Rallye Reglement Bestimmungen :: Neuigkeiten

  • Dazu hätte ich mal ne Frage:


    Wenn man das Reglement genau nimmt, soll die Kamera mit ZWEI von einander unabhängigen Befestigungen fixiert sein. Aber wie soll das den gehn? Soll ich ein Loch durchs Gehäuse bohren, damit ich noch ein dünnes Stahlseil einfädeln und am Käfig befestigen kann? Oder hat hier jemand eine gescheite Lösung? Bisher hat niemand was gegen meine Manfroto-Clamp gesagt (früher hatteich sogar nen Bauwinkel mit ner Schelle und alles war gut...)

  • Ist ja an Scheinheiligkeit bald nicht mehr zu übertreffen.
    Die Vorgaben für die Befestigungen sind seit Jahren schon im technischen Reglement beschrieben. Es wäre also ein leichtes gewesen, festzulegen, wenn Kamera-dann schon zur TA drin und fertig. Ein Vermerk vom TK auf der Nennung und schon hätten sogar die Spoko´s eine Übersicht über mögliche Beweismittel.


    Absolut richtig...


    Darüberhinaus: Vor ein paar Jahren sind wir die Reckenberg gefahren. Dort war eine WP auf einer englischen Airbase (Militärflugplatz).


    Die Engländer wollten dort keine Video-Aufnahmen, das kann man ja in dem Fall auch durchaus verstehen.


    Da stand dann eben ein Passus in der Ausschreibung, auf dem Militärgelände muss die Kamera zugehängt sein. An der ZK vor dem Gelände gabs dann ne Tüte reingereicht, die kam über die Kamera, und alles war gut.


    Das hat auch ohne weitere Erwähnung im Rallyereglement schon damals prima gefunzt.


    Wie du sagst, die "Begründung" ist blanke Heuchelei.


    Gruss Jo

  • Dazu hätte ich mal ne Frage:


    Wenn man das Reglement genau nimmt, soll die Kamera mit ZWEI von einander unabhängigen Befestigungen fixiert sein. Aber wie soll das den gehn? Soll ich ein Loch durchs Gehäuse bohren, damit ich noch ein dünnes Stahlseil einfädeln und am Käfig befestigen kann? Oder hat hier jemand eine gescheite Lösung? Bisher hat niemand was gegen meine Manfroto-Clamp gesagt (früher hatteich sogar nen Bauwinkel mit ner Schelle und alles war gut...)


    In der Regel haben die Kameras doch eine Trageschlaufe. Mach in dieser Gehäuseführung ein dünnes Stahlseil (Bowdenzug oä.) fest.

  • Zum Thema "Genehmigung Kamera": Ich denke, wir machen uns da zuviele Gedanken:


    1)
    Rechtlich kann niemand etwas gegen die Onboard-Kamera machen. Der DMSB kann Vorschriften über die Befestigung erlassen, mehr aber auch nicht. Ich benutze die Kamera hauptsächlich um meine Fahrweise auszuwerten (Aufschreibfehler/-verbesserung, Fahrfehler, etc.), um evtl. Behinderung nachzuweisen usw.
    Das betrifft alles mein Selbstbestimmungsrecht und kann mir nicht verboten werden.


    2)
    Worauf der Veranstalter/DMSB Einfluß nehmen kann, ist die Verwertung des Videomatrials zu anderen als privaten Zwecken.


    Die Artikel 65.1 ff sind so nicht gültig und in der Form abzuändern, daß eine kommerzielle Verwertung von Videomaterial der Genehmigung bedarf.

  • Das gilt aber nur für (Stand 2012):


    1.4 Befestigung einer Masse, z.B. Kamera am Überrollkäfig


    Richtig-hier geht es um eine Masse am Käfig.
    Für den Rest gilt meiner Meinung nach:


    "Die Innenausstattung des Fahrgastraumes ist freigestellt"...blabla-je nach Gruppe
    (Komfortteile sind in allen Gruppen zulässig)
    "Alle Gegenstände, die im Fahrzeug mitgeführt werden,
    sind sicher zu befestigen."


    Eine darüber hinaus gehende Regelung zur Befestigung lass ich mir durchaus gefallen.
    Aber ich werde einen Teufel tun, noch zu fragen ob und was ich filme und was ich mit meinen Aufnahmen alles anstellen darf.


    Gäbe es die ganzen Filmchen von Privatleuten nicht auf den einschlägigen Videoportalen, wäre doch der moderne deutsche Rallyesport(bis auf Ausnahmen) praktisch dort nicht existent.


    Und sollte die Firma Rebel Media(oder wie auch immer) Angst um ihre Klicks haben, dann kann ich nur sagen:
    Um eine Meisterschaft zu promoten, muss man mehr bringen, wie nur unkommentierte Amateuraufnahmen ins Netz zu stellen.
    Das bekommen die kleinen Privatfilmer auch hin-kostenlos und teilweise besser!!!

  • Hallo,
    hat jemand zufällig die
    "Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 Straßenverkehrs-
    Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen der
    Klasse M1, die für registrierte und genehmigte Motorsportveranstaltungen (z. B.
    Rallyesportveranstaltungen) bestimmt sind
    verkündet am: 08.10.2012
    veröffentlicht am: 31.10.2012"
    und kann mir diese als PN zusenden bzw. hat jemand einen kostenlosen Link auf den Regelungsinhalt.


    Vielen Dank!

  • gibts denn dieses Jahr auch wieder die möglichkeit, das Handbuch zu Downloaden?
    Beim DMSB hab ich bisher nichts gefunden...

  • Laut Telefonat und E-Mail wurde mir erzählt sollte es vor 2 Wochen als CD raus geschickt und ende der Woche als Download bereit stehen......

  • ... das man aber auch immer erst schimpfen muss... Wobei ich nicht sicher bin, ob sich ein "Hausrecht" des Veranstalters auch in meinem eigenen Fahrzeug durchsetzen lässt. Letzlich müssten das wohl Gerichte klären.


    Die Änderung ist jedenfalls OK, weil sie unterm Strich bedeutet "Wenn der Veranstalter nichts sagt, ist alles erlaubt." Und Veranstalter kann man sich bekanntlich leichter aussuchen, als den Motorsportverband...


    Das Schimpfen sollte m.E. weitergehen.


    Gruss Jo

  • Das sollte 2013 wieder das selbe Thema werden, Reifen schneiden ist laut aktuellem Reglement wieder nicht erlaubt.


    Dann bin ich mal gespannt, was die Dänen zur Wikinger Rallye dazu sagen. Dort ist es nämlich erlaubt.


    "50.7 OPSKÆRING
    Forsætlig ændring af designet på dækket er kun tilladt i serviceområdet."


    50.7 HANDCUTTING
    The intentional modification of the design of the tyre or the number of studs on the tyres on or in the car is
    only permitted in the service park.

  • Zum Thema Reifenschneiden.


    Bei der Wikinger wurde fleißig an den Gummis herum geschnitten. Es gab eigentlich kein Team, das keine Hand angelegt hat.


    Nun kann ich mir nicht vorstellen, das es Regelementstechnisch wirklich verboten ist, da sonst sicherlich jemand die Hand erhoben hätte.


    Leider habe ich keine Antwort auf meine Frage beim DMSB bekommen, aber ich bleibe weiter dabei, dass das Nachschneiden erlaubt ist in der DM.


  • könnte man ja einfach beim DRM Meeting im Vorfeld der Wikinger ansprechen?

  • In dem Nennungsformular für Rallye Nat A + 200 steht nun ein Punkt:

    Zitat

    • Int.C • Int.R • Nat.EUP • Nat.A • Nat.C* • Int.C • Int.R • Nat.EUP • Nat.A • Nat.C*


    • Veranstaltungsausweis € 16,-- €(Rallye 200-NEAFP/Beifahrer Nat. A.-NEAFP)
    * Ich • Fahrer • Beifahrer beantrage die Nationale Lizenz Stufe C (nur Rallye 200/Beifahrer Nat. A.). Die Gebühr von € 23,-/ € 48,,-** ist zusätzlich zum Nenngeld zu entrichten. **(ohne Mitgliedschaft im ADAC, AVD, DMV, ADMV, ACV, VFV, PCD)


    . Hat jemand von euch einen Veranstaltungsausweis und wenn ja, was ist das? Eine halbstündige Recherche durch sämtliche PDF's hat nicht einmal dieses Schlagwort hervorgebracht.



    Anbei der Link zur Originaldatei: http://www.dmsb.de/downloads/473/Nennungrallye2013.pdf

  • In dem Nennungsformular für Rallye Nat A + 200 steht nun ein Punkt:
    . Hat jemand von euch einen Veranstaltungsausweis und wenn ja, was ist das? Eine halbstündige Recherche durch sämtliche PDF's hat nicht einmal dieses Schlagwort hervorgebracht.



    Anbei der Link zur Originaldatei: http://www.dmsb.de/downloads/473/Nennungrallye2013.pdf


    Hallo,
    der Veranstaltungsausweis ist für Ausländische Teams gedacht ,da sie ja keine Deutsche Lizenz kaufen können.
    Somit wird ihnen ein Start bei einer Rallye 200 und Nat.A als Beifahrer (NEAFP) Veranstaltungen ermöglicht ohne im Besitz einer Lizenz zu sein.

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