TÜV Dekra Eintragungen Käfig, Sitze, Lenkrad etc.

  • Diese Verantwortung liegt aber aktuell beim Endkunden!
    Und sollte das geändert werden sollte man das auch eher langfristig machen, auf eine Katalogangabe die mal so nebenbei erwähnt "HANS-kompatibel" wird man sich auch nicht berufen können.

  • Hallo,


    nächstes Jahr läuft die Homolagtion meiner Sitze aus. Man will ja früh genug vorbereitet sein und ich bin jetzt auf der Suche nach Sitzen mit unterer Befestigung (mit seitlicher Befestigung hab ich die Befürchtung, dass ich meine Kopffreiheit verliere und mit dem Helm Beulen ins Dach schlage ;) ).


    Weiß jemand ein paar Modelle (wenns geht aber keine Stahlrohrkonstruktionen oder Mega-Carbon-Hightech-Schalen, wir wollen ja realistisch bleiben)?

  • ich habe mich vor kurzem auch mal mit dem Thema befasst...
    Ich habe mich zum Schluss doch für eine seitliche befestigung entschieden da es die Sitze die ich haben wollte nicht anders gab.
    Musste aber viel umbauen und zum Schluss auch auf meine Längsverstellung verzichten um die Höhe hin zu bekommen.
    Ich weiß das Sandtler ein Paar Modelle sowohl mit seitlicher als auch mit unterer Verstellung anbietet
    am besten einfach mal da anrufen und nachfragen.
    Ich glaube es war der Sparco REV den es auch mit Unterer Befestigung gibt.......

  • Sparco Pro 2000
    bzw Sandtler Sponsor P


    haben untere Befestigung. Ist nen homolohierter Sitz mit gfk schale.


    Kann bei Interesse auch nen guten Preis für die machen!

  • Wo wir gerade beim Thema sind.
    Laut StVo muss die Rückenlehnen ohne Werkzeug, ich glaube 20°, verstellbar sein. Bei den ganzen FIA Sitzen ist die Rückenlehne nicht verstellbar. Wie habt ihr das mit dem TÜV gelößt?

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.

  • Wo wir gerade beim Thema sind.
    Laut StVo muss die Rückenlehnen ohne Werkzeug, ich glaube 20°, verstellbar sein. Bei den ganzen FIA Sitzen ist die Rückenlehne nicht verstellbar. Wie habt ihr das mit dem TÜV gelößt?


    Das ist aber ein sehr alter Hut, oder?!
    Entweder einen TÜV finden ders einträgt, oder neuerdings über den DMSB Kraftfahrzeugpass.
    Alternativ Sitze suchen die FIA+Lehnenverstellung haben (viel Spass dabei...)

  • Oder man investiert in einen Recaro Pole Position ABE. Damit dürfte es bei normaler Eintragung die wenigsten (eigentlich gar keine) Probleme geben. Vom Sitzkomfort eines Recaro mal ganz abgesehen, aber das ist dann wohl eher objektives Empfinden.


    btw. bei uns steht drin: Schalensitz-Recaro-Fia Norm... und fertig. Konsole ist starr. Eingetragen von einem DEKRA Prüfer mit allen Befugnissen die man so als Sachverständiger haben kann.
    Heut zu Tage glauben halt die Sesselfurzer auf den Behörden sie hätten da den besseren Durchblick.:mad:

  • Wo wir gerade beim Thema sind.
    Laut StVo muss die Rückenlehnen ohne Werkzeug, ich glaube 20°, verstellbar sein. Bei den ganzen FIA Sitzen ist die Rückenlehne nicht verstellbar. Wie habt ihr das mit dem TÜV gelößt?


    Den Paragraphen zeigst mir mal.. Hab damals auch nix gefunden, hab das meinem TüVer gezeigt dann hat ers auch eingetragen.. Ich weiß nicht wo dieses Märchen herkommt. Er wusste es selbst nicht, dachte auch dass das so in der Stvzo steht...


    http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#35a

    Einmal editiert, zuletzt von Braend ()

  • Als ich Sitze ohne verstellbare Rückenlehne beim Sandtler bestellen wollte, haben die mich auf die Problematik mit der Eintragung hingewiesen. Darauf habe ich beim TÜV Ingenieur angerufen und der hat mir das bestätigt. Also ist da wohl was dran.

    Am besten sind die Antworten, welche mit der Frage nichts zu tun haben.

  • Als ich Sitze ohne verstellbare Rückenlehne beim Sandtler bestellen wollte, haben die mich auf die Problematik mit der Eintragung hingewiesen. Darauf habe ich beim TÜV Ingenieur angerufen und der hat mir das bestätigt. Also ist da wohl was dran.


    Klar ist da was dran, es liegt einfach im Ermessen des TÜV-Prüfers was er einträgt und was nicht. Es ist aber explizit nicht verboten so einen Sitz einzubauen da es so nicht, wie immer behauptet wird, in der Stvzo steht...

  • Zitat

    Klar ist da was dran, es liegt einfach im Ermessen des TÜV-Prüfers was er einträgt und was nicht. Es ist aber explizit nicht verboten so einen Sitz einzubauen da es so nicht, wie immer behauptet wird, in der Stvzo steht...


    stimmt so nicht, Den Sitz musst Du eintragen lassen und dies funktioniert meistens nicht, da die Lehnenverstellung in der Führerhausrichtlinie in den Tüvis steht. Und diese ist bindend für alles Sachverständige.


    Nach EG brauch man übrigens keine Lehneneverstellung. Ne Ausnahme brauch man aber eigentlich trotzdem noch, da der Sitz nicht nach EG geprüft.

  • stimmt so nicht, Den Sitz musst Du eintragen lassen und dies funktioniert meistens nicht, da die Lehnenverstellung in der Führerhausrichtlinie in den Tüvis steht. Und diese ist bindend für alles Sachverständige.


    Nach EG brauch man übrigens keine Lehneneverstellung. Ne Ausnahme brauch man aber eigentlich trotzdem noch, da der Sitz nicht nach EG geprüft.


    Klar muss er eingetragen werden, das habe ich nicht behauptet.

  • Den Paragraphen zeigst mir mal.. Hab damals auch nix gefunden, hab das meinem TüVer gezeigt dann hat ers auch eingetragen.. Ich weiß nicht wo dieses Märchen herkommt. Er wusste es selbst nicht, dachte auch dass das so in der Stvzo steht...


    http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#35a


    So einfach geht StVZO leider nicht. Lies Dir mal Absatz 4 durch und dann such Dir den Anhang und die Richtlinien zum 35a raus, da steht das mit den Verstellmöglichkeiten. Der Punkt ist, das der amtl. annerkannte Sachverständige bei einer Begutachtung nach §21 die Möglichkeit besitzt von Richtlinien abzuweichen (aus wichtigem Grunde also z.Bsp. Sportfahrzeug was nur von einem Fahrer bewegt wird). Also doch wieder willigen aaS suchen (Osten DEKRA/Westen TÜV). Dies soll sich aber mit der Einführung des Fahrzeugpasses und der Einbeziehung von DMSB-Sachverständigen demnächst bessern. Da können wir nur hoffen :)

  • So einfach geht StVZO leider nicht. Lies Dir mal Absatz 4 durch und dann such Dir den Anhang und die Richtlinien zum 35a raus, da steht das mit den Verstellmöglichkeiten. Der Punkt ist, das der amtl. annerkannte Sachverständige bei einer Begutachtung nach §21 die Möglichkeit besitzt von Richtlinien abzuweichen (aus wichtigem Grunde also z.Bsp. Sportfahrzeug was nur von einem Fahrer bewegt wird). Also doch wieder willigen aaS suchen (Osten DEKRA/Westen TÜV). Dies soll sich aber mit der Einführung des Fahrzeugpasses und der Einbeziehung von DMSB-Sachverständigen demnächst bessern. Da können wir nur hoffen :)


    http://www.dmsb.de/tr_auto_tech_wagen.html?mid=259
    Lest euch mal den Antrag für Fahrzeuge mit Strassenzulassung durch das ist jetzt ein Muss für jeden der so ein Fahrzeug zulassen will (hab im moment das Problem war mit meinem auf dem Tüv und es geht nur noch so)und vor allem schaut euch die Gebühren an .Ich persönlich finde das nur noch als Abzocke .Mir reicht es jetzt mit dem DMSB und der Regierung .Danke das ihr mir meinen seit über 30 Jahren ausgeübten Sport vermiest habt .Ich werde mein Auto jetzt zerlegen und in Teilen verkaufen und auch als Zuschauer werde ich mir das nicht mehr antun

  • Das gilt aber doch nur für "neue" Rallyeautos, oder?
    Autos, die wiederzugelassen werden sollten doch "Bestandsschutz" haben.

  • Das gilt aber doch nur für "neue" Rallyeautos, oder?
    Autos, die wiederzugelassen werden sollten doch "Bestandsschutz" haben.


    Leider nein.Meiner ist BJ 77 aber aus dem Ausland eingeführt

  • 1992 kam der porche 964 carrera rs raus das ist das erste fahrzeug ohne rückenlenen verstellung jeder gt3 hat keine
    der recaro pole postion hat das nicht und denn gibt es für viele autos mit abe

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