StVZO: Grünes Licht für neue Autos

  • Mal zwei Fragen zu de´m Thema:
    1. Muss man das komplizierte Verfahren mitmachen oder kann man weiterhin alles beim Prüfer seines Vertrauens ganz normal eintragen lassen (ich hatte da nie Probleme)
    2. Gilt das Verfahren nur für die viel zitierten Sicherheitseinrichtungen oder auch für etwas kompliziertere Dinge wie grosse Bremse, Einzeldrossel usw.?

  • wow, so einfach wie nie!


    Erinnert irgendwie an den berühmten Passierschein A38.


    Wie wäre es mit TÜV Prüfer sieht, aha, "Rallye-Fahrzeug" ...Airbag, ABS, ESP brauchs nicht...
    eintragen fertig.


    Nein zu einfach.



    Was ist eigentlich mit den bereits zugelassenen? Brauchen die jetzt auch ´ne Plakette


  • Sei froh wenn Du so einen TÜV Prüfer kennst...Dem TÜV Prüfer fehlt dazu leider jegliche rechtliche Grundlage! Er würde das gesamte Risiko selber tragen (wenn z.B. ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr passiert und ein Gegengutachter die Straßentauglichkeit anzweifelt).



    Was ist eigentlich mit den bereits zugelassenen? Brauchen die jetzt auch ´ne Plakette


    Natürlich nicht!


    P.S.: NAVC Rallyes dürfen natürlich nicht mit dieser Art der Zulassung gefahren werden.

  • Also ich denke mit ca. 750 Euro muss man schon rechnen, aber seit doch mal ehrlich! Was kosten eure Reifen, eure Motoren, Fahrwerke, Glas/Kohlefaserteile... Da sollte es doch angebracht sein, dass es auch endlich mal Rechtssicherheit gibt oder?


    Ihr könnt euch doch sicher noch an den Bericht erinnern, wo sich das Rallyeauto bei einer Probefahrt um einen Baum gewickelt hat
    http://forum.rallye-magazin.de…l-mit-rallye-auto-14.html


    bei dem Fahrer schwer verletzt und Beifahrer tot waren, aus dem letzten Sommer. Nun ist der TÜV Sachverständige vor Gericht, und da er "vorsätzlich" gearbeitet hat, hilft ihm auch keine Versicherung oder ähnliches. Er ist persönlich dran und hat auch ziehmlich schlechte Chancen, da er nach damaligem Stand eindeutig gegen das Gesetzt verstoßen hat.


    Also denkt bei eurer Kritik doch bitte auch einmal an die Folgen für diese Leute.

  • verstehe das gejammer jetzt eh nicht. 750€. das habe ich für meine jetztigen eintragungen auch gezahlt. und wie schon mein vorredner gesagt hat, sind diese eintragungen eher "halblegal".
    Drum finde ich das sehr gut. Und wenns tatsächlich 10 oder 20€ mehr werden, wenn das ein problem darstellt.....

  • ... Nun ist der TÜV Sachverständige vor Gericht, und da er "vorsätzlich" gearbeitet hat, hilft ihm auch keine Versicherung oder ähnliches. Er ist persönlich dran und hat auch ziehmlich schlechte Chancen, da er nach damaligem Stand eindeutig gegen das Gesetzt verstoßen hat.


    Also denkt bei eurer Kritik doch bitte auch einmal an die Folgen für diese Leute.



    Hi Floh,


    also so ganz versteh ich das nicht... Was hatte denn der Unfall mit irgendwelchen eventuell fragwürdigen Eintragungen zu tun? Soweit ich weiss, war nicht technisches Versagen die Ursache, sondern "überhöhte Geschwindigkeit". Um dem Prüfer ans Zeug zu flicken, müsste man schon den Fall konstruieren, das beim Serienzustand des Fahrzeugs ein solcher Unfall glimpflicher ausgegangen wäre.


    Üblicherweise wird man bei einem solchen Auto auch noch die ein oder andere Veränderung finden, die nicht eingetragen ist. Auch da wäre der Prüfer völlig unschuldig.


    Hast du da echte Insider-Informationen, was den Tüvler persönlich angeht?


    Gruss Jo


  • Wenn ein Fahrzeug so viele Veränderungen eingetragen hat und der Unfall ev kurz nach der letzten HU bzw Eintragung passiert ist, dann steht der arme Kollege erst vorm Richter ob er dafür verantwortlich ist oder nicht.
    Auch einer der Gründe warum ich den Job nicht mehr mache...Hoffe er kommt dort vernünftig aus der Sache raus und hat eventuell genug unterlagen die seine Eintragungsgrundlagen belegen können.

  • Zitat

    bei dem Fahrer schwer verletzt und Beifahrer tot waren, aus dem letzten Sommer. Nun ist der TÜV Sachverständige vor Gericht, und da er "vorsätzlich" gearbeitet hat, hilft ihm auch keine Versicherung oder ähnliches. Er ist persönlich dran und hat auch ziehmlich schlechte Chancen, da er nach damaligem Stand eindeutig gegen das Gesetzt verstoßen hat.


    was hat er denn unlegales eingetragen? Und gegen welches Gesetz hat er verstoßen?

  • Darüber zu spekulieren ist sinnlos!
    Fakt ist das Auto ist durch jemanden abgenommen worden und es entsprach auf Grund der Umbauten einer Einzelgenehmigung und damit hat er schonmal einen Fuß durch die Streben gesetzt! Denn für die Einzelgenehmigung ist er als aaS alleine verantwortlich!

  • Hallo,


    wir leben in einem Rechtsstaat...


    Der Tüvler ist nicht zu schnell gefahren. Er hat als Sachverständiger nach eigenem Ermessen technische Änderungen abgenommen. Man müsste ihm erst mal nachweisen, dass der Unfall


    1. Aufgrund dieser Änderungen erfolgt ist, bzw. dadurch so schwer geworden wäre.


    2. Das diese Änderungen überhaupt illegal waren.


    Punkt 1: Da eine Schuld zu konstruieren wird schwer. Es müsste sich auch erstmal ein übereifriger Ankläger finden, der sich zu so einem Blödsinn hinreissen lassen würde.


    Punkt 2: Was wissen wir denn hier? Ich weiss jedenfalls nichts illegales. Niemand kann mir erzählen, dass es illegal sei, einen Airbag auszutragen, wenn durch andere Maßnahmen die Sicherheit der Insassen gewährleistet ist. Wozu haben wir das Ermessen der Sachverständigen, wenn sie sowas nicht einschätzen dürften. Und es gibt nun wahrlich genug Autos, bei denen das so ist.


    Gruss Jo

  • Zitat

    Darüber zu spekulieren ist sinnlos!
    Fakt ist das Auto ist durch jemanden abgenommen worden und es entsprach auf Grund der Umbauten einer Einzelgenehmigung und damit hat er schonmal einen Fuß durch die Streben gesetzt! Denn für die Einzelgenehmigung ist er als aaS alleine verantwortlich!


    Warum? Wenn er die Eintragungen entsprechend dokumentiert hat? Vieles ist noch möglich ohne in den Knast zu gehen, bzw. sich der Gefahr auszusetzen. Man muss sich halt nur etwas mit der Materie beschäftigen.


    Dafür kennen wir aber zu wenig Details von dem Fall.

  • Hi,
    zu den Details kann ich leider nichts sagen, aber zum einen muss nach Gesetz die Rückenlehne der Sitze unabhängig von der Sitzfläche verstellbar sein, was bei keinem Rennsitz der fall ist, da komplette Schale. Dann muss die Gurtverankerung geprüft sein, was bei keiner Einzelabnahme der Fall ist, da diese Prüfung zur Zerstörung führen würde. Dann sind die Gurte nicht komplett nach StVZO/EG geprüft, es fehlt bei 90% die Prüfung auf Alterung.


    Die einzige legale Lösung ist leider die Ausnahme nach §70 StVZO, da nur durch dieses Gutachten eine Ausnahme von den Getzen und Anhängen der StVZO gemacht werden kann. Somit hat jeder Sachverständige der einen Sitz... eingetragen hat seinen Job nicht richtige gemacht, da es in Deutschland leider bei solchen Sachen NICHT im Ermessen des Sachverständigen liegt.


    Eintragungen nach §19(2) zur Erlangung der Betriebserlaubnis i.V.m.§21 brauchen auch ein Gutachten als Basis, diese liegt bei den hier geschehenen Eintragungen nicht vor. Solch eine Basis ist z.B. bei Felgen gegeben, wenn man originale VW-Felgen auf einen Opel eintragen will. Dann kann man das VW Gutachten als Basis herziehen.


    Also ich für mich bin echt froh, dass es endlich eine Lösung gibt.

  • Hi Floh,


    so eine Ausnahmegenehmigung haben wir... Sitz nur mit Werkzeug verstellbar.


    Der Prüfer hat da was getextet im Sinne von: "Da das Fahrzeug zu Motorsportzwecken im Wesentlichen von nur einem einzigen Fahrer bewegt wird, empfehle ich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung..."


    Das ging in NRW bei der Zulassung glatt durch, der Regierungspräsident hat die Genehmigung erteilt.


    Zurück zum Fall: Haben die Gurtbefestigungen oder die Gurte versagt?


    Gruss Jo


    PS, dass es eine Lösung zur Vereinfachung solcher Eintragungen gibt, begrüße ich natürlich auch. Wir haben ne Menge Geld bezahlt, sicher mehr als das jetzt vorgetragene Prozedere kostet...

  • Genau so ist es auch Richtig. Ausnahme und alle sollten glücklich sein.


    Soweit ich zum Fall was sagen kann, wird der Sachverhalt zurzeit noch vom Staatsanwalt untersucht. Sollte keine solche Ausnahme vorliegen wird wohl Anklage erhoben.


    Das grundsätzliche Vorgehen ist aber bei jedem Unfall mit Totesfolge gegeben.

  • Punkt 1: Da eine Schuld zu konstruieren wird schwer. Es müsste sich auch erstmal ein übereifriger Ankläger finden, der sich zu so einem Blödsinn hinreissen lassen würde.


    Punkt 2: Was wissen wir denn hier? Ich weiss jedenfalls nichts illegales. Niemand kann mir erzählen, dass es illegal sei, einen Airbag auszutragen, wenn durch andere Maßnahmen die Sicherheit der Insassen gewährleistet ist. Wozu haben wir das Ermessen der Sachverständigen, wenn sie sowas nicht einschätzen dürften. Und es gibt nun wahrlich genug Autos, bei denen das so ist.


    Gruss Jo


    Zu diesem einen Fall kann ich nichts sagen, da ich ihn nicht kenne, aber prinzipiell:


    zu Punkt 1: Stell Dir vor Du hast eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung und bist nach solch einem Unfall querschnittsgelähmt --> da geht es sofort um viele hunderttausende Euros und da wird die Versicherung definitiv eine Horde Gutachter ansetzten, die behaupten, dass diese Verletzung mit dem Serienauto nicht passiert wäre.


    zu Punkt 2: siehe Punkt 1: Die Versicherung wird den TÜVler fragen, auf welcher Grundlage er diese Eintragung gemacht hat (hat er Crashtests durchgeführt mit Fahrzeugen ohne Airbag dafür aber mit Schalensitze, H-Gurte und geschüsseltem Sportlenkrad..., gibt es Gutachten zu den Teilen, etc.). Somit wird ihm der "ingenieurmäßige Sachverstand" oder sein "Ermessen" zum Verhängnis und er ist sein Job los.


    Und nicht auszudenken, man würde bei einem Unfall einen anderen verletzen... was denkt Ihr, was dann erst los ist.
    Wegen dem frage ich mich auch, wie der Opel Adam Rallye zugelassen wird. Läuft das über Opel Motorsport als Hersteller (und dann über diverse Ausnahmen, die nur für Kleinserienhersteller gelten) oder gleich über die Rallye Plakette? Wie sonst kann man einen Motor eintragen, der in dieser Karosserie nie beim KBA homologiert wurde (vom sequentiellen Getriebe und dem Einfluss auf Verbrauch und Emissionen möchte ich gar nicht anfangen, da wir sonst sehr schnell beim Steuerbetrug sind).


    Fazit: Das Verfahren ist sehr gut, da es für Fahrer und TÜVler (bzw. DEKRA in O-Deutschland) Rechtssicherheit bringt. Warum man das allerdings alle zwei Jahre erneuern muss verstehe ich nicht, da doch sämtliche Sicherheitseinrichtungen dokumentiert werden (teilw. sogar mit Bildern). Wenn die Sitzhalterung oder der Käfig einmal "gut" war, warum dann nicht auch noch zwei Jahre später.

    Einmal editiert, zuletzt von Bimmer ()

  • Hi Zusammen,


    lasst doch mal die Kirche im Dorf. Der Sinn einer Einzelabnahme ist ja eben, Sachen zu begutachten, ohne dass womöglich zerstörende Verfahren zum Einsatz kommen.


    Wenn Autohersteller nunmal Crashtests veranstalten, weil sie dieses Modell hunderttausende Mal bauen wollen, dann ist das sicherlich angemessen und wohl auch längst Gesetz.


    Aber deswegen wird doch noch lange keine Gurteintragung illegal, nur weil der Prüfer sich die Sache angesehen hat und gesagt hat, "das ist OK, das hält". Es ist eben eine Einzelabnahme, der Prüfer hat eben die technische Kompetenz das zu tun.


    Wenn die Gurtbefestigung dann glatt ausreisst, und bei einem ansonsten harmlosen Unfall auf einmal jemand stirbt, DANN bekommt der Prüfer voraussichtlich ein Problem. Aber da deutet doch hier nichts darauf hin!?


    Die Staatsanwaltschaft ermittelt routinemäßig schon bei leichten Verletzungen. Ich hab mal jemanden die Vorfahrt genommen, und so einen Unfall verursacht. Mit einem geprellten Handgelenk beim Opfer. Schon da bekam ich selbstverständlich einen Anhörungsbogen. Ich hab da völlig wahrheitsgemäß geantwortet, dass alles meine Schuld sei, und ich nicht richtig aufgepasst habe. Verfahren eingestellt. Obwohl ich doch sicherlich fahrlässig eine Körperverletzung begangen habe und das auch gestanden habe. Es besteht aber offenbar kein allgemeines Interesse, solche Fälle 1000fach am Tag vor Gericht zu zerren.


    Ungefähr 10 mal am Tag stirbt jemandin D im Straßenverkehr. Jedesmal wird ermittelt. Bei Todesfällen sicherlich auch etwas ernsthafter als bei einem geprellten Handgelenk. Aber auch da wird es eines gewissen Anfangsverdachtes bedürfen, damit überhaupt etwas vor Gericht landet.


    Ich bin sicher, der hier dargestellte Automatismus "Rallyeauto verunfallt, jemand stirbt, Tüvprüfer kriegt Ärger" den gibt es nicht.


    Gruss Jo





  • Mal ehrlich:....wer hat eine Textpassage im Kfz-Schein : "Lehnenneigung mit Bordwerkzeug verstellbar" ?


    Und wer hat keine Ausnahmegenehmigung der jeweiligen Landesregierung für diese fehlende Lehnenverstellung?


    Da die Sachverständigen seit einiger Zeit stichprobenartig von "oben" überprüft werden, riskieren sie ihren Job, wenn sie nicht bei der Sitzeintragung eine gleichzeitige Freigabe durch die Landesregierung verlangt haben.


    Das gleiche gilt für die Austragung von Airbag , ABS etc...

    Ich bin schon auf die technischen Abnahmen in 2013 gespannt. Bisher haben die TKs alle Augen zugedrückt.


    Dann man tau


    Sepp

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