30.000 Euro Strafzettel für Hyundai

  • Natürlich hat man wegen rund 210 Gramm keinen Wettbewerbsvorteil. Wenn Fahrer oder Co in der Früh nicht auf's Klo gegangen sind, sind die 210 Gramm mehr als ausgeglichen. Aber es ist schon klar, zu leicht ist zu leicht. Nur wurde man früher ausgeschlossen (Ich erinnere mich da an Peugeot in Argentinien mit den Schwungscheiben, die um glaube ich 100 Gramm zu leicht waren (Homo-Gewicht 6000 Gramm), weil man vergessen hatte, in der Homologation eine Toleranz dazuzuschreiben). Aber heute geht's bei der FIA nur mehr um Geld.

  • Natürlich hat man wegen rund 210 Gramm keinen Wettbewerbsvorteil. Wenn Fahrer oder Co in der Früh nicht auf's Klo gegangen sind, sind die 210 Gramm mehr als ausgeglichen. Aber es ist schon klar, zu leicht ist zu leicht. Nur wurde man früher ausgeschlossen (Ich erinnere mich da an Peugeot in Argentinien mit den Schwungscheiben, die um glaube ich 100 Gramm zu leicht waren (Homo-Gewicht 6000 Gramm), weil man vergessen hatte, in der Homologation eine Toleranz dazuzuschreiben). Aber heute geht's bei der FIA nur mehr um Geld.


    Nach Abzug der Toleranz waren es hier nur 25g zu viel.
    Und damals (2002) bei der Schwungscheibe waren es statt 2940g auch nur 20g weniger.


    Aber die korrekten Zahlen mal außen vor gelassen, würde ich der FIA dabei keine Geldgeilheit attestieren. Solange durch solche geringen Differenzen kein Wettbewerbsvorteil entsteht ist es doch im Sinne des Sports, den Teams Geldstrafen zu verhängen statt einen Fahrer zu disqualifizieren der für dieses Vergehen überhaupt nichts kann, oder etwa nicht?
    Gab da wohl auch mal eine Einsicht seitens FIA und davon ab wird das auch schon seit Jahren so gehandhabt, wie z.B. hier, da oder dort.
    Also ich als Fan kann das nur gutheißen. :)

  • Aber heute geht's bei der FIA nur mehr um Geld.


    In diesem Fall, geht es nur um Einhaltung des Reglements.


    Wenn Fahrer oder Co in der Früh nicht auf's Klo gegangen sind, sind die 210 Gramm mehr als ausgeglichen


    :confused: Die Stuhlgänge der Besatzungen? Sind im Reglement nicht berücksichtigt.


    Natürlich hat man wegen rund 210 Gramm keinen Wettbewerbsvorteil.


    Der physikalische Sachverhalt ist erkannt :confused:.


    Aber es ist schon klar, zu leicht ist zu leicht. Nur wurde man früher ausgeschlossen (Ich erinnere mich da an Peugeot in Argentinien mit den Schwungscheiben, die um glaube ich 100 Gramm zu leicht waren (Homo-Gewicht 6000 Gramm), weil man vergessen hatte, in der Homologation eine Toleranz dazuzuschreiben).


    Auch damals war der Sachverhalt klar, (ohne Toleranz) vorher definiert.


    Zu dem 30.000 Euro Strafzettel für Hyundai halte ich eine Zeitstrafe, ggf. mit Ergebniskorrektur, für angemessen.
    Der Wettbewerbsvorteil lässt sich auf die 238,84 WP Kilometer hochrechnen. Hat das die FIA gemacht? Falls wer Zeit für eine Rechenaufgabe hat? Reicht es für einen Podiumstausch?
    Platz 2: +0:05.1
    Platz 3: +0:06.1

    Historic sideways. Querzeit statt Bestzeit. Gewinnen können die anderen.

  • Wäre grundlegend dafür das solche vergehen mit zeit anstatt Geldstrafen belegt werden. 25g sind natürlich kleinlich.
    Aber Reglement ist Reglement.
    Und bei werksteams sollte sowas auch nicht vorkommen.
    Allerdings Frage ich mich wie hier Beschädigungen berücksichtigt werden. Soll ja auch passieren das einfach mal ein Stück wegbricht bzw was abgeschliffen wird. 25gramm schafft man da schon auf 300km

  • Wäre grundlegend dafür das solche vergehen mit zeit anstatt Geldstrafen belegt werden. 25g sind natürlich kleinlich.
    Aber Reglement ist Reglement.
    Und bei werksteams sollte sowas auch nicht vorkommen.
    Allerdings Frage ich mich wie hier Beschädigungen berücksichtigt werden. Soll ja auch passieren das einfach mal ein Stück wegbricht bzw was abgeschliffen wird. 25gramm schafft man da schon auf 300km


    Gabs da nicht auch mal Ärger bei Ford...wo das Ersatzrad unter dem Fahrzeugboden montiert war und es dann plötzlich komplett gefehlt hat, mit samt dem hinteren Unterbodenschutz???


    Ich sag mal so...fehlende 200g an nem Hilfsrahmen mit so einer Strafe zu belegen ist schon ok. Wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeug dadurch nicht unterschritten wird, ist das ja kein Wettbewerbsvorteil.
    Und da es vermutlich einfach nur Schlamperei vom Team war, ist es doch ok, dass die Besatzung dafür nicht bestraft wurde.


    Eine leichtere Schwungscheibe hingegen kann schon als Wettbewerbsvorteil gesehen werden...Fahrbarkeit, Ansprechverhalten etc.
    Leider sind hier dann Fahrer und Beifahrer die gelackmeierten

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