Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Veranstalter,
vielen Dank für Ihre Mails, die uns bzgl. der momentanen Situation in Bezug auf die Bearbeitungsdauer des KFP´s erreichten.
Da derzeit durch die Vielzahl von KFP-Anträgen mit einer längeren Bearbeitungszeit gerechnet werden muss, erhalten Fahrzeuge, welche die nachfolgenden Bedingungen erfüllen eine vorläufige befristete Startberechtigung (KFP-Vorabbestätigung):
Bedingungen:
· alle nach StVZO vorgeschriebenen Einträge in den Fzg.-Papieren sind vorhanden
· es wird kein Sondergutachten nach Paragraph 70 StVZO benötigt
Diese Bestätigung wird durch die DMSB-Geschäftsstelle Abt: Technik ausgestellt sobald ein Antrag auf einen DMSB-Kraftfahrzeugpass beim DMSB vorliegt und sich in Bearbeitung befindet. Die Bestätigung ist befristet auf 2 Monate ab Tag Ihrer Ausstellung.
Ein Muster der „Eingangsbestätigung zum Antrag auf einen DMSB-Kraftfahrzeugpass für Fahrzeuge mit Straßenzulassung (KFP)“ finden Sie für ihre Unterlagen anbei. Der Teilnehmer hat diese Bestätigung bei der Dokumentenabnahme vorzulegen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Vorbereitung und eine unfallfreie und erfolgreiche Veranstaltung,
Beste Grüße / Kind regards