Für 200€ bekommt man mittlerweile Macrolon Scheibensatz bestehend aus:
2x Scheibe rechts und links Türe. 2x Seitenscheiben, 1x Heckscheibe.
Alles offiziell mit Stempel, etc.:]
Warum nun diese Diskussion? Wollt ihr eure Rechtsposition für 200€ opfern?
Vorbestraft für die kleine Summe?
Kleine Randbemerkung:
Kunststoffscheiben in Fahrer- und Beifahrertür sind laut StVZO nicht zulässig!
Ich weiß, einige haben es eingetragen, aber dieser Eintrag ist nichts wert, da es laut §xyz (weiß ihn nicht auswendig) nicht zulässig ist. Nur für Fahrzeuge mit max. Geschwindigkeit kleiner 20km/h (oder waren es 40km/h?) dürfen auch vorne Seitenscheiben aus Kunststoff haben.
Ich habe es letztes Jahr auf die harte Tour herausgefunden, als mit der TÜV nur die hinteren, aber nicht die vorderen Seitenscheiben aus Makrolon eingetragen hat. Er hat mir auch den Absatz in der StVZO gezeigt, von daher gab es dann keine Diskussion mehr.
Das nur zur Info, nicht daß jemand den gleichen Fehler wie ich macht und Geld für Scheiben ausgibt, die er nicht fahren darf...
Ob dieser Absatz technisch Sinn macht, ist dann natürlich die andere Frage...