Auswirkungen Corona Virus Covid-19 im Rallyesport

  • Zitat RTL Website:
    "Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen "


    Ich denke
    /hoffe Sportveranstaltungen mit normalem und beherrschbar Zuschaueraufkommen werden bis dahin in einzelnen Bundesländern wieder zugelassen, insbesondere unter freiem Himmel. Also bspw. Kreisliga-Fußball, alles mit Ticketverkauf auf abgegrenzten Arealen (bei uns laufen seit 1,5 Monaten wieder Pferderennen etc.), jedoch bislang ohne Zuschauer. Trotzdem sind da Unmengen an "Team-Mitgliedern"

  • [quote='Ralph-Mario','http://woltlab.rallye-forum.de/forum/index.php?thread/&postID=484937#post484937']Zumindest der D-WRC Lauf...


    Und sicherlich auch die Sachsen-Rallye Zwickau

    DO IT SIDEWAYS !

  • Wrc wird sicher schwer.


    Aber grundsätzlich müsste es eigentlich eine Definition von Großveranstaltung geben. Personen X auf Raum Y in Zeit Z.
    Oder zumindest wie in den Geschäften m2 pro Person.


    Ich hab bisher leider keine Definition gefunden.
    Dies wäre ja grundsätzlich wichtig.
    Auch beim DMSB habe ich diesbezüglich keine Infos gefunden.
    Solch eine Info halte ich für sehr wichtig besonders für die Veranstalter selbst.
    Aktuell habe ich das Gefühl das die LRA da selbst im tmTrüben fischen.

  • Alles Quatsch. Selbst wenn es für deine XYZ Theorie Zahlen gäbe, es ist einfach nicht kontrollierbar. Die können aus jeder Richtung in die WP.
    Also... eher unwahrscheinlich.

  • Alles Quatsch. Selbst wenn es für deine XYZ Theorie Zahlen gäbe, es ist einfach nicht kontrollierbar. Die können aus jeder Richtung in die WP.
    Also... eher unwahrscheinlich.


    Geschichte die mir heute zugetragen wurde: auf einem Biohof werden an einem Stand frische Bauern-Waren verkauft. Eine Person steht hinter dem Stand, ein Kunde vor dem Stand. Abstand zwischen den Personen ca. 2m. Das Ordnungsamt kommt vorbei und verhängt Bußgelder weil keine Masken getragen werden.
    Einen Tag später an unserem beliebten Badesee hängen tausende Leute ohne Acht auf Mindestabstände und ohne MNS herum. Das Ordnungsamt fährt mit dem Auto hindurch und ruft durch ein Megaphon aus, die Leute haben doch bitte auf den Mindestabstand zu achten. Kein einziges Bußgeld, nichts.


    Wenn das also erlaubt ist ohne Konsequenzen, dann kann ich doch bitte auch eine Rallye veranstalten, bei welcher Tickets verkauft werden, die Leute sich weitläufig verteilen und ggfs. Sogar MNS-pflicht verordnen.


    Mitnichten kann man dies für eine D-WRC gleich tun, aber für jede R70 Veranstaltung.


    Angst hätte ich dann nur als Veranstalter, dass man mit mir ebenso wie mit dem armen kleinen Bauernhof verfährt und im Nachgang ein saftiger Bußgeldbescheid hereinflattert.

  • [MENTION=5004]RetrO[/MENTION]. Genau das meine ich ja. Was eine Großveranstaltung ist, kann dir aktuell niemand verbindlich sagen. Weil es eben diese Zahlen nicht gibt. Für den Einzelhandel, Gastronomie, Kino usw aber sehr wohl. Deshalb ist das ein Problem.
    Wenn 9 Leute irgendwo an der Wp stehen ist das ja auch kein Problem. Sollten hald keine 90 werden. Aber tatsächlich halte ich Rallye Fans für intelligente Menschen das die das auch selbst checken das man zwischen die einzelnen 10er Gruppen etwas Abstand hält.

  • [MENTION=5004]RetrO[/MENTION]. Sollten hald keine 90 werden. Aber tatsächlich halte ich Rallye Fans für intelligente Menschen das die das auch selbst checken das man zwischen die einzelnen 10er Gruppen etwas Abstand hält.


    Dann warste aber noch nie Streckenposten bei der Deutschland, wo 15 Min vor Start Scharen von "nicht deutsch verstehenden" FAns aus den westlichen Nachbarländern aus allen Richtungen aufschlagen

    no one can reach me the water ;)
    my english makes me nobody so easy after

  • genau deshalb war ja auch mein erster satz "wrc wird schwer".



    Das sehe ich auch so und ich würde tatsächlich auch ohne genaue Vorgaben einen WRC Lauf als "Großveranstaltung" sehen.
    Aber eine R35 oder R70 hat diese "Probleme" einfach nicht. Trotzdem werden hier mit verweis auf das Verbot von Großveranstaltungen Genehmigungen untersagt.


    @ Heckler sag mir eine R35 oder R70 die wg. Des Verbots der Grossveranstaltungen nicht genehmigt wurde

  • Wegen des Verbotes der Grossveranstaltungen oder weil die Behörden nicht überzeugt werden konnten dass ein vernünftiges Hygienekonzept nicht eingehalten/überwacht/sichergestellt werden kann??

  • Was im Übrigen KEIN Veranstalter kann, weder der eines WM Laufes noch der einer R35 oder R70, ausser die komplette Rallye läuft auf Privatgelände oder Truppenübungsplatz

  • glaub ich hab es schonmal geschrieben.
    ich sehe das Problem nicht bei den Zuschauern auf der WP
    Bei der Organisation drumherum sehe ich das Problem.
    Die meisten "kleinen" Veranstalter haben doch meist in kleinen Bürgerhäusern oder Hallen ihr Zentrum oder?
    Nehmen wir mal nur 50 Teilnehmer....sind schon 100 Leute.
    + x Personen vom Veranstalter -
    Das muss dann so bestuhlt werden das überall der Sicherheitsabstand gewahrt ist.
    Dann die Bewirtung selber (Hygienekonzept) - die Toiletten, es muss jeder notiert werden der als Zuschauer den Saal betritt
    Leute dürfen nicht zwischen den Tischen hin und her wandern um mal mit anderen zu reden- sonst weis wieder keiner wer mit wem in Kontakt war
    Nur 2-3 Leute gleichzeitig an den Aushängen.
    Du musst Leute finden die den ganzen Tag mit Maske Leute die bewirten wollen oder sollen.
    usw. usw.
    Von den Genehmigungen mal ganz weg, wo vielleicht eh schon jede Gemeinde aktuell zuckt um nichts falsch zu machen.
    Viele Menschen auf einem Haufen ist halt immer noch gefährlich auch wenn die Fallzahlen aktuell eher gering sind
    Ist vielleicht nicht grad ein gutes Beispiel weil die Ausgangslage ganz anders ist aber siehe die Firma Tönnies.... aus einem sind da in kurzer Zeit 600+ geworden
    Da könnten in einem kleinen Bürgerhaus auch aus einem vielleicht 50 werden.
    Die Frage ist: Wer als Veranstalter traut sich da...... könnten da im Falle eines Falles Strafen oder Regressansprüche kommen? Wer weis das schon aktuell
    Ist es vielleicht nicht besser ( fällt mir selber auch schwer) mal auf eine Saison zu verzichten?
    Viele offene Fragen, geht aber nicht nur dem Rallyebereich so

  • Virtuelle Aushänge, virtuelle Papierabnahme, keine Siegerehrung. Alles kein Ding. Wenn hier schon die Fahrer lieber nicht fahren wollen, braucht sich niemend wundern, wenn keiner es versucht zu erlauben.


    Alles kein Ding???
    Hier mal ein aktueller Auszug aus den Vorschriften, wenn man im Wartburgkreis eine öffentliche Veranstaltung durchführen will:


    Prinzipiell nicht erlaubt werden können:
    Tanzveranstaltungen, Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste und Jahrfeiern, Festivals, Kirmes und ähnliche Veranstaltungen ohne sichere Zugangskontrollen, Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern (Besucher, Personal, Mitwirkende u.ä.), Veranstaltungen unter freiem Himmel mit Besuchern überregionaler Herkunft mit mehr als 200 Teilnehmern, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Teilnehmern (ausgenommen sind Veranstaltungen mit ausschließlich sitzenden Besuchern), Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soweit die tatsächlich genutzte Raumgröße in Quadratmetern das Vierfache der Teilnehmer unterschreitet (ausgenommen sind Veranstaltungen mit ausschließlich sitzenden Besuchern).


    Vorgaben für Infektionsschutzkonzepte
    (2) Verantwortlich für die Erstellung, das Vorhalten und die Vorlage des Infektionsschutzkonzepts nach Absatz 1 ist der Veranstalter, Leiter, Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Vereinsvorsitzende, zuständige Amtsträger oder eine andere Person, der die rechtliche Verantwortung obliegt oder die die tatsächliche Kontrolle ausübt oderdamit beauftragt ist (verantwortliche Person). (3) Infektionsschutzkonzepte müssen mindestens Folgendes enthalten: 1. die Kontaktdaten der verantwortlichen Person nach Absatz 2, 2. Angaben zur genutzten Raumgröße in Gebäuden, 3. Angaben zur begehbarenGrundstücksflächen unter freiem Himmel, 4. Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung, 5. Maßnahmen zur regelmäßigen Be-und Entlüftung, 6. Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands nach § 1 Abs. 1, 7. Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs, 8. Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 4, 9. Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) in der jeweils geltenden Fassung. Seite 3 von 13 (4) Weitere Festlegungen zur Ausgestaltung der Infektionsschutzkonzepte, für geeignete Fallgruppen auch in Form von Musterinfektionsschutzkonzepten, bleiben der obersten Gesundheitsbehörde oder den obersten Landesbehörden jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeiten im Einvernehmen mit der obersten Gesundheitsbehörde vorbehalten. (5) Infektionsschutzkonzepte für kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Orchester-und Theateraufführungen, Lesungen und Kinos, die öffentlich, frei oder gegen Entgelt zugänglich sind und nicht unter das Verbot nach § 7 Abs. 2 fallen, berücksichtigen zusätzlich:1. einen kontrollierbaren Zu-und Abgang und 2. eine Teilnahme ausschließlich auf Sitzplätzen. Es sind geeignete Maßnahmen vorzusehen, die die Einhaltung des Mindestabstands nach § 1 zwischen Personen in alle Richtungen sicherstellen


    Wer das "ehrenamtlich" und aus Spaß an der Freude durchziehen will...Hut ab und vollsten Respekt - das meine ich ehrlich ohne Sarkasmus!!!

  • Mal schauen was aus der Cimbern wird.


    Zitat

    Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) begrüßt die von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten getroffene Vereinbarung für Großveranstaltungen in der Corona-Krise. Danach soll das bis Ende August geltende Verbot zwar bis mindestens Ende Oktober grundsätzlich verlängert werden. Jedoch sieht die Einigung auch Möglichkeiten für Ausnahmen vor. Man wolle zumindest Großveranstaltungen, bei denen Infektionsgeschehen nachvollzogen und Hygieneregeln eingehalten werden können, zulassen, so Günther.


    Schleswig-Holstein berät über Umsetzung ab September
    Damit habe man für Großveranstaltungen nun wieder "eine Perspektive" für die Zeit nach dem 31. August, so Günther. "Wir werden jetzt in Schleswig-Holstein beraten, wie wir das für die Zeit ab dem 1. September umsetzen werden." Das Verbot von Großveranstaltungen gilt laut Beschluss auch über den 31. August hinaus für solche Veranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich ist.

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