Mayer sagt Start wegen Bußgeld ab

  • GPS= globales Positionier System
    es werden also Positionen ( Koordinaten ermittelt )
    Weg = Strecke zwischen 2 bekannten Punkten
    Geschwindigkeit = Weg/Zeit
    die Bestimmung der Position ist nur endlich genau ( Navi im Auto ca. 50m )
    die Bestimmung der Zeit der Position ist erheblich genauer
    Postionierfehler werden längst der Strecke wieder ausgeglichen
    springt also die Position, wird die Strecke zwischen 2 Punkten und damit auch die Geschwindigkeit erheblich verfälscht


    Selbstversuch: man nehme ein Navi und den Trip/Tageskilometerzähler und fahre 10/100 Meter, alles mehrfach wieder holen und die Ergebnisse vergleichen

  • Die Sinnhaftigkeit an dementsprechenden Stellen (Privatgrund, Siedlung, Engstellen,..) eine Geschwindigkeitsreduktion bei der Besichtigung zu empfehlen und auf diese im Roadbook hinzuweisen, steht außer Frage!


    Freilich unterschreibt man bei der Nennung quasi einen "Vertrag" der bindend ist!


    Das Problem ist eben, dass sich der Veranstalter auf öffentlicher Strasse nur dann über eine STVO - Bestimmung, in diesem Falle §20 STVO hinwegsetzen kann, wenn er eine rechtliche Handhabe dazu hat, sprich bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft oder im Falle einer bezirksübergreifenden Straße bei der jeweiligen Landesregierung um eine Verordnung durch Kundmachung ansucht.


    Dann gibt es eine Verkehrsverhandlung und wenn der Bescheid positiv ausfällt, müsste das dann so aussehen, dass auf betreffenden Straßenabschnitten Verkehrszeichen nach §52a (Geschwindigkeitsbeschränkung) aufgestellt werden müssen.


    Im konkreten Fall "Geschwindigkeitsbeschränkung 60" mit Zusatztafel gilt nur für Rallyeteilnehmer!


    Um eben die Grauzone mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und von wem auch immer willkürlichen festgesetzten Strafen zu "entgrauen" , wäre das formal der richtige Weg!


    Nur im Vorfeld einer Rallye müssen ja im Zuge von Verkehrsverhandlungen viele viele Details geklärt werden, dies ist an sich oft schon sehr aufwendig und so sollte dem Hausverstand eines Rallyeteilnehmers genüge getan sein, sich an die STVO und einen guten Roadbook mit Hinweisen bei heiklen Stellen die Geschwindigkeit betreffend zu halten.


    Damit sich nun aber alle Veranstalter der selben Logik bedienen können, braucht es eben seitens der Motorsportbehörde eine dementsprechende wie auch immer geartete Verlautbarung.


    Damit wäre dieses leidige Thema eigentlich vom Tisch, die Exekutive überwacht ja ohnedies an Besichtigungstagen verstärkt!


    Und wenn dann schon Standardausschreibungen geändert werden, dann sollte der Passus mit der temporären Einschränkung des Befahrens einer geplanten Sonderprüfung Wochen vor einer Veranstaltung auch überarbeitet werden, denn auch dieser kann im Zweifel keinen Rechtsmittel standhalten und verursacht nur wieder böses Blut!


    LG VRTT


    P.S Genannte Paragraphen entsprechen der österreichischen STVO

  • So , mische mich nach Jahren (!!!!!) wieder mal ein, weil es notwendig ist !!


    Frage : GPS Tracking geeicht ?? Nein ?? dann weg damit !
    War zu seiner "grossen " Zeit kein Fan von Walter Mayer, jetzt jedoch steigt er in meiner Achtung, endlich einer dersich in A nicht alles gefallen lässt .
    Noch ein " Schmanckerl" gefällig ?? Auf der letzten Prüfung hat der Sieger aus Polen auf seinem Auto vorne Spikes montiert gehabt...( Quelle: motorline.cc), was sagt die Österreichische StVo. ( Strassenverkehrsordnung) dazu??
    http://www.help.gv.at, d bei suche "spikereifen " eingeben und staunen, da steht nähmlich das solche Reifen auf allen Kraftübertragenden Rädern montiert sein müssen, somit hat das Siegerauto auf der Etappe zur letzten WP nicht der STVo entsprochen !! Soviel zur "Qualität" der Sportbehörde bzw. des Veranstalters.


    Währe interessant wenn Max Mustermann mit St. Nr 666 dagegen protestiert hätte, was sie dann gemacht hätten??


    PS: ich schau mir in A keine Rallye mehr an, wenn dann in Ungarn oder Tschechien !!

  • Aus http://www.motorline.cc


    Zu Herrn Schmidt kann ich nur eines sagen:
    Bei der Einfahrt zum Servicepark der Rallye Baden Württemberg hat er über mein Einsatzfahrzeug, ein Volvo 740 gesagt, ob ich mich verfahren hätte, zum Schrottplatz gehe es zwei Straßen weiter. Ich fragte ihn ob es sein Ernst ist? Seine Antwort: er kann sich nicht vorstellen dieses Auto bei
    seiner Rallye starten zu lassen! Auf die Frage ob ich das Startgeld zurück bekomme sagte er kurz und trocken Nein!
    Das zu Herrn Schmidt der Vice President Rally Commission FIA ist.


    Dazu muss man natürlich auch wissen wie dieses "Einsatzfahrzeug" ausgesehen hat, durfte das selbst auch sehen. Und selbst ohne dieses Aufeinandertreffen mit dem Rallyeleiter wäre das Auto nicht gestartet da ihm die TKs unabhängig davon die Abnahme verweigert haben was zu einer etwas extremen Reaktion des Teilnehmers führte.


    Wie man sieht hat jede Medallie zwei Seiten. Als Veranstalter freut man sich über jeden Teilnehmer, das stimmt, aber die Fahrzeuge müssen nach wie vor vom TK zum Start zugelassen werden. Und der Teilnehmer wurde auf die Mängel und die Möglichkeit der Behebung mit anschließender Nachprüfung hingewiesen.

  • Werte(r) Zicki1, da hast Du schon recht bezüglich der Reifen und der Verbindungsetappe...


    ...nur:


    Dies gilt nicht nur für die Spikereifen sondern auch für alle weiteren Reifen OHNE E-Kennung oder Straßenzulassung! Das heisst auch für die Slicks, Schotter...


    Somit dürfte in Österreich KEIN einziges Wettbewerbsauto den Service-Platz verlassen! Ich kenne mich bei Euch in D zwar nicht so aus was diese Problematik betrifft, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, daß dies bei Euch anders gehandhabt wird. Also sind auch Eure Rallyeteilnehmer auf den Wegen von und zur SP "illegal" unterwegs...

  • Dazu muss man natürlich auch wissen wie dieses "Einsatzfahrzeug" ausgesehen hat, durfte das selbst auch sehen. Und selbst ohne dieses Aufeinandertreffen mit dem Rallyeleiter wäre das Auto nicht gestartet da ihm die TKs unabhängig davon die Abnahme verweigert haben was zu einer etwas extremen Reaktion des Teilnehmers führte.


    Wie man sieht hat jede Medallie zwei Seiten. Als Veranstalter freut man sich über jeden Teilnehmer, das stimmt, aber die Fahrzeuge müssen nach wie vor vom TK zum Start zugelassen werden. Und der Teilnehmer wurde auf die Mängel und die Möglichkeit der Behebung mit anschließender Nachprüfung hingewiesen.


    rallye2:


    Hier mal ein aktuelles Bild des "schändlichen" Volvo! Aufgenommen im Sommer bei einer Rallye in Schweden.
    siggi.JPG


    Bemängelt wurde von den TK's der fehlende Teile der Stossstangenverlaengerung hinten (.s.Bild) sowie eine Kabelverlegung im Motorraum. Beides ist NICHT sicherheitsrelevant!
    Es muss wohl ein Schelm sein, der hier einen Zusammenhang mit der Aussage des Rallyeleiters vermutet!


    Hierzu muss man auch wissen, das beide, Fahrer + Beifahrer, erfahrene KFZ-Meister sind und der Siggi seit vielen Jahren Rallyefahrer ist. Ich wüsste nicht, wann er das letzte Mal durch techn. Defekt ausgefallen ist. Das die beiden nicht unbedingt auf eine "Rallye Lackierung" stehen sondern ihr Auto eher "bieder" daherkommt hat doch nichts mit dem techn. Zustand des Autos zu tun.


    Am Ende sollte damit nur die Aussage des Herrn Mayer über den Rallyeleiter bestätigt werden, der wohl in einigen Dingen seine eigene Auffassung hat.

  • Ach ja ................. Herr Uwe W. Schmidt,
    hat ja immer seine eigenen Auslegungen.
    Selber seine eigene BaWü nicht auf die Reihe bekommen,
    erinnere mich nur an einen Abschnitt in 2010 (Überführung)
    wo wir entgegen jeder Geschwindigkeitsbegrenzung radeln mussten
    um die ZK in der vorgegebenen Zeit zu erreichen.
    Wenn es jemanden interessiert, ich krame gerne das Bordbuch raus.
    Aber solche "Helden" werden gerne in Österreich aufgenommen.
    Vielleicht noch den Napoleons-Hut aufsetzen, das Bäucherl passt ja dazu,
    und alles ist gesagt über ihn.
    Armes Rallye-Deutschland

  • Trakingsystem bzw. Tempolimit, ohne das Schilder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt worden sind? Gehts noch 100% Kontrolle über einen Verkehrsteilnehmer und dann diese zwingen das diese ein Verkehrshindernis sind? Wenn ich mir denke ich fahre in der früh am Samstag zum Einkaufen und da sind auf der Landstraße einige Verkehrsteilnehmer die mit 80 km/h dahingriechen, das stört mehr wie wenn da mal für einen Tag mehr Verkehr ist. Na ja vielleicht habe ich da ja was falsch verstanden, wenn es wirklich so ist na super, die Verantwortlichen des Rallyesport rudern immer mehr zurück. Hat mich ende der 80er Jahren schon angekotzt das da einige Leute dem Umweltschutz so in den Arsch gekrochen sind.


    Mein Tipp an die Umweltschützer und seit sicher Eure Minister machen es auch!
    Es macht einfach Spaß mit einem Auto zu fahren das 15 Liter Super Plus auf 100 KM braucht :D
    Umweltschutz ist schon OK, aber man muß auf dem Boden bleiben.


    Hätte nicht gedacht das man hier im Forum jemand Persönlich angreifen darf? Aber meinen Beitrag zu Leob/seinen verstorbenen Vater/RTL Reporter wurde gleich gelöscht.:mad:

    5 Mal editiert, zuletzt von quattros1 ()

  • Jedenfalls zieht Hr. Mayer oder auch BRR hier ein Theater ab. Wer war da mit seinem Recce-Auto auf der SP, wenn Mayer angeblich im Hotel war? Raimund Baumschlager hat bei der Jänner Rallye von schwarzen Schafen im Rallyesport gesprochen - vielleicht gibt es sogar in seinem Team welche ...

  • Herr Schmidt hat sich wohl das Recce-Auto 'geliehen', um Herrn Mayer eins auszuwischen.


    Das hat Herr Mayer aber nicht gesagt. Gesagt hat er das:


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    Mayer meinte gegenüber motorline.cc, dass er zu den ihm vorgelegten Zeiten, an denen er mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen wurde, nicht in der besagten Prüfung besichtigt habe. „Es gibt Zeitkarten, auf denen man das Ein- und Ausfahren aus, beziehungsweise in die Sonderprüfung notiert. Demnach waren wir zu diesem Zeitpunkt aber schon im Hotel. Wenn man laut der STVO wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bestraft wird, gibt es auch ein Foto, welches den Tatbestand beweist. Ich habe nichts dergleichen gesehen.“
    -----------


    So ist die rechtliche Situation, und der Veranstalter hat nun zu beweisen, daß er und nicht Mayer Recht hat. Und das wird er nicht vor irgendwelchen Motorsport-Spielzeuggerichten tun können, sondern er muß vor einem ordentlichen Gericht auftreten:


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    "Walter Mayer will nun auf zivilrechtlichem Weg gegen das Urteil vorgehen, was zu einem langwierigen Gerichtsprozess führen könnte."
    -----------


    Und da ist nix mehr mit Märchenerzählen, denn sonst geht das so aus:


    http://www.berliner-kurier.de/…-an,7168912,25025486.html


    So, und jetzt können wir uns alle zurücklehnen und schauen, was passiert. Mein Tip: Es schaut schlecht aus für den Veranstalter, das Startgeld der Jänner-Rallye hat er wohl verjubelt ….

    Einmal editiert, zuletzt von 911safari () aus folgendem Grund: Rechtschreibung ...

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