Wie ja vielen bekannt ist, wird ab 2017 für Veranstaltungen des DMSB ein KFP benötigt. Dieser ist ja für viele eine große finanzielle Hürde, vorallem wenn man ein Fahrzeug besitzt, bei welchem alles ordnungsgemäß eingetragen ist.
Mal eine Frage in die Runde:
Der KFP ist ja quasi ein Bestandteil der Zulassung für ein Rallyefahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr. Allerdings gilt diese Sonderregelung nur für die STVO, also für den deutschen Rechtsraum.
Wie sieht es mit Fahrzeug aus, die im Ausland zugelassen sind bzw. auch ausländische Teams? Wird denen der Start untersagt oder wie wird das geregelt?
Und was wird, wenn man mit einem Fahrzeug mit KFP auf ausländischen Straßen angehalten wird?
Mit freundlichen Grüßen