Oldtimertreffen Coburg 2013

  • Mal ne ganz blöde Frage, darf man wenn man auf so einem Oldi Treffen gute Fotos schießt aus diesen Fotos dann z.B. ne Fotoleinwand machen die man z.B. verschenkt oder gar auf einem Markt verkauft?
    Oder bleiben die Rechte vom Bild beim Autobesitzer?
    Ich finde die Oldtimer einfach nur klasse, hätte da schon echt Lust mal mit richtiger Cam und so hinzufahren und super Bilder zu schießen die ich dann auch gerne für sowas wie nen Fotoleinwand Druck oder eben Poster oder Vorlagen zum Malen zur Verfügung stellen würde.
    Ist sowas grundsätzlich ok wenn die Kennzeichen verschwommen sind und keine Menschen auf dem Bild sind???


    LG
    Icky

  • so ein Quatsch!


    Durch die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung erledigt sich im allgemeinen dein Recht am eigenen Bild!


    Oder meinst du es wird z.B. jeder Rallyefahrer vorab/anschließend gefragt, ob er abgelichtet werden will/wollte?

  • so ein Quatsch!


    Durch die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung erledigt sich im allgemeinen dein Recht am eigenen Bild!


    Oder meinst du es wird z.B. jeder Rallyefahrer vorab/anschließend gefragt, ob er abgelichtet werden will/wollte?

    Richtig, das nennt sich nämlich Pressefreiheit. Von einem Rallyefahrer beispielsweise darf ich jedes meiner Fotos veröffentlichen ohne zu fragen, da die Fahrer in der Öffentlichkeit stehen. Es gibt nur eine Ausnahme: Das Foto darf ihn nicht gerade in einer peinlichen Situation zeigen (auf dem Klo z.B.).
    Von einer Privatperson darf ich auch Fotos machen, wenn sie eben nicht gerade in dieser Situation ist. Ich darf sie nur nicht veröffentlichen! Natürlich ist es schwierig zu definieren, wer jetzt in der Öffentlichkeit steht und wer nicht, denn theoritisch könnten wir dann ja auch das Foto des Schulleiters einer Grundschule, die aus 50 Schülern besteht, ins Internet stellen ;) . Nur das halte ich für relativ grenzwertig, es kann eben sein, dass es deswegen Ärger gibt, es kann aber auch sein, dass das völlig legal ist. Da würde ich schon vorher sicher gehen, indem man fragt! Anders ist es, wenn die Person nicht im Vordergrund des Fotos steht, schließlich dürfen wir auch das Foto des Brandenburger Tors veröffentlichen, wenn irgendwelche Touristen mal wieder mit drauf sind. Außerdem gilt folgende Regel: Wenn mehr als 10 Personen auf dem Bild sind, darf ich es veröffentlichen, solange eben niemand direkt im Vordergrund steht. Beispiel: Es ist völlig legal, das Familienfoto, das bei Großmutters 90. Geburtstag entstanden ist, online zu stellen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!