Grabfeld-Rallye (30.06.2018)

  • Bin gespannt, ob sich mal ein unternehmungslustiger Anwalt findet, dem fad ist und der das ganze Exklusiv-System (du darfst nur dort fahren wo ich es dir erlaube) vor den europäischen Gerichtshof bringt. Dort würde es nämlich zweifellos fallen. Würde aber zweifellos eine ganze Weile dauern, bis von der Einbringung eine Entscheidung fällt. Ich denke allerdings, dass das nie der Fall sein wird, denn im Vergleich zu Fußball u.a.m. ist der Motorsport nicht wichtig genug. Sprich, mit dem Durchfechten wird man weder berühmt noch reich.

  • Aber es soll auch rallyefahrende Anwälte geben... Da könnte dann auch etwas persönliche Motivation ins Spiel kommen :)


    Gruss Jo

  • Unsinn. Einige Fahrer dürften ihren Fehler eingesehen haben, andere haben eben das vorgefertigte Trotzschreiben von P. Mohr benutzt und damit das nächste Fettnäpfchen mitgenommen. Dummheit schützt vor Strafe nicht.



    Ja ja, die haben bestimmt geschrieben, "o Gott was hab ich nur getan. Ich will es auch nie wieder tun..." Worauf das Verfahren dann eingestellt wurde. Glaubst du??? Ich nicht.


    Widerspräche auch der Urteilsbegründung, da steht nämlich nix von wegen mangelnder Einsicht, sondern nur: "ihr durftet nicht, habt aber, also Strafe." Und da steht auch: "nicht gewusst gildet nicht".


    Also, was immer du auf die Anhörung hättest schreiben können, es hätte nicht zu einer Einstellung des Verfahrens führen dürfen. Außer, man reagiert eben willkürlich. Oder hat sich eben nicht so viel Mühe bei der Ermittlung gegeben... Klar, einen Berlandy oder Ramonat kann man ja auch schnell mal übersehen...


    Bei beiden bin ich recht sicher, dass die bei der Anhörung nicht gekuscht haben.

  • Es stehen noch nicht mehr Namen drin weil teilweise die Verhandlungen später waren.Und es war egal ob man Patricks Antwortschreiben,ein eigenes oder überhaupt keine Äußerung geschrieben hat.Urteil war bei allen das selbe,außer das Verfahren wurde nach der 1.Stellungnahme mit einer Verwarnung(was ja gewissermaßen auch ein Urteil ist)eingestellt.

  • schön, dass wenigstens vereinzelt noch Personen anzutreffen sind, welche sich tatsächlich zum Thema äußern können. Danke mal soweit.


    [MENTION=4473]Froonk[/MENTION]: wenn bei einzelnen Fahrer-innen/Beifahrer-innen eine Einstellung des Verfahrens nach der 1. Anhörung durchgeführt wurde, obwohl bei den Personen ja eigentlich der gleiche Verstoß gegen die Lizenzbestimmung vorgelegen haben müsste - wovon auszugehen wäre, ist eine unterschiedliche Urteilsfindung ja doch etwas widersprüchlich........


    Ich bezweifle jedoch die genaue Urteilsbegründung, als rechtlich akzeptabel, denn die absolute Motorsporthoheit in Deutschland unterliegt eben nicht nur dem DMSB e.V. (anmerk. gem. Vorstart 01-2019:


    Begründung II:
    Im Internationalen Sportgesetz der FIA (ISG) ist definiert, Art.
    2.1.5a, dass jeder Wettbewerb, der nicht nach den Bestimmungen
    des Sportgesetzes und des Nationalen Reglements des zuständigen
    ASN (DMSB e.V.) organisiert, als verboten gilt.


    Zitat Ende)


    Sofern ein Teilnahemer bei der Grabfeldrallye (Achtung genau lesen:) mit einer DMSB-Lizenz genannt und gefahren ist, ist für mich die Entscheidung des DMSB e.V. nachvollziehbar; wenn der Teilnehmer jedoch die Nennung und Teilnahme nicht mit einer DMSB-Lizenz vollzogen hat, sehe ich die Urteilsfindung problematisch an.



    Da der DMSB e.V. der nationale ASN zur Durchführung der FIA Regularien und dessen ISG ist. Es sich hierbei jedoch nicht um eine derartige Veranstaltung handelt, bzw. es in Deutschland noch einen weiteren Motorsportverband, welcher auf der gleichen nationalen rechtlichen Grundlage (rechtlich gleichberechtigt zum der DMSB e.V.) handeln darf, i.S. von:


    **********
    Zitat Homepage: ww.dasv.de


    GENEHMIGUNG VON MOTORSPORTVERANSTALTUNGEN UND STRECKENABNAHMEPROTOKOLLE


    gem. VwV zu § 29 StVO I III. Erlaubnisverfahren Randnummer 36


    " ... Streckenabnahmeprotokolle von bundesweiten Motorsportdachorganisationen (z.B. DMSB, DAM und DASV) sind Gutachten in diesem Sinne."


    ****** Zitat Ende


    deren gibt es rechtlich gesehen - meines Wissens nach in Deutschland nur diese beiden Motorsportverbände - wobei der DASV ja nicht der FIA unterliegt und somit eigenständig ist und eigenständig rechtlich konform handeln darf und sich demnach nicht an die Regularien des ISG halten muss. Ob diese Genehmigung dem Veranstalter der Grabfeldrallye ebenfalls vorliegt, ist mir nicht bekannt.


    Ich erachte als Außenstehender Motorsportler (d.h. nicht in die Details der Betroffenen dieses Rechtstreites zw. DMSB und angeblich "nur einzelnen" Betroffenen, die Urteilsfindung und vor allem die Urteilsbegründung, als sehr kritisch und nicht unbedingt dem Motorsport im Gesamten dienlich. Zumal der Anschein erweckt wird, dass nur EINIGE WENIGE Personen aus EINER SPEZIELLEN Veranstaltung davon Betroffen sind.


    Mein Fazit ist, dass diese Veröffentlichung wiederum einen "faden Beigeschmack hat", da nur die eine Seite der "Verurteilten" widergegeben wird; leider fehlt es hier auf beiden Seiten im Sinne des GESAMTEN an Offenheit, Konsequenz und Lösungsbereitschaft. Wie so oft, sind leider alle der Meinung Recht zu haben, bis es dann nichts MEHR als Fernsehen gibt; ganz ohne Sport!


    Ich möchte dieses Thema hier nicht weiter austreten und kommentieren. Danke für die bisherigen Rückmeldung. Ich werde dies weiter beobachten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy_B_ ()

  • @-Andy,


    Moin erstmal. Interessante Auslegung... Natürlich hat niemand "mit" der Dmsb-Lizenz bei der Grabfeld genannt. Sondern mit einer Rsc-Lizenz.


    Aber viele, die im Besitz einer solchen Dmsb-Lizenz waren.


    Klingt nach Haarspalterei ;)


    Ich habe keinerlei juristischen Hintergrund. Liege ich eigentlich richtig mit meiner Ansicht, dass die maximale Strafe, die ein solches "Gericht" verhängen kann, der Ausschluss aus dem Verein ist, und das verhängte Geldstrafen nicht wirklich eintreibbar sind? Und dass man solche Urteile auch durchaus von einem ordentlichen Gericht überprüfen lassen kann, weil sie ja zu einem realen Schaden führen können?


    Gruss Jo

  • Sehe ich das richtig, dass bisher kein einziger verurteilt wurde, der unter einem Pseudonym gefahren ist?


    Doch auch unter Pseudonym fahrende wurden verurteilt.Als Beweis der Teilnahme wurde ein Foto des Autos geschickt.

  • Gar nichts hat es bewiesen.Nur habe ich nicht so viel Geld und Zeit um dagegen zu kämpfen.Es gab sicher noch mehr Verurteilte mit Pseudonym.

  • Übrigens stammt das Foto nicht von der Grabfeldrallye!Es gab die Bewährungsstrafe!


    Es waren aber definitiv Fotografen auf der Grabfeld!
    Ich möchte zumindest fast Wetten dass nach dem Ziel von WP2 an der DK fotografiert wurde - kein Fotograf der schöne Bilder machen will fotografiert an der DK wo es auf die Überführungsetappe raus geht.
    Meine Einschätzung passt auch dazu, dass Starter unter Pseudonym die auf WP1 ausgefallen sind nicht belangt wurden.


    Die Fotos haben letztendlich nur bewiesen, dass das Auto gefahren ist, könnte aber theoretisch ja auch vermietet worden sein.
    Und nicht einmal das ist ganz sicher, es könnte ja mehrere gleich aussehnde Autos geben...

  • Andere Frage... Was machen eigentlich die RSC Veranstaltungen 2019? Habe ich was überlesen oder gab's da noch nichts zu lesen? Wird doch nicht wieder nur aus der Grabfeld bestehen...

  • Ich kann mich noch genau daran erinnern, als hier im Forum über die Fahrer hergezogen wurde, die unter einem Pseudonym starteten....
    Genau diese Personen sind ja nun augenscheinlich ohne Strafe davon gekommen. Was mit Berlandy und Ramonat passiert ist kann ich mir nicht erklären!?


    Was passiert bei der Grabfeldrallye 2019? Es fahren wieder internationale Fahrer a la Mats van den Brand, Wolves usw., dann kommen NAVC Fahrer, die Gruppe-H Fahrer die nur diese eine Rallye fahren.......und der Rest fährt unter Pseudonym. Scheiße, kommt ja wieder ein tolles Starterfeld zusammen!

  • Ich kann mich noch genau daran erinnern, als hier im Forum über die Fahrer hergezogen wurde, die unter einem Pseudonym starteten....
    Genau diese Personen sind ja nun augenscheinlich ohne Strafe davon gekommen. Was mit Berlandy und Ramonat passiert ist kann ich mir nicht erklären!?


    Was passiert bei der Grabfeldrallye 2019? Es fahren wieder internationale Fahrer a la Mats van den Brand, Wolves usw., dann kommen NAVC Fahrer, die Gruppe-H Fahrer die nur diese eine Rallye fahren.......und der Rest fährt unter Pseudonym. Scheiße, kommt ja wieder ein tolles Starterfeld zusammen!


    Auch Fahrer unter Pseudonym wurden verurteilt!

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