Ärztliche Untersuchung

  • Nein - Du mußt nur auf dem Nennformular dafür unterschreiben , daß Du uneingeschränkt tauglich bist.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • 11.2.2003
    DMSB Automobilsport-Lizenzbestimmungen 2003


    Änderung Art. 11, Abs. 1
    Gemäß Präsidiumsbeschluss vom Januar 2003 müssen, bei Beantragung einer Tages- bzw. einer Veranstaltungslizenz im nat. Automobilsport, vom Antragsteller keine medizinischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorgelegt werden.
    Diese Lizenznehmer müssen nur auf dem Nennungsformular eine Eignungsbestätigung unterschreiben (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte). Diese Bestimmung gilt nur für den Automobilsport.
    Tages- bzw. Veranstaltungslizenznehmer im Kartrennsport müssen nach wie vor die geforderte med. Eignungsbestätigung vom Arzt vorweisen.



    Klarstellung Art. 11, Abs. 2
    Die med. Eignungsbestätigung ist für alle Lizenznehmer jährlich erforderlich. Ausgenommen hiervon sind alle volljährigen Antragsteller einer Nationalen DMSB- bzw. Nat. A-Lizenz, die bereits im Vorjahr sich die Eignungsbestätigung auf dem Lizenzantrag vom Arzt haben bestätigen lassen. Diese Lizenznehmer müssen derzeit erst wieder in 2005 eine neue Eignungsbestätigung nachweisen. Alle Nat. DMS- bzw. Nat. A -Lizenznehmer, die bisher noch keine med. Eignungsbestätigung haben durchführen lassen, müssen in diesem Jahr diese Bestätigung nachweisen und dann wieder erst wieder in 2006.



    Keep racing!

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