Das "Rallyereglement sagt dazu :
11.10 Wertungsprüfungen – Verlassen der Strecke
Das absichtliche Abkürzen über landwirtschaftliche Fläche wird grundsätzlich als Verlassen der
Strecke gewertet. Zur Beurteilung werden entlang der Strecke Sachrichter eingesetzt.
Aber die "Ansichten" zu einigen Dingen, insbesondere der "Umfang der Bestrafung", hat ja in der allerjüngsten Vergangenheit hier im Forum bereits zu "radikalen" Forderungen geführt...