S2000 bei Nationalen Rallyes

  • Ein Vogel hat gezwitschert, dass es wohl irgendwelche Überlegungen gibt, ab 2019 S2000 wieder auszuschließen bei National.


    Habe ich was falsch verstanden oder hat das sonst noch wer gehört?

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?

  • ich wäre dafür. bin der Meinung diese "profi Rennfahrzeuge" haben nichts im unteren Amateurbereich verloren.
    WRCS sind bei der A verboten, Aber s2000 beim Rallyesprint erlaubt. Ist doch irgendwie wiedersinnig!

  • Das ist halt so ein zweischneidiges Schwert, einerseits sind die Fahrzeuge sicherlich dem Rest des aktuell zulässigem ein Stück überlegen - natürlich je nach Zustand und Technik Stand - und somit eigentlich etwas unfair.
    Abgesehen davon wird aber der Fan der an der WP steht nicht unbedingt abgeneigt sein.
    Wenn die ca. 15 Evos die im Prinzip alle gleich blöd klingen und durch Größe und Gewicht auch meist etwas unspektakulär daherkommen durch einen oder mehrere S2000 "aufgelockert" werden wird das der Attraktivität von außen nicht schaden.
    Das Reglement ist halt leider voll auf Turbo-Allrad 2l (also EVO oder WRX) ausgelegt, man kann nur hoffen dass langfristig wieder Grp. F M3 (usw.) konstant mithalten können...
    Grundsätzlich finde ich es so wie es aktuell ist nicht schlecht - Rallyesprint und R35 ohne S2000, für R70 erlaubt.

  • Bei der neuen Klasseneinteilung für 2019 ist mir das ebenfalls aufgefallen, dass bei R35 und R70 anscheinend keine S2000 mehr zugelassen sind. Eigentlich schade. Einerseits mag ein S2000 natürlich den restlichen Sieganwärtern technisch überlegen zu sein, andererseits ist es im europäischen Ausland Gang und Gäbe, dass S2000, R5 und WRCs bei kleinen nationalen Veranstaltungen eingesetzt werden. In Frankreich, Belgien oder GB zum Beispiel ist es sogar unüblich, wenn solche Fahrzeuge nicht bei einer kleinen Rallye dabei sind. Für die Zuschauer ist es zudem noch schöner anzusehen. Von mir aus kann man ruhig auch mit solchen Autos bei kleinen Veranstaltungen teilnehmen. Mit einem Gr.-F Porsche oder einem CTC-Kitcar ist es ja schließlich auch erlaubt. Dass man mit solchen Autos durchaus Zeiten auf dem Level eines S2000 fahren kann wird ja z.B. in der DRM eindrucksvoll bewiesen.

  • Ich fänd es auch schade. In der DRM oder auch international sind S2000 nicht mehr konkurrenzfähig, im nationalen Bereich könnten sie für Abwechslung sorgen. Sie werden ja nicht zuletzt aufgrund der hohen Einsatzkosten trotzdem nicht plötzlich zu Hauf starten.

  • Ich persöhnlich würde es Schade finden wenn die S2000 Fahrzeuge wieder verboten würden.
    Alleine Soundtechnisch ist so ein S2000 schon Hammergeil und auch eine Abwechslung zu all denen Evo´s und Subarus.


    Und für die Zuschauer ist es auch mal eine Abwechslung solche Fahrzeuge zu sehen, da sie bei den größeren Nationalen Läufen ja fast komplett von der Bildfläche verschwunden sind.

  • Im Zuge der Klassen Reduzierung ist mir gerade aufgefallen, daß es wieder eine Klasse mehr gibt und zwar die rc2 für die S2000 und so diese nicht mehr mit den r3 in einer Klasse sind

  • Bei national A Rallyes starten die S2000 mit in der RC Klasse wo die R5 sind, bei R70 in der NC1 wo zb. Mitsubishi Evo eingestuft sind.

    DO IT SIDEWAYS !

  • Bei national A Rallyes starten die S2000 mit in der RC Klasse wo die R5 sind, bei R70 in der NC1 wo zb. Mitsubishi Evo eingestuft sind.


    Das stimmt so nicht mehr. Bei R70 starten die S2000 ab jetzt in einer eigenen Klasse als RC2, Gruppe-N-Evos sind NC1. Siehe DMSB-Rallyeregelement 2020 V3 4.2.

  • Klasseneinteilung S2000 ab 2020


    Bei der FIA ab 2020 sind in der Klasse RC2 nur noch die S2000-Rally: 2.0 Saug-Motoren gem. 2013 Anhang J der FIA Art. 254A integriert.
    Die S2000-Rally: 1.6 Turbo Motor mit 28 mm Air-Restriktor gibt es in RC2 nicht mehr.

    Entsprechend ist dies im RR 2020 Art. 4.2 auch so übernommen - d.h. in der RC2 sind die S2000-Rally: 2.0 Saug-Motoren gem. 2013 Anhang J der FIA Art. 254A startberechtigt.


    Gleiches gilt für Nat. A-Veranstaltungen entsprechend RR 2020 V1 Art.4.2.1 - d.h. in der RC2 sind die S2000-Rally: 2.0 Saug-Motoren gem. 2013 Anhang J der FIA Art. 254A startberechtigt, nicht aber die S2000-Rally: 1.6 Turbo Motor mit 28 mm Air-Restriktor.


    Bei R35 Veranstaltungen (s. RR 2020 V2 Art. 4.2) sind S2000 Fahrzeuge wie im vergangenen Jahr nicht startberechtigt.


    Bei R70 Veranstaltungen waren 2019 die S2000 Fahrzeuge in der RC3 eingestuft. Ab 2020 gilt wieder die Einstufung in die FIA-Klasse RC2 (s. RR 2020 V3 Art. 4.2.1). Allerdings sind nur hier neben den S2000-Rally: 2.0 Saug-Motoren gem. 2013 Anhang J der FIA Art. 254A auch noch die S2000-Rally: 1.6 Turbo Motor mit 28 mm Air-Restriktor zugelassen, die Int. ja gestrichen wurden.

    2 Mal editiert, zuletzt von WKWB ()

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