Abschied von der Gruppe H?

  • Hi Carbon,


    ja, wie ich schon irgendwo sagte, auch ich bin wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass man den Block weitergehend bearbeiten darf. Nach dem Wortlaut des Reglements ist das aber in der Tat nicht so selbstverständlich.


    Nun hab ich leider den Wortlaut des Reglements nicht im Kopf, nach dem wir damals gebaut haben, und weiss also auch nicht, ob und wie die Sache gekippt ist. Jemand sagte, dass der Artikel schon 98 genauso gelautet haben soll, ich weiss es halt nicht...


    Wie lautete der Artikel denn damals für die Gruppe F? Weil streng genommen, haben wir unser Auto nach DEM Reglement aufgebaut...


    Gruss Jo

  • Im übrigen würde, nach der Klarstellung, sich das Reglement in Bezug auf Zweitakter selber in den Schwanz beißen. Man erlaubt hier Änderungen am "Block", was aber nun laut der Präzisierung eigentlich verboten ist. Und wenn erlaubte Änderungen, keine unerlaubten Änderungen nach sich ziehen dürfen?


    Aber genau das ist doch der "Beweis". Erlaubt ist nur was auch ausdrücklich erlaubt wurde. Wenn Änderungen am Block generell erlaubt wären, müsste man keine Ausnahme für Zweitakt-Motoren aufnehmen!


  • Man kann es auch ganz einfach deuten.
    Es geht um den Motorblock, das Gußteil wie Jo es schon feststellte. Das ursprüngliche Gurbelgehäuse darf in keiner Form geändert werden. Auch die Zylinder ( wenn ich richtig bin sind das die Teile in den die KOLBEN laufen) dürfen nicht geändert werden. Sollte wohl heißen, sie dürfen zb nicht verkürzt werden durch abschleifen des Blockes.
    Dann passt es auch das der Hubraum geändert werden darf. Solange die Teile Kurbelwelle, Pleul und Kolben ohne änderungen am Block zb. um freigängigkeit für die Kurbelwelle oder Pleul zu schaffen eingebaut werden können.

    habe da auch einen traum.
    der rallye wm lauf im osten der republik, unter der fahne des AvD.

  • Man kann es auch ganz einfach deuten. Es geht um den Motorblock ...


    Genau, deshalb steht ja "Motorblock" im Reglement ;) Und was ein Motorblock ist, sollte Jedem der daran herumschraubt doch bekannt sein.


    Nochmal ein Auszug aus dem Antwortschreiben von Herrn Fürst vom DMSB, siehe Post von "Niederaula2" (#453):


    Zitat

    ... weshalb am Motorblock ausschließlich die Zylinderbohrung bearbeitet bzw. ausgebuchst werden darf. Andere Bauteile, wie z. B. die Ölpumpe, sind kein Bestandteil des Blocks weshalb die Ölpumpe freigestellt ist. Man muss allerdings beachten, dass auch zum Einbau der Ölpumpe am Block nichts verändert werden darf.


    Der Block ist also das nackte Gussteil. Daran darf kein Material abgenommen werden. Erlaubt sind lediglich Arbeiten die im Rahmen der Werkstoleranzen liegen, also Planen und Aufbohren für Übermasskolben. Zudem das Ausbüchsen der Zylinder.


    "Kurbelwellenachse" definiert die Einbaurichtung des Blocks/Motors, dieser darf also nicht 90° versetzt eingebaut werden.


    Alle Innereien wie Kurbelwelle, Pleuel, Kolben, Lager, etc. sind freigestellt. Der Zylinderkopf ist komplett freigestellt. Alle Anbauteile wie Ölpumpe, Wasserpumpe, etc. sind freigestellt. Die gesamte Gemischaufbereitung ist freigestellt, also Ansaugbrücke, Vergaser/Einspritzung, etc., ebenso die Elektronik, etc.

  • @sergio
    Nur mal zur Erläuterung.
    Die Erläuterung zu 2-Taktern hat aber einen ganz anderen Hintergrund. Es gab nämlich mal Leute, die die kompletten Zylinder vom Trabant neu gegossen hatten. Äußerlich fast wie Original aber der eigentliche Clou lag im Inneren. Rein technisch gesehen war das schon Klasse Arbeit, aber der Großteil der 2-Taktfraktion war sich einig, das dies komplett neben dem Reglement lag. Die bis dto. gängigen Tunigmaßnahmen wie nachträglich angesetzte Kanäle oder Einschleifen eines zusätzlichen Kanals in die Laufbuchse des Zylinder waren gängige Praxis und nach einhelliger Meinung erlaubt und wurde seit der !Wiedervereinigung! von "jedem" TK abgenickt.
    Ich persönlich habe zur X???. Rallye Wartburg zwei Teilnehmern mit eben diesen nachgegossenen Zylinder einen Protest angedroht und so den Stein ins Rollen gebracht. Erst dann wurde auf Druck von einem Sportkameraden dieser Passus im Reglement aufgenommen, da 4-Takter bei der Steuerung(Zylinderkopf) vollkommenen Handlungsfreiheit hatten, die 2-Takter aber immen was vom "Block" übrig lassen mussten.



    @Jo
    Soweit ich das noch im Kopf habe, hat sich das damalige F Reglement in nur wenigen Punkten von der H unterschieden. In Sachen Motor war es glaub nur die Gemischaufbereitung. Während in der F z.B. die Anzahl der Vergaser und der Drosselklappendurchmesser bleiben musste, war sie in der H freigestellt. Ansonsten war Getriebe frei, Kunststoffscheiben nur hinten, GFK-Teile rundrum erlaubt. Achsen, Bremsen etc. analog zur H (man berichtige mich wenn falsch)
    Größte Unterschied - bei R200 war gar keine H ausgeschrieben.



    Aber mal davon ab, es schon interessant wie viele jetzt auf einmal das Reglement "angeblich richtig" interpretieren können und nun mit erhobenen Zeigefinger da stehen. Und genau auf diese Leute habe ich, wie Eingangs des Freds schon erklärt, gewartet.

  • Erst dann wurde auf Druck von einem Sportkameraden dieser Passus im Reglement aufgenommen, da 4-Takter bei der Steuerung(Zylinderkopf) vollkommenen Handlungsfreiheit hatten, die 2-Takter aber immen was vom "Block" übrig lassen mussten.


    Mir erschliesst sich "deine" Logik leider noch immer nicht.... Ohne diesen Passus soll sich also aus dem Reglement ergeben, dass bei Zweitaktmotoren "Etwas" nicht erlaubt ist, das bei Viertaktmotoren erlaubt ist?


    Erlaubt wurde durch den zusätzlichen Passus bei Zweitaktmotoren am Motorblock "zur Einbringung/Änderung von Steuer- und Einlasskanälen lokal Material zu entfernen und/oder hinzuzufügen".


    Wo entnehme ich dem Reglement dass das bei Zweitaktmotoren nicht erlaubt ist, also dieser Passus überhaupt nötig ist, wenn wie Du es Heute auslegst, entsprechende Änderungen am Motorblock - nicht Zylinderkopf - generell erlaubt seien?



    Aber mal davon ab, es schon interessant wie viele jetzt auf einmal das Reglement "angeblich richtig" interpretieren können und nun mit erhobenen Zeigefinger da stehen. Und genau auf diese Leute habe ich, wie Eingangs des Freds schon erklärt, gewartet.


    Das ist schlichtweg eine Frechheit.


    Ich habe anno 2005 mit einem Motorbauer diskutiert, ob und wie man einen Zylinderkopf auf die Bohrungen am Block anpassen kann. Ging leider nicht.


    Folge ich Jo, sind nun "ein Haufen H-Autos illegal geworden". Meinst Du nicht, dass lieber diese "Sportsfreunde" die jahrelang mit einem nicht-reglementkonformen Motor unterwegs waren nun mal besser ganz kleine Brötchen backen sollten?

  • Hi Sergio,


    erstmal, was ist das für ein Unfug? Natürlich kannst du die Bohrungen des Kopfes auf den Zylinderblock anpassen! Oder redest du da von der F2005? In diesem Falle hättest du das Thema verfehlt...


    Nun, ich habs ja offen bekannt, mein Block ist (spätestens) seit der Klarstellung illegal. Und genauso offenbar sind viele andere auch aus allen Wolken gefallen.


    Nun bin ich nicht unbedingt ein Opel-Kenner, aber mein Co Chris hat mir glaubhaft versichert, dass man die abgesägten 6-Zylinderköpfe auf die Opelköpfe dann nicht legal montieren kann.


    Deshalb frage ich mich, seit wann das Reglement im Wortlaut so ist, wie es ist.


    Hieß es vielleicht mal "darf zum Zwecke der Hubraumänderung bearbeitet werden"? Schon sieht alles ganz anders aus... Dann darf ich beispielsweise auch Platz für größere Kurbelwellen machen.


    Hieß es gar, "darf z.B. zum Zwecke der Hubraumänderung bearbeitet werden"? Schon darf ich praktisch tun und lassen was ich will...


    Und nun zitiere ich nochmal aus 2011:


    [INDENT]Der Hubraum ist freigestellt und darf z. B. durch Änderung
    des ursprünglichen Hubs und/oder der ursprünglichen
    Bohrung geändert werden. Das Ausbuchsen der Zylinder
    ist erlaubt.
    [/INDENT]


    Da steht, der Hubraum darf Z.B.!!! durch blabla geändert werden. Wenn meine Kurbelwelle nun mehr Platz braucht, und ich ihr den verschaffe, dann ist das eine LEGALE Änderung. Denn ich habe dadurch den Hubraum erhöht. Das Z.B. erlaubt eben ausdrücklich auch andere oder "weitergehende" Methoden.



    Jetzt mal ganz praktisch gesehen, wenn der Wortlaut sagt, dass ich nichtmal ein Gewinde reparieren darf, dann ist der Wortlaut eben großer Unfug.


    Diese Klarstellung passt einfach ins Bild... H soll abgeschafft werden, das gibt Proteste... Da schaun wir doch mal, wie man das Reglement ein bisschen präzisieren kann, dass schonmal die Hälfte der H-Autos eh rausfliegt...


    Gruss Jo

  • Natürlich kannst du die Bohrungen des Kopfes auf den Zylinderblock anpassen!


    Nun bin ich nicht unbedingt ein Opel-Kenner, aber mein Co Chris hat mir glaubhaft versichert, dass man die abgesägten 6-Zylinderköpfe auf die Opelköpfe dann nicht legal montieren kann.


    Merkst Du was? Zwischen "dürfen und können" oder "können und dürfen" liegt mein Problem. Ich kann das sowieso nicht - aber wenn es der Motorbauer nicht kann, also so wie es das Reglement erlaubt (also ohne den Block auch zu bearbeiten)...



    Deshalb frage ich mich, seit wann das Reglement im Wortlaut so ist, wie es ist.


    Ich suche nachher mal mein 2004er-Reglement...



    Wenn meine Kurbelwelle nun mehr Platz braucht, und ich ihr den verschaffe, dann ist das eine LEGALE Änderung. Denn ich habe dadurch den Hubraum erhöht. Das Z.B. erlaubt eben ausdrücklich auch andere oder "weitergehende" Methoden.


    Nein, tut es nicht. Eine erlaubte Änderung darf keine unerlaubten Änderungen nach sich ziehen. Steht kurz nach der Definition "Alles nicht ausdrücklich durch dieses Reglement Erlaubte
    ist verboten".



    Jetzt mal ganz praktisch gesehen, wenn der Wortlaut sagt, dass ich nichtmal ein Gewinde reparieren darf, dann ist der Wortlaut eben großer Unfug.


    Grober Unfug? Als ob sich Irgendjemand an einem nachgeschnittenen Gewinde stören würde!? Das anzunehmen ist grober Unfug.

  • Nein Sergio,


    es ist keine unerlaubte Änderung, weil da nicht explizit steht, dass der Block nicht bearbeitet werden darf. Er muss beibehalten werden, was für alle Leute seit "Menschheitsgedenken" bedeutet hat, "ich muss einen Block nehmen, den es in dem Auto gegeben hat".


    Nun man sieht, man kann sich trefflich um Worte streiten... Und mittlerweile bin ich schon selbst nicht mehr meiner ursprünglichen Meinung, dass die Worte zweifelsfrei so zu interpretieren sind, wie in der Klarstellung geschrieben steht. Freimachen für größere Kurbelwellen halte ich auch nach dem Wortlaut für legal...


    Ein nachgeschnittenes Gewinde, kräht kein Hahn nach. Ein tiefer gebohrtes Loch und dann ein nachgeschnittenes Gewinde? Ein größer gebohrtes Loch, und ein größeres Gewinde reingeschnitten (z.B. um ein Helicoil zu setzen)? So ein Gewinde hält nachher besser als vorher. Die Grenzen zwischen Reparatur und "Tuningmaßnahme" sind fließend...


    Wäre das Reglement damals so gemeint gewesen, wie es jetzt in der Klarstellung definiert wurde, dann hätte da etwa folgendes gestanden:


    "Der Block darf ausschließlich zum Zwecke der Hubraumänderung und nur durch Aufbohren oder Ausbüchsen der Zylinderlaufbahnen bearbeitet werden".


    Oder


    "Der Block darf nicht weiter bearbeitet werden, weder durch Entfernen oder Hinzufügen von Material. Ausschließlich aufbohren oder Ausbüchsen zum Zwecke der Hubraumänderung ist erlaubt."


    Das hat da aber nun nie gestanden. Die Formulierung war anders, weil es auch anders gemeint war. Und jeder hat es auch so verstanden, und hat seinen Block z.B. geplant, Lagerdeckel oder Gewinde verstärkt oder nachgesetzt.


    Mit Ausnahme von Leuten, die sich eh nicht so weit in die Motorinnereien vorgearbeitet haben, und sich mit dem Thema nicht befasst haben...


    Gruss Jo

  • Nein Sergio, es ist keine unerlaubte Änderung, weil da nicht explizit steht, dass der Block nicht bearbeitet werden darf.


    Arrrrgggggggghhhhhhhhhh!


    Nimm' doch bitte mal das Reglement der Gruppe-G zur Hand. Was da Alles erlaubt wäre, bloss weil es nicht verboten ist.


    Du musst dich einfach an "Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten" halten. So schwer kann das doch nicht sein?


    Und wenn Ausnahmen definiert werden, die erlaubt sind, dann tut man das deiner Logik nach aus welchem Grund? Weil sowieso Alles erlaubt ist?



    Nun man sieht, man kann sich trefflich um Worte streiten...


    Nein, wir streiten, wenn man das so nennen kann, um deine wirre Interpretationen.



    Ein nachgeschnittenes Gewinde, kräht kein Hahn nach. Ein tiefer gebohrtes Loch und dann ein nachgeschnittenes Gewinde? Ein größer gebohrtes Loch, und ein größeres Gewinde reingeschnitten (z.B. um ein Helicoil zu setzen)? So ein Gewinde hält nachher besser als vorher. Die Grenzen zwischen Reparatur und "Tuningmaßnahme" sind fließend...


    Und genau deshalb ist das auch nicht ausdrücklich erlaubt. Sonst käme nämlich alsbald einer mit einem Block daher, an dem alle Gewinde und Lager "repariert" wurden.



    Mit Ausnahme von Leuten, die sich eh nicht so weit in die Motorinnereien vorgearbeitet haben, und sich mit dem Thema nicht befasst haben...


    Vielleicht gibt's auch noch ein paar Leute mehr die Lesen können. Sorry.

  • Hi Sergio,


    es sollte einfach zu verstehen sein, dass der Satz "Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten" einen gewissen Interpretationsbedarf hat.


    Es ist nicht ausdrücklich erlaubt, seinen Motorblock lila anzumalen. Ist es verboten? Oder "kräht nur kein Hahn danach". Oder ist es schlicht egal, weil die Farbe eines Motorblocks nichts mit dem Sinn des Reglements zu tun hat? Ich neige zur letzteren Ansicht.


    Es kommt auch IMMER auf den Sinn von Regelungen an. Unsere Rechtssprechung sähe deutlich anders aus, wenn es immer nur um Wortlaut ginge...


    Wäre der Sinn des H-Reglements fdamals so gewesen, wie er jetzt klargestellt wurde, wäre es ein leichtes gewesen, z.B. den Norbert Moufang oder den Marco Koch rauszuprotestieren. ABER, so klar war es wohl nicht...


    Meines Wissens hat es damals durchaus Proteste gegen N.M. gegeben, aber das Auto erwies sich als protestsicher (so hab ich es gehört, aber das beruht nur auf Hörensagen). Hätte man damals nach den aktuell unzulässigen Bearbeitungen des Blocks gesucht, ich bin sicher, man wäre fündig geworden.


    Vielleicht noch was persönliches... Ich weiss, dass du eine positivere Einstellung zu den Herren aus Frankfurt hast, und ihnen durchaus persönliches Engagement und Begeisterung für die Sache und den Rallyesport zugestehst.


    Wenn du mit deiner Einschätzung richtig liegst (was ich sogar glaube), so sprechen doch die Tatsachen eine andere Sprache. Tatsache ist eben, dass der deutsche Rallyesport auf dem absteigenden Ast ist. Und sie haben es geschafft, mich "rauszuekeln".


    Persönlich habe ich mich entschlossen, das Ende der Gruppe H nicht mehr abzuwarten, sondern dieses Jahr nur noch da zu fahren, wo ich mich willkommener fühle.


    Die Hoffnung, dass sich im DMSB-Bereich noch etwas in eine positivere Richtung bewegt, habe ich aber noch nicht ganz aufgegeben. Wie ich schon irgendwo schrieb, um viele Veranstaltungen und Veranstalter tut es mir sehr leid.


    Gruss Jo

  • Nun bin ich nicht unbedingt ein Opel-Kenner, aber mein Co Chris hat mir glaubhaft versichert, dass man die abgesägten 6-Zylinderköpfe auf die Opelköpfe dann nicht legal montieren kann.


    Gehe tut alles....es ist immer nur eine frage des Aufwandes!
    Und der ist in dem Falle ca 3-5 mal so hoch wie bei der bisher angewendeten, zigmal kontrolliert und abgesegneten Variante.
    Aber gehen wird es auf jedenfall....nur eben nicht innerhalb 3 Wochen wie sich der DMSB das anscheind vorstellt...


    MFG Rene

    Die gewonnene Erfahrung steigt mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes!! :D:D

  • Also... wenn Sergio und ich auch nicht immer einer Meinung sind... eher nie... so bleibt mir in diesem Punkt keine andere Möglichkeit, als ihm zu 100 Prozent zuzustimmen. Der Block muss im Original beibehalten werden. Bohren oder Ausbuchsen erlaubt... Kurbelwelle hat fette Wangen, die deswegen aber nicht drehen kann, weil dazu Teile der Zylinderbahn entfernt werden müssten, dann darfst du nix am Block entfernen, dann darfst du höchstens die Kurbelwangen bearbeiten, nix anderes.
    Du darfst am Block nicht mal Halter für Spritzdüsen zur Kolbenbodenkühlung anbringen... wenn du dazu am Block Material hinzufügen oder entfernen müsstest.
    Und dieser Passus steht bereits im Regelwerk von 1993, im Handbuch habe ich nachgesehen.
    Alles richtig, was Sergio erklärt hat. Und da gibt es keinen Imterpretationsspielraum... keinen... null...

  • Hi Stefan,


    du übersiehst das unscheinbare "z.B."


    Der Hubraum darf auch durch andere Maßnahmen geändert werden als Änderung von Hub und Bohrung.


    Nun ergibt sich der Hubraum allerdings aus Hub und Bohrung, was sind da schon noch andere Maßnahmen?


    Platz machen für Kurbelwellenwangen?


    Vielleicht ist das spitzfindig, aber das wird es immer, wenn man um Wortlaute feilscht...


    Ich bleibe dabei, wäre der Sinn der Regelung so gewesen wie sie jetzt interpretiert wird, so hätte man es ganz anders und eindeutig formuliert.


    Gruss Jo


    Nachtrag:


    Nochwas, du schreibst: "im Original beibehalten werden". Das steht da nicht. Kann ja auch nicht, Veränderungen sind ja ausdrücklich erlaubt, es wäre ein Widerspruch in sich.


    Überhaupt, je länger ich drüber nachdenke, dieses "Beibehalten" ist eine Art Knackpunkt an der ganzen Formulierung. Ihr und nun auch der DMSB interpretieren es Richtung "unverändert beibehalten". Früher hat man es in die sinnvollere Richtung interpretiert, "ich nehme einen Block, den es in dem Auto gegeben hat, und beginne mit der Arbeit"


    Nochmnal Gruss Jo

    Einmal editiert, zuletzt von Joachim S ()

  • Hallo
    Es wurde der IG Gruppe H überhaupt nichts vorenthalten. Hier hat ganz allein irgendeiner aus am Berg Cup nachgefragt und der DMSB hat das Relement was eigentlich schon ewig so Bestand hat klargestellt. Meiner Meinung nach ist es sicher Schwachsinn wenn man den Block nicht verändern darf. ZB. für Kolbenkühlung weil das geht auf Standfestigkeit und nicht auf Wettbewerbsvorteil.
    Auch nach Nachfrage von mir war dem Rallyeausschuss davon nichts bekannt.
    Wenn einige Leute hier im Forum keine Ahnung von der Wahrheit haben söllten sie auch keinen Mist schreiben.


    Gruß Fritz Köhler


    Hat er nun eigentlich den Block verändert für eine Kolbenkühlung? Wenn ja, wäre das ja gemäß Gruppe-H Reglement nicht erlaubt...

  • Fritz K. sagt: Meiner Meinung nach ist es sicher Schwachsinn wenn man den Block nicht verändern darf. ZB. für Kolbenkühlung weil das geht auf Standfestigkeit und nicht auf Wettbewerbsvorteil.


    Standfestigkeit ist doch wohl ein Wettbewerbsvorteil. Oder habe ich die Physik/Chemie nicht richtig verstanden: mehr Treibstoffzufuhr, mehr Energie (mehr Hitze ) = mehr Leistung


    In der Gr. H wurde jahrelang in einer Grauzone agiert, jetzt hat der DMSB zögerlich eine Klarstellung betrieben. Ursächlich ist da eher die ONS.


    Die Gr. H Fraktion sollte sich von ihrem Flügelwerk verabschieden, die Autos noch Gr.2 Gr.4 aussehen lassen.
    Oder sind die Werke angefressen, weil Nachbauten von legendären Rallyeautos existieren und gefahren werden?


    Die Lachnummer der Gr. H ist doch die Definition: vor 31.12.2008 zugelassen.


    Zur DRM gibt es in diesem Forum eine Aussage, daß die Pfalz Westrich in dem Video, wie eine 200er rüberkommt.
    Is so!

  • In der Gr. H wurde jahrelang in einer Grauzone agiert, jetzt hat der DMSB zögerlich eine Klarstellung betrieben.



    ....nicht nur in der H , eigentlich überall.
    Beispiel:Gruppe N : Gewichtsangabe Pleuel oder Schwungscheibe .Es wird beschmirgelt und auf Gewicht gebracht. Alles nicht erlaubt. Dort hat der DMSB auch nichts klargestellt - da ist alles klar.


    Sepp

  • Standfestigkeit ist doch wohl ein Wettbewerbsvorteil. Oder habe ich die Physik/Chemie nicht richtig verstanden: mehr Treibstoffzufuhr, mehr Energie (mehr Hitze ) = mehr Leistung


    Ja, wenn Du mit "mehr Treibstoffzufuhr" mehr Gemisch pro Zeiteinheit meinst. Mehr Treibstoff anteilsmässig im Gemisch würde jedoch zu einer Abkühlung führen.


    Ich finde "Fritz K" hat völlig Recht. Das Reglement sollte sich nicht um Massnahmen kümmern die der Standfestigkeit dienen, sondern IMHO schlichtweg die maximal erreichbare Leistung - an der Quelle - reglementieren. Wer in Standfestigkeit investieren will, sollte das tun dürfen.


    Aber das H-Reglement ist eben uralt, vereint mittlerweile Generationen unterschiedslichster Autos, Konzepte, etc. Die Möglichkeiten heute sind auch ganz andere. Hatte man vor 30 Jahren ahnen können, dass Heute immer noch die selben Autos unterwegs sein werden - aber mit Technik (Karosseteile aus Kohlefaser, Titan-Kipphebel, ...) die damals Einzug in die Formel-1 hielt? Ich denke nicht. Das H-Reglement ist einfach so gemacht worden um alle damals in Frage kommenden Fahrzeuge unterzubringen.


    Bei aller Kritik sollte auch mal sehen, dass der DMSB schon vor mehr als 10 Jahren das Ende der F/H angekündigt hat. Das Ganze ist ja offenbar völlig ignoriert worden und so war der DMSB letztlich gezwungen die H auszuschreiben. Das scheint Einigen völlig aus dem Gedächtnis entflohen zu sein.


    Ich hoffe die gegründete IG erreicht irgendeinen Kompromiss, der aber nicht einfach nur darin besteht, so weiterzumachen wie bisher. Der Vater meiner Ex, zu einer 200er mitgekommen, hatte es mal ganz auf den Punkt gebracht: Ach, ist das 'ne Oldtimer-Rallye?

  • ....nicht nur in der H , eigentlich überall.
    Beispiel:Gruppe N : Gewichtsangabe Pleuel oder Schwungscheibe .Es wird beschmirgelt und auf Gewicht gebracht. Alles nicht erlaubt. Dort hat der DMSB auch nichts klargestellt - da ist alles klar.


    Sepp


    geschmirgelt habe die, die keinen Zugriff auf endlose Teile haben.
    Andere haben Kolben etc. ohne Ende, und wiegen das aus.

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