und genau dazu gibt es ein Gerichtsbeschluß beim Bundesgerichtshof das es nicht verboten ist. Glaube ein Link ist auch schon weiter oben zu finden dazu.
Stimmt, aber in diesem Link steht auch folgendes:
...Fußballvereine, die das verbieten wollten, könnten dazu von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, so die Richter. Der Fußballverband könnte dann mit den Vereinen Verträge über die Exklusivvermarktung von Spielaufzeichnungen abschließen....
Schließlich stellt der BGH fest, dass auch die Anfertigung von Amateurvideos grundsätzlich zulässig ist, wenn das nicht durch das jeweilige Hausrecht des Vereins untersagt wird.
Und da liegt bei diesem Urteil (das einem Gummi-Paragraphen gleichzusetzen ist), der Hase im Pfeffer. Das Hausrecht über die jeweiligen WP's hat bei Rallyes der veranstaltende Verein. Wenn dem nun vom DMSB ein Vertrag über die Exklusiv-Vermarktung auf's Auge gedrückt wird (in der DRM gibt es diesen "Vermarkter" ja wohl), hat selbst der Amateurfilmer mit You-Tube-Ambitionen (egal ob In- oder Outboard) keine Chance, sich gegen Abmahnungen einschlägig bekannter Anwaltskanzleien zu wehren. Da würde schon ein kleingedruckter Passus in der Ausschreibung, auf dem Nennformular, im Programmheft oder der Eintrittskarte für die Zuschauer reichen, um die Veröffentlichung von Amateurvideos via Hausrecht zu untersagen.
Ich bin der festen Überzeugung, der DMSB hat sich aus rein kommerziellen Gründen ganz genau überlegt, warum er diesen unsäglichen Passus in das Reglement aufgenommen hat. Vermutlich gibt es wohl auch schon eine interne Strategie, wie er gegen diese veröffentlichen Videos u. evtl. sogar Fotos von Amateuren vorgehen kann, die gegen seine vermeintlichen Interessen verstossen.
Man sollte den DMSB solange mit E-Mails überhäufen, bis der diesen Schwachsinn aus dem Reglement gestrichen hat.