Batteriebefestigung F / Ankündigung DMSB Vorstart

  • Hi,


    bin eben bei meiner abendlichen Toilettenlektüre auf eine Technik - Ankündigung in einer älteren Vorstart gestoßen,
    die mir etwas Unbehagen bereitet hat....:


    Zitat: "In den Gruppen F, H und FS muss bei der Verwendung einer Batterie mit einer Masse von max. 2000 g
    die Befestigung mit mind. 2 Bolzen der Mindestgröße M8 sowie einem Metallbügel erfolgen.
    Bei einer Batteriemasse von über 2000 g müssen mind. M 10-Bolzen verwendet werden."


    Leider fehlt mir hierbei die Angabe, dass es sich bei einer nicht serienmäßigen Befestigung
    der Batterie handelt!
    Wenn dies nicht so ist, wüßte ich nicht, wie ich das bewerkstelligen könnte.


    Kann mich hier jemand etwas belichten?


    Danke und Gruß


    Micha

  • Lies dazu bitte das für dich entsprechende Gruppen-Reglement im Handbuch.
    1. Ist es mit dem Metallbügel allein nicht getan
    2. Ist da eigentlich eine Zeichnung dabei(hab grad kein Handbuch zur Hand)


    Die Ankündigung bezieht sich sicher nur auf die M8 Bolzen für Leichtbaubatterien. Denn "früher" waren es generell M10 Gewinde.

  • Am Anfang des Textes heisst es


    Fur den Fall, dass die Batterie von ihrem ursprunglichen
    Platz verlegt wird, muss die Befestigung an der Karosserie
    aus einem Metallsitz und zwei Metallbugeln mit Isolierbeschichtung
    bestehen; das Ganze ist mittels Schrauben
    und Muttern am Boden zu befestigen.


    .... Bei Verwendung einer Batterie mit einer Masse von max.
    2000 g muss die Befestigung mit mindestens zwei Bolzen der
    Mindestgröße M8 sowie einem Metallbügel erfolgen. Bei einer
    Batteriemasse von über 2000 g müssen mindestens M10-
    Bolzen verwendet werden.



    Für mich liest es sich so, dass die Regelung mit den 8mm oder 10mm Bolzen nur dann gilt, wenn die Batterie von der Serienbefestigung an einen anderen Ort befestigt wurde. Meine ist an der Original Befestigung dran. Dann kann das so bleiben?


    Gruß thom

  • Als Nicht-Techniker, aber jemand der Reglements gerne liest und auch öfter dazu befragt wird, ergibt sich die Bedeutung aus den Worten "Für den Fall, dass die Batterie von ihrem ursprünglichen Platz verlegt wird..." von selbst. Ursprünglicher Platz ist jener, den der Autohersteller (also VW, Opel, BMW etc.) als Platz für die Batterie festgelegt hat. Da gibt es nichts zu interpretieren, das ist eindeutig.

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