinlose und teilweise Tote gab es bei so etwas genügend in den vergangenen Jahren.


    Unr Ihre Frage war ja nicht, ob ich mit 48 km/h durch den Ort rollen kann um Festzustellen, ob beim Auskuppeln ein Schleifgeräusch besteht. Bremse Einfahren ist nun einmal der "Klassiker".


    Um noch konstruktiv zu sein (finde die Anmerkung sehr gut):


    Jeder Motorsportverein - und Lizenznehmer sind ja meist einem Verein angeschlossen - kann über Veranstalter von Fahrevents nach Terminen fragen. Es gibt auf der Rundstrecke genügend Termine mit open pitlane wo über den ganzen Tag getestet werden kann. Es gibt die Möglichkeit, dass sich Vereine z.B. mit Veranstaltern zusammenschließen. Es gibt z.B. in der Nähe zu Hessen das Versuchszentrum Boxberg. Auch dort sind - eingeschränkt - Fahrten möglich. Allerdings müssen diese dann auch tatsächlich über einen Verein organisiert sein und nicht zum "wilden Tanz" genutzt werden.


    Und noch abschließend zum Thema "Bremse Einfahren" die Frage: wo genau kann ich auf der Landstraße nochmals "legal" Bremsungen aus über 100 km/h machen?


    Aber all dies hat mit KFP nichts zu tun, weswegen ein Verschieben sicher sinnvoll ist.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

    Einmal editiert, zuletzt von zweipunktnull ()

  • ....Wie viele Leute gab es denn in der Vergangenheit, die sich mit Vitamin B abstrakte Dinge die niemals eintragungsfähig gewesen wären sich erschlichen haben, das Auto dann privat verwendet haben und nach dem eingetretenen Fall des Falles in gehörige Erklärungsnot kamen.


    Nichts ist perfekt auf der Welt. Aber manches durchaus besser als anderes. Und auf den KFP trift wohl nach dem Abwiegen der Vorteile dies zu: gut, das es ihn gibt. Denn er legalisiert das ja an sich so böse Treiben der bösen bösen Rallyesportler. Seht es doch einmal als Argumentationshilfe für den Sport, die Legalisierung des Wettbewerbsfahrzeuges und damit auch als Instrument, zur Erhöhung der Anerkennung des Sportes.


    die Zahlen der Fahrzeuge/Halter mit Vitamin B Eintragungen und anschließender Erklärungsnot wären mal interessant, wenn du schon das Thema anbringst


    Du hast leider noch immer nicht schlüssig dargelegt, warum man denn zwanghaft einen KFP bei Rallyefahrzeugen in allen Grußppen außer Gruppe G braucht, aber bei Fahrzeugen der Gruppe G die unmöglich eintragbaren/austragbaren Sachen auch ohne KFP eingetragen werden können.


    Und warum ein fahrzeugspezifisches Dokument (der KFP dokumentiert die Änderungen eines Wettbewerbsfahrzeuges) bei Halterwechsel seine Gültigkeit verliert, am Fahrzeug selbst aber gar nichts geändert wird, hast du leider auch noch nicht erklärt.


    Oder passt das nicht in dein Weltbild?

  • Das Thema hat sehr wohl mit dem KFP zu tun, wenn auch indirekt und ein Verschieben wie schon geschehen passt.


    Zu dem Thema provokativ: Wenn man Ihre Antwort durchließt unterstellen Sie mir, wenn vielleicht auch ungewollt, dass es schwierig ist mit mir zu diskutieren, ich bei Probefahrten so "heize" das ich dauernd Gefahr laufe mich um den nächsten Baum zu wickeln und ich in der Fahrschule die meiste Zeit geschlafen habe.
    Nur mal so, meistens meint man es nicht so und man vergisst, dass man beim Schreiben die Mimik des Gegenübers nicht sieht. Somit kann vieles unglücklich rüber kommen.
    So wie Sie auf mich aufgrund oben stehender Gründe leider sehr voreingenommen wirken.


    Ich kann einige Ihrer Argumente durchaus nachvollziehen.
    Aber ich denke man sollte auch mal "die Kirche im Dorf lassen". Wenn man auf einer leeren Landstraße wo man 3 bis 4km überblicken kann und sich sonst kein weiterer Verkehrsteilnehmer dort aufhält durchaus einmal die paar Bremsungen machen kann um die Bremse auf Temperatur zu bringen. Ob ich das von 120 auf 80 mache (Angaben Belagshersteller), oder von mir aus von 100 auf 60 sehe ich jetzt nicht so kritisch. Danach wird die Bremse im normalen Fahrbetrieb abgekühlt und gut ist. Damit habe ich niemanden gefährdet.
    Das mit den Bremsen war auch nur ein Beispiel von vielen. z.B. würde ich nach dem Tausch des Diff´s oder des Getriebes auch eine Probefahrt machen. Oder nach dem Tausch der Kopfdichtung, oder tausch der Radlager, oder... (es geht hier nicht um einen speziellen Grund, es soll nur aufzeigen dass es Gründe für eine normale Probefahrt gibt, bitte nicht wieder im Detail auf einzelne Punkte eingehen) Das sind z.B. alles Arbeiten die auch eine Werkstatt macht mit Probefahrt im Anschluss. (Auch nach dem Tausch der Bremsbeläge) Die Liste lässt sich beliebig erweitern. Ich sehe bei einer solchen Probefahrt keine Gefährdung für andere die nicht sonst auch immer auftreten kann. Jeder Oldtimer und sonstiger Autofahrer kann und wird eine Probefahrt machen wenn was ausgetauscht wurde. Warum auch nicht? Ich hatte ja zuvor schon geschrieben es geht nicht um heftige Belastungen wie bei Wettbewerbsbedingungen, sondern um ganz gewöhnliche Dinge. Test unter Wettbewerbsbedingungen gehören nicht auf die Straße, da sind wir uns einig.


    Bezüglich der Test Möglichkeiten, leider nichts konkretes. Immer nur könnte, möglich usw. Boxberg: Kosten? schon mal durchgeführt? Ansprechpartner?


    Aus meiner Sicht macht man es sich zu leicht, wenn man nicht mal konkret wird. Man muss sich auch immer vor Augen halten, dass wir keine Profis mit Werksunterstützung und "großem" Budget sind die sich eben mal eine Teststrecke mieten können. Fakt ist, aktuell gibt es nur zwei drei Testveranstaltungen, alles Andere könnte, möglicherweise, hat aber noch keiner gemacht, organisiert werden.
    Zu einer Zielführenden Diskussion gehört auch immer sich mal in den Anderen hinein zu versetzen, seine Probleme zu verstehen und dann eine für beide Seiten gangbare Lösung zu entwickeln. Alles andere ist egoistisch!
    Da ich leider immer noch nicht weiß für wen ich mir hier die Mühe mache dies alles zu formulieren, lieber Hr. Zweipunktnull, ist es für mich natürlich schwierig Ihre Beweggründe zu verstehen und mich in Sie hinein zu versetzen.
    Fakt ist auch ohne Veranstalter, oder ohne Aktive keine Motorsportveranstaltung und auch kein DMSB!


    Ich habe nichts gegen die Grundidee KFP, im Gegenteil, gut dass es eine solche Möglichkeit gibt. Allerdings gibt es hier viele Punkte die einem die Ansicht aufdrängen abgezockt zu werden da die aus meiner Sicht langsam sehr nötige Offenlegung der Gründe dafür fehlt!
    z.B. Warum muss man den KFP alle 24Monate neu machen? Wie kann es sein, dass mir der DMSB den KFP ohne Grund entziehen kann und mir somit mein Auto still legt? Gründe sind in den Bedingungen nirgends beschrieben, somit ist man der Willkür des DMSB ausgesetzt.
    Warum wurde der KFP zur Pflicht für alle?


    Das sind alles Punkte die viele verärgern, weil diese Punkte nicht für alle nachvollziehbar begründet wurden. Sicher wird es gute Gründe dafür geben und es wäre bitter nötig diese mal offen zu nennen!
    Aktuell, ohne diese Offenlegung der Gründe liegt der Verdacht natürlich nahe einfach nur zur Kasse gebeten zu werden! Und das Verärgert die Aktiven.



    Gruß


    Chriss

  • Wer von euch hat denn einen KFP?


    Anhang K und Gruppe G können KFP machen, es ist halt erst nächstes Jahr Pflicht. Ein Stufenplan und es wäre niemand geholfen, wenn sich diese Anträge jetzt auch noch in Frankfurt türmen müssten.


    Es macht doch Sinn, wenn ein Halterwechsel gemeldet werden soll. Siehe Seite 3. Eine Email, eine Unterschrift und fertig.

  • [MENTION=12183]zweipunktnull[/MENTION] wenn es nicht Eintragungsfähig gewesen wäre dann hätte sicherlich kein Sachverständiger und die Zulassungsstelle sein OK gegeben.


    In welcher Hinsicht sollte ein Sachbearbeiter beim DMSB anhand von Fotos und Eintragungen von Sachverständigen ,die ja vorher schon nichts anderes gemacht haben ,mehr legalisieren können?
    Wenn ein TÜV Prüfer (Sachverständiger) nach seiner Ausbildung /Studium nicht qualifiziert ist zu beurteilen was im Straßenverkehr erlaubt ist ,dann kann er es auch mit dem Segen des DMSB nicht.
    Hier wurden eher einem Ausgebildeten Fachmann die Kompetenz durch Paragrafenreiter entzogen.


    Sicher wird es auch Fahrer geben die es bei einer Probefahrt übertreiben ,wie im normalen Straßenverkehr auch. Aber alle Motorsportler unter Generalverdacht stellen ist schon eher eine Frechheit und Diskriminierend .
    Von Einfahren von Bremsbelägen unterstelle ich zweipunktnull schon mal technisches Unvermögen ,denn dazu sind keine Geschwindigkeiten über 100 KMH zwingend notwendig.

  • [MENTION=12183]zweipunktnull[/MENTION] wenn es nicht Eintragungsfähig gewesen wäre dann hätte sicherlich kein Sachverständiger und die Zulassungsstelle sein OK gegeben.


    Der Scherz ist wirklich gut. Kompliment. Natürlich ist im deutschen Rallyesport noch nie und zu keiner Zeit auch nur annähernd mit Vitamin B und dem ein oder anderen Taler etwas eingetragen worden, was nicht eintragungsfähig gewesen wäre. Alles war zu jeder Zeit ausnahmslos legal. Wie konnte ich nur so etwas denken ;)


    [MENTION=12183]zweipunktnull[/MENTION] Von Einfahren von Bremsbelägen unterstelle ich zweipunktnull schon mal technisches Unvermögen ,denn dazu sind keine Geschwindigkeiten über 100 KMH zwingend notwendig.


    Aha. Ok. Na dann brauchen wir beide ja schon mal nicht mehr über technische Kompetenz zu sprechen. Dies ist ja nun glücklicherweise geklärt. Ich sage mal mit einem Augenzwinkern *Quatschkopf* zu dir.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • ...


    Ich kann Ihnen nicht folgen.


    Sie stellen eine konkrete Frage (Bremsentest auf öffentlicher Strasse) und erhalten eine konkrete Antwort von mir (Verboten).


    Sie stellen eine konkrete Frage (wo soll man es dann machen) und erhalten eine konkrete Antwort von mir (im Rahmen eines Testtages).


    Sie stellen eine konkrete Frage (wo ist so etwas möglich) und erhalten eine konkrete Antwort von mir (z.B. Im Test- und Prüfzentrum Boxberg).


    Sie stellen eine konkrete Frage (wo findet man so etwas) und erhalten eine konkrete Antwort von mir (z.B. durch Eigenorganisation des Vereins in Absprache wie Veranstaltern).


    Nun unterstellen Sie mir, dass ich auf keine Frage konkret antwort. Seltsam.


    Wenden Sie sich an den Sportleiter in Ihrem Motorsportverein. Dieser kann sich gerne an den DMSB wenden und erhält Auskunft über Trackdayveranstalter. Diese kann man kontaktieren. Wenn das zu viele Mühe macht, dann kann ich hier helfen. Z.B. kann sich Ihr Sportleiter gerne einmal an Danny Pfeil vom European Speedclub wenden. Er veranstaltet regelmäßig Trackdays und Sportfahrertrainings in Boxberg. Regulär sind in Boxberg Rennfahrzeuge untersagt. Man hat schlechte Erfahrungen gemacht. Daher ist eine "Jedermannsbuchung" nicht möglich. Es geht nur z.B. über Anfrage bzgl. eines Modultestes und das kann man arrangieren.


    Alternativ kann man sich durchaus mit solchen Fragestellungen einmal an Personen wie z.B. Jürgen Stehr wenden. Auch er bietet immer mal wieder für Eventveranstalter seine Location an. Auch Ruben Zeltner vom Sachenring kann man befragen bzgl. Testtage. Es gibt unzählige Möglichkeiten. Es gibt auch Internetseiten über die man direkte Buchungen vornehmen kann.


    Ich hoffe ich konnte hilfreich und konkret antworten.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • Um mal ein bißchen Brisanz aus dem Thema zu nehmen: Wenn alles ordnungsgemäß eingetragen ist, sollte ein KFP nicht zwingend erforderlich sein. Dann ist das kaum etwas anderes als ein weiteres Dokument mit den Eintragungen, die man eh hat. Doppelte Buchführung quasi. :) Das ist, wie man hier raushört, die Meinung Vieler und erhöht bei so manchem die Produktion der Magensäure. Vielleicht hätte da ein kleines, aber eindeutiges Statement geholfen, so in etwa "das war eine Bedingung des Bundesverkehrsministeriums, dass das für alle Pflicht wird" oder so. Eventuell hätte das bei einigen die Akzeptanz zur Zahlung der rund 300 € für den "kleinen" KFP erhöht.


    Im Moment ist der KFP - ausgenommen die Gruppe G - für alle Pflicht. Wer weiß, vielleicht gibt es dazu ja mal eine Änderung. Die älteren Semester erinnern sich bestimmt noch an das merkwürdige Gruppe G-Datenblatt, das vor geschätzten 15 bis 20 Jahren urplötzlich jeder Gruppe G-Fahrer haben musste. Das Pamphlet für alle hat sich auch irgendwann in Luft aufgelöst.


    Zweifellos: Ist noch nichts eingetragen, ist der KFP sicher eine gute Option. Bin gerade selber dabei, einen nun zweiten KFP für meine Neuanschaffung auszufüllen.


    Dann noch: Auch wenn die Beiträge von "zweipunktnull" für manchen User den Eindruck erwecken könnten, er wäre ein Offizieller, würde ich Fragen und Bedenken zum KFP doch eher korrekt formuliert an den DMSB richten. Da ist das sicher besser platziert. Nichts für ungut, aber "zweipunktnull" gibt hier ziemlich sicher auch nur seine persönliche Meinung wieder, oder?


    Kleiner Tipp: In der aktuellen Ausgabe des Magazins sport auto gibt es übrigens einen Bericht zum aktuellen Teilnehmerschwund, dem Wegfall der Gruppe H sowie auch dem KFP. Geschrieben von einem Kollegen von "zweipunktnull" mit einem Statement von WP19. Die Rallyewelt ist klein ... .


    Ein paar nützliche Tipps zum KFP sind auch den Printausgaben des Rallye-Magazins zu entnehmen. Alfred Gorny hat sich in der jüngeren Vergangenheit ein paarmal mit dem Thema beschäftigt.

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