Alles anzeigenIn letzter Zeit hatten sich sehr viele Fragen bei mir angesammelt, die zum Teil auch hier im Forum schon gestellt wurden. Diesbezüglich habe ich eine ausführliche Mail an den DMSB geschickt und bekam gestern eine Antwort von Herrn Fürst. Vielleicht hilft das dem ein oder anderen hier auch etwas weiter.
6. Die Nutzung des Fahrzeugs wird durch den KFP allgemein auf DMSB-Veranstaltungen und ggf. Einstellungsfahrten eingeschränkt. Gibt es hier eventuelle Anpassungen bei der KFZ-Steuer? Die Fahrzeuge können ja nur noch in geringerem Maße bewegt werden wie zuvor.
Zu 6) Das Thema entzieht sich unserer Kompetenz. Uns ist nicht bekannt, dass es wegen des beschränkten Einsatzgebietes (blaue Plakette) einen Steuervorteil gibt.
Gruß,
Marius
oben ein Auszug aus Marius' Fragenkatalog an den DMSB nebst Beantwortung durch Herrn Fürst..
Demnach ist durch den DMSB noch nicht die steuerliche Beurteilung geklärt.
Deshalb hier ein sicherlich praktikabler und einfach+genialer Vorschlag :
Auf dem stundenlangen Anfahrtsweg (500km) zur Ostalb-Rallye kommen einem so manche Gedanken. Hier also die Idee, die zum Streitthema "Steuern für ein nur eingeschränkt nutzbares Rallyefahrzeug" perfekt paßt:
Fahrt euer Rallye-Auto steuerfrei mit grünem Kennzeichen !
Sicherlich haben einige von euch einen Rennwagentransportanhänger für Sportzwecke mit Steuerbefreiung und grünem Kennzeichen. Was beim Anhänger funktioniert, muß/kann auch beim Rallyewagen funktionieren -das sagt zumindest der gesunde Menschenverstand und sogar die entsprechende Vorschrift.
Und hier der Text dazu:
Für die Beantragung des grünen Kennzeichens ist das Finanzamt zuständig
Zu beantragen ist die Steuerbefreiung beim Finanzamt, denn für die entsprechende Befreiung hat neben Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZo) auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Wirkung. Dabei verpflichtet sich der Fahrzeugbesitzer, dass das entsprechende Fahrzeug oder der Anhänger ausschließlich für den Zweck eingesetzt wird, der die Steuerbefreiung ermöglicht. Andernfalls stellt das ein strafbares Vergehen gegen das Steuergesetz dar.
Wer macht den Anfang und beantragt die Steuerbefreiung für sein Sportzweck-Auto?
Wir brauchen möglichst in jedem Bundesland einen Antragsteller.
Ich selbst würde es hier im Raum Hannover durchziehen. Und beim Thema Versicherung gibt's auch eine Idee. Später mehr.
Wer hilft mit ????
Gruß aus Hannover
Frank Ehrhardt
info@Germanys-R1-Trophy.de