Öffnungen / Löcher in Motorhaube. Was zu beachten?

  • Durch den Unterbodenschutz funktioniert die Kühlung bei meinem Auto nicht mehr Ideal. Vor allem beim warten vor der WP wird der Motor warm.
    Ich wollte jetzt Öffnungen in die Motorhaube schneiden und mit Gitter abdecken damit die warem Luft nach oben entweichen kann.
    Gibt es vom Reglement was zu beachten?
    Ich kenne nur den Passus, dass man von oben nicht in den Motorraum sehen kann. Wie das auch immer gemeint ist.
    Für Tips und Anregungen wäre ich dankbar.

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.

  • Durch den Unterbodenschutz funktioniert die Kühlung bei meinem Auto nicht mehr Ideal. Vor allem beim warten vor der WP wird der Motor warm.
    Ich wollte jetzt Öffnungen in die Motorhaube schneiden und mit Gitter abdecken damit die warem Luft nach oben entweichen kann.
    Gibt es vom Reglement was zu beachten?
    Ich kenne nur den Passus, dass man von oben nicht in den Motorraum sehen kann. Wie das auch immer gemeint ist.
    Für Tips und Anregungen wäre ich dankbar.


    Lesen soll ja manchmal helfen:RR 2012, Art. 17 Gruppe F (gilt auch für Gr. H)
    Luftöffnungen (Ausschnitte) in der Motorhaube sind nur unter den folgenden Bedingungen zulässig:
    a) Die durch eine Öffnung evtl. entstandene Vertiefung muss durch ein engmaschiges Gitter
    (Maschenweite: max. 5 mm x 5 mm), welches die Originalform wieder
    herstellt, abgedeckt werden. Dieses Gitter muss auch be-
    wirken, dass keine Sicht auf mechanische Teile möglich
    ist.
    b) Nicht serienmäßige aufgesetzte Lufthutzen sind generell
    verboten.
    .
    .
    .
    Nicht eintragungspflichtig sind (s. Art. 4): Öffnungen in Mo-
    torhauben, sofern sie keine verkehrsgefährdenden, hervor-
    stehenden Kanten aufweisen.
    .
    .
    .
    .

  • Eine Nachfrage vor ein paar Jahren beim DMSB ergab, dass selbst ein überstehender Rand eines sonst nicht überstehenden Elements unzulässig ist. Im Prinzip muss dieser Draht auf dem Aussenniveau des Bleches verlaufen. Was darunter ist, ist aber egal. Also eine quasi umgedrehte Lufthutze, die unter dem Draht montiert wird, ist erlaubt.

  • Dabei aber auch nicht Art.16 vergessen

    Die serienmäßige Karosserie und/oder das Fahrgestell –
    gemäß Art. 251-2.5.2 und 2.5.1 des Anhangs J (ISG) – dürfen
    verstärkt oder erleichtert werden. Jedoch darf die projizierte
    Gesamtfläche von Ausschnitten an einem Bauteil
    maximal 30% der ursprünglichen projizierten Gesamtfläche
    des Originalbauteils betragen.


    Im übrigen hat der Art.17 seit Jahren einen gewaltgen Fehler.
    Selbst ein Gitter mit 1mm oder weniger Maschenweite gibt die Sicht auf mechanische Teile frei
    Oder es erfindet jemand den blickdichten Maschdrahtzaun;)

  • @sergio Danke für den hilfreichen Tip

    Im Prinzip muss dieser Draht auf dem Aussenniveau des Bleches verlaufen. Was darunter ist, ist aber egal. Also eine quasi umgedrehte Lufthutze, die unter dem Draht montiert wird, ist erlaubt. .


    Carbon

    Im übrigen hat der Art.17 seit Jahren einen gewaltgen Fehler.
    Selbst ein Gitter mit 1mm oder weniger Maschenweite gibt die Sicht auf mechanische Teile frei
    Oder es erfindet jemand den blickdichten Maschdrahtzaun .


    Genau das hab ich gemeint mit: "

    Zitat

    Ich kenne nur den Passus, dass man von oben nicht in den Motorraum sehen kann. Wie das auch immer gemeint ist.


    Oder ist das anders zu interpretieren? Für mich ist das nämlich auch ein Wiederspruch.

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.

  • Das kommt aber auf den Blickwinkel an. Sieht man von oben auf das Gitter, kann man durchschauen, ab einem Winkel von ~30° nicht mehr. Wenn der DMSB eine Lösung mitliefert und keine andere in Sicht ist...

  • Ich habe bei mir in der Motorhaube Lochblech verbaut, wo die Bohrungen ca 2,7 mm groß sind (und das schon 6 Jahre ca. 40 Veranstaltungen). Zur Fontane Rallye dieses Jahr sagte man mir zum ersten mal, das wäre so nicht Zulässig da man mechanische Teile im Motorraum sehen kann.:eek:
    Auf meine Frage hin wie es denn anders gehen kann, wurde mir Streckblech empfohlen. Was auch immer damit gemeint ist.
    Ich komme nicht unbedingt aus der Metallverarbeitung, daher fragte ich auch nicht weiter nach und nahm es so zur Kenntniss.

  • Auch durch dieses Streckmetall kann man hindurchsehen.
    Selbst wenn man Kiemen drunter baut hat man, ab einem bestimmten Blickwinkel, Sicht auf mech. Teile.


    Egal wie man es nimmt, dieser Art. beist sich. Eben so wie "verstärkte Teile dürfen nicht erleichtert werden und erleichterte Teile dürfen nicht vertsärkt werden";)

  • habe schon Jahre kein Reglement mehr gelesen,aber früher war gestanden!Wenn man von oben auf die Öffnung schaut....Also Kiemen,wie z.B. Audi dann über dem Turbolader hatte.

  • @ Manfred


    Kannst Du das bitte so schreiben, dass nicht jeder Zweite nicht versteht, was Du "sagen" willst?


    ;)

  • Tut mir Leid wenn du es Geistig nicht verstehst.Nimm wieder Micky Maus,was anders kann ich da nicht sagen im Augenblick.


    Jeder der sich mit dem Thema beschäftigt hat,kann mir denke ich folgen.Was ist daran nicht zu verstehn,von oben auf eine Luftöffnung zu schaun( so stand es im FIA Handbuch).


    Was Kiemen sind,weiß auch jeder

  • Aktuell teils bewölkt bei 19° C in Neuburg a.d Donau. Einen akuten Sonnenstich kann man also ausschliessen, oder?


    Aber mal zum Thema, wen, ausser einen totalen Vollidioten, interessiert es, was irgendwann mal im Reglement stand?

  • du checkst es einfach nicht das jemand gefragt hat von wo man drauf schaut.Von oben,wie es schon immer war.


    Das was du schreibst trifft anscheinend auf dich selbst.


    Nicht von der Seite,nicht von da und da,von oben Sergio und dann sind mit Kiemen keine Mechanischen Teile sichtbar!

    Einmal editiert, zuletzt von Manfred ()

  • Aber anscheinend bist du ein Zuschauer,der selber davon träumt mal eine Rallye zu fahren,aber es nie im Kreuz hat.Aber dumme Kommentare geben und andere als Vollidioten zu bezeichnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Manfred ()

  • Niemand hat gefragt "von wo man drauf schaut". Mit "Kiemen" wird die Originalform der Haube nicht wieder hergestellt und daher ist das entsprechend dem aktuellen Reglement (F/H) nicht zulässig. Was Audi 198x gemacht hat oder gar bereits das Homologationsmodell serienmässig mitbrachte oder Audi nachträglich hat homologieren lassen interessert Niemand, ausser er will so einen Audi nach CTC-Reglement aufbauen.

  • Auch durch dieses Streckmetall kann man hindurchsehen.
    Selbst wenn man Kiemen drunter baut hat man, ab einem bestimmten Blickwinkel, Sicht auf mech. Teile.


    Egal wie man es nimmt, dieser Art. beist sich. Eben so wie "verstärkte Teile dürfen nicht erleichtert werden und erleichterte Teile dürfen nicht vertsärkt werden";)


    Einem bestimmten Blickwinkel!Und auf das habe ich geantwortet.Seh keinen Grund dafür das ich so beleidigt werden muß.

    Einmal editiert, zuletzt von Manfred ()

  • Seh keinen Grund dafür das ich so beleidigt werden muß.


    Ich habe hier im Technik-Bereich schon sicher mehr als tausend Fragen beantwortet, teils unter dem Synonym "H-Fahrer", habe diesbzgl. schon x-Mal mit dem DMSB über strittige Reglementfragen diskutiert, habe einige Änderungen und Präzisierungen im F-Reglement "durchgesetzt", ... Und dann kommst Du und rätst mir, ich soll "Micky Maus" lesen? Und wunderst dich, wenn ich mich frage, ob Du evtl. bloss einen Sonnenstich erlitten hast?

  • mich intressieren keine die sich im Forum tot labern und Fragen beantworten.Besser die die Autos Reglementgerecht bauen und dann schnell damit sind.


    Beantworte weiter 1000sende Fragen,wie diese auch immer aussehn mögen.


    Viel Spass Sergio

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