Mein Leidensweg zum KFP ;) Fragen, Tipps und Erfahrungen bis zur Plakette

  • 10 Abweichungen bei einer Neuzulassung 200 Euro, die fand ich fair.



    200€ hätte ich auch faier gefunden, aber 450€ (!) find ich sehr stramm und eine Bearbeitungszeit von über 4 Wochen.
    Beantragt habe ich den KFP Ende November. Zum heutigen Tag ist es endlich abgeschlossen.


    Gruss Christian

  • Was der Christoph über den KFP schreibt, ist a)richtig, sonst wär ne Zulassung für ein Kitcar wohl kaum machbar; und b) was die Gebühren betrifft, wohl auch wahr ,in RLP.


    Da am KFP wohl kein Weg mehr vorbeiführt, wäre es doch eventuell angesagt, eine Gruppe zum Erfahrungsaustausch über Anmeldungen und alles was dran hängt zu gründen. Das würde bestimmt viel Sprengstoff aus der Diskussion nehmen, und könnte hilfreich für die Betroffenen sein. Schließlich spart präzise Information im Endeffekt Geld. Dort könnten z. B. Musterlösungen für den KFP Antrag ausgetauscht werden.


    Auch der richtige/schnellste/ günstigste Weg zur Rallyefahrzeugzulassung könnte besprochen werden. Mit etwas gutem Willen sollte so eine Interessengemeinschat im Sinne des Breitensports doch möglich sein, oder? Bin mal gespannt, wieviel Reaktionen nun kommen. Dabei hoffe ich auf konstruktive Ideen und nicht nur auf das in letzter Zeit allzu häufige Dummgeschwätz.

  • naja ich habe mittlerweile 4 kfp´s beantragt davon 2 erhalten (allerdings alle ohne §70). Das grundlegende Problem ist doch der Fehlende Sachverstand der Sachbearbeiter. Das werfe ich den Personen gar nicht persönlich vor, da die OHNE Einarbeitung plötzlich kfp Anträge bearbeiten mussten. Da wird dann trauf bestanden die Teile Nummer der Domstrebe einzutragen (welche sowohl nach allen dmsb Reglements als auch nach stvo eintragunsgfrei ist). Oder bei nem F Auto muss man plötzlich die Teile Nummer der verbauten bremsscheibe eintragen, obwohl man ja laut Reglement frei wählen darf.


    Da fehlt Erfahrung und Sachverstand. In 12 Monaten funktioniert das mit den KFP Anträgen sicher gut. Aber heute nach wie vor grauenhaft.


    Hinzu kommt, das hier wieder Einzelfälle als UNUMGÄNGLICHEN GRUND für den KFP vorgebracht haben. es aber nach wie vor KEINEN Sachlichen grund gibt, wieso der KFP für bestandsfahrzeuge Pfilicht wurde.
    Noch lächerlicher wird's wenn der DMSB auf die Schwierigkeit der Eintragung von Käfig Sitz gurt und Lenkrad (ohne Airbag) hinweist. Beim Gruppe G Auto muss GENAU DAS SELBE verbaut werden. Da ist es aber komischerweise egal?!?!?!?


    Hier zeigt sich mal wieder (und da binn ich mal wieder ganz undiplomatisch) das der DMSB sein eigenes Zeug nicht versteht.


    Wer fragen zum KFP hat, kann mich gerne fragen. Helfe gern wo ich kann.

  • In 5 Schritten zum KFP


    1. Beantragung des KFP beim DMSB
    2. Erstellung des KFP durch den DMSB
    und Versand
    3. Grundabnahme des Fahrzeugs durch
    einen DMSB-Sachver ständigen mit
    Zusatzbefugnis StVZO
    4. Sondergutachten durch einen amtlich
    anerkannten Sachverständigen
    (aaS)
    5. Eintragung in die Fahrzeugpapiere
    durch die Genehmigungsbehörde


    Hinweis
    Falls der unter Schritt 3
    genannte Sachverständige gleichzeitig
    aaS ist, werden die Schritte 3 und 4
    zusammengefasst. Der Schritt 5 entfällt
    wenn nachstehender Bestands -
    schutz gegeben ist.


    Bestandsschutz
    Sofern in den Fahrzeugpapieren
    bereits alle eintragungspflichtigen
    Änderungen vorhanden sind, die der
    Sachverständige im Zuge seiner
    Grund abnahme ebenfalls prüft, ist die
    Ausstellung des KFPs mit oben
    genanntem Schritt 3 abgeschlossen
    und das Fahrzeug bedarf keiner weiteren
    Prüfung durch einen amtlich anerkannten
    Sachverständigen (aaS) der
    technischen Prüfstelle. Das Aufkleben
    der Plakette in die Windschutzscheibe
    ist dann ebenfalls nicht notwendig.
    Somit sind solche Fahrzeuge in ihrem
    Einsatzbereich weiterhin grundsätzlich
    nicht eingeschränkt.

  • Hallo


    Ich bin gerade dabei meinen ersten KFP mit §70 Zulassung, für einen recht zahmen E30 318is, auszufüllen.
    Nun kamen mir ein paar Fragen auf, die ich gerne an Euch stellen würde.


    Viele "Sonderbauteile" werden im KFP ja nicht in den Kapitlen 1. bis 21. aufgegriffen und müssen nach meinem Verständnis nun unter Kapitel 22. Sonstiges aufgeführt werden.


    Jetzt besitzt mein Auto zum Beispiel Ferodo DS2500 Bremsbeläge, 4.75er Hinterachse mit 45er Sperre, Federn / Dämpfer geändert und noch einiges mehr.
    Habt Ihr das in Euren Kfps einfach Alles unter Kapitel 22. Sonstiges aufgeführt?
    Nicht das der DMSB dann nicht zufrieden ist und ich zig runden drehen muss, bis mein Kfp vom Prüfer abgenommen werden kann.


    Würde mich über Eure Erfahrungen freuen, vielleicht kann mir ja jemand etwas unter die Arme greifen.


    Gruß Jannik

  • Hallo Jannik,


    Alles was eintragungspflichtig ist, kannst du unten bei 22 eintragen. Der KFP ist sehr geduldig. Du kannst da alles eintragen was du willst. Die wirkliche Eintragung musst du dann mit dem §70 beim TÜV durchführen lassen, der erstellt die dazu ein Gutachten, das gibst du zum RP und die erteilen die Betriebserlaubnis. Dann zur Zulassung und schon hast du 5 Seiten Fahrzeugschein....;)

  • Ich möchte in meinem G Auto gerne andere Sitze und das Fahrwerk hinten nachtragen lassen da ich keine lust habe wegen den beiden Sachen eine Paragraph 70 Zulassung zu machen vorallem weil ich nicht weiß wo dann preislich der Unterschied ist. Hat jemand einen Sachverständiger der diese beiden Sachen noch einträgt ohne KFP. Die meisten machen davon ja echt einen Aufstand....... Nähe Minden Bielefeld. Wenn hier schonmal in der Region jemand KFP gemacht hat würd ich mich auch über PN freuen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!