Golf 1 GTI 1600er in der CTC

  • Lies doch einfach den Anhang "J" aus der richtigen Periode für Gemischaufbereitung und du weist Bescheid. Ohne Fleiss kein Preis. Nicht alles muss im Homologationsblatt stehen weil es im Anhang "J" freigestellt ist.
    Jedes Fahrzeugmodel ist anders zu verändern und kann nur vom Benutzer erarbeitet werden.
    Also immer Homologationsblatt und Anhang "J" zusammen benutzen und den Begriff "Periodenspezifisch" beachten.
    Als Beispiel: Wenn die Gemischaufbereitung freigestellt ist, heist das nicht das man eine moderne Einspritzung benutzen kann, sondern eine Periodenspezifische oder eben auch Vergaser statt einer Einspritzung.

  • Und wieder am Thema vorbei...oder kannst du mir nach dem Durchlesen des CTC Reglement, welches du verlinkt hast, sagen was im 1er Golf so alles homologiert war?
    Welche Gemischaufbereitung, Welcher Motor, Welche Bremsanlage (Firma, genaue Bezeichnung usw.), Reifengrößen mit ETs usw. usw.
    Und genau das ist was Polo Franz Josef mit TECHNISCHEM CTC Regelement meint. Auf den Seiten im Handbuch steht nur der allgemeine Kram und nicht der Fahrzeugspezifische! Dieser steht im Homologationsblatt!. Man lese unter Punkt 1 Allgemeines und schon ist man schlauer.


    Wenn jemand nach dem CTC Reglement fragt ,dann muß er im CTC Reglement schauen .Zu sagen es gibt kein Technisches CTC Reglement ist somit schon mal falsch. Dort wird auf das Homologationsblatt verwiesen. Da ich weder eines für einen Golf habe ,noch auswendig weis was in welchem Fahrzeug verbaut ist .Wird sich jeder interessent selber eines kaufen müssen .

  • Du könntest auch bei der Youngtimer Rallye Trophy starten, wenn Du nach damaligem Gruppe 2 Reglement umrüstest. ;)

    Gruß Pit
    :rolleyes: Wo kein Schotter liegt, da mach ich mir welchen.. :D:cool:

  • ...wollte ich mit einem der mit einem 1er in der CTC fährt unterhalten


    Ich kenne jemanden der mit einem 1600er Grp.2 Typ17 bei Rallyes startet. Bei Interesse kann ich dir dessen Email@ per PN zusenden.
    Und: Natürlich ist es etwas komplizierter ein Fahrzeug nach Homologation incl. Anh.J aufzubauen, als eines nach simplem Grp.H Reglement. Begriffsstutzig sollte man vorzugsweise nicht sein... ;)

  • Moin,


    kann mir Jemand sagen, ob in der CTC wirklich nur die exakten Teile aus der damaligen Homologation verbaut werden dürfen? Oder reicht bei 4 Kolben, eine 4 Kolben Bremse? Bei Einzeldrossel der Durchmesser, usw.. Hat diesbezüglich schon mal Jemand eine Anfrage an den DMSB geschrieben?

  • Moin,


    kann mir Jemand sagen, ob in der CTC wirklich nur die exakten Teile aus der damaligen Homologation verbaut werden dürfen? Oder reicht bei 4 Kolben, eine 4 Kolben Bremse? Bei Einzeldrossel der Durchmesser, usw.. Hat diesbezüglich schon mal Jemand eine Anfrage an den DMSB geschrieben?


    Geht rein nach Homologation

  • Moin,


    kann mir Jemand sagen, ob in der CTC wirklich nur die exakten Teile aus der damaligen Homologation verbaut werden dürfen? Oder reicht bei 4 Kolben, eine 4 Kolben Bremse? Bei Einzeldrossel der Durchmesser, usw.. Hat diesbezüglich schon mal Jemand eine Anfrage an den DMSB geschrieben?


    Hattest du etwa in Erwägung gezogen mit deinem 1600er Grp.H Golf in der CTC zu starten, Andreas?
    Für mein Dafürhalten ist der -zum letzten Baustand den ich kenne- so weit weg von der CTC wie die Erde vom Mon...nein, Mars... ;) :)

  • Ich kenne jemanden der mit einem 1600er Grp.2 Typ17 bei Rallyes startet. Bei Interesse kann ich dir dessen Email@ per PN zusenden


    [MENTION=1280]vwagge[/MENTION] ...war dann wohl doch nicht so wichtig...

  • [MENTION=22]rallyetom[/MENTION]


    nein...natürlich nicht. Das weiß ich.:D Der bleibt so, wie er ist. Und wenn auch nur in der Garage.


    Mir ging es um die Autos in der CTC und deren verbauten Teilen.


    Gruß
    Andreas

  • Homologationsblätter im ONS-Original sind ewig gültig, auch wenn sie 20 Jahre alt sind. Von welchem Verband man es hat ist egal. Früher haben nationale Verbände die eigenen Homo-Blätter mit eigenem Stempel verschickt, nachdem sie von der FIA genehmigt waren. Und wie oben gesagt: Alles was homologiert ist, darf gefahren werden, außer die FIA hat es nachträglich ausdrücklich verboten oder zwangsweise geändert. Das ist aber nur bei einzelnen Autos der Fall, aber nicht beim Einser-Golf 1600.

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