Rallye-Auto steuerfrei mit grünem Kennzeichen ?!




  • oben ein Auszug aus Marius' Fragenkatalog an den DMSB nebst Beantwortung durch Herrn Fürst..


    Demnach ist durch den DMSB noch nicht die steuerliche Beurteilung geklärt.


    Deshalb hier ein sicherlich praktikabler und einfach+genialer Vorschlag :


    Auf dem stundenlangen Anfahrtsweg (500km) zur Ostalb-Rallye kommen einem so manche Gedanken. Hier also die Idee, die zum Streitthema "Steuern für ein nur eingeschränkt nutzbares Rallyefahrzeug" perfekt paßt:


    Fahrt euer Rallye-Auto steuerfrei mit grünem Kennzeichen !


    Sicherlich haben einige von euch einen Rennwagentransportanhänger für Sportzwecke mit Steuerbefreiung und grünem Kennzeichen. Was beim Anhänger funktioniert, muß/kann auch beim Rallyewagen funktionieren -das sagt zumindest der gesunde Menschenverstand und sogar die entsprechende Vorschrift.


    Und hier der Text dazu:


    Für die Beantragung des grünen Kennzeichens ist das Finanzamt zuständig


    Zu beantragen ist die Steuerbefreiung beim Finanzamt, denn für die entsprechende Befreiung hat neben Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZo) auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Wirkung. Dabei verpflichtet sich der Fahrzeugbesitzer, dass das entsprechende Fahrzeug oder der Anhänger ausschließlich für den Zweck eingesetzt wird, der die Steuerbefreiung ermöglicht. Andernfalls stellt das ein strafbares Vergehen gegen das Steuergesetz dar.



    Wer macht den Anfang und beantragt die Steuerbefreiung für sein Sportzweck-Auto?


    Wir brauchen möglichst in jedem Bundesland einen Antragsteller.


    Ich selbst würde es hier im Raum Hannover durchziehen. Und beim Thema Versicherung gibt's auch eine Idee. Später mehr.



    Wer hilft mit ????



    Gruß aus Hannover


    Frank Ehrhardt
    info@Germanys-R1-Trophy.de

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  • 613 Kommentare :)
    Schon was dabei rumgekommen ?!?


    ....also die Vorbesprechung bezüglich der Steuerbefreiung mit grünem Kennzeichen (Sportgerät) war recht positiv.


    Jetzt mal abwarten...


    Wäre doch schon mal was, wenn ihr keine Steuern mehr zahlen müsst, odrrrrr ?


    Und bei der Versicherung wird auch was gehen.


    Und Fahrten im Ausland werden - bei aller Spitzfindigkeit- auch funktionieren.


    Also - mit Glück- eine deutliche Entlastung.


    Na denn


    FBE

    Einmal editiert, zuletzt von Frank E. ()

  • Zwischenbericht:


    Erst morgen werde ich genaueres erfahren .


    Grundsätzlich müßte ein grünes Kennzeichen wegen der starken Einschränkungen nach Antrag möglich sein. (Ähnlich wie Sportanhänger).


    seht mal nach unter http://www.zoll.de ---- Formulare+Merkblätter


    Evtl. müßte das Fahrzeug in Sonderfahrzeug - "Motorsportwagen" umbenannt werden (- ist eine Meinung eines Zoll-Mitarbeiters).


    siehe auch (meist auf Landwirtschaft bezogen) §3 Nr 7 KraftStG :


    http://www.zoll.de/SiteGlobals…griffSuche_solr_form.html ---- Steuerbefreiung



    Aber grundsätzlich muß beim Finanzamt (hier in Niedersachsen beim Zoll) ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.



    Wer kann gleichzeitig in seiner Region mal nachfragen?



    Gruß aus der Region Hannover



    Frank

  • Zoll ist eine Bundesbehörde und seit geraumer Zeit für die Erhebnung der Kfz-Steuer zuständig.
    Daher müsste es eigentlich bundesweit so gelten.

  • Zoll ist eine Bundesbehörde und seit geraumer Zeit für die Erhebnung der Kfz-Steuer zuständig.
    Daher müsste es eigentlich bundesweit so gelten.


    Das wurde mir gestern bei unserer Zulassungsstelle bestätigt...war gestern zufällig dort weil ich nen Brief beantragen wollte und hab mich bis ins letzte Büro hochgefragt :D

  • Das wurde mir gestern bei unserer Zulassungsstelle bestätigt...war gestern zufällig dort weil ich nen Brief beantragen wollte und hab mich bis ins letzte Büro hochgefragt :D



    ....und, haben die das bei der Zulassungsstelle auch grundsätzlich positiv gesehn wie hier ?????


    ....Antrag muß beim Zoll gestellt werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Frank E. ()

  • Tja, hier in Hannover ist es heute nicht möglich, telefonisch eine verläßliche Auskunft zu bekommen.


    ...aber in Lüneburg ging es ratz-fatz. Und so ist der Stand:


    Die Rallye-+Motorsportwagen brauchen, um Steuerbefreiung zu erlangen, eine Schlüsselung in den Papieren.
    Beim Bootsanhänger ist das z.B. §3 Nr 1 beim Landwirt §3 Nr 7


    Soll ich den Antrag stellen ? Oder macht das besser der DMSB ?


    Wer hätte denn überhaupt Interesse an einer Steuerbefreiung für sein Rallyefahrzeug ?????


    ... und : Wer hätte Interesse an einer günstigen passenden Versicherung????



    Gruß aus Hannover



    Frank
    info@Germanys-R1-Trophy

  • Am DMSB kommst du nicht vorbei, denn


    Grüne Kennzeichen sind im Blauen Teil Seite 9 Handbuch 2016


    4.10 Amtliche Kennzeichen im Automobilsport


    nicht vorgesehen




  • Danke für den Hinweis !


    Am Ende muß eine Steuerbefreiung stehen nebst einer geringeren Versicherungsprämie als heute üblich.


    Vermutlich läßt sich das in Deutschland über das grüne Kennzeichen leichter erreichen, weil Vater Staat hat dort schon Steuerbefreiungen


    für Fahrzeuge vorgesehen, die nur für Sportzwecke bestimmt sind. Und nichts anderes ist ein heutiges Rallyeauto mit seinen vielen Einschränkungen.


    Es muß also nur ein Zusatz her zum §3 zum Beispiel §3 Nr.007......PLUS der DMSB ändert seinen Text in "...schwarze und grüne Kennzeichen...."



    Wenn es was neues gibt , werde ich berichten...



    Frank

  • Im §3 des KraftStG sind Sportgeräte nicht namentlich aufgeführt. Ebenfalls keine Begriffe, die ein Motorsportfahrzeug beschreiben.
    Es gibt lediglich eine Ausnahme für Anhänger, die ausschließlich dem Transport von Sportgeräten dienen und nur hierfür genutzt werden sollen.


    Um eine Steuererleichterung für Motorsport-Fahrzeuge zu erlangen, hier die grünen Kennzeichentafeln, muss eine Gesetzesänderung vorgenommen werden.


    Zu prüfende Alternative:
    - Zulassung des Fahrzeuges im europäischen Ausland. Hierfür gibt es eine Befreiung von der deutschen Kfz-Steuer, solange sie nicht gewerblich genutzt werden und sich keinen regelmäßigen Standort im Inland begründen. Hier auch die Trennung von Besitzer und Halter ggf. beachten und die entsprechenden Gesetze im europäischem Ausland beachten. Ist viel Arbeit und ein Ergebnis nicht abschätzbar.
    - Zulassung über einen gewissen Zeitraum.
    - Zulassung als Firmenwagen (für die es möglich ist; Rennwagen darf nicht schlechter gestellt werden und die Begründung muss stichhaltig sein (Stichwort: Werbung))


    -

  • Im §3 des KraftStG sind Sportgeräte nicht namentlich aufgeführt. Ebenfalls keine Begriffe, die ein Motorsportfahrzeug beschreiben.
    Es gibt lediglich eine Ausnahme für Anhänger, die ausschließlich dem Transport von Sportgeräten dienen und nur hierfür genutzt werden sollen.


    Um eine Steuererleichterung für Motorsport-Fahrzeuge zu erlangen, hier die grünen Kennzeichentafeln, muss eine Gesetzesänderung vorgenommen werden.


    ....Antrag ist heute raus:



    Antrag auf Steuerbefreiung für reine Motorsportfahrzeuge (Rallye) in Deutschland



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    in den vergangenen Jahren wurde in Zusammenarbeit von Verkehrsministerium und DMSB (Deutscher-Motorsport-Bund) eine Vignettenlösung für die Zulassung von Rallyefahrzeugen in Deutschland geschaffen.


    Die sehr hohen Sicherheitsvorschriften der FIA (Federation international de l'automobile) erforderten z.B. die Abschaltung der serienmäßigen Airbag-Systeme im Fahrzeug. An deren Stelle kam ein Gurtsystem mit HANS-System für die Fahrerhelme. Ein Abschalten des Airbag-Systems war jedoch laut Fahrzeug-Typprüfung nicht erlaubt. Auch TÜV- oder Dekra-Ingenieure durften Airbags nicht austragen. Eine (sehr teure) Einzelabnahme nach § 70 plus Vignette brachte die Lösung des Zulassungs-Problems aber auch eine Einschränkung auf absolut reinen Sportbetrieb des Fahrzeugs.


    Mit dieser Vignetten-Lösung wurde der Einsatzbereich der Fahrzeuge also drastisch reduziert. Ausschließlich direkte Fahrten im Zusammenhang mit genehmigten Motorsportveranstaltungen sind noch erlaubt. Bei der Teilnahme an der kompletten deutschen Rallyemeisterschaft (10 Läufe) kommen so weniger als 25 Tage im Jahr zusammen, an denen das Fahrzeug überhaupt gefahren wird. Die Masse der Privatfahrer ist eher noch deutlich weniger unterwegs.


    Der §3 Nr.1 KraftStG stellt z.B. Fahrzeuge zu Sportzwecken (z.B. Boots- und Perdeanhänger) mittels grüner Kennzeichen steuerfrei.


    Ähnliches wird für die Rallyefahrzeuge erbeten. Entweder ebenfalls per grünem Kennzeichen oder schwarzem Kennzeichen und Stempeleindruck - steuerbefreit -Motorsport mit eingeschränkter Nutzung .


    Eine Steuerbefreiung würde auch ein Zeichen setzen für die Versicherer, die bisher volle 365 Tage abrechnen. Ein Umdenken und die Berücksichtigung der tatsächlich sehr geringen Fahrleistungen würde gerade jungen Motorsportlern sehr helfen. Für diese Personengruppe ist der Motorsport mit einem aktuellen (und dafür sehr sicheren) Fahrzeug fast unerschwinglich geworden.



    Mit freundlichen Grüßen


    Frank E.


  • ...übrigens :


    Die Behörden antworten unglaublich schnell !


    Gestern das Finanzministerium in Berlin angeschrieben. Die gaben sofort die Auskunft, der Zoll (in Dresden) sei für den "Fall" zuständig.


    Vorhin dann die Rückmeldung aus Dresden...


    Deren Erkenntnis : Da gibt's noch nichts was passen würde.


    War klar. Muß eben passend gemacht werden. Sprich eine Schlüsselnummer muß her, mit der die Zulassungsstellen
    die "Sportfahrzeuge" als steuerfrei deklarieren können. Immer Kummer mit der Nummer....aber schnell sind sie unsere
    Damen und Herren Staatsbediensteten ! Jetzt muß nur eine/r sagen : Geniale und gerechte Idee. Ihr bekommt die Schlüssel-Nummer.


    Gruß aus Hannover


    Frank

  • ....also ist nun doch (wie vermutet) das Verkehrsministerium zuständig.


    Hier die Antwort vom Finanzministerium:



    Sehr geehrter Herr Ehrhardt,



    vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten.



    Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind (§ 3 Nummer 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz). Die Voraussetzungen für die Zulassungsfreiheit finden sich ausschließlich im Verkehrsrecht, vornehmlich in § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die dort getroffenen Entscheidungen kommen verbindlich für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer aufgrund der Zulassungsfreiheit zur Anwendung. Das Bundesministerium der Finanzen kann daher keine eigenen Regelungen hinsichtlich der Ausweitung des bestehenden Katalogs der zulassungsfreien Fahrzeuge treffen, dies fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Bitte wenden Sie sich daher dorthin.



    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag



    C.......



    ....also wird nun Herr Verkehrsminister Alexander Dobrindt in 110011 Berlin angeschrieben, in der Hoffnung, dass die Steuerbefreiung für Sportfahrzeuge schneller eingeführt wird als die angestrebte PKW-Maut - natürlich muss der "Sportwagen" auch von dieser Maut befreit sein.



    Gruß aus der verregneten Region Hannover


    FBE

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