Rallye Supercup e.V. wird eigenständiger Motorsportverband

  • Wieder was von dir gelernt..Jetzt weiss ich auch wie das mit den Wahlen funktioniert..
    Zwei Fragen noch: Ist der RSC Vereinsvorsitzende auch gleichzeitig der Präsident des neuen Verbandes?
    Und wie heisst der neue Verband eigentlich?
    Ich meine mich zu erinnern dass der VERBAND DMSB aus verschiedenen Trägervereinen besteht.
    Aus welchen Vereinen besteht denn der neue Verband? Etwa nur aus dem einem Verein RSC?

    Einmal editiert, zuletzt von meister88 ()

  • Hallo meister88,
    es gibt keinen Präsidenten bei uns, sondern nur einen 1. Vorsitzenden, dieser ist einer der Vorstände i. S. d. § 26 BGB. Es gibt ja keine Vorschrift, wie man den Vorstand des Vereins nennen muss. Das Wort Verband kennt das BGB nicht. Ein Verband ist nur ein Verein, der sich Verband nennt.


    Der neue Verband heißt Rallye Supercup e. V. - RSC e. V., wie bereits erwähnt.


    Der RSC e. V. besteht nur aus natürlichen Mitgliedern/Personen und aus keinen jurstischen Mitgliedern/Personen. Somit sind einzig die einzelnen Mitglieder zusammen die Träger des Vereins. Die Autonomie des Vereins, die das BGB zulässt, ermöglicht alle Varianten. Wir haben uns für diese entschieden.

  • Ich versuch es auch noch mal mit einer Frage, wenn gestattet. Kann gerne auch [MENTION=14328]bernd bleifuss[/MENTION] (gerne mit Echtnamen, siehe Padamoh oder MartinGSI) beantworten.
    Wie groß ist denn der Zuspruch, sprich die Mitgliederzahl bei diesem "Verein/Verband" (Mitgliedsbeitrag?)?


    Immerhin will man (die Vereinsmitglieder?) bald eine "rechtssichere" (nicht nur sportlich) Motorsportveranstaltung auf öffentlichen Straßen (behördliche Genehmigungen, Versicherung/Abdeckung) in Eigenregie (Risiko? - mit meiner Nennung bin ich ja scheinbar Mitglied/Haftung?) durchführen, bei der es in der Vergangenheit leider schon tragische Zwischenfälle gab. So gerne ich die "Grabfeld" mal fahren würde, ich lass das vorerst. Denn sollte mir bei der "Pilotveranstaltung" mein Talent und dann die Straße ausgehen (oder einem anderen), habe ich womöglich ein ernstes Problem. Kann ja nicht jeder auf das juristische Wissen und die Fachkompetenz eines Herrn Mohr bauen ... Hoffe, der (scheinbar gute) Anwalt ist im Vorstand in verantwortlicher Position - dürfte allen ein besseres Gefühl geben.
    RK

    2 Mal editiert, zuletzt von Kuhnqvist () aus folgendem Grund: Rechtschreibung / Doppelung

  • Sehr geehrter Herr Kuhn,


    auf Ihre erneut sehr provokante(n) und rein provozierende(n) Frage(n) werden wir nicht antworten, da es Ihnen nicht um Fragen, sondern nur um Streiten geht. Wenn Sie der Grabfeldrallye fern bleiben wollen, ist das Ihr gutes Recht. Übrigens Bedenken wegen einer Teilnahme an unserer Pilotveranstaltung müssen Sie und auch alle anderen natürlich nicht haben und schon gleich keine Sorgen. Ein e. V. ist eine juristische Person gemäß BGB.



    Mit freundlichen Grüßen


    Patrick Mohr
    1. Vorsitzender des RSC e. V.

    3 Mal editiert, zuletzt von Padamoh ()

  • Offensichtlich ist die Eintragung im Vereinsregister, nichts anderes ist das e.V., für den RSC das Allheilmittel, die Eintrittskarte in die grosse Welt der Sportverbände. Na dann mal los... Ich befürchte für die Grabfeld geht der Schuss in den nächsten Jahren mächtig nach hinten los

  • UND SCHON GEHTS LOS BEIM DMSB


    Zum einen erteilte das Leitungsgremium dem Motorsport außerhalb des DMSB eine klare Absage, startete aber gleichzeitig eine Dialog-Initiative um diese „wilden Veranstaltungen“ in den Bereich des geregelten Motorsports zu führen. Zum anderen wird es ab dieser Saison erstmals ein Prädikat mit elektrisch betriebenen Zweirädern geben: Der DMSB wird mit dem DMSB-E-Mountainbike-Cup in diesem Jahr Neuland betreten.


    Motorsport-Events außerhalb des DMSB: Teilnehmern drohen Sanktionen
    In einer Bestandsaufnahme befasste sich das DMSB-Präsidium mit den aktuell geltenden Regelungen bezüglich so genannter „wilder Veranstaltungen“, also Events außerhalb des Regelungsbereiches der geltenden Motorsportgesetze. Die Rechtslage ist dabei eindeutig: Sowohl Fahrer als auch Sportwarte und Veranstalter müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen, wenn sie solche Events ausrichten, an ihnen mitwirken oder teilnehmen. Piloten im Breitensport etwa unterwerfen sich im Rahmen des Lizenzerwerbs den DMSB-Statuten und verpflichten sich so, nur an Veranstaltungen teilzunehmen, die durch den DMSB oder einen seiner Trägervereine genehmigt wurden. Bei Verstoß gegen diese Vorgaben kann es zur Einleitung eines sportgerichtlichen Verfahrens kommen, das in der Konsequenz von einer Verwarnung bis zu einer zeitweisen Suspendierung führen kann. Auch Sportwarte müssen bei Mitwirkung an diesen Events mit Strafen bis hin zum zeitweisen Lizenzentzug rechnen. Bei Veranstaltern gilt ein bereits seit 2013 vom AK Club- und Breitensport erarbeiteter Strafenkatalog, der unter anderem einen Verlust des Versicherungsschutzes und Geldstrafen zur Folge haben kann. Der DMSB fühlt sich als Interessenvertretung der deutschen Motorsportler der Förderung von sicherem und sauberem Sport verpflichtet. Das DMSB-Präsidium bekräftigte deshalb zwar einerseits die klar ablehnende Position des Verbands gegenüber Verbänden, die nicht der FIA oder der FIM bzw. FIM Europe angeschlossen sind. Gleichzeitig startete es aber auch eine Initiative, um die fraglichen Veranstaltungen in den Geltungsbereich des deutschen und internationalen Motorsportgesetzes zu überführen. Dazu setzt das Präsidium nicht zuletzt auch auf Überzeugungsarbeit, denn schließlich kann nur der DMSB die hohen Standards bei Sicherheit für Fahrer und Zuschauer, aber auch zum Beispiel bei der Ausbildung von Sportwarten gewährleisten.


    Quelle: dmsb.de

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

  • bei mir eben auch :)

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

  • War doch klar das das kommt da ist einfach der längere Hebel da naja wäre ja auch zu schön wenn einfach jeder seinen eigenen Verband aufmachen könnte :D


    MFG

  • Ich wiederhole ja nur ungern schon geschriebenes immer und immer wieder.
    Das mit dem Lizenzentzug ist schon aus mehreren Punkten quatsch.


    1. Hat das EuGh 2017 festgestellt das ein Verband jemanden nicht verbieten darf bei nem anderen Verband zu starten. Hier wurde bei Nichtbeachtung ein "Zwangsgeld" (bei Nichtbeachtung im 2stelligen Millionenbereich) verhängt. Ging dabei um den Eisschnelllauf Verband.
    2. Gibt es in Deutschland sogar eine Behörde (Kartellamt) das Monopolstellungen VERHINDERN soll. Wäre also doch ziemlich perfide, wenn man das dann im Sport akzeptieren würde.
    3. Verstößt alleine der Eintrag im Lizenz Antrag gegen geltendes Deutsches Recht und ist (auch wenn man zugestimmt hat) ungültig. Das BGH hat schon x mal festgestellt das solche "unlauteren" Vertragsbestandteile keinerlei rechtliche Relevanz haben.
    4. Gibt es ja ausserhalb des Rallyesports in anderen Motorsport Disziplinen schon länger mehrere Verbände, was also demonstriert das es hier NICHT um einen Sportliche Auseinandersetzung geht sondern um eine persönliche.
    5. Dürfte dann 1/3 der DMSB Fahrer keine Lizenz mehr haben, da wir alle schon mal bei "freien Testtagen" oder bei NAVC Veranstaltung gestartet sind. Wäre ja auch dann perfide das NAVC starts akzeptiert werden. RSC starts aber nicht. Wäre somit rechtlich nicht Korrekt.
    6. Die Frage nach der "Sicherheit" ist doch lächerlich, da das RSC Reglement wirklich sehr nah am DMSB Reglement hängt. Deutlich näher als das vom NAVC (siehe Punkt 5)!
    7. Gibt übrigens sogar international ähnliche Sachen. Gibt zum Beispiel aktuell 4 Weltweit agierende Boxverbände!


    Ich persönlich finde die ganze Diskussion ziemlich lächerlich. Lasst doch den Herrn Mohr "seine" Grabfeld (die übrigens von Herrn Kuhn mal als geilste Rallye 35 Deutschlands bezeichnet wurde) durchführen.
    DANACH könnt ihr über Ihn lästern so lange Ihr wollt (wenn es was zu lästern gibt).
    vielleicht stehen ja am 30.06 nur 17 Gruppe H "Bastelbuden" am Start. Oder ein gigantisches Starterfeld mit feinsten Autos bis hin zu den "Ultra Gruppe H" Autos ALA Koch und Co.


    Alles zwischendrin an Starter Feld ist möglich.


    Ob man bei einem Neuen Verband starten will, muss jeder selbst für sich entscheiden (wie übrigens JEDEN Rallyestart). Es wird niemand dazu gezwungen. Und da es aktuell (zumindest laut meinem Kenntnisstand) auch kein Prädikat für eine DMSB Meisterschaft (das wäre ja der Hammer) gibt wird auch niemand genötigt dort zu starten (aus Meisterschaftsgründen).


    Also wer dort starten will, kann dies tun. Wer nicht will, kann sich am 30.06 bei (hoffentlich) schönem Wetter in den Garten legen, den Grill anschmeissen und den Tag so genießen. Gibt schlimmeres


    Ich persönlich hätte auch manche Sachen anders gemacht als Herr Mohr. Liegt aber daran das ich nicht Herr Mohr bin. Was besser oder schlechter wäre, wird die Zeit zeigen. Aber gebt ihm doch die Zeit.


    Am 01.07 können sich Teilnehmer und Zuschauer dann gerne über Fehler des neuen Verbandes austauschen und Diskutieren. Aber Ihm noch BEVOR es überhaupt eine Ausschreibung gibt, sportliches und rechtliches Fehverhalten zu unterstellen ist einfach nicht richtig.


    Wer beim RSC nicht starten will, muss nicht. Das selbe wie beim NAVC. Da gibt's hier auch leute die noch nie bei ner NAVC Rallye gestartet sind, aber genau wissen wie "schlecht" die ist.
    Wartet die Grabfeld ab. Sie wird sicher nicht perfekt. Das war eine Pilotveranstaltung noch nirgends. Aber wer weis. Ich sag mal was ganz verrücktes.


    Was ist wenn das mit dem RSC am Ende funktioniert und unser geliebter Rallyesport (um den sollte es ja gehen) davon profitiert? Ich weis total verrückt. Aber das hat man auch mal über Kutschen ohne Pferde gesagt!

    2 Mal editiert, zuletzt von MartinGSI ()

  • Der DMSB ist ein Verein! Nicht mehr und nicht weniger! Und dieser Verein wurde von einem französischem Verein als sein Vertreter in Deutschland benannt. Das war's dann aber auch schon so ziemlich. Zumindest was bürgerliches bzw. öffentliches Recht angeht ...
    Warum sollte es in Deutschland nicht Motorsportveranstaltungen geben, die nicht dem Regelwerk des DMSB bzw. der FIA unterliegen. Sowas gibt's doch in anderen Ländern auch: Rallye Dakar, Pikes Peakes, Nascar, ...

  • die ganze RSC Story bringt mich auf eine Idee...
    Ich habe gerade wegen einer Kleinigkeit beim TÜV keinen Stempel bekommen. Da der TÜV ja auch "nur ein Verein" ist, gründe ich mit ein paar Leidensgenossen (7 Personen die für eine Vereinsgründung nach dem BGB notwenig sind, werde ich bestimmt finden) einen neuen Verein, sagen wir mal wir nennen ihn "the new TÜV" und dann mache ich die Hauptuntersuchung am meinem PKW selbst. Ganz einfach. Warum soll das nicht funktionieren?? der TÜV ist ja auch nur ein Verein :)
    Was der RSC kann kann ich auch. So, vielleicht fällt jetzt bei manchen hier der Groschen....

  • Naja, du musst dich dann noch entsprechend Beleihen lassen, aber im Prinzip geht das. Genau so ist die GTÜ und KÜS auch entstanden....


    Leider ist auch in diesem Thema die Gesellschaftliche Entwicklung genau projiziert. Alles wird künstlich immer und immer mehr Verkompliziert, weil keiner mehr für irgendwas Verantwortung übernehmen will (bzw eher kann, schon allein aus eigenen Existenzgründen), und somit sind wir in einer Spirale angelangt aus der man nicht mehr raus kommt. Das gilt aber für ganz viele andere Dinge ganz genau so. Damit kann man leben bis das System irgendwann von alleine Implodiert, oder man kann versuchen auszubrechen, was hier gemacht wird. Ich begrüße das und drücke die Daumen das es ein Erfolg wird, ein bisschen Bunt kann nicht schaden.


    Meine Meinung.

  • genau SBehl. Ich gehe mal davon aus dass der RSC bereits "beliehen" ist oder etwa nicht??


    Hallo meister88,


    der DMSB ist auch nicht beliehen, da ein beliehener Verein, wie es TÜV, Dekra oder GTÜ sind, mit seiner Beleihung den Befugnis vom Gesetzgeber bekommt, "hoheitliche Aufgaben" wahr zu nehmen und als mittelbare Staatsgewalt aufzutreten. Sport ist aber keine hoheitliche Aufgabe des Staates.
    Und wenn es so wäre, würde der DMSB in vielen Punkten nicht mehr dem Zivilrecht, sondern dem Verwaltungsrecht unterliegen, mit allen Konsequenzen.


    So eine Beleihung wäre natürlich ideal für den RSC e. V. - gibt es aber nicht und ist auch nicht für uns zu bekommen, wie schon gesagt.

  • Ich denke das das in diesem Speziellen Fall eben gar keine Rolle spiel, weil der Gesetzgeber eben diesbezüglich, im Gegensatz zu einer Prüforganisation nichts vorschreibt.


    Wenns denn irgendeine Handhabe gäbe, warum hat der DMSB bei allem Säbelrasseln das immer kommt den NAVC noch nicht platt gemacht? Wenn die Rechtsgrundlage dafür da ist kanns ja kein Problem sein. Im Autocross gibts auch diverse Verbände.


    Ich kann mir vorstellen das das reines Geplänkel von Seiten DMSB ist

  • Auszug aus der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001*
    In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8)



    ..."Autorennen, Motorradrennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter betreffende Anträge sind nur zu bearbeiten, wenn zugleich Gutachten von Sachverständigen insbesondere die Geeignetheit der Fahrtstrecken und die gebotenen Sicherungsmaßnahmen betreffend vorgelegt werden. Streckenabnahmeprotokolle von bundesweiten Motorsportdachorganisationen (z. B. DMSB, DAM und DASV) sind Gutachten in diesem Sinne."


    Ende Auszug


    Ich gehe mal davon aus, dass der RSC die Änderung dieser Verwaltungsvorschrift bereits auf den Weg gebracht hat, da ansonsten die örtl. Verwaltungsbehörde keine Genehmigung erteilen kann und wird und ohne Genehmigung es sich um ein illegales Rennen nach § 315d Strafgesetzbuch handelt.


    Aber so wie ich den RSC kenne ist die Gesetzesänderung nur noch eine Frage von Tagen...


    PS: Ich bin mal gespannt wie lange der DAM dort noch genannt ist.... Dann wäre es das mit dem NAVC.

  • Ich gebe zu dass diese Vorschrift der Verwaltungs (=Genehmigungs-)behörden etwas "versteckt" in einer Verwaltungsvorschrift steht, diese ist jedoch von den Genehmigungsbehörden bundesweit zu beachten. Da genügt dann leider nicht mehr nur ein Blick ins BGB oder der Eintrag eines Vereins ins Vereinsregister. Und ich möchte den Behördenvertreter sehen, der seine Unterschrift unter eine Veranstaltungs-Genehmigung setzt, die ja wohl auch für den RSC unabdingbar ist, die hätte nicht erteilt werden dürfen weil o.g. Vorgaben nicht erfüllt sind.

  • Da steht doch z.B. Das hebelt meiner Meinung nach alles vollkommen aus? Außerdem könnte doch auch einer vom DAM oder der DASV die Abnahme abnicken?


    Der DASV hat vor ca. 12 Jahren darum gekämpft, dass hinter "das zum Beispiel" auch andere Organisationen neben dem DMSB Erwähnung finden.

    Einmal editiert, zuletzt von SBehl ()


  • Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass du dem DMSB angehörst, respektive näher stehst als dem gesamten Breitensport :) so schnell wie du immer ein Gegenargument parat hast.
    Aber mal aus reiner Neugier....... wo liegt bei dir der Unterschied von DMSB, DAM oder DASV zum RSC?
    Das sind auch nur EINGETRAGENE Vereine, die eben einen Sachverständigen beauftragen..... das kann dann doch der RSC genau so machen, oder irre ich mich da?

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

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