Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • Wer von euch hat denn einen KFP?


    Es macht doch Sinn, wenn ein Halterwechsel gemeldet werden soll. Siehe Seite 3. Eine Email, eine Unterschrift und fertig.



    Damit ist aber ausschliesslich der KFP geändert, sämtliche Gutachten und Genehmigungen nach §70 müssen erneut gemacht werden.

  • Da täuschst du dich gewaltig. Scheinbar hast du keine Erfahrung mit der §70 Genehmigung?!



    Quelle? Siehe Post #768. Auszug aus meiner Genehmigung nach §70. Gleiches gilt für das Tüvgutachten nach §70. Quelle hierzu: TÜV Rheinland.


    Gruss Christian

  • Dann noch: Nichts für ungut, aber "zweipunktnull" gibt hier ziemlich sicher auch nur seine persönliche Meinung wieder, oder?


    Richtig. Ist mir schleierhaft wie manche darauf kommen, dass ich Mitarbeiter des DMSB wäre. Aber das ist nicht neu. Der gute Metorit hat hier bereits auch andere, die nicht seiner Meinung waren, dem DMSB zugeordnet. Ich bin nur weder ein Mitarbeiter des DMSB, noch schreibe ich Reglements, noch bin ich für KFP verantwortlich. Weiterhin tue ich hier lediglich meine Meinung kund. Die gefällt halt dem ein oder anderen nicht. Meistens denen die von der Meinung direkt betroffen sind. Aber unterm Strich passt das schon.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • Richtig. Ist mir schleierhaft wie manche darauf kommen, dass ich Mitarbeiter des DMSB wäre. Aber das ist nicht neu. Der gute Metorit hat hier bereits auch andere, die nicht seiner Meinung waren, dem DMSB zugeordnet.


    Willkommen im Club Herr Kollege :) :) :)

  • Willkommen im Club Herr Kollege :) :) :)


    Danke dir. Darauf müssen wir einen Trinken. Ist ja dann fast schon eine DMSB Betriebsfeier hier. Hier nochmal kurz das Entertainment.


    Also irgendwie hast du da gesellschaftspolitisch was nicht verstanden. ;)


    Aber es geht schon lange die Vermutung, dass du aus FRA/MUC für deine "Öffentlichkeitsarbeit" Aufwandsentschädigungen kassierst.
    So lassen sich deine Wortmeldungen auch viel besser einordnen. :)

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • Nur mal so als Anregung: Hier tauschen sich zu diesem Thema ja fast ausschließlich Aktive aus, die größtenteils berechtigte Fragen haben. Denen hilft man ja nun auch nicht unbedingt weiter, wenn sie die persönliche Meinung eines Nicht-Betroffenen als Antwort bekommen. Wenn die Kontakte schon so groß sind, dass vermutet wird, man hätte direkt mit der DMSB-Pressestelle zu tun, könnte man daraus doch etwas machen. Vielleicht mal einige der Fragen hier aufgreifen, beim Gesprächspartner des Vertrauens nachhaken und ganz neutral und ohne persönliche Meinung davon berichten. Ist natürlich kein Muss, aber würde das nicht der Sache dienen?

  • So, bei meinem KFP gehts nun auch weiter :)


    Ich habe das gute Stück letzte Woche in der Post gehabt, ein paar Tage vorher bekam ich eine nette mail mit ein paar Fragen zwecks Kat Nummer und Fwk Bezeichnung mit Nummer. Musste ich erst ein wenig recherchieren bei Peugeot Motorsport und im Homologationsblatt, war aber schnell erledigt und...hätte ich das gleich gemacht wäre dieser "Zwischenschritt" hinfällig gewesen.


    Nun, ich hab meinen KFP in der Hand und ich muss wirklich sagen, es wird doch vielleicht einiges zu "heiß" hochgekocht ;)


    Nun muss ich für die nächsten tage einen Termin mein Gutachter bekommen und dann gehts in die Schlussphase.


    Mein Fazit bis jetzt:
    Also, wenn alles bereits eingetragen ist / war und mit den Nummern , ABE, Gutachtennummern etc versehen ist, sollte es wirklich kein Problem sein. Es kommt halt echt drauf an was wie eingetragen wurde. Aber wenn alles komplett ist und auch der ein oder andere Bezug "gem. FIA XXXX XXXX " drin steht ....sollte es echt gut und reibungslos klappen.


    Nun warte ich mal noch den Termin beim DMSB Sachverständigen ab und dann melde ich mich wieder.

  • Mich wundert es, das noch nicht auf den Bericht in der aktuellen Vorstart über den KFP eingegangen wurde.


    Gerade im Bezug auf den Bestandsschutz sollte das doch einige hier interessieren.


    "DMSB-KRAFTFAHRZEUGPASS VEREINFACHT STRASSENZULASSUNG FÜR RALLYEFAHRZEUGE
    Bereits seit Ende 2012 gibt es eine Neuerung, die den Rallyesportlern
    das Leben leichter macht: den DMSB-Kraftfahrzeugpass, kurz
    KFP. In Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium hat
    der DMSB damit die Möglichkeit geschaffen, die Rallyefahrzeuge
    mit einem relativ einfachen Verfahren für die Straße zuzulassen.
    Seit 1. Januar 2017 ist der KFP im Rallyesport nun bei allen Veranstaltungen,
    die durch den DMSB oder seine Mitgliedsorganisationen
    genehmigt werden, bei allen Fahrzeugen mit deutscher
    Straßenzulassung (Ausnahme: Gruppe G und historisch Anhang
    K), verbindlich vorgeschrieben. Die Nachfrage ist groß: Bis Ostern
    hat der DMSB bereits mehr als 800 Kraftfahrzeugpässe ausgestellt.
    Hintergrund: Bei einem Rallyefahrzeug sind gegenüber einem
    Serienfahrzeug zusätzliche oder andere Sicherheitseinrichtungen
    (z. B. Überrollkäfige, FIA-homologierte Sicherheitsgurte oder FIAhomologierte
    Sitze) erforderlich, um es belastbarer zu machen
    und die Insassen bei einem Unfall besser zu schützen. Während
    einer Rallye fahren die Fahrzeuge aber nicht ausschließlich auf
    abgesperrten Strecken (Wertungsprüfungen), sondern auch im
    öffentlichen Straßenverkehr (Verbindungsetappen). Deshalb müssen
    sie vollumfänglich den Bestimmungen der StVZO entsprechen.
    Da die für den Motorsport erforderlichen Eintragungen zunehmend
    von den Zulassungsbehörden nicht mehr genehmigt
    wurden, reagierte die nationale Motorsporthoheit. Der DMSB und
    das Bundesverkehrsministerium haben mit dem DMSB-KFP die
    Straßenzulassung von Rallyefahrzeugen durch Änderungen bzw.
    Ergänzungen im §70 StZVO vereinfacht. Eine Video-Dokumen -
    tation auf http://www.dmsb.de erklärt alles Wissenswerte rund um den
    KFP und den Weg zur Beantragung.


    KFP-VORABBESTÄTIGUNG
    Durch die Vielzahl der KFP-Anträge muss aktuell mit einer längeren
    Bearbeitungszeit gerechnet werden. Deshalb erhalten Fahrzeuge,
    bei denen alle nach StVZO vorgeschriebenen Einträge in
    den Fahrzeugpapieren aus der Vergangenheit bereits vorhanden
    sind und für die kein Sondergutachten nach Paragraph 70 StVZO
    benötigt wird, eine vorläufige befristete Startberechtigung (KFPVorabbestätigung).
    Diese Bestätigung wird durch die DMSBAbteilung
    Technik Automobilsport ausgestellt, sobald ein Antrag
    auf einen DMSB-Kraftfahrzeugpass vorliegt und dieser sich in der
    Bearbeitung befindet. Die Bestätigung ist befristet auf zwei
    Monate ab dem Tag der Ausstellung und muss bei der Dokumentenabnahme
    vorgelegt werden.


    KFP-PFLICHT FÜR HISTORISCHE FAHRZEUGE LIBERALISIERT
    In seiner Sitzung vom 6. Juli 2016 hat das DMSB-Exekutivkomitee
    beschlossen, die KFP-Pflicht für historische Fahrzeuge zu liberalisieren.
    Für historische Fahrzeuge gemäß Anhang K, die über
    einen gültigen HTP verfügen, wird die für 2017 vorgesehene KFPPflicht
    bis auf Weiteres nicht gelten. Für Fahrzeuge der Gruppe
    G ist die Pflicht nicht ab 2017, sondern erst ab dem 1. Januar
    2019 wirksam. Für alle übrigen Fahrzeuggruppen und Serien, z.
    B. die Gruppen N, F, CTC und andere, gilt die KFP-Pflicht für Fahrzeuge
    mit Straßenzulassung in Deutschland bei Rallyes jedoch
    ausnahmslos seit dem 1. Januar 2017.



    IN FÜNF SCHRITTEN ZUM KFP
    1. Beantragung des KFP beim DMSB
    2. Erstellung des KFP durch den DMSB und Versand
    3. Grundabnahme des Fahrzeugs durch einen DMSB-Sachverständigen
    mit Zusatzbefugnis StVZO
    4. Sondergutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen(aaS)
    5. Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Genehmigungsbehörde
    Hinweis: Falls der unter Schritt 3 genannte Sachverständige
    gleichzeitig aaS ist, werden die Schritte 3 und 4 zusammengefasst.
    Der Schritt 5 entfällt, wenn nachstehender Bestandsschutz gegeben ist.



    BESTANDSSCHUTZ
    Sofern in den Fahrzeugpapieren bereits alle eintragungspflichtigen
    Änderungen vorhanden sind, die der Sachverständige im
    Zuge seiner Grundabnahme ebenfalls prüft, ist die Ausstellung
    des KFPs mit oben genannten Schritt 3 abgeschlossen und das
    Fahrzeug bedarf keiner weiteren Prüfung durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen (aaS) der technischen Prüfstelle. Das
    Aufkleben der Plakette in die Windschutzscheibe ist dann ebenfalls
    nicht notwendig. Somit sind solche Fahrzeuge in ihrem Einsatzbereich
    weiterhin grundsätzlich nicht eingeschränkt.
    "


    Quelle DMSB Vorstart 5/6 2017

  • Hallo zusammen,


    ich hab mal einen Verständninssfrage:
    Woran wird im Bezug KFP - Vignette im KFP selbst eigentlich fest gemacht, in welcher Gruppe das Fahrzeug fährt? Die Gruppe wird im KFP ja nirgends angegeben. Das heisst, wenn man z.B. von den Änderungen her, die im KFP eingetragen werden müssen, noch Gruppe G - konform ist, aber dann bei der Veranstaltung in der Gruppe F nennt? Geht ja grundsätzlich und ist genau das, was wir uns gerade überlegen; da es mir widerstrebt, die ganzen blöden Verkleidungen und Teppiche wieder einzubauen. Sprich, ich könnte (bzw. müsste aufgrund fehlender Innenausstattung) ja Gruppe F fahren, würde aber nach KFP die Gruppe G Bedingungen erfüllen, da hier die Innenausstattung nicht berücksichtigt wird?


    Ergo fahre Gruppe F, ahbe aber keine Nutzungseinschränkung?


    Gruß
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von linksbremser () aus folgendem Grund: Zusatz

  • Ups. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, wer überlesen kann hat die A...karte ;)


    Danke.


    Kann ich denn trotzdem, wenn der KFP auf Gruppe G ausgestellt wurde, in der F starten? Sollte ja nichts dagegen sprechen.

  • Guten Abend zusammen,
    der nächste Akt im KFP - Geschiss:
    Kann mir mal einer plausibel erklären, wieso die Ausnahmegenehmigung für die A-Säulenstrebe NICHT im KFP enthalten ist, sondern nochmal extra beantragt werden muss, was auch wieder 65 Euro kostet? Der ganze Käfigaufbau wird genau im KFP dokumentiert. Die gehn mir in Frankfurt mittlerweile dermassen auf den Sack...

  • Einfach mal so der aktuelle Status zur Info, meine Bearbeitungszeit des KFP beim DMSB hat 6 Tage betragen. Ich war positiv überrascht, vorab ein offenes Telefonat mit dem Bearbeiter und ein paar Tipps von Kollegen und somit kam es auch zu keinen Rückfragen.


    Jetzt mal schauen was der Amtsschimmel bei der Ausnahmegenehmigung an Zeit aufruft.

    ***...da geht noch was...***

  • also man zur Info. Da ich ja schon lange Kritisiert habe das es mit diesem "Nur DMSB" Eintrag bei §70 im schein Probleme geben kann (besonders im Ausland oder beim NAVC oder RSC), konnte ich gestern durch einen netten Zufall mal ein Auge in einen Schein eines WRC´s mit §70 und KFP werfen.
    Und siehe da. Da steht garnix vom DMSB.


    "Einsatz nur im Rahmen von FIA oder nationale genehmigten Veranstaltungen". Da steht nicht mal was von Motorsport (denke mal wegen Werbeevents und sowas).


    NIX DMSB oder so. Also mit einem aktuellen WRC darf ich beim NAVC starten. Aber mit einem Gruppe F7 Auto nicht?


    Laut des Herrn der mir diesen Einblick ermöglichte ist das auch kein Problem als "normalo" den Eintrag so zu bekommen.


    Also Leute. Achtet drauf und lasst euch nix von DMSB in den schein schreiben wenn ihr den §70 braucht.
    Denke das die Änderung eines bestehenden Eintrages auch möglich sein sollte. Da muss man aber mit der jeweiligen Zulassungsstelle sprechen.

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