On-Board Kameras nun zu beantragen

  • und genau dazu gibt es ein Gerichtsbeschluß beim Bundesgerichtshof das es nicht verboten ist. Glaube ein Link ist auch schon weiter oben zu finden dazu.


    Stimmt, aber in diesem Link steht auch folgendes:


    ...Fußballvereine, die das verbieten wollten, könnten dazu von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, so die Richter. Der Fußballverband könnte dann mit den Vereinen Verträge über die Exklusivvermarktung von Spielaufzeichnungen abschließen....


    Schließlich stellt der BGH fest, dass auch die Anfertigung von Amateurvideos grundsätzlich zulässig ist, wenn das nicht durch das jeweilige Hausrecht des Vereins untersagt wird.


    Und da liegt bei diesem Urteil (das einem Gummi-Paragraphen gleichzusetzen ist), der Hase im Pfeffer. Das Hausrecht über die jeweiligen WP's hat bei Rallyes der veranstaltende Verein. Wenn dem nun vom DMSB ein Vertrag über die Exklusiv-Vermarktung auf's Auge gedrückt wird (in der DRM gibt es diesen "Vermarkter" ja wohl), hat selbst der Amateurfilmer mit You-Tube-Ambitionen (egal ob In- oder Outboard) keine Chance, sich gegen Abmahnungen einschlägig bekannter Anwaltskanzleien zu wehren. Da würde schon ein kleingedruckter Passus in der Ausschreibung, auf dem Nennformular, im Programmheft oder der Eintrittskarte für die Zuschauer reichen, um die Veröffentlichung von Amateurvideos via Hausrecht zu untersagen.


    Ich bin der festen Überzeugung, der DMSB hat sich aus rein kommerziellen Gründen ganz genau überlegt, warum er diesen unsäglichen Passus in das Reglement aufgenommen hat. Vermutlich gibt es wohl auch schon eine interne Strategie, wie er gegen diese veröffentlichen Videos u. evtl. sogar Fotos von Amateuren vorgehen kann, die gegen seine vermeintlichen Interessen verstossen.


    Man sollte den DMSB solange mit E-Mails überhäufen, bis der diesen Schwachsinn aus dem Reglement gestrichen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von platana ()

  • Wir haben heute mal für die Taunus Rallye angefragt wie die Handhabung ist, aber noch keine Rückinfo.


    Was wird da noch großartig angefragt???
    Hat denn heut zu Tage keiner mehr den Arsch in der Hose, dem DMSB Paroli zu bieten?


    Leute Leute



    Zitat

    Das Hausrecht über die jeweiligen WP's hat bei Rallyes der veranstaltende Verein. Wenn dem nun vom DMSB ein Vertrag über die Exklusiv-Vermarktung auf's Auge gedrückt wird...


    Wird bei einer R200 wohl eher selten passieren und in meinem Auto habe noch immer ich das Hausrecht. Wer will mir also verbieten mich selber beim Fahren zu filmen?

  • Ich glaub langsam da hat jemand was gegen mich,2011 haben wir begonnen Rallye zu fahren, 2011 fällt nach 30 Jahren unsere Heimrallye Hünfeld weg.Wir fahren Gruppe G,soll auch verboten werden.Vor 2Wochen haben wir uns eine neue Inboard Kamera gekauft,soll auch verboten werden.Das nächste was kommt ist warscheinlich das der Fahrer nicht über 100kg wiegen darf und das gelbe Hecktriebler sofort verboten werden.

  • Menschenskinder, steckt doch nicht immer gleich den Kopf in den Sand und jammert rum.


    Schnallt die Kamera rein und gut ist. Was wollen se denn machen, dich wegen einer fehlenden, äußerst fragwürden "Erlaubnis" zum Filmen nach Hause schicken? Ich denke da hat der Ryl-Leiter auch noch nen Wort zu sagen.


    Es müssten zur nächsten DMSB-Veranstaltung alle eine Kamera drin haben(egal ob sie funzt oder nicht), ohne Ausnahme und alle ohne "Drehgenehmigung".


    Nur so kann man was ändern. Nicht nachfragen oder rumeiern-sondern einfach machen!

  • :(Ich würde gerne mal wissen, welcher Promoter die Rallye200 er macht????:confused::confused:


    Habe bis jetzt noch keine TV oder Zeitung oder ähnliches bei einer 200er gesehen, ausser regionale Presse.....
    und das sind auch meist private Leute die dann etwas in die lokale Printpresse schreiben.


    Der DMSB ist es jedenfalls nicht, der IRGENDETWAS promotet........ausser seine eigene Lächerlichkeit......


    Langsam ird es Zeit, dass wir eine eigene Komission gründen, was den Deutschen Motorsport angeht, denn in F..... sitzen ja nur noch Menschen, die nicht mal zu wissen scheinen, dass ein Auto Räder hat.....


    So nun ihr lieben in Frankfurt, macht euch mal Gedanken über eueren BOCKMIST, den ihr ständig und immerzu mehr macht.
    Da sollte mal ein Generationenwechsel stattfinden.


    Und jetzt könnt ihr mich niedermachen...


    Aber ich steh dazu....


    :mad::D

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

  • und genau dazu gibt es ein Gerichtsbeschluß beim Bundesgerichtshof das es nicht verboten ist. Glaube ein Link ist auch schon weiter oben zu finden dazu.


    Is doch einfach nur lächerlich, áuf welche Gedanken inzwischen der DMSB kommt, um den Rallyeteilnehmern noch mehr aus der Tasche ziehen zu können......Ohne Worte....kopfschüttel....

  • Werde zur ersten Rallye dieses Jahr auf jeden Fall ne Onboard im Clio haben-ohne Genehmigung- glaub es bohnert, habe bis jetzt jede ! Rallye die ich gefahren bin bildlich festgehalten. Die Kamera wurde immer kurz vor Einfahrt in den Parc Ferme eingebaut. Sollte es je zu Problemen/ Strafen oder nicht Zulassung zum Start kommen, ist der Rallyesport für mich gestorben ! Zumindest alles was mit dem DMSB zu tun hat !
    Denn nur durch diese Aufnahmen konnten neue Fans im bekannten Kreis und weiteren Umfeld gewonnen werden die sonst nie mal zum Zuschauen gekommen wären. Ohne die ganzen privaten Onboard Aufnahmen wäre doch von keiner Rallye mal ne ganze WP zu sehen, vorallem auch mal wenns nicht so gut läuft, nicht nur die schnellstens Szenen gezeigt werden, usw....

  • Nee, ist kursiv geschrieben, also auf dem Mist des DMSB gewachsen."



    Ab und an sollte man sich viell. doch vorher mal informieren bevor man Behauptungen aufstellt.
    Kursiv geschrieben heißt Änderung zum Reglement 2012 und nichts anderes.


    Und das mit der Genehmigungspflicht stammt aus dem FIA-Reglement 2013. Das man viell. nicht alles blind übernehmen und lieber vorher mal nachdenken sollte sei an der Stelle dahingestellt...


    "65.1 ON-BOARD CAMERAS
    65.1.1 If required by the Promoter, an entrant must carry an on-board camera or other recording device. This will be fitted by the supplier of the recording device and must be approved by the scrutineers.
    65.1.2 The entrant of any car which carries an on-board camera must have the prior agreement of the Promoter. Authorised cameras will be identified by an adhesive decal and must be mounted in the car at the time of scrutineering.
    65.1.3 Competitors wishing to use a camera must supply the following information to the Promoter at least one week before the start of reconnaissance: entrant name, car number, entrant address and use of footage..."

  • Ab und an sollte man sich viell. doch vorher mal informieren bevor man Behauptungen aufstellt.
    Kursiv geschrieben heißt Änderung zum Reglement 2012 und nichts anderes.


    Und das mit der Genehmigungspflicht stammt aus dem FIA-Reglement 2013. Das man viell. nicht alles blind übernehmen und lieber vorher mal nachdenken sollte sei an der Stelle dahingestellt...


    "65.1 ON-BOARD CAMERAS
    65.1.1 If required by the Promoter, an entrant must carry an..............


    Hmm naja...........hier im FIA Reglement steht "Wenn vom Veranstalter"........dann........


    im DMSB Reglement steht es etwas anders......oder es wurde nur nicht genau übersetzt........jedenfalls für mich

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

  • Ab und an sollte man sich viell. doch vorher mal informieren bevor man Behauptungen aufstellt.
    Kursiv geschrieben heißt Änderung zum Reglement 2012 und nichts anderes.
    "


    Na dann brauchst du wohl ne Brille;)
    Verwechsel das bitte nicht mit dem Vorstart!!! In dem sind Änderungen kursiv geschrieben.



    DMSB-Rallye-Reglement 2013 für Automobil-Rallyes
    (Stand: 15.12.2012)


    ...
    Diese Bestimmungen und die Artikelnummern basieren auf
    den FIA Regional Rally Championships Regulations 2013.Nationale
    Anpassungen für den DMSB sind in kursiv gedruckt.
    ...

  • Und jetzt wird's noch besser! Wir verhandeln gerade mit allen Forstbetrieben im südwestdeutschen Raum um die alleinigen Foto- und Filmrechte an allen Bäumen und Sträuchern entlang aller möglichen Strecken. Wenn wir diese Rechte haben darf auf KEINEM von uns nicht genehmigten Film oder Foto mehr ein Baum oder Strauch auftauchen! Und wehe Freunde es macht einer von Euch während ner Veranstaltung einen unserer Bäume kaputt. Dann wird's richtig teuer! Was brauchen wir den DMSB um schwachsinnige Regelungen zu erfinden? Das können wir auch selbst! :rolleyes:

  • ..."65.1 ON-BOARD CAMERAS
    65.1.1 If required by the Promoter, an entrant must carry an on-board camera or other recording device. This will be fitted by the supplier of the recording device and must be approved by the scrutineers.
    65.1.2 The entrant of any car which carries an on-board camera must have the prior agreement of the Promoter. Authorised cameras will be identified by an adhesive decal and must be mounted in the car at the time of scrutineering.
    65.1.3 Competitors wishing to use a camera must supply the following information to the Promoter at least one week before the start of reconnaissance: entrant name, car number, entrant address and use of footage..."


    Ich würde den Text folgendermaßen übersetzen, wenn die Deutsche Bezeichnung für „Promoter“ = „Vermarkter“ lautet.
    Denn die Bezeichnung „Veranstalter“ heißt in Englisch „Organizer“.


    65.1.1 Der Vermarkter (promoter) kann von einem Bewerber (entrant) das Mitführen einer On-Board-Camera oder eines anderen Aufzeichnungsgeräts (to be required = etwas tun müssen) verlangen. Dies Gerät wird vom Anbieter des Aufzeichnungsgeräts (im/am Fahrzeug) angebracht und muss von den Technischen Kommissaren (to be approved) abgenommen werden.
    (Das hieße, dass in diesem Fall ein Teilnehmer etwas tun muss und nicht etwa unbedingt tun will!)


    65.1.2 Der Bewerber eines jeden Fahrzeugs, das eine On-Board-Camera (carries an) mit sich führt, benötigt eine Genehmigung durch den Vermarkter. Genehmigte Cameras sind durch einen selbst klebenden Aufkleber (adhesive decal) zu identifizieren und müssen während der Technischen Abnahme (scruteneering) eingebaut werden.


    65.1.3 Teilnehmer (competitors) die eine Camera benutzen möchten, müssen dem Vermarkter spätestens eine Woche vor deren Benutzung (der Camera) folgende Informationen mitteilen (to supply an information = mit der Information versorgen:( Name des Bewerbers, Fahrzeug Nummer (ich nehme mal an, die Startnummer), Adresse des Bewerbers und die (geplante) Verwendung des Bildmaterials (use of footage).
    (Dieser Passus ist für diejenigen gedacht, die etwas tun wollen, es eigentlich aber nicht müssten!)


    Somit stellen sich folgende Fragen:
    Wer ist Vermarkter (der DRM, einer 200er, der ARM, usw.)?
    Wer ist Veranstalter.....?
    Ist der Vermarkter auch Veranstalter?
    Wer ist Ausrichter.....?
    Ist der Bewerber derjenige, der eine Bewerberlizenz hat?

    Im Falle eines Privatmanns ist das also der Fahrerlizenzinhaber, denn der ist ja gleichermaßen auch Bewerberlizenzinhaber. (65.1.3 trifft zu)


    Im Fall, dass ein Team unter Bewerbung eines Sponsors startet und der Sponsor als Bewerber auftritt (also mit Sponsornamen im Team-Namen) ist der Bewerber der Sponsor. (65.1.1. und 65.1.2 treffen zu)


    Ich glaube, die Übersetzung des Textes ins Deutsche ist da von Seiten des DMSB möglicherweise ein wenig... „schwammig“erfolgt.


    Ein Blick in den Französischen Text könnte da auch nicht schaden, denn der (original von der FIA verfasste) ist bei Streitfragen derjenige, an den sich alle zu halten haben.


    Und letztlich unterliegt der gesamte Mammon ohnehin der Sportgerichtsbarkeit des DMSB, dessen Statuten und Bedingungen man zum Einen mit seiner Unterschrift auf dem Lizenzantrag und auf der Lizenz anerkennt und ein weiteres mal mit der Unterschrift auf einem Nennungsformular zu einer Veranstaltung.


    Ironymus unkt: "Vielleicht sehen wir ja demnächst 90% der Teams eines Starterfeldes mit On-Board-Cams..."

  • Das sieht aus Sicht des, nennen wir ihn weiterhin Vermarkter, doch recht gut aus:


    1.) er darf überall sein Equipment einbauen, damit er vernünftige Aufnahmen bekommt und natürlich diese später für seine Vermarktung auch nutzen kann.


    2.) Er "akkreditiert" fremde Kameras, um vielleicht später das Material von dort auch zu bekommen. Gegen kleine Gebühr oder am besten gleich für umsonst.... Vielleicht möchte der Vermarkter auch nur sicherstellen, dass die guten TOPP Positionen im Auto für seine eigenen Kameras nicht schon von dem Team vergeben sind. So kann man die Genehmigung also schnell verweigern, wenn das Team auf Super8 aufnehmen möchte (der alten Filmzeiten wegen) und die beste Position im Käfig schon dadurch vergeben ist.


    3.) Wenn man schon eine Akkreditierung für seine eigene Kamera haben will, dann will der Vermarkter natürlich wissen, wer steht dahinter. Wenn also für mich als Team <fiktive teure Firma> der Sponsor ist, dann kann ich mir das Vermarkter noch überlegen, ob a) die Kosten für die Materialübernahme vielleicht zu teuer werden oder b) das Gerichtsverfahren für die unerlaubte Verwendung.


    Mit dieser FIA Regelung kann sich der Vermarkter also im Vorfeld schon darauf verlassen, sein Material zu bestmöglichen Konditionen zu bekommen um den bestmöglichen Profit aus der Veranstaltung heraus zu holen.



    So in etwas klingt das für mich...


    Gruß
    Chris

  • Hi!


    Seit Sommer 1945 muß ich als Deutscher nicht mehr alles gut finden was sich wirre Köpfe ausdenken!


    Daher lehne ich mich weit aus dem Fenster und traue ich mich ein YouTube Protestvideo zu produzieren.
    Gibt es hier Fahrer, Teams, Vereine, Veranstalter die das unterstützen würden? Beispielsweise im längsten Abspann aller Zeiten und/oder per kurzer OnBoard Sequenz?


    Ihr könnt hier posten oder mir eine PN schicken, alles weitere findet sich dann!


    Ich bin klar gegen diese Regel! Weil:


    Ich verdiene mit meinen OnBoard Videos keinen Cent! Auch mit dem Motorsport nicht! Ich kann auch keine Firma gründen da ich quasi nur rote Zahlen produziere, gleiches gilt für meinen Sponsor der das aus Liebe zum Sport macht und nicht weil er damit mehr Geld verdient!


    Aber ich weiß das zum Beispiel Einsteiger gern mal meine Videos nutzen um sich ein kleines Vorabbild vom kommenden Veranstaltungstag zu machen.


    Ein paar Freunde, Fans und Kollegen interessieren sich für das was ich da treibe. Aber die können mir nicht zu jeder Veranstaltung (ca. 20 per Anno) hinterherfahren.


    Auch Vereinsintern sind die Videos interessant und wurden auch schon mal bei einer Ausstellung gezeigt. Ziel war es Menschen für das Vereinsleben und den Motorsport zu begeistern.


    Diese Videos sind kostenlose Werbung für den Veranstalter, den ADAC und auch den DMSB. Sie zeigen das es neben der illegalen Streetracing Scene noch echten Motorsport in Deutschland gibt!


    Mir als Fahrer helfen die Videos gemachte Fehler zu finden oder meine Linie zu optimieren. Das ist wichtig, ich habe schließlich kein Werksteam mit Beobachtern am Start.



    Diese Regelung die nun für den Rallye Sport gelten soll, gibt es im Rundstreckensport schon viel zu lange! Wer filmen will soll zahlen oder wird spätesten bei der TA als unerwünscht aussortiert. Seitdem gibt es vom Rundstreckensport weniger Videos und keiner bekommt etwas zu sehen.


    Es lebe die Aktion "PRO OnBoard"!
    Grüße
    Christian

  • Man könnte zumindest bei R200, wo es definitiv keinen Promoter gibt, die Veranstalter in die Pflicht nehmen, solch einem Schwachsinn entgegenzuwirken.
    Soll doch einfach jeder Veranstalter in seiner Ausschreibung reinschreiben, dass grundsätzlich die Verwendung von Onboardkameras ohne jegliche Ausnahme gestattet ist.


    P.S.: So haben es auch manche Veranstalter mit der blödsinnigen Regelung gemacht, dass verspätetes Eintreffen an der ZK bestraft wird: Sie haben es in ihrer Ausschreibung einfach geändert und als Abweichung vom Reglement deklariert.

  • Man könnte auch erstmal den DMSB anrufen und fragen, wann, wie, wo diese Regel überhaupt angewandt wird, anstatt sich ggf. lächerlich zu machen.

  • Oder sich am Telefon belabern lassen und künftig wohlmöglich Geld bezahlen oder sogar mit einer Zensur leben.


    Wer es zweimal gelesen hat bemerkt schnell das man sich hier selbst einen Freibrief ausgestellt hat und noch hat das Papier recht und nicht das gesagte ungesagte Wort! Fragt mal die Rundstreckenfahrer wie Konsequent das umgesetzt wird und was für Zusatzkosten die haben die noch legal filmen.


    Ich habe keine Lust auf selektierten Motorsport auf wohlmöglich nur eingeschränkt zugänglichen Programmen.


    Und wenn es wie du sagst wohlmöglich gar nicht zur Anwendung kommt, dann ist es das Papier nicht Wert und braucht dort nicht zu stehen!


    Im überigen kann ich an meinen Grundrechten nichts lächerliches finden...


    Gruß
    Christian

  • Moin,


    in dem zitierten und hier diskutierten Artikel des RR2013 ist die Rede von Bewerber.
    Wenn ich aber gar nicht unter einem Bewerber nenne, sondern nur als Fahrer und Beifahrer dürfte mich die Regelung ja gar nicht betreffen, oder?


    Gruß
    Jörn

  • Soweit ich weiß,
    geht es generell um Video Aufnahmen, nur das es wenn man unter einem Bewerber fährt noch Kommplizierter wird.
    Ansonsten hat der Rallyeleider der Wikinger schon gesagt, dass das alles schwachsinn ist und solange die Videoaufnahmen für Privat sind alles ok ist.
    LG

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