Ein NABU Ortsverband macht bei FB rum. Ich kopiere einfach mal:
"Steht die Deutschlandrallye im Saarland auf der Kippe?
Die Verlegung der Deutschlandrallye ins Saarland und die politische Zusage auf großzügige Unterstützung mit öffentlichen Mitteln erfolgte ohne Prüfung von Naturschutzbelangen. So zeigt sich jetzt, dass ein Teil der Rennparcours in Schutzgebieten durchgeführt werden soll, in denen Motorsportveranstaltungen grundsätzlich verboten sind. Ein Imagegau, wenn die Veranstaltung platzt, eine juristische Pirouette, wenn ausgerechnet die Naturschutzbehörde genehmigt, was nicht genehmigt werden darf/kann.
Hinsichtlich der Daseinsberechtigung umweltbelastender Rallyeveranstaltungen in der Zeit des Klimawandels kann man gerade als Naturschutzverband geteilter Meinung sein. Hier werden gewiss die falschen Signale gesetzt.
Zur Sache: Dem Ministerium für Umwelt in Saarbrücken liegt ein Antrag des Veranstalters vor, eben doch in Schutzgebieten diese Deutschlandrallye durchzuführen. Zu bemängeln dabei ist zunächst, dass die für die drei Tage angekündigten 200.000 Menschen zählenden Besucherströme keine Rolle in der Betrachtung der Antragsstellung finden. In der Vergangenheit kam es durch wildes Parken, Zelten und Hinterlassenschaften z.T. zu erheblichen Beeinträchtigungen in Biotopflächen.
Als Begründung für die Rallye in Schutzgebieten wird angeführt, dass eine Verlagerung der Rallye aus den Schutzgebieten heraus „eine unzumutbare Belastung“ für den Veranstalter bedeuten würde.
Der Schutz von „Natur und Landschaft“ ist ein öffentliches Interesse, dem eben durch das Naturschutzgesetz, durch Schutzgebiete mit Verbots- und Gebotsauflagen Rechnung getragen wird. Naturschutz ist ein öffentlicher Belang, ein öffentliches Interesse, die gegen andere Interessen, - hier die eines privaten Rallyeveranstalters- abgewogen werden müssen.
Das Instrument der Befreiung, das der Gesetzgeber vorgesehen hat, dient in erster Linie dazu, im Einzelfall einer nicht vorhersehbaren unzumutbaren Belastung entgegenzuwirken. Motorsportveranstaltungen hingegen lassen bei frühzeitiger und sorgfältiger Planung zumutbare Streckenalternativen realistisch erscheinen. Doch hiervon will angesichts der fortgeschrittenen Zeit weder Veranstalter noch die Politik etwas wissen.
Der Naturschutzbehörde obliegt nun die Aufgabe, die vorschnelle politische Zusage ohne die naturschutzrechtliche Machbarkeit in Erwägung zu ziehen, glatt zubügeln und die Rallye freizugeben. Bei Zulassung der Rallye und Befreiung von den Geboten der NATURA-Schutzgebietsverordnung bleibt die Intention des NATURA 2000 Gedankens und die Glaubwürdigkeit des obersten Naturschützers im Land auf der Strecke.
Wer das Saarland kennt weiß, was kommt. Die Rallye wird genehmigt, der Naturschutz hat das Nachsehen. Daher teilt bitte diesen Beitrag, damit der politische Preis hoch wird und in Zukunft von Anfang an berechtigte Belange des Naturschutzes mitgedacht werden."