Rallye-Vignette KFP - TÜV DEKRA Zulassung Abnahme :: Allgemein

  • mal eine bitte an die Fotografen. Da der DMSB gerade Drohungen bezüglich KFP verschickt, wäre cool wenn ihr darauf achtet, keine Bilder mit Kennzeichen zu veröffentlichen (besonders bei den RF Fahrzeugen wahrscheinlich relevant). Damit würdet ihr den Teilnehmern sicher einen gefallen tuen!


    Woher will jemand an einem Kennzeichen allein erkennen, wer tatsächlich drin sitzt? Zahlreiche Autos werden ständig vermietet. Und wenn der Mieter zahlt kann es dem Vermieter völlig wurscht sein, wo der damit fährt. Es liegt auch nicht in der Verantwortung des Vermieters, ob der Fahrer eine Lizenz hat oder die Veranstaltung "genehmigt" ist oder nicht. Die Firma Hertz wird ja auch nicht angeklagt, wenn ein bei ihnen gemietetes Auto dann für ein Verbrechen benutzt wird. Und was soll der DMSB einem Vermieter, der selbst keine Lizenz hat (oder einem ausländischen Vermieter) tun?

  • Macht es mal nicht so kompliziert...
    Letztes Jahr wird es so gewesen sein, DMSB ist vor Ort und fotografiert alle Teilnehmer, dann wird das mit den KFP´s Abgeglichen, bzw. Fahrer mit Klarnamen mit der Lizenzdatenbank.
    Dann hast du 90% erwischt, die einen über den Namen, den Rest übers Auto - das reicht völlig.
    Die Frage ist, was passiert wäre, wenn pseudonym Fahrer mit KFP-Auto gesagt hätten, sie waren das nicht... Aber auch gefährlich wegen KFP.


    Fahrer mit Pseudonym, im Besitz einer gültigen DMSB Lizenz aber ohne KFP-Auto... wieviel wirds da geben... sollens 2-3 sein, glaube kaum dass die dann jemanden interessieren.

  • Rechtlich gesehen dürfte der KFP nicht eingezogen werden. Die Sonderzulassung nach §70 sagt ganz klar, dass mit dieser an ALLEN nach §29 StVO genehmigten Veranstaltungen gefahren werden darf. Es stellt sich die Frage ob die Bestimmung des DMSB hier gesetzeswidrig ist oder nicht... sollte mal geklärt werden um Klarheit zu schaffen...

  • Rechtlich gesehen dürfte der KFP nicht eingezogen werden. Die Sonderzulassung nach §70 sagt ganz klar, dass mit dieser an ALLEN nach §29 StVO genehmigten Veranstaltungen gefahren werden darf. Es stellt sich die Frage ob die Bestimmung des DMSB hier gesetzeswidrig ist oder nicht... sollte mal geklärt werden um Klarheit zu schaffen...


    Das ist zwar alles etwas undurchsichtig, aber auch im Verkehrsblatt 20/2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau usw... wird als Motorsportveranstaltung folgendes definiert:
    "Motorsportveranstaltungen, im Sinne dieser Richtlinie,
    sind vom Deutschen Motorsport Bund (DMSB) oder sei-
    nen Mitgliedern (z. B. ADAC, AvD, DMV) genehmigte und
    registrierte Veranstaltungen (z. B. Rallyesportveranstal-
    tungen gemäß DMSB-Rallye-Reglement), bei denen re-
    gistrierte Teilnehmer straßenzugelassene Kraftfahrzeuge
    führen."


    "Das jeweilige Kraftfahrzeug muss im vollen Umfang einer
    FIA- oder DMSB-Kraftfahrzeuggruppe entsprechen."


    Also hier wird sich seitens des Staats auch schon ziemlich auf den DMSB festgelegt.
    In diesem Zug auch schöne Grüße an die NAVC-Fahrer ;-).

  • Was ich bis heute nicht 100% verstehe ist der angeblich feste Zusammenhang zwischen §70 und Motorsport allgemein, bzw dem DMSB. Ich hab 3 über §70 Zugelassene Fahrzeuge. Einen Mähdrescher, ein Amerikanisches Auto, und die Celica GT4. Bis auf die Celi hat nichts auch nur Ansatzweise was mit Motorsport zu tun.. Alles kann mit entsprechender Begründung und Gutachten nach §70 Zugelassen werden. Die Celi hat auch eine §70 Ausnahmegenehmigung für die Eintragungen bekommen, und das ganz ohne KFP. Warum geht das? Weils meiner meinung nach völlig unabhängig voneinander ist. Wie schafts sonst die Tunerszene, die bedeutend größer ist irgendwie zu bestehen?


  • Schön und gut, hat aber nichts mit §29 StVO zu tun.
    Hier wird definiert:


    36 b) Autorennen, Motorradrennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter betreffende Anträge sind nur zu bearbeiten, wenn zugleich Gutachten von Sachverständigen insbesondere die Geeignetheit der Fahrtstrecken und die gebotenen Sicherungsmaßnahmen betreffend vorgelegt werden. Streckenabnahmeprotokolle von bundesweiten Motorsportdachorganisationen (z. B. DMSB, DAM und DASV) sind Gutachten in diesem Sinne.


    (siehe auch https://www.stvo.de/strassenve…aessige-strassenbenutzung)


    Ergänzung : Wenn ich in das Impressum vom Verkehrsblatt gucke ist das für mich auch kein staatlicher Stellvertreter wie du ihn definierst. Und ich kann mir sogar vorstellen wer dort Lobbyarbeit betreiben würde damit andere Verbände nicht erwähnt werden ;)
    https://www.verkehrsblatt.de/docs/kontakt

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  • Was ich bis heute nicht 100% verstehe ist der angeblich feste Zusammenhang zwischen §70 und Motorsport allgemein, bzw dem DMSB. Ich hab 3 über §70 Zugelassene Fahrzeuge. Einen Mähdrescher, ein Amerikanisches Auto, und die Celica GT4. Bis auf die Celi hat nichts auch nur Ansatzweise was mit Motorsport zu tun.. Alles kann mit entsprechender Begründung und Gutachten nach §70 Zugelassen werden. Die Celi hat auch eine §70 Ausnahmegenehmigung für die Eintragungen bekommen, und das ganz ohne KFP. Warum geht das? Weils meiner meinung nach völlig unabhängig voneinander ist. Wie schafts sonst die Tunerszene, die bedeutend größer ist irgendwie zu bestehen?


    Der §70 ist einfach eine Ausnahme im allgemeinen und die Richtlinie dazu regelt den Grund, so sehe ich das.
    Ich denke es wird auch für Landwirtschaftliche Maschinen, oder Import Autos eben solche Richtlinien geben.
    Bei der Celica ist es wohl auch etwas speziell, aber wenn es so einfach wäre, würde ja jeder einfach nach §70 fahren, da wird man sich evtl. auch auf irgend eine Richtlinie bezogen haben.


    Mag sein, dass der Herausgeber keine amtliche Stelle ist, da aber auf der 1. Seite zweifelsfrei:
    "Amtsblatt des Bundesministeriums für
    Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland"

    steht, möchte ich schon meinen, dass der Inhalt was offizielles von staatlicher Stelle ist!

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