Rallye Reglement Bestimmungen :: Neuigkeiten

  • Hallo Jens,
    das Rallyereglement wird aber nur nach Lust und Laune auch bei der DRM angewandt.


    Beispiel Wikinger:
    Reifen schneiden laut Reglement verboten ( von heut auf gleich- was ein Schwachsinn) - Was machen wir mit unseren teilweise nagelneuen angeschnittenen Reifen ????
    bei der Wikinger nach "Amoklauf" einiger Fahrer, die das nicht ernst nahmen, auf einmal mündlich geduldet. Kein offizieler Aushang , weil eben nicht möglich, vorhanden.


    Auf meine Anfrage deswegen- beim Rallyeausschuss u. den Beteiligten warte ich seit über 14 Tagen.


    Mein Gott was ein "lahmer Haufen!"


    Gruß Jörg

  • in der woche der Wikinger hies es vom DMSB(Montag oder Dienstag) Reifen-
    schneiden ist erlaubt,man kann meine verwunderung verstehen als bei der
    Wikinger am Aushang stand,das es nicht erlaubt ist.
    so schnell ist der DMSB

  • RR2013 allgemein


    65.1.2 Der Bewerber eines Wettbewerbsfahrzeugs in dem eine On-Board Kamera installiert ist, muss eine Zustimmung vom Veranstalter und/oder vom Meisterschaftspromoter haben. Genehmigt On-Board Kameras müssen bei der Technischen Abnahme montiert sein.


    65.1.3 Der Bewerber der eine On-Board Kamera verwenden will, muss folgende Informationen an den Veranstalter und/oder Meisterschaftspromoter mindesten 1 Woche vor dem Beginn der Besichtigungsfahrten geben: Bewerbernamen, Startnummer, Bewerberadresse, Verwendungszweck des Bildmaterials.



    Besonders interessant für alle, die nicht selbst Bewerber sind.

  • RR2013 allgemein


    49.2 ZEITPLAN FÜR SERVICEPARKS


    49.2.1 15 Minuten vor der ersten Sonderprüfung einer jeden Etappe.
    - Nicht vorgeschrieben für die 1. Etappe, ausgenommen nachfolgend zu einem Wettbewerbselement und einem Parc Fermé über Nacht,


    49.2.2 15-30 Minuten zwischen zwei Gruppen von Sonderprüfungen.
    - Optional wenn Remote Service Zonen genutzt werden. Vorangestellt kann sich eine 3-Minuten Technische
    Zone befinden, die sich auch innerhalb einer Sammelkontrolle befinden kann.


    49.2.3 45 Minuten am Ende von Etappe 1 (wenn eine 2.Etappe folgt).
    alternativ hierzu ist die Einrichtung eines 45 Minuten Flexi-Service


    49.2.4 10 Minuten Service vor dem Ziel.
    - Vorangestellt eine 3-Minuten Technische Zone, die sich auch innerhalb einer Sammelkontrolle befinden
    kann.

  • Das sollte 2013 wieder das selbe Thema werden, Reifen schneiden ist laut aktuellem Reglement wieder nicht erlaubt.


    "60.7 NACHSCHNEIDEN PER HAND
    Es gelten die Reifenbestimmungen des DMSB-RR 2013 –
    Anhang IV"


    "Anhang IV. Reifenbestimmungen
    Nachfolgende Regelungen zu Reifen gelten im DMSBBereich
    im Internationalen und Nationalen-A Rallyesport
    (gleichgültig ob mit oder ohne NEAFP-Status):
    Profillose Reifen (Slicks) sind bei DMSB - genehmigten
    Rallyes nicht zugelassen. Die Reifen, evtl. ursprüngliche
    Slick-Reifen, müssen wie nachfolgend beschrieben profiliert
    sein:
    - Profiltiefe: mind. 1,6 mm
    - Profilbreite: mind. 2 mm
    - Profilabstand: max. 50 mm
    - Profilabstand zur Reifenflanke: max. 50 mm
    - Anzahl der Profilrillen: variabel
    - Die Breite zwischen den beiden äußeren Profilrillen eines
    Reifens darf 3/4 der Lauffläche nicht unterschreiten.
    Zu keinem Zeitpunkt während der Veranstaltung darf die
    Profiltiefe der am Fahrzeug montierten Reifen weniger als
    1,6 mm betragen. Dies gilt für mindestens 3/4 der gesamten
    Profilfläche.
    Ein Protest gegen die Profiltiefe und/oder das ECE-Genehmigungszeichen
    ist in allen Gruppen nicht zulässig.
    Darüber hinaus müssen die Reifen der StVZO entsprechen.
    Über vorstehende Profilvorschrift hinaus sind auch alle
    Reifen zulässig, welche in erhabener Schrift eine vollständige
    DIN- oder ECE-Kennzeichnung haben und uneingeschränkt
    der StVZO entsprechen.
    Bei Wettbewerben mit FIA Prädikat sind die FIA-Bestimmungen
    gültig.
    Reifen bei Rallyes mit dem Status Nat. B (Rallye 200)
    In allen Fahrzeuggruppen (auch Gruppe H) sind bei nationalen
    B-Veranstaltungen (gleichgültig ob mit oder ohne
    NEAFP-Status) ausschließlich Reifen mit ECE- und E-Kennzeichnung
    in erhabener Schrift (d.h. formgeheizte Reifen)
    zulässig, welche uneingeschränkt der StVZO entsprechen
    müssen.
    Im Neuzustand des Reifens muss der Negativprofilanteil
    mindestens 17 % betragen.
    Grundsätzlich muss der komplette Reifen formgeheizt
    sein. Ausschließlich hinsichtlich der E-Kennzeichnung
    werden auch bestimmte Reifen akzeptiert, bei denen die
    E-Kennzeichnung nachträglich aufvulkanisiert ist. Diese
    Reifen benötigen eine individuelle Freigabe durch den
    DMSB.
    Zurzeit betrifft dies folgende Reifen:
    Die Liste der betreffenden Reifen ist im Internet unter
    http://www.dmsb.de und weiter unter Technik/Reglement, Automobilsport,
    Fahrzeugbestimmungen veröffentlicht."



    Woran erkennst du, das es nicht erlaubt ist? Am Wochenende gab es sgoar eine Schulung, das Nachschneiden erlaubt wäre bei dem DM Läufen nur beim WM Lauf ebend nicht


  • :confused::confused:also so langsam haut es mir die "RUNDEN ECKEN" aus dem Kopf........glauben die man kann damit vielleicht Geld verdienen, wenn man sich eine Onboard ins Auto macht, damit man Video`s für die eigene Homepage hat.
    Demnächst muss man wahrscheinlich auch noch das "Schei......." eine Woche vorher anmelden, wenn es während der Veranstaltung dringend wird......???????
    :mad:

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

  • Es kann ja sein, daß ich altersbedingt so manche Regeldiskussion nicht begreife - aber :
    Wieso glaubt irgendwer, daß er einen Reifen nachschneiden darf ?



    Das Rallyereglement sagt doch eindeutig, daß das Fahrzeug über die gesamte Veranstaltung uneingeschränkt der STVO entsprechen muß !
    Also heißt es Reifen mit ECE und unverändert, so, wie sie vom Hersteller auf den Markt gebracht wurden.
    Alles andere führt zum Wertungsverlust !

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Es kann ja sein, daß ich altersbedingt so manche Regeldiskussion nicht begreife - aber :
    Wieso glaubt irgendwer, daß er einen Reifen nachschneiden darf ?



    Das Rallyereglement sagt doch eindeutig, daß das Fahrzeug über die gesamte Veranstaltung uneingeschränkt der STVO entsprechen muß !
    Also heißt es Reifen mit ECE und unverändert, so, wie sie vom Hersteller auf den Markt gebracht wurden.
    Alles andere führt zum Wertungsverlust !


    genau, würde auch bedeuten dass die Reifen den DRM Sponsors gar nicht zulässig sind da keine E Kennzeichnung?

  • Neuer Versuch ...
    TÜV-Süd :


    Ich deute das so, daß eben bei in D zugelassenen Autos ein Reifen mit "E" bzw ECE montiert sein muß.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • :):) Soooo schnell geb' ich nicht auf !


    Zitat

    § 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
    (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
    (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe „e“ und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen „1“.
    (3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.


    Verändere ich ein, nach bestimmten Kriterien, geprüftes Bauteil, in seinen Eigenschaften ( z.B. Reifenprofil ) sind die Zulassungskriterien nicht mehr erfüllt und das Teil ist somit illegal.
    Dafür werden die Produkte getestet und ich deute diesen Thread so, daß es nicht darum geht, vorhandene Profilrillen nachzuschneiden, sondern neue einzubringen bzw aus Slicks Eigenkreationen zu machen.
    Die Frage ist ja, was passiert, wenn Du auf einer Verbindungsetappe einen Unfall hast und die Jungs in blau dann feststellen, daß Du Dir einen selbstgeschnitzten Kirmesreifen auf das Auto geschnallt hast ?
    Ich glaub', wir müssen Jörg konsultieren !

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom !

  • Och Jungens, ihr nehmt einem ja immer mehr den Spaß am Rallyesport.
    Die Konformität zur STVZO gab es doch schon immer und trotzdem haben wir z.B.(als mer noch nen fahrbaren Untersatz hatten) für ne nat.A gut gebrauchte(kein Müll) Rundstrecken Slicks gekauft, für nen echt schmalen Taler, und diese dann auf unseren Bedürfnissen zugeschnitten. War für mich immer ne Kostenfrage, ob ich nen Satz Semis für 1000,-€ runterradiere oder mir für die Hälfte nen ganzen Hänger voll hinstell.
    Da gabs kein Gemecker und keinen erhobenen Zeigefinger.
    Wo kein Kläger, da kein Richter und auf der Verbindungsetappe sollte man sich eh tunlichst aus jedem Scharmützel raus halten. Und wenn halt doch mal der Sportclup blau/weiß die Kelle hebt...Berufsrisiko.


    Klingt blöd, aber (für mich) iss so.


    Mit dem ganzen Regulierungswahn werden mer es schon schaffen den Rallyesport so uninterssant zu machen, das bald keiner mehr fährt und es bleiben halt nur noch Retorten-Cups übrig in denen sich keiner mehr über irgendwas Gedanken machen muss weil er eh alles vorgeschrieben bekommt.
    Die Eigenbrödler und Individualisten sterben aus und alle rennen wie die Lemminge dem Abgrund entgegen.


    Ralf
    Du hast doch den passenden Spruch unter deinen Beiträgen stehen

  • RR2013 allgemein
    65.1.ff On-Board Kamera


    Das Thema wurde mir fernmündlich übrigens so bestätigt. Gilt bis runter zu R200. Es sollen künftig Aufbau / Befestigungen kontrolliert werden und der RL soll eine Möglichkeit haben, dem Dreh nicht zuzustimmen, wenn er dies für nötig erachtet. Ist praktisch aber wohl eher unwahrscheinlich.

  • Das Thema wurde mir fernmündlich übrigens so bestätigt. Gilt bis runter zu R200. Es sollen künftig Aufbau / Befestigungen kontrolliert werden und der RL soll eine Möglichkeit haben, dem Dreh nicht zuzustimmen, wenn er dies für nötig erachtet. Ist praktisch aber wohl eher unwahrscheinlich.


    Kindergarten! Irgendwann muss man auch noch um Erlaubnis fragen wenn man pinkeln muss!!!

  • Es sollen künftig Aufbau / Befestigungen kontrolliert werden...


    Ist ja an Scheinheiligkeit bald nicht mehr zu übertreffen.
    Die Vorgaben für die Befestigungen sind seit Jahren schon im technischen Reglement beschrieben. Es wäre also ein leichtes gewesen, festzulegen, wenn Kamera-dann schon zur TA drin und fertig. Ein Vermerk vom TK auf der Nennung und schon hätten sogar die Spoko´s eine Übersicht über mögliche Beweismittel.

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