On-Board Kameras nun zu beantragen

  • Hier hat doch bestimmt ein gewisser Herr A... N... seine Hand im Spiel Will wahrscheinlich den großen Reibach machen.

  • Das übersetzte FIA Regional Reglement wird wohl max. runter bis in die Meisterschaften angewendet.


    Nee, ist kursiv geschrieben, also auf dem Mist des DMSB gewachsen.


    Dazu fällt mir nur "VÖLLIGER REALITÄTSVERLUST" ein.


    Diemal wäre ich ja durchaus für einen Flashmob-bei denen müsste eines Tages der Briefkasten überquellen mit Anträgen auf Kameras und jeder müsste ne andere Scheiße reinschreiben- so ala-"meine Oma wills auch mal sehen" oder "ich bin exhibitionischtisch veranlagt-ich kann nur Auto fahren wenn ich gefilmt werde"

  • Es wird immer besser, so langsam vergeht einem die Lust.Wird doch Zeit das ich den Angelschein mach.Wahrscheinlich gibts da dann den DASB der ab 2016 dann Schwimmweste und Atemgerät vorschreibt, falls man mal am Ufer einschläft und ins Wasser fällt.

  • Die Moderlieschenangler - Der gefährlichste Zeitvertreib Deutschlands! - die Serie


    Die Frage mit Onboard Kameras auf Angelrouten ist auch noch nicht abschließend geklärt, die Gespräche mit Discovery Channel laufen noch:cool:


    Das sind dann aber Onrut Kameras:)
    Dann aber auch nicht vergessen die Einwilligung des geangelten Fisches einzuholen. Nicht das ihr dann noch sein Persönlichkeitsrechte verletzt. Eine Drehgenehmigung der unteren Fischereibehörde ist nicht zu vergessen.


    Eine neue Idee für die allgegenwärtigen Talk-Sendungen


    Strietzel am Mittag / Thema heute "Hilfe, der DMSB treibt mich in den Wahnsinn"


    Wenn es nicht so armseelig und traurig wäre, könnte man fast lachen.


  • Genauso werd ich das auch weiterhin handhaben, da es hier ausschließlich um Aufnahmen für den privaten Bereich geht.


    Wir haben z.B. auch im Recce-Car eine Kamera, um evtl. Unstimmigkeiten im Aufschrieb korrigieren zu können.

    Einmal editiert, zuletzt von Funk ()

  • Das problem ist, das es fast jeder gewerblich nutzt. Denn wenn ich heute meinem Sponsor ein video zur verfügung stelle. Dann ist das gewerblich! Weil es ja für den Sponsor eine Marketing Maßnahme ist!
    Und da sind wir schon bei dem großen Problem!


    Und das öffentliche zur verfügung stellen ist ja auch nicht legal. Schon garnicht, wenn davor vieleicht noch ein Werbespot läuft (wie auf manchen youtube kanälen)




    Bin ja mal wirklich gespannt ob ich auf meine Mail ne Antwort bekomme. Standen ja doch einige Fragen drinn!

    Einmal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • Als nächstes verbieten sie die Kameras bei Zuschauern und schauen bei den Medienleuten genauer hin wer Filmen und Fotografieren darf und wer nicht. Ach ja, um die Zuschauer zu kontrollieren führt man noch Personenkontrollen ein!
    Eine Lachnummer ... unglaublich


    Jetzt mal im Ernst, wer außer rallyemovie24 hat noch "Übertragungsrechte"?

  • Langsam aber sicher vergeht mir die Lust am deutschen Rallyesport .... ;( Mir kommt's so langsam vor, dass die tollen Herren vom DMSB gar keinen Bock mehr auf den Sport haben und ihn langsam aber gezielt den Bach heruntergehen lassen ....


  • Ob das Sponsoring an Privatpersonen gewerblich ist bezweifel ich. Da müsste ja jeder ne Firma Gründen, wenn er von jemandem eine Zuwendung bekommt. Sicher kann es sein, das er es bei der Einkommensteuer angeben muss(ab einem gewissen Betrag) aber in wievielen Fällen beruhrt das Sponsoring einfach auf der Bereitstellung diverser Annehmlichkeiten oder materieler Zuwendungen.


    Das öffentliche zur Verfügung stellen auf Videoportalen halte ich auch für nicht rechtswiedrig. Ich filme mich und meinen Co bei der Ausübung unseres Hobbys.


    Laut Veranstalterreglement hat der DMSB lediglich das Recht Verträge über TV- und Rundfunkübertragungen seiner Meisterschaften und Pokale zu schließen.
    Nicht aber das Recht, einen Privatmann daran zu hindern sein eigenes Treiben zu filmen oder ihm zur Vorschrift zu machen es vorher zu melden.
    Im übrigen haben sie keine Rechte an anderen Serien z.B. DRS o.ä.


    Das Ganze ist für mich rechtlich absolut haltlos.
    Das komische daran...dieser neue Geistesblitz taucht nur im Rallyereglement allgemeingültig auf-nicht beim Bergreglement und nicht auf der Rundstrecke....???????

  • Vor 8-9 Jahren hab ich mal einige Fußball Kreisliga A Spiele unseres Dorfvereins gefilmt,bis unser Vorstand dann Post vom Hessischen Fußballverband bekommen hat,ich mußte das dann mal unterlassen bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.Wir sind Deutschland.

  • Ja, aber die Aufnahmen macht eine Privatperson und nutzt sie für private Zwecke (sein persönliches Sponsoring). Was der Sponsor mit seiner Gegenleistung (ein Videostream oder wie man das nennen möchte) macht, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.




    Davon ab, WAS SOLL DAS???? HABEN DIE KEINE ANDEREN SORGEN; HABEN DIE ZUVIEL ZEIT???
    Bekommen selber nix gebacken, aber anderen Vorschriften machen, genau die Leut hab ich am liebsten.


    Ich würde jeden auf die Finger klopfen, der so einen Antrag-Genehmigung-oder wie auch immer- nur anfasst oder nur daran denkt ihn abzusenden.
    Entweder sind mer uns alle mal einig oder lassen es über uns ergehen.








    Wo sind meine Valium?:mad:

  • Für die Bumsrallye um den Kirchturm im Trabi?


    Das tifft den Nagel auf den Kopf!!!


    Ich lasse es mir gefallen, wenn so etwas bei int. WM-Läufen geregelt wird (wo es auch um bisschen Geld geht) - aber bei R200 ist das einfach nur lächerlich.


    Man stelle sich mal vor, solch eine Regel würde es beim sonntäglichen F-Jugen Fußballkick am Dorfplatz geben - die begeisterten Väter dürften ihre Kinder beim Kicken nicht mehr filmen, da der TSV HintervorderumdenBaumrum 1883 die Rechte für Bild und Ton der Veranstaltung hat...

  • Vor 8-9 Jahren hab ich mal einige Fußball Kreisliga A Spiele unseres Dorfvereins gefilmt,bis unser Vorstand dann Post vom Hessischen Fußballverband bekommen hat,ich mußte das dann mal unterlassen bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.Wir sind Deutschland.


    und genau dazu gibt es ein Gerichtsbeschluß beim Bundesgerichtshof das es nicht verboten ist. Glaube ein Link ist auch schon weiter oben zu finden dazu.

  • Da geht es beim DMSB zu wie bei der Bundesregierung.
    Die Wirtschaft schreibt sich ihre Gesetze selbst und die Volksvertretung darf sie dann durchwinken.


    Und noch ein schönes Detail für Reglementfetischisten wie mich:
    Ich darf bei einer 200er Rallye bis 4 Tage vor Veranstaltungsdatum nennen.
    Wenn ich aber einen Antrag auf Bewilligung für den Einbau einer Inboardkamera spät. 1 Woche vor der Veranstaltung mit Startnummer usw. abgegeben haben soll, die Nennbestätigung durch den Veranstalter bei 200er Rallyes aber im Normalfall erst 5 Tage vor der Veranstaltung verschickt wird, beißt sich die Katze da nicht selbst in den Schwanz?


    Das sehe ich auch bissl als Störfaktor... Wir haben letztes Jahr auch kurz vor knapp entschieden, dass wir da fahren wollen, da wäre das ja ein Problem mit der OnBoard geworden.


    Mich würde nur mal interessieren was da bei den ersten Veranstaltungen nächste Woche passiert...
    Da steht ja bekanntlich schon eine Veranstaltung auf dem Programm...!?

  • Das sehe ich auch bissl als Störfaktor... Wir haben letztes Jahr auch kurz vor knapp entschieden, dass wir da fahren wollen, da wäre das ja ein Problem mit der OnBoard geworden.


    Mich würde nur mal interessieren was da bei den ersten Veranstaltungen nächste Woche passiert...
    Da steht ja bekanntlich schon eine Veranstaltung auf dem Programm...!?


    Die Rallye Zorn nächste Woche ist von der ganzen Sache ja nicht betroffen, da keine DMSB-Veranstaltung. Und für die Veranstaltungen am darauf folgenden Wochenende ist die Wochenfrist ja noch nicht erreicht. Wir haben heute mal für die Taunus Rallye angefragt wie die Handhabung ist, aber noch keine Rückinfo.

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