DMSB verlangt Stellungnahme von Grabfeld-Startern

  • [MENTION=376]rechts5+[/MENTION]:


    Wären wir wieder beim Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes, das nun mal über der Satzung eines Vereins (und das und nur das ist der DMSB) steht!


    Erinnere dich kurz an das Urteil bzw. die Begründung, warum Mohr mit dem RSC innerhalb des DMSB gescheitert ist.


    Zitat aus Beitrag https://forum.rallye-magazin.d…fahren-22.html#post451028


    "Eine Entscheidung zu gunsten des Rallye Supercup Deutschland wäre für das Gericht ein Eingriff in die Verbandsautonomie des DMSB gewesen. Das Gericht sieht die Vereins- und Verbandsautonomie gemäß Art. 9 GG als besonders schützenswert an und hat sich aus diesem Grunde dazu entschieden, keine Entscheidung zu treffen, die der Verbandsautonomie entgegenstehen könnnte."


    Wenn die Kleingartenanlage XYZ Geldstrafen vorsieht, weil ein Mitglied die falschen Blumen anpflanzt, dann muss eben bezahlt werden, wenn man dagegen verstößt.

  • ja. aber die Kleingartenanlage kann und darf mir nicht verbieten mir einen 2. kleingarten zu mieten. und darum geht's!
    KEIN Grabfeld Teilnehmer hat bei einer DMSB Veranstaltung etwas falsches gemacht. Somit hat der DMSB auch nichts zu bestrafen. Was kommt als nächstes. Mit dmsb Lizenz darf ich nicht Fußball spielen. Oder mit dmsb Lizenz darf ich als zugauto nur noch vw fahren?


    Ausserhalb des dmsb hat der DMSB KEINERLEI befugniss. Und der rsc liegt (auf eigenen wunsch) ausserhalb des DMSB!


  • aber nicht wenn er sie in einem anderen Kleingartenverein anpflanzt. Und nur darum geht es hier.


    Um den DMSB ein wenig in Schutz zu nehmen, evtl. wurden die Personen ja beim DMSB von anderen Lizenznehmern "angezeigt" und somit muss er handeln. Ich (wenn ich denn eine DMSB Lizenz hätte) könnte ja auch zB eine/n DMSB-Lizenznehmer anzeigen, weil er in zB Goodwood teilgenommen hat, worauf hin der DMSB der Sache nach zugehen hat... . Ein Schelm wer böses dabei denkt.

    Einmal editiert, zuletzt von VolkerK ()

  • Ich bezweifle sehr stark, dass das vor dem Europäischen Gerichtshof halten würde, dass man nicht überall fahren kann, wo es einem gefällt. Die UEFA ist dort auch schon auf die Nase gefallen. Und die hat viel mehr Geld als der DMSB. Es müsste sich nur ein Anwalt finden, der das dort einbringt.

  • ja. aber die Kleingartenanlage kann und darf mir nicht verbieten mir einen 2. kleingarten zu mieten. und darum geht's!
    KEIN Grabfeld Teilnehmer hat bei einer DMSB Veranstaltung etwas falsches gemacht. Somit hat der DMSB auch nichts zu bestrafen. Was kommt als nächstes. Mit dmsb Lizenz darf ich nicht Fußball spielen. Oder mit dmsb Lizenz darf ich als zugauto nur noch vw fahren?


    Nicht nur das ich mich frage was sie da wollten, bei der rechthaberischen selbstgefälligen ich habe zu allem was zu sagen Art Herr MartinGSI bin ich echt heilfroh das sie es nie in die engere Wahl eines Fahrervertreters geschafft haben.

  • "Eine Entscheidung zu gunsten des Rallye Supercup Deutschland wäre für das Gericht ein Eingriff in die Verbandsautonomie des DMSB gewesen. Das Gericht sieht die Vereins- und Verbandsautonomie gemäß Art. 9 GG als besonders schützenswert an und hat sich aus diesem Grunde dazu entschieden, keine Entscheidung zu treffen, die der Verbandsautonomie entgegenstehen könnnte."


    Und genau dieser Satz in der Begründung ist das beste was dem RSC passieren konnte !
    Das gleiche gilt auch andersherum, heisst der DMSB kann dem RSC von aussen mal gar nichts !
    Und das ist auch gut so, der Rest wird sich regeln wie in der freien Marktwirtschaft.
    Angebot und Nachfrage....


    In einem Deiner früheren Posts sagtest du, dass auf die RSC-Verantwortlichen nun einiges zukommen würde seitens des DMSB.
    Ich hatte Dich gefragt warum - leider kam (wie schon öfter) keine Antwort deinerseits.


    Daher nochmal die Frage: Warum sollte ein RSC-Verantwortlicher belangt werden ? Und wofür ?

  • In einem Deiner früheren Posts sagtest du, dass auf die RSC-Verantwortlichen nun einiges zukommen würde seitens des DMSB.
    Ich hatte Dich gefragt warum - leider kam (wie schon öfter) keine Antwort deinerseits.


    Daher nochmal die Frage: Warum sollte ein RSC-Verantwortlicher belangt werden ? Und wofür ?


    Nicht jeder RSC-Verantwortliche kann vom DMSB belangt werden. Belangt können nur jene werden, die eine DMSB-Lizenz haben. Denn diese haben dafür einen Vertrag mit dem DMSB abgeschlossen, der es ihnen nicht erlaubt, an Veranstaltungen teilzunehmen, welche nicht vom DMSB (oder Trägerverbänden) genehmigt wurden.


    Natürlich bedeutet das nicht, dass diese Personen dann nicht mehr beim RSC aktiv sein können. Im Gegenteil. Aber im schlechtesten Fall bedeutet es, dass diese Personen dann nicht mehr beim DMSB aktiv sein können, ergo nicht mehr bei ganz vielen anderen Veranstaltungen, da diese von ADAC, AvD oder DMSB registriert wurden.


    Jeder DMSB-Lizenznehmer hat seinen eigenen Lizenzvertrag unterschrieben. Und somit ist auch jeder der Sportgerichtsbarkeit "freiwillig" unterstellt. Natürlich kann der DMSB niemanden verbieten, woanders teilzunehmen. Aber er kann demjenigen anschließend verbieten bei ihm selbst teilzunehmen. Dieses Urteil wird dort aber wahrscheinlich niemand fällen. Also wird es auf Geldstrafen oder auf Sperren in einer Zeit hinauslaufen, zu der keine Motorsportveranstaltungen durchgeführt werden.

  • Nicht nur das ich mich frage was sie da wollten, bei der rechthaberischen selbstgefälligen ich habe zu allem was zu sagen Art Herr MartinGSI bin ich echt heilfroh das sie es nie in die engere Wahl eines Fahrervertreters geschafft haben.


    Was soll das denn?
    Wenn ihr ein Problem miteinander habt, dann klärt das doch bitte per PN....


    Und zum eigentlichen Thema:


    War da nicht mal was, dass der DMSB sogar sein 'Monopol' als Verband für DMSB Lizenznehmer im Vertrag stehen hat?
    Demnach dürfte es sich doch hier auch um Vertragsbruch handeln und der DMSB dürfte auch selbst entscheiden ob er NAVC Veranstaltungen auch als 'Straffall' sieht oder nicht.
    Jetzt mal rein aus der Sicht des DMSB gesehen natürlich...

  • ja. aber die Kleingartenanlage kann und darf mir nicht verbieten mir einen 2. kleingarten zu mieten.


    Doch, wenn es so in den Statuen stehst, die Du mit Deiner Lizenz bzw. in diesem Fall mit dem Anmieten des Garten anerkannt hast.


    Können ja alle im kommenden Jahr eine RSC-Lizenz ziehen und dann jedes Jahr im Bierzelt von Sulzdorf darüber philosophieren das der DMSB wegen ihnen schon bald Insolvenz anmelden muss.

  • Nochmal: Rechts- oder sittenwidrige Vertragsbestandteile sind ungültig. Auch wenn du sie freiwillig unterschrieben hast.


    Gruss Jo

  • Hier wird aber wieder mit den ganz grossen Keulen geschwungen.....


    Grundgesetz. Rechts- und sittenwidrig. Abstruse Vergleiche mit Körperverletzungen. „Präzedenzfälle“ mit völlig anderer Basis.


    Leider gehen die interessanten Ansätze unter im Geschrei mancher selbsternannter Rächer des Breitensports.


    Ich hoffe, das die stillen Mitleser dem Gebrüll und den Argumentationsketten nicht zu viel Gewicht beimessen.


    Das ganze Thema ist um so viele Ebenen vielschichtiger, dass schon der Vergleich von NAVC und RSC der näheren Betrachtung nicht standhält.


    Ich hege die Hoffnung, das diese Auswüchse hier nicht wirklich das echte Meinungsbild widergeben. Im Endeffekt gäbe es auf allen Seiten nur Verlierer.

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn man im Ausland startet? Dann nimmt man doch auch an einer nicht vom DMSB genehmigten Veranstaltung teil! Oder sehe ich es falsch?

  • @ Markus,


    für bisherige Dmsb-Gruppe-H-Fahrer gibt es nichts zu verlieren... Die haben auf jeden Fall schon gewonnen, weil sie mal wieder die Grabfeld fahren durften...


    Vermutlich hast du Recht, dass alles vielschichtiger ist, als es auf den ersten Blick aussieht. Kläre uns auf, wenn du tiefere Einblicke hast. Ich bin gern bereit, meine Ansichten im Licht neuer Informationen zu überdenken.


    Aber nicht Aufgrund von Andeutungen.


    Gruss Jo.


    PS, mir klingelt gerade was in den Ohren, von wegen "Tageslizenz wird nicht mehr beim Veranstalter ausgegeben".


    Ich witterte als Grund, dass der Dmsb mehr Kontrollmöglichkeiten haben wollte. Das hast du bestritten, es sei viel mehr eine Erleichterung für die Veranstalter. Nun fürchte ich, dass ich doch nicht so falsch lag...

  • Wie sieht es eigentlich aus wenn man im Ausland startet? Dann nimmt man doch auch an einer nicht vom DMSB genehmigten Veranstaltung teil! Oder sehe ich es falsch?


    Quelle: DMSB-Automobilsport-Lizenzbestimmungen 2018
    Der Geltungsbereich der Nationalen Lizenz Stufe A, B, C, DMSB-Startzulassung Fahrer/Beifahrer, der Nationalen Junior Lizenz und der Nationalen Kart-Lizenz Stufe A ist auf Wettbewerbe in Deutschland beschränkt, die im nationalen Sportkalender des DMSB oder im Sportkalender der DMSB-Trägervereine/sonstige Motorsportverbänden/sonstige Mitglieder eingetragen sind.
    Die Nationale Lizenz Stufe A und Stufe B sowie die Nationale Kart Lizenz Stufe A ist außerdem gültig für nationale Veranstaltungen im Ausland, die mit genehmigter ausländischer Beteiligung im nationalen Sportkalender eines der FIA angeschlossenen ASN unter nachfolgendem Titel eingetragen sind „NEAFP“ (National Event with Authorised Foreign Participation).
    Der Geltungsbereich der Nationalen Lizenz Stufe C Plus ist auf nationale und ClubsportWettbewerbe der DMSB Trägervereine/sonstige Motorsportverbänden/sonstige Mitglieder in Deutschland sowie für Clubsport Plus-Wettbewerbe – mit Ausnahme vom Kartsport - in angrenzenden EU-Ländern beschränkt (EU-Raum = bezieht sich ausschließlich auf die 9 Anrainerstaaten mit gemeinsamer Landesgrenze: Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Luxemburg, Belgien und Holland), welche nach Zustimmung des betreffenden ASN, vom DMSB bestätigt und der zuständigen Sportabteilung genehmigt wurden.


    Ergo: vom dortigen FIA angehängten Verband genehmigt. Schon ist für den DMSB alles gut

  • Ich glaube, dass klar war, dass der DMSB sich bei den Lizenznehmern, die unter Klarnamen dort gefahren sind, meldet. Immerhin ist auch der Deutsche Rallyemeister von 2013 darunter. Wahrscheinlich sind viele davon ausgegangen, dass der DMSB nicht gegen so viele vorgehen wird.
    In Sachen Gruppe H wurde schon sehr viel gesagt und geschrieben. Das Verbot der Gruppe H kam nicht plötzlich, sondern war lange angekündigt. Auch hier waren sicherlich viele der Meinung, dass der DMSB die Sache nicht durchzieht. Hat er aber und blieb damit galubwürdig.
    Ich bin mir sicher, dass es Lizententzüge geben wird, da dies "vertraglich" vereinbart wurde. Aber bekanntlich lesen die meisten Leute nicht das "kleingedruckte".


    Ob ich dies gut finde, ist eine andere Sache!

  • Nach über 30 Jahren Motorsport unter der Fahne des DMSB habe ich das Gefühl das hier nicht mehr der Sport sondern nur noch das Recht im Vordergrund steht.


    Welcher Verein jetzt noch in dieser Zeit eine Rallye veranstaltet,egal ob DMSB,NAVC oder RSC Verbandsmitglied gehört eigentlich eingesperrt.


    Wer soviel Arbeit und auch noch Geld investiert, DER gehört mit Respekt behandelt.


    Der DMSB hätte es nicht nötig die Teilnehmer der RSC Veranstaltung als "Straftäter" zu behandeln.


    Ich habe mich entschieden meine Lizens an den DMSB zurückzusenden und das Vertragsverhältnis nach Möglichkeit sofort zu kündigen.


    Ich möchte frei entscheiden wo und wann ich mein Hobby ausüben darf,ohne dabei in Gefahr zu laufen ein Verfahren angehängt zu bekommen.


    Ich hoffe bald bei der nächsten RSC oder NAVC Veranstaltung legal starten zu dürfen.


    Mit sportlichem Gruß


    Thomas und Andrea Kleinwächter

  • Der DMSB sollte mal hierzu eine Stellungnahme abgeben. Da fuhren ganz offiziell Lizenzfahrer in einem Wettbewerb mit, die Ihre Lizenz doch wahrscheinlich über den DMSB, und nicht über den NAVC bezogen haben !!


    Google :


    Der 1. Lauf: 3000 ccm - MySpass
    http://www.myspass.de › ... › tv-total-stock-car-crash-challenge › Der-1-Lauf-3000-ccm--
    ... der 3000er-Klasse unter anderem Rennfahrer Martin Tomczyk, Elton, Christian Clerici und Joey Kelly an den Start. Folge TV total Stock Car Crash Challenge.


    Jürgen Stehr

  • eigentlich wollte ich mich ja zurückhalten, aber man liest ja nur noch (hurra) "Grabfeld", "RSC", "es leben die Gruppe H", und alles andere (98% des deutschen Rallyesports) ist Scheiße! Ja, ist überspitzt und der Prozentsatz ohne Beleg ;) - vgl. "Fakten"(!) z.B. von inflationsbereinigten Kosten, un-umbaubare Gruppe H-Autos (vor 35 Jahren mussten z.B. Alu-Käfige und Bügel ausgewechselt werden!), Startzahlen etc. - egal.

    Warum das alles? Warum fliegt uns allen nun, wie befürchtet, eher über kurz, statt lang der eh auf tönernen Füßen stehende, weil in der heutigen Zeit "obsolete" Rallyesport (im öffentlichen Straßenverkehr!) um die Ohren: weil - sorry - ein paar wenige mit ihren (vor Jahren angezählten) Gruppe-H-"Boliden" unter der "Schirmherrschaft" eines - warum auch immer - und schon zweimal vor Gericht gescheiterten Verein/Verband-Gründers ihr "eigenes Ding" machen woll(t)en. TOLL!
    Statt sich auf Showfahrten oder was weiß ich was zu beschränken, wird wegen einer kleinen Gruppe nun also doch der komplette Rallye-Breitensport aufs Eis gestellt. Schade, dass alle anderen, die den Sport ebenso lieben und enthusiastisch leben, dafür (2018 ff) womöglich durch noch strengere Auflagen (wie mal erwähnt, sind technische Änderungen nur noch schwer mit EU und Urheberrecht vereinbar) in Sippenhaft genommen werden ... und klar: Schuld hat der DMSB, ADAC, einige böse Schreiberlinge und und und ... nur eben nicht die Wenigen, die hoffentlich wussten, was es heißt, eine Lizenz zu lösen (Anerkennung von Rechten und Pflichten) - allen voran jene "Stars", die auch noch mehrere Autos ihr eigen nennen. Irre.

    "Geschätzte" RSCler: macht euer Ding mit euren Strukturen und euren Regeln, bitte, - ob einmal oder 20mal im Jahr -, aber bitte eben unter Euch. Darüberhinaus steht jedem der Rechtsweg frei, egal gegen was und wen, ob beim Bundesverfassungsgericht oder der EU ... aber bitte solange die ("ungeliebten") DMSB-Veranstaltungen meiden. Man kann eben nicht alles haben ...


    Jetzt dürfen die üblichen Verdächtigen gerne wieder auf mich eindreschen ...
    (m)eine Meinung Reiner Kuhn

  • Selbst wenn es die Gr. H nicht gäbe fänd ich den RSC immernoch gut und die Statuten, Hierarchien und Vorgehensweisen des DMSB nach wie vor ungeheurlich und nicht förderlich für den Breitensport. Sie haben auch nie so gegen den NAVC geschossen. Also ist dies eine ganz persönliche Abneigung nur gegen den RSC.
    Gr. H hin oder her, der RSC fördert imho den Breitensport, was der DMSB nicht tut. Also ist das sicherlich nicht GEGEN den Rallyesport sondern IM SINNE des Rallyesports. Aber so vertritt jeder nach wie vor seine Meinung. Aber ich bleibe dabei: Der DMSB blockt in DE Strukturen, die den Rallyesport fördern und in anderen westeuropäischen Ländern (ebenfalls EU Recht) möglich sind. Dass eine Klage seitens des DMSB vor höheren Gerichten als dem DMSB Sportgericht keine Chance haben wird ist ja auch schon klar. Von daher, ich finde es nach wie vor toll, dass der RSC bewegt. Und zwar Stühle und Menschen. Und wenn das am Ende dazu führt, dass der DMSB in DE attraktiven Rallyesport macht und der RSC wieder weg ist vom Fenster, dann soll mir das auch Recht sein. Ich mag eins. Den Rallyesport und der ist im RSC ebenso sicher und gesetzestreu wie im DMSB, nur halt attraktiver und massenfreundlicher.


    Das Interesse von über einem Dutzend Veranstaltern rührt ja auch nicht daher, dass der DMSB alles richtig macht. Wie tiefgründig das Interesse ist weiß keiner von uns, aber auf jeden Fall sind über ein Dutzend Veranstalter nicht glücklich mit der Arbeit ihres aktuellen Trägerverbandes (ADAC, DMSB, NAVC). Das zeigt der RSC bereits jetzt und basierend auf unzähligen Diskussionen lässt sich auch relativ schnell herausstellen, dass auch viele Fahrer, Fans und sonstige Aktive nicht zufrieden sind. Der Dialog wurde über Jahre hinweg gesucht. Noch immer zu verurteilen dass endlich mal jemand an Stuhlbeinen in FFM sägt finde ich nun nicht sonderlich verwerflich. Aber egal, andere Meinungen haben bei Ihnen eh keinen Wert.


  • Das Interesse von über einem Dutzend Veranstaltern rührt ja auch nicht daher, dass der DMSB alles richtig macht. (...), aber auf jeden Fall sind über ein Dutzend Veranstalter nicht glücklich mit der Arbeit ihres aktuellen Trägerverbandes (ADAC, DMSB, NAVC). Das zeigt der RSC bereits jetzt


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