Grabfeld-Rallye (30.06.2018)

  • So wie es momentan in der Nennliste aussieht, sind wohl auch viele Fahrer mit DMSB-Lizenz nicht bereit, das Risiko einzugehen, keine DMSB-Genehmigung mehr zu bekommen. Unter den Top 15 der Ergebnisliste der letzten Grabfeld-Rallye ist bisher nur ein Team mit richtigem Namen in der Nennliste zu finden, was den Anschein erweckt, dass bekannte Namen wahrscheinlich diese Pilotveranstaltung des RSC e.V. erstmal abwarten werden, um zu sehen, welchen Ärger man sich hier tatsächlich mit dem DMSB einhandeln kann.


    Dies ist nur meine Vermutung und soll keinesfalls in irgendeiner Form eine Wertung darstellen! Es wäre schön, wenn die Nennliste bis zum Nennungsschluss meine Vermutung widerlegt hätte und ich wünsche natürlich dem RSC e.V. bei der Grabfeld-Rallye viel Erfolg!


    Im letzten Jahr gab es aber auch nur 124 Starter und die Nennliste war bis zum Ende nicht voll. Ja, womöglich sind die Starterzahlen im DMSB dieses Jahr ein kleines Stück angestiegen, aber ich wette, dass es auch in diesem Jahr unter dem DMSB keine volle Nennliste geben würde.

  • Sind das die Slowly-Sideways-Starter? Die Baujahre der Autos lassen es vermuten.


    Grabfeldrallye 2017 (aktuelles DMSB-Reglement): 118 Teilnehmer, Baujahr der Fahrzeuge zwischen 1975 und 2015 (Durchschnittsalter aller Fahrzeuge nach Baujahr: ca. 20 Jahre)
    Grabfeldrallye 2018 (RSC-Reglement): aktuell 52 Teilnehmer, Baujahr der Fahrzeuge zwischen 1971 und 2012 (Durchschnittsalter aller Fahrzeuge nach Baujahr: ca. 28 Jahre)
    Achja: Vorausfahrzeuge und "Slowly Sideways" sind da natürlich jeweils nicht berücksichtigt.


    Jetzt 24h nach Eröffnung der Nennliste: 52 Nennungen, davon 2 Vorausfahrzeuge, also de Facto 50 Nennungen.


    So wie ich das sehe, werden die Vorausfahrzeuge in der Nennliste nicht als Nennung mitgezählt (weder bei der Angabe im Kopf, noch bei der "laufenden Nummer").


    50 Nennungen, früher gab es nach 24h nur noch einen Platz auf der Warteliste.


    Bei der Grabfeldrallye 2017 waren selbst beim Nennungsschluss noch 142 Startplätze leer. Wenn ich mich richtig erinnere, dauerte es 2017 etwa eine Woche, bis 50 Nennungen beisammen waren.


    Jeder wird für sich selbst entscheiden, ob man das Risiko eingeht, keine DMSB-Lizenz, bzw. keine DMSB-Genehmigung mehr zu bekommen.


    So wie die Teilnehmerzahlen bei den DMSB-Veranstaltungen 2017 und 2018 aussehen, könnte diese Entscheidung vielen Teilnehmern dadurch erleichtert werden, dass sich die Veranstalter die Frage stellen müssen, ob sie unter diesen Umständen überhaupt eine Veranstaltung ausrichten können/wollen.


    Unter den Top 15 der Ergebnisliste der letzten Grabfeld-Rallye ist bisher nur ein Team mit richtigem Namen in der Nennliste zu finden,


    Ist es denn bei anderen Veranstaltungen (unter dem Dach des DMSB) tatsächlich üblich, dass die Top-Teams ihre Nennung bereits einen Monat vor Veranstaltungstermin abgeben?

  • Moin , gehört zwar nicht genau hier her,aber Nennliste Grabfeld mit diesen namen,wie "hinno" oder "mit Handgas" und bei der NAVC Hombachtal Rallye wird sogar angeboten,das wer nicht auf der Nennliste ,namentlich erwähnt werden will,nur bescheid geben muß.Dieses versteckspiel ist arm und traurig.

  • "M.S."hasts anscheinend nicht verstanden.


    Kann durchaus sein. Dabei hätte mir ein einfaches "Ja" oder "Nein" als Antwort genügt.


    Nur mal so als Denkanreiz ein paar Auszüge aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der aktuell gültigen Fassung:


    § 51 Abs. 1 BDSG:


    "Soweit die Verarbeitung personenbezogener Daten nach einer Rechtsvorschrift auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgen kann, muss der Verantwortliche die Einwilligung der betroffenen Person nachweisen können."


    § 51 Abs. 4 BDSG:


    "Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung der betroffenen Person beruht. Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, müssen die Umstände der Erteilung berücksichtigt werden. Die betroffene Person ist auf den vorgesehenen Zweck der Verarbeitung hinzuweisen. Ist dies nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder verlangt die betroffene Person dies, ist sie auch über die Folgen der Verweigerung der Einwilligung zu belehren."


    Und ich bin ja mal gespannt, wie der DMSB, ein Veranstalter oder auch ein "Bernd Bleifuss" begründet, dass eine Teilnahme an einer Motorsport-Veranstaltung nur dann erlaubt ist, wenn die betroffene Person gleichzeitig "freiwillig" erklärt, dass ihr Name und weitere Daten, die sich auf diese Person beziehen im Internet und auf öffentlichen Aushängen veröffentlicht werden darf. (Wobei ich noch nicht einmal sicher bin, ob die Teilnehmer dies bei allen Veranstaltungen überhaupt ausdrücklich erklären.)


    Die Folgen für die Verantwortlichen bei einem Verstoß gegen das BDSG können übrigens durchaus erheblich sein.


    Dass diese Daten dem Veranstalter bekannt sein müssen, ist dagegen unstrittig. Nur darf eben nicht jeder, der über irgendwelche Daten verfügt, mit denen auch machen, was er will.


    Man kann der Grabfeldrallye natürlich vorwerfen, dass sie sich an geltende Gesetze hält. Aber das fände ich dann "arm und traurig".

  • Freue mich schon auf die Übertragungen unserer National Elf im Rahmen der WM.


    "Flinker Linksfuss" schießt, doch "Felswand" wehrt den Schuss ab. Der Ball springt zu "Trippelblitz", dieser verliert jedoch den Zweikampf gegen "Bummballa".


    Wird noch alles lustig in Zukunft. Aber bleiben wir hier lieber beim Thema Grabfeldrallye.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • Weiß jemand verbindlich über den Stand der Dinge bescheid, ob der DMSB einem die Lizenz entziehen kann oder nicht?
    Gab ja mal eine Aussage , dass dies laut EU-Recht nicht möglich ist..


    Danke für die Antworten


    Gruß

  • Verbindlich wirdb dir das wohl kaum einer beantworten können oder wollen.
    Fakt ist aber, das der DMSB damals schon mit Lizenzentzug gedroht hat, wenn man an einer NAVC-Veranstaltung teilnehmen wollte...und der Schuß ging nach hinten los. In den Lizenzbestimmungen kann man jedenfalls nichts in der Hinsicht finden (es sei den ich habe was überlesen).


    Lediglich den Sportwarten droht man mit Strafe und/oder Lizenzentzug...aber auch das halte ich rechtlich für grenzwertig. Wenn ich dort nicht explizit als ADAC/DMSB Sportwart auftrete...was wollen sie denn machen?

  • Weiß jemand verbindlich über den Stand der Dinge bescheid, ob der DMSB einem die Lizenz entziehen kann oder nicht?
    Gab ja mal eine Aussage , dass dies laut EU-Recht nicht möglich ist..


    Danke für die Antworten


    Gruß


    Es gab in einer anderen Sportart ein Urteil, bei dem es um eine ähnliche Thematik ging (ich meine es war Eisschnelllauf). Nach EU-Recht ist das also mindestens Grauzone, wenn nicht sogar klar, dass es nicht geht. Soweit der Papierteil.


    Jetzt kommt aber das große ABER:


    Selbst wenn es nicht rechtens sein sollte: Nimm an, der DMSB entzieht dir deine Lizenz Anfang Juli. Vielleicht bist du rechtlich auf der sicheren Seite, allerdings hast du erstmal die Rennerei und musst vors Sportgericht oder ein anderes Gericht ziehen, damit deine Lizenz wieder erteilt wird. In der Zwischenzeit stehst du ohne Lizenz da. De facto ist deine Saison dann also gelaufen. Kann man riskieren, wenn man auf Wald- und Wiesen-Veranstaltungen sporadisch fährt und es einem mehr oder weniger egal ist, dass man mal 3 Monate nicht fährt. Wenn man jetzt aber ein etwas verbindlicheres Programm in DRM / ARM, oder vielleicht auch international geplant hat, dann muss jeder für sich selbst wissen, ob die Grabfeld ihm die daraus möglicherweise resultierende Rennerei das Wert ist.


    Ich persönlich habe mich genau aus diesem Grund ganz bewusst dagegen entschieden, denn ich werde nicht meine weiteren Einsätze und internationale Startberechtigung dafür riskieren, um in Sulzdorf zu starten. Da bin ich ganz ehrlich, dafür dürft ihr mich gerne auch für paranoid halten. Wenn der Fall aber eintreten sollte, dann ist natürlich das Geschrei wieder groß.


    Recht haben und Recht bekommen, das sind eben immer zwei Paar Schuhe und die Zeit dazwischen ist der Lizenznehmer eben der, der das Problem hat.

  • Also ohne eine Bewertung von EU-Recht, es gibt folgende Regelung im ISG die in diesem Fall gilt.


    Zum einen Art 2.1.5a "Verbotene Wettbewerbe" nach dem jeder Wettbewerb der nicht nach den Bestimmungen des zuständigen ASN (hier: DMSB) durchgeführt wird.


    Dazu kommt Art 9.10.1 "Lizenzentzug" wonach jeder der an so einem Wettbewerb teilnimmt, egal ob Helfer, Offizieller oder Teilnehmer, vom ASN suspendiert werden kann.


    Wie gesagt, das ist nur die Wiedergabe des Textes im Handbuch.

  • Es gab in einer anderen Sportart ein Urteil, bei dem es um eine ähnliche Thematik ging (ich meine es war Eisschnelllauf). Nach EU-Recht ist das also mindestens Grauzone, wenn nicht sogar klar, dass es nicht geht. Soweit der Papierteil.


    Dieser Fall kommt im Rahmen der Argumentation immer wieder. Aber ich bezweifle, dass dieses Urteil hier als Präzedenzfall angenommen werden kann. Hier zwei Artikel dazu:
    http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=402848
    http://www.faz.net/aktuell/wir…hme-aendern-15331530.html


    Aber in jedem Artikel kommt klar heraus, dass es sich hier um Profisportler handelt ("Die Sportler verlieren so die Chance, zusätzlich Geld zu verdienen." und "Die ISU habe dagegen die unternehmerische Freiheit der Sportler beschränkt."). Und ich bezweifle einfach mal, dass hier viele Ihr Geld mit Rallyesport verdienen.


    Insofern wage ich einfach mal zu bezweifeln, dass dieses Urteil wirklich maßgeblich sein kann. Und vor allem muss dann erstmal noch geklagt werden.


    Dagegen sind die Regelungen im ISG relativ eindeutig. Als Lizenznehmer des DMSB erkennt man diese Regelungen an und unterliegt ihnen somit auch.

  • Laut Frau B. vom ADAC Nordbayern ist es dem "AMC Bad Königshofen im Grabfeld im ADAC e.V." durchaus erlaubt, als Veranstalter der Grabfeld Rallye aufzutreten.
    Der AMC soll für diese Veranstaltungsdurchführung/Beteiligung keinerlei ADAC Fördergelder o.Ä. erhalten, und darf in keinster Weise als ADAC Ortsclub in Erscheinung treten.
    Deshalb steht in der Ausschreibung nur "AMC Bad Königshofen", ohne den ADAC Anhang. ;)


    Warum sollte der ADAC seinem Ortsclub die Veranstalterrolle erlauben, aber dann seine Linzenznehmer bestrafen?
    Man darf halt nicht unter "DMSB-Lizenz" starten!

  • Ich zitiere mal aus den DMSB-Lizenzebstimmungen Art. 5:


    Der Fahrer/Beifahrer/Bewerber darf nicht gleichzeitig im Besitz einer gültigen Lizenz sein, die von einem anderen der FIA angeschlossenen ASN ausgestellt wurde.


    Da ich nicht so den tiefen Einblick habe meine Frage: Wie verhält es sich denn hier mit dem RSC? Es gibt ja theoretisch nur eine nationale Sporthoheit die von der FIA bestimmt, also nur einen ASN pro Nation. Demzufolge müsste ja der RSC kein ASN sein und ein Start zur Grabfeld bedenkenlos stattfinden können.
    Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Vielleicht kann mich ja jemand mit tieferem Einblick aufklären.

  • Hallo,


    um seine Lizenz, eines anderen Motorsportvereins, braucht rein rechtlich niemand Sorge haben, wenn er bei "Fremden" (DMSB, RSC, DAM, ...) Veranstaltungen startet! Fragt doch einfach mal direkt bei den Justiziaraten der einzelnen Vereine nach, am besten schriftlich!


    Da es hier um eine RSC Veranstaltung geht und nicht um eine Veranstaltung einer ASN (der FIA) oder der FIA, ist der in mancher Munde geführte Begriff des "verbotenen Wettbewerbs" lt. ISG belanglos. -Da wir hier vor kurzem vom Fußball gelesen haben: Oder ist die Fußball WM die ebenso nicht von FIA/ASN organisiert wird auch verboten?


    Mit motorsportlichen Grüßen


    Volker Kirschbaum

  • Ich zitiere mal aus den DMSB-Lizenzebstimmungen Art. 5:


    Der Fahrer/Beifahrer/Bewerber darf nicht gleichzeitig im Besitz einer gültigen Lizenz sein, die von einem anderen der FIA angeschlossenen ASN ausgestellt wurde.


    Da ich nicht so den tiefen Einblick habe meine Frage: Wie verhält es sich denn hier mit dem RSC? Es gibt ja theoretisch nur eine nationale Sporthoheit die von der FIA bestimmt, also nur einen ASN pro Nation. Demzufolge müsste ja der RSC kein ASN sein und ein Start zur Grabfeld bedenkenlos stattfinden können.
    Oder habe ich hier etwas falsch verstanden? Vielleicht kann mich ja jemand mit tieferem Einblick aufklären.


    Der Art. 5 bedeutet in dem Fall, dass du in Deutschland nur eine Lizenz haben darfst wenn du in keinem anderen Land eine Lizenz des dortigen ASN (z.B. FFSA in Frankreich) besitzt. Solltest du dort eine haben darfst du in Deutschland mit dieser Lizenz fahren, wenn der ASN (hier: FFSA) eine Auslandsstarterlaubnis ausspricht und die Veranstaltung in Deutschland ausländische Teilnehmer zulässt (NEAFP). Der Art. 5 regelt also das Verhältnis innerhalb Europas, wenn du eine DMSB Lizenz hast und wie beschrieben bei einer Veranstaltung in Deutschland fährst, die nach ISG nicht vom ASN (DMSB) durchgeführt wird, kommt wieder der Art. 9.10.1 des ISG zu tragen.


  • Also das ist nun leider Äpfel mit Birnen vergleichen. Wenn man den Fußballvergleich nehmen will ist es die FIFA die dem entsprechenden "ASN" in diesem Fall dem DFB vorsteht und es wäre einem Spieler mit DFB-Spielerpass oder einem Spielerpass eines Landesverbandes durchaus verboten bei einem anderen Fussballdachverband in Deutschland zu spielen, sofern es einen gäbe. Das ist aber soweit ich das weiß nicht der Fall.


    Edit: Ich gebe dir natürlich Recht mit der Aussage, dass die Grabfeld eine RSC Veranstaltung ist und deswegen nichts mit der FIA oder dem DMSB zu tun hat, sprich der Lizenznehmer beim RSC muss sicher net um seine RSC-Lizenz fürchten. Aber von der anderen Seite, nämlich der Seite des ISG, ist die Grabfeld eine Veranstaltung, die nicht durch den zuständigen ASN ausgführt wird, ergo fällt die Veranstaltung aus Sicht der FIA und des DMSB eben unter den Art. 2.1.5a

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  • da blick ja keiner mehr durch.
    Und ADAC und DMSB wollen ja wahrscheinlich nur die Kohle für die Lizenzen einstreichen....ansonsten kannst se nicht gebrauchen in Sachen Breitensport.
    Und......naja...... der DMSB hat schon etwas von einem "kleinen Bubi" Mentalität..... wenn ich was will und nicht bekomme.....dann wird eben auf die Trotzbasis (hier im Fall mit Drohungen von Entzügen und Sanktionen) weiter gemacht.
    Fast wie im Kindergarten.....
    Na aber wir werden sehen was passiert......ich lass mich überraschen!

    fährste Quer....dann haste mehr......:p
    Spass ist, wenn man nach der Rallye die Fliegen von der Seitenscheibe kratzt:rolleyes:

  • da blick ja keiner mehr durch.
    Und ADAC und DMSB wollen ja wahrscheinlich nur die Kohle für die Lizenzen einstreichen....ansonsten kannst se nicht gebrauchen in Sachen Breitensport.
    Und......naja...... der DMSB hat schon etwas von einem "kleinen Bubi" Mentalität..... wenn ich was will und nicht bekomme.....dann wird eben auf die Trotzbasis (hier im Fall mit Drohungen von Entzügen und Sanktionen) weiter gemacht.
    Fast wie im Kindergarten.....
    Na aber wir werden sehen was passiert......ich lass mich überraschen!


    Nur zu meinem Verständnis, evtl. habe ich etwas überlesen, sind denn schon Androhungen von Sanktionen wie z.B. Suspendierung verschickt oder ausgesprochen worden? Also von dem Thema ADAC Nordbayern habe ich gehört, aber gab es da noch was?

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