Zulassung im Ausland vs. KFP-Pflicht vs. Auslandsstarts

  • Wir können uns alle bei den Mitarbeitern des DMSB hunderttausendfach bedanken, dass sie nach zähem, jahrelangem Kampf überhaupt zusammen mit der deutschen Pulitik eine halbwegs praktikable Lösung gefunden haben.


    Ob ich mich dafür bedanken soll....??? Weiß ich nicht. Fällt mir momentan echt schwer.


    In Anbetracht der entehenden Kosten und der eingeschränkten Nutzung, denn nicht überall wird es so wie in Frankreich gehandhabt, fehlt mir momentan der praktikable Ansatz.


    Und sind wir doch mal ehrlich...so ziehlmich jeder, der in der Schule nicht nur Singen und Klatschen hatte, hätte die nun auftretenden Probleme schon bei der Planung erkennen können und "müssen".


    Und wenn ich mich richtig erinnere, wurde gleich nach der Bekanntgabe der KFP Reglung, die Frage über Auslandsstarts hier diskutiert. Und das dürfte dann auch schon ein paar Monde her sein.

  • ....was soll wo/an welcher Stelle im Wortlaut geändert werden, damit es auch im Ausland paßt ?



    In Frankreich hatte es auch vor der Es-wird-ohne -Kennzeichen-gefahren-Regelung überhaupt nicht interessiert, was da im deutschen Fahrzeugschein für tolle Eintragungen geschrieben stehen. Das war denen absolut egal. Selbst 5-Tage-Kurzkennzeichen gingen z.B. bei der Monte.


    Ist das nicht auch in anderen Ländern wumpe ?


    Ist nicht vielmehr die behauptete Meinung, dass man mit §70 plus KFP plus §29 plus technische Abnahme nicht außerhalb Deutschlands fahren darf , erneut eine typisch deutsche Spitzfindigkeit ?


    So doppelt und dreifach geprüft, kontrolliert und protokolliert fährt europaweit garantiert kein Rallyefahrer Rallyes - außer die Dep... aus Deutschland.


    Und selbst wenn ich einen Unfall z.B. in Italien bei/während einer Rallye hätte, dann würde diese absolut pingelige deutsche Fahrzeugabnahme jeden
    Richter davon überzeugen, dass den Halter/Fahrer keine Schuld trifft, nur weil der Rallyewagen angeblich zu wenig überprüft und kontrolliert wurde.


    Mehr als in Deutschland geht nicht.


    Und über die 15-Grad-Verstellung-Vorschrift , da lacht sich der römische Staatsanwalt eher schlapp und stirbt womöglich im Gerichtssaal an "Herzklabaster".



    Also muß für alle "Angsthasen" bestenfalls ein Schriftstück her, welches die Unbedenklichkeit auch außerhalb Deutschlands bescheinigt.



    Wenn man freundlich darum bittet, dann wird man so ein Schriftstück von welcher Behörde auch immer bekommen.


    Und wenn nicht, dann muß das Regelwerk tatsächlich überarbeitet/präzisiert werden.


    Der erste Schritt dazu wäre ein entsprechendes Anschreiben, das formuliert aber auch tatsächlich losgeschickt werden sollte. Ist das schon geschehen ?



    Es grüßt


    FBE

  • KFP?????
    das Teil ist "eigentlich" sogar ILLEGAL.
    Ausser dem KBA ist es keinem erlaubt, irgendwelche Fahrzeugpapiere auszustellen (Landratsamt natürlich wegen Zulassung)
    Ausserdem müsste der KFP auch über die EU abgesegnet werden, was aber nicht geschieht, da sonst ja die alleinigen EINNAHMEN des DMSB flöten gehen.
    Mal rein theoretisch gedacht: DMSB schränkt die Freiheitsrechte der Besitzer ein, kassiert noch dabei ab, UND der Besitzer muss NOCHMAL Steuer und Versicherung zahlen. Das grenzt an das Raubrittertum des 17. Jahrhunderts.
    Wenn dann müsste der DMSB jedem Besitzer "MINDESTENS" die Linzenzgebühren erlassen, wenn er schon auf sein Recht beharrt.


    Zum Aussland - Start:
    wenn alles in dem Brief/Schein eingetragen ist, kann ich auch im Ausland starten. Egal was der DMSB sagt. Ausser die wollen dann auch die Alzenauer und leider nicht mehr Hannoveraner nicht mehr in der WM starten lassen........


    So nun Feuer frei

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:


  • Ausserdem müsste der KFP auch über die EU abgesegnet werden...


    Naja, es gibt halt noch Sachen, die die Länder selber entscheiden(dürfen).


    Aber, wie ich schon so oft geschrieben habe, spätestens mit der voll umfänglichen Zahlung der Steuern bei gleichzeitiger Nutzungseinschränkung, ist es m.M. nach nicht mehr mit EU-Recht vereinbar.
    Es gibt aber genug Lemminge in Deutschland, die brav die Geldbörsen zücken und freiwillig zahlen. Aber wenn das Steak in der Gaststätte nur 250g hat und nicht wie auf der Speisekarte 350g, proben sie nen Aufstand.


    wenn alles in dem Brief/Schein eingetragen ist, kann ich auch im Ausland starten. Egal was der DMSB sagt


    Der DMSB sagt dazu eben gar nichts. Wenn der DMSB sich so sicher wäre, dass man mit KFP problemlos im Ausland starten dürfte, hätte man mit Sicherheit schon was schriftliches herausgebracht.
    Und auch dass habe ich schon mal geschrieben. Der KFP ist die Zulassungsvoraussetzung und Teil der Zulassungsvoraussetzung ist die im KFP aufgeführte Nutzungsbeschränkung auf DMSB...blablabla...genehmigte Veranstaltungen.


  • Zur Rebenland Rallye in Österreich musste auch kein KFP vorgezeigt werden. Da sind ja einige aus D mit D- Zulassung gefahren.
    Oder sollte das am Mitropa - Cup liegen ;)

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

  • es geht nicht darum ob di den KFP vorzeigen musst, sondern darum ob man (mit §70) überhaupt dort starten darf! Den die Rebeland war mit Sicherheit keine DMSB genehmigte Veranstaltung!

  • Zur Rebenland Rallye in Österreich musste auch kein KFP vorgezeigt werden. Da sind ja einige aus D mit D- Zulassung gefahren.
    Oder sollte das am Mitropa - Cup liegen ;)


    Nochmal
    In Deutschland darf man sich mit so einem Fahrzeug "NICHT FREI" im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, sondern nur zu Probefahrten und zu einer DMSB-Rallye selber bzw. hin und und zurück. Als Beweis muss man ja sogar die Nennbestätigung mitführen.


    Für mein Rechtsempfinden bewegt man sich bei allen anderen Aktivitäten, egal ob im In- oder Ausland, illegal im Straßenverkehr.


    Ob das die Veranstalter im Ausland überhaupt interessiert? Eher, weniger bei den TA`s im Ausland (die ich kenne) interssieren Eintragungen nicht die Bohne. Die wollen sehen, das das Fahrzeug eine Zulassung hat, ob die Fahrgestellnummer passt und eventl. noch den Versicherungsnachweis.
    Und ich denke, das weiß der DMSB auch, ansonsten würde man sich nicht so ruhig verhalten.


    Die Frage ist, wie sieht das die örtliche Staatsgewalt bei einer Verkehrskontrolle oder noch schlimmer, wenn man in einen Unfall verwickelt ist?

  • Dass ein KFP in Ö. keinen interessiert, kann ich bestätigen. Warum auch? Es muss eine Zulassung da sein und ein Kennzeichen und das Auto muss dem Art. 253 entsprechen. Das wird geprüft. Plus eine eventuelle Restriktorverplombung. Alles andere interessiert inzwischen bei einer Abnahme vor der Rallye nicht mehr, sondern ist eine Angelegenheit der Schlussabnahme bzw von Stichproben-Checks während der Veranstaltung. Nur noch ob das Auto auch tatsächlich in der richtigen Klasse genannt war. Bei der Rebenland gab's mehr als ein Dutzend Umreihungen, weil's die Fahrer entweder nicht besser gewusst haben, die Ausschreibung nicht ordentlich gelesen hatten oder die Klasse von 2016 angekreuzt haben. Ob die Veränderungen in der Fahrzeugpapieren eingetragen sind, interessiert die Technischen Kommissäre hier nicht. Das ist Eigenverantwortung des Fahrzeughalters. Zumal eine ungarische Sportzulassung samt Vermerken darin beispielsweise für nicht Sprachkundige wohl kaum zu identifizieren sein wird, um ein Beispiel zu nennen. Und ein italienischer Zulassungsschein wohl auch nur mit Dolmetscher. Und einen griechischen Zulassungsschein hatten wir auch (beim Escort von Schewe).

  • Fragt doch einfach mal bei Uwe Gropp nach, der im letzten Jahr in den Niederlanden mit seinem Citroen DS3 R3 Max bei der ELE-Rallye gefahren ist. Wie halten es die Holländer mit dem KFP? Umgekehrt: In den lezten Jahren sind etliche Niederländer mit deutschen Kurzzeitkennscheichen aus KLE (Kleve) oder BOR (Borken) bei deutschen Rallyes gefahren. Ebenso die Dänen (Madsen im Adam), die regelmäßig mit Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland kommen.

  • Bei deutschen Rallyes ?
    Kann ich mir nicht vorstellen !
    In NL/B stimmts - immer fortlaufende Nummern, einer holte für alle :)


    Kurzzeitkennzeichen, mit KFP, ohne KFP - bis etwas passiert, dann wird's interessant !

  • also hier zitiere ich mal ganz klar das F Reglement. Da steht ganz genau drinn das ein Start min Kurzkennzeichen NICHT zulässig ist, genauso wenig wie mit der roten 06er nummer.

  • Darum geht es doch gar nicht....
    Theorie und Praxis - vor nicht allzulanger Zeit fuhren in NL und B sogar WRCs mit deutschen Kurzzeitkennzeichen.


    Hat nichts mit Gr.F zu tun....ausnahmsweise....

  • Also ich könnte mich jetzt an keinen Holländer erinnern, der mit Kurzzeitkennzeichen gefahren ist. Bekannt ist mir das einige Holländer mit KLE am Schild unterwegs sind, diese sind jedoch ganz normal zugelassen.

  • Zumal eine ungarische Sportzulassung samt Vermerken darin beispielsweise für nicht Sprachkundige wohl kaum zu identifizieren sein wird, um ein Beispiel zu nennen. Und ein italienischer Zulassungsschein wohl auch nur mit Dolmetscher. Und einen griechischen Zulassungsschein hatten wir auch (beim Escort von Schewe).



    ....abgesehen davon reicht es nicht (hier in der Region Hannover spricht man allerfeinstes Hochdeutsch ) der deutschen Sprache mächtig zu sein.


    Mann/Frau muss auch mit der "Abkürzeritis" vertraut sein und den deutschen Bürokraten-Kauderwelsch entziffern und verstehen können.


    Wenn dem Schupo nach 10 Minuten Zulassungsbescheinigung Teli I -Lesen langsam das Wasser in den Kragen , am Arsch vorbei in die Schuhe gelaufen ist,


    dann gibt er spätestens in Zeile 19 (drittletzte Zeile) das Lesen auf. Aber erst dort wird es (wenn überhaupt) spannend....


    Selbst wenn ein Richter eines ordentlichen deutschen Gerichts den Buchstaben-und Zahlensalat beurteilen soll, dann wird er den angeklagten Fahrzeughalter


    entnervt freisprechen.


    Wenn schon ein studierter Jurist nix versteht, wie soll dann ein deutscher Bürger mit Realschulabschluß durchblicken ohne monatelang im "Rallyemagazin" mitgelesen zu haben ?


    Also eigentlich kann Euch nix passieren, egal wo ihr mit dem §70 herumfahrt.


    Das Foto (unten) zeigt übrigens Zeile 8 bis Zeile 22 . Das Eintippen im Bürgerbüro hat ca. 39,75 Minuten gedauert.


    Aus Hannover grüßt


    FBE

  • Blöde Frage eines vielleicht ahnungslosen Ausländers: Warum fahren eigentlich nicht mehr Süddeutsche Lizenznehmer die über den KFP jammern in Österreich? Hier interessiert sich niemand dafür, ob jemand einen KFP hat. Nicht mal ob Umbauten eingetragen sind (das ist eine reine Polizeisache und die kümmert sich bei Rallyes nur darum, wenn ein Verkehrsunfall mit Personenschaden außerhalb der WP passieren würde oder eventuell, wenn ein Teilnehmer beim Rasen erwischt wird). Lizenz und Zulassungsschein genügt neben dem Führerschein (der Co braucht übrigens auch keinen, sofern er nicht ins Lenkrad greift).


  • Sehr sehr mutige Aussage. Ich wäre mir da aber nicht so sicher. Wenn die Rennleitung Zeit hat und etwas unklar ist, bohren die auch mal tiefer und machen sich kundig.
    Oft sind bei einer Polizeikontrolle auch "Frischlinge" dabei, die gerade von der Schule kommen.


    Zu Beginn der KFP-Diskussion wurde hier ja von einigen behauptet, dass diverse Eintragungen(vor dem KFP) ja illegal seien und dies so ja eigentlich nicht möglich und verboten wäre.
    Und jetzt nehme ich nen dicken Taler in die Hand um das Fahrzeug angeblich "legal" im Straßenverkehr bewegen zu dürfen und im Endeffekt bewege ich mich abseits einer DMSB-Rallye in einer rechtlichen Grauzone...

  • Blöde Frage eines vielleicht ahnungslosen Ausländers: Warum fahren eigentlich nicht mehr Süddeutsche Lizenznehmer die über den KFP jammern in Österreich? Hier interessiert sich niemand dafür, ob jemand einen KFP hat. Nicht mal ob Umbauten eingetragen sind (das ist eine reine Polizeisache und die kümmert sich bei Rallyes nur darum, wenn ein Verkehrsunfall mit Personenschaden außerhalb der WP passieren würde oder eventuell, wenn ein Teilnehmer beim Rasen erwischt wird). Lizenz und Zulassungsschein genügt neben dem Führerschein (der Co braucht übrigens auch keinen, sofern er nicht ins Lenkrad greift).


    Wenn man keinen KFP hat, ist das ja auch kein Problem.


    Aber spätestens wenn neue Sitze oder Gurte fällig sind, kommt in D nicht mehr um den KFP herum. Und dann steht man vor dem Problem wie es im anderen Thread diskutiert wird.

  • Das verstehe ich aber immer noch nicht. Was haben neue Sitze oder Gurte mit einem Auslandsstart zu tun, wo niemand sich um den KFP kümmert. Hier wird geprüft, ob Gurte und Sitze der FIA-Norm entsprechen und nicht abgelaufen sind, nicht ob sie zwei Jahre alt sind oder brandneu oder welche Marke oder ob die in irgendwelchen Dokumenten eingetragen sind.

  • Das verstehe ich aber immer noch nicht. Was haben neue Sitze oder Gurte mit einem Auslandsstart zu tun, wo niemand sich um den KFP kümmert. Hier wird geprüft, ob Gurte und Sitze der FIA-Norm entsprechen und nicht abgelaufen sind, nicht ob sie zwei Jahre alt sind oder brandneu oder welche Marke oder ob die in irgendwelchen Dokumenten eingetragen sind.


    Wenn ich neue Sitze oder Gurte brauche, müssen diese auch wieder in die Zulassung eingetragen werden. Und FIA-Sitze und Gurte fallen unter den §70 und sind somit ohne KFP nicht mehr eintragungsfähig.


    Eventl. kann man das umgehen, wenn man die gleichen Sitze oder Gurte bekommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!