Abschied von der Gruppe H?

  • So wurde es aber gemacht. Vieleicht nicht am Band aber aus der grooooooooosen Kiste zusammengesucht :)


    Ich habe noch irgendwo ein Foto, im Magazinteil eines Katalogs von irgendeinem "Tuner", ich denke von Eichberg. Der hat mir auch erzählt dass sie vom Band weg, also einem Transportband, Pleuel und Kolben vorsortiert haben, also rauf' auf die Waage, die Guten ins Töpfchen, die Schlechten... Aber letztlich spielt's ja auch keine Rolle wie und wo genau die Teile nun aussortiert wurden.

  • Hallo


    Vergesst mir in dem Zusammenhang bitte nicht den "geschichtlichen" Hintergrund der Gruppe H.Die wurde seinerzeit geschaffen,um Fahrzeugen deren Homologation abgelaufen war,wieder die Teilnahme zu ermöglichen.
    D.h.überwiegend gings um Autos der ehemaligen Gruppen 2 und 4.Die Serienklassen lassen wir jetzt mal weg.
    Der damals gültige Anhang J erlaubte imho ganz klar den Block zu bearbeiten.Somit waren genau diese Autos für die die Gruppe H ja eigentlich geschaffen wurde schon vom ersten Tag an gar nicht startberechtigt.Da hätte die ONS damals schon Bezug auf den alten Anhang J nehmen müssen oder sonst irgendeine Klarstellung erarbeiten müssen.Das nur mal als Hinweis warum sich das H Reglement quasi "evolutioniert" hat im Lauf der Jahre.
    Dass das eine oder andere Mechanikergenie inzwischen über das Ziel hinausgeschossen ist allerdings nicht zu bestreiten.
    Über die Formulierungen und die Auslegung des H-Reglement kann man sicher streiten,nicht aber über Jahre wenn nicht gar Jahrzehnte der sträflichen Untätigkeit seitens des DMSB.


    Ami




  • Danke.


    Endlich jemand der es auf den Punkt bringt.


    mfg


  • was ist dem DMSB in dieser Beziehung an Untätigkeit vorzuwerfen?


    mit dem o.g. Fahrzeugen nach hem. Anhang J sollte man doch CTC bzw. CGT fahren dürfen oder?


    meiner Meinung waren auch damals nur Änderungen am Block erlauft wenn dies homologiert war, oder?

  • Bitte die entsprechende Passage aus dem Anhang J zitieren:


    http://www.youngtimertrophy.de…/download/Anhang_J_81.pdf



    Artikel 261


    b) Veränderungen der mechanischen Originalteile:
    Die mechanischen Originalteile, die sämtliche vom Hersteller für die Serienfertigung vorgesehenen Bearbeitungsvorgänge durchlaufen
    haben, können Gegenstand aller Vorgänge zur Verbesserung durch Nachbehandlung oder Materialabnahme sein, jedoch nicht
    ausgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Teile, für die der vorliegende Artikel die Freiheit eines Austausches
    vorsieht. Mit anderen Worten: unter der Bedingung, daß es jederzeit möglich ist, die Herkunft der Serienteile eindeutig festzustellen,
    dürfen diese gerichtet, ausgewuchtet, angepaßt, verkleinert oder in ihrer Form durch Bearbeitung verändert werden.
    Diese Möglichkeit bezieht sich jedoch nicht auf die Bremssättel.
    Jedes Hinzufügen von Material in homogener Form (Schweißen, Kleben, Elektrolyse usw.) für alle nachfolgenden mechanischen
    Elemente ist verboten: Motor, Getriebe, Kraftübertragung, Aufhängungselemente.

  • Damit ist also das Bearbeiten aller Serienteile erlaubt, die nicht ausgetauscht werden dürfen. Darunter fällt auch der Block.


    Da ich auf den ersten Blick keine andere Einschränkung sehe, die das Bearbeiten des Blockes verbieten würde... Ich werd' mal den Herr Fürst anrufen, der war ja schon zu ONS-Zeiten "dabei", mal sehen was der dazu sagt.

  • Lass den armen Herrn Fürst mal noch kurz in Ruhe...


    Da schlägt die Tücke des Objekts wieder zu, laut Definition gehört der Motorblock nicht zu den "mechanischen Teilen". Man braucht offenbar eine andere Art Sprachverständnis, um ein Reglement zu begreifen...


    Für mich bleibt da als Fazit, um eine wirklich klare Aussage hat man sich lange gedrückt. Es wäre ja ein Leichtes gewesen, den Absatz so zu formulieren: "Der Motorblock darf nicht bearbeitet werden, ausser durch Aufbohren bzw. Ausbüchsen der Zylinderlaufbahnen".


    Ich bleibe dabei, eine solche Auslegung war nicht im Sinne des Erfinders. Natürlich hat auch Sergio mit der wörtlichen Auslegung recht, und auch ich wieder mit der Anzweiflung wegen des "z.B."


    Für Sergio war alles klar, für Generationen von Gruppe-H-Schraubern auch...


    @ Sergio, wegen des NAVC-Reglements machen wir lieber mal per PN weiter, ich weiss nämlich ehrlich gesagt nicht, wovon du redest.


    Wenn man sauer wird, kann das viele Gründe haben. Ich bin auch sauer und enttäuscht. Nicht unbedingt von dir, eher von dem Gesamtbild. Denn wir wollen bei allem Einsteigen in Reglementdetails nicht vergessen, dass es darum geht, die Gruppe H komplett einzustellen.


    Gruss Jo

  • Lass den armen Herrn Fürst mal noch kurz in Ruhe...


    Roger!


    Da schlägt die Tücke des Objekts wieder zu, laut Definition gehört der Motorblock nicht zu den "mechanischen Teilen". Man braucht offenbar eine andere Art Sprachverständnis, um ein Reglement zu begreifen...


    Und mehr Zeit zum Lesen. Genau nach eben jener Definition hatte ich gesucht, sie in der Eile aber nicht gefunden.


    Für mich bleibt da als Fazit, um eine wirklich klare Aussage hat man sich lange gedrückt. Es wäre ja ein Leichtes gewesen, den Absatz so zu formulieren: "Der Motorblock darf nicht bearbeitet werden, ausser durch Aufbohren bzw. Ausbüchsen der Zylinderlaufbahnen".


    Das wäre in der Tat dann selbst beim Überfliegen verständlich. Aber Du hast es ja auch so verstanden ;)


    wegen des NAVC-Reglements machen wir lieber mal per PN weiter, ich weiss nämlich ehrlich gesagt nicht, wovon du redest.


    Geht ganz schnell: Da ging es um die Innenausstattung (Teppich, Rückbank, ...) in der seriennahen Gruppe. Deiner Aussage nach durften diese "überflüssigen Brandbeschleuniger" entfernt werden, was der TK an der TA in Zorn dann aber verneinte, als ich mit dem leergeräumten "Serienauto" da stand ;)


    Wenn man sauer wird, kann das viele Gründe haben. Ich bin auch sauer und enttäuscht. Nicht unbedingt von dir, eher von dem Gesamtbild. Denn wir wollen bei allem Einsteigen in Reglementdetails nicht vergessen, dass es darum geht, die Gruppe H komplett einzustellen.


    Und weil das dem DMSB letztlich einfach so möglich ist, müssen sie keine blöden Tricks wie "Präzisierungen" anwenden...

  • Hi Sergio,


    äh... Vielleicht war ich meiner Zeit voraus?


    Zitat handbuch 2012 Gruppe 1:


    [INDENT]An keinem Teil der Karosserie darf etwas entfernt oder geändert werden. Auch
    darf nichts hinzugefügt werden (Armaturenbrett,
    Anzahl der Sitze, alle
    Ausstattungen, ganz gleich an welcher Stelle). Erlaubte
    Ausnahmen: Front-,
    Heck- und Seitenspoiler und das Entfernen des Reserverades, sowie der
    Reserveradabdeckung und -halterung. Ebenso erlaubt ist das Entfernen der
    Bodenbeläge im Fahrzeuginnenraum und Kofferraum.


    Änderung der erlaubten Einbauten für Serienfahrzeuge
    Bei Einbau von Überrollvorrichtungen ist das Entfernen der Rückbank und
    Rücklehne erlaubt, jedoch müssen diese TÜV-abgenommen sein, oder es muß
    ein Herstellergutachten vorliegen.
    [/INDENT]


    Also Rückbank darf (praktisch immer) raus, Teppiche auch. Seitenverkleidungen, Dachhimmel etc. offenbar nicht.


    Wie auch immer, ich denke man hat dich fahren lassen. Also hab ich alles richtig gemacht, sonst hättest du wieder nur ne Ausrede gehabt, nicht zu starten ;)


    Gruss Jo

  • Lass den armen Herrn Fürst mal noch kurz in Ruhe...


    Da schlägt die Tücke des Objekts wieder zu, laut Definition gehört der Motorblock nicht zu den "mechanischen Teilen". Man braucht offenbar eine andere Art Sprachverständnis, um ein Reglement zu begreifen...


    Wo hast Du denn das gelesen? Im H-Reglement 2013 steht das so aber nicht! Unter Art. 3 steht: "Mechanische Bauteile: Teile, die für den Antrieb..., notwendig sind,..."
    Auch der Block ist ein mechanisches Teil, da er als Antriebsquelle dient.


    Gruß

  • Wo hast Du denn das gelesen? Im H-Reglement 2013 steht das so aber nicht! Unter Art. 3 steht: "Mechanische Bauteile: Teile, die für den Antrieb..., notwendig sind,..."
    Auch der Block ist ein mechanisches Teil, da er als Antriebsquelle dient.


    Gruß


    Hi,


    das war aus dem PDF, das Sergio verlinkt hat. Eher was "historisches". Es hatte nicht direkt was mit dem aktuellen Gruppe-H-Reglement zu tun, sondern mit der Frage, wie denn die alten Gruppe-2-Autos dann in die H gepasst haben sollen.


    Der Einwand, dass nach dem aktuellen H-Reglement der Motorblock dann odch ein "mechanisches Bauteil" ist, ist offensichtlich richtig und interessant. Zwar ist im aktuellen H-Reglement die Bearbeitung mechanischer Bauteile nicht einfach so erlaubt, wie es hier zitiert ist, aber vielleicht war es das ja früher mal?


    Ehrlich gesagt, ich suche immer noch danach, warum ich so selbstverständlich davon ausgegangen bin, den Block bearbeiten zu dürfen. Und ich möchte nur ungern glauben, dass da weiter nichts als Dummheit und Hörensagen im Spiel gewesen sein soll ;)


    Gruss Jo

  • Der Einwand, dass nach dem aktuellen H-Reglement der Motorblock dann odch ein "mechanisches Bauteil" ist, ist offensichtlich richtig und interessant.


    Sag' mal, welcher Satz/Absatz im 81er Anhang-J hat dich eigentlich dazu bewogen, die "Behauptung" aufzustellen, der Block sei gemäss Reglement kein mech. Teil?

  • Ich glaub ich sag besser nichts mehr ohne meinen Anwalt ;)


    "Unter „mechanischen Teilen“ versteht man alle Teile, die für den Antrieb, die Radaufhängung, die Lenkung und die Bremsanlage des Fahrzeuges notwendig sind, dazu gehört auch alles Zubehör, beweglich oder nicht, das zu deren normalen Funktion nötig ist (zum Beispiel auch die elektrische Ausrüstung)"


    Irgendwie hab ich da gestern nur "Antrieb" gelesen und es offenbar für den "Antriebsstrang" gehalten...


    Ihr habt absolut recht, und jetzt neige ich zu der (mittlerweile durch allerlei Verunsicherung getrübten) Auffassung, dass man in der Gruppe 2 den Block durchaus "beliebig" materialabhebend bearbeiten durfte. Und Material hinzufügen durfte man durch ausbüchsen.


    Interessant!


    Insbesonders wäre es interessant, wie es nun in den ursprünglichen Fassungen des H-Reglements aussah. In der aktuellen Fassung steht nichts davon, dass man mechanische Bauteile grundsätzlich bearbeiten darf.


    Gruss Jo

  • ...


    Ihr habt absolut recht, und jetzt neige ich zu der (mittlerweile durch allerlei Verunsicherung getrübten) Auffassung, dass man in der Gruppe 2 den Block durchaus "beliebig" materialabhebend bearbeiten durfte.
    ...


    Gruss Jo


    Hallo Jo,


    genau, denn nur dadurch war es möglich, dass z.B. ein 400er Kopf im Kadett C in der Gruppe 4 homologiert war. Es gibt mit Sicherheit noch jede Menge anderer Beispiele hierfür.


    Gruß Hübi

  • Gibt es hier eigentlich mal was neues,oder sitzt der DMSB die Sache weiter aus und läßt die IG-H am langen Arm verhungern??

    Getrag 2,33 1,00 Handmade.Tradition ist Tradition.
    "Das Leben ist zu kurz für Frontantrieb" ;)

  • Gibt es hier eigentlich mal was neues,oder sitzt der DMSB die Sache weiter aus und läßt die IG-H am langen Arm verhungern??


    gute Frage Gücki........habe auf der Rallyeshow auch nichts erfahren

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

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