Hi RS,
ne, so einfach ist das nicht...
Lies mal ab Seite 107 weiter. Das hat mit Rallye nicht viel zu tun.
Beispiel der Start:
[INDENT]Die Teilnehmer werden einzeln, fliegend mit laufendem
Motor wechselseitig (Reißverschlusssystem) durch die
Pylonengasse an die Start-/Ziellinie auf Zeichen des
Starters im Abstand von ca. 3 Sekunden – 5 Sekunden
gestartet.
Mit Erreichen des Startzeichens gilt der Teilnehmer als
gestartet. Zum Start wird nicht aufgerufen. Jeder Teilnehmer
ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Start
selbst verantwortlich. Teilnehmer, die nicht rechtzeitig
am Start erscheinen, können zurückgewiesen werden[/INDENT]
Danach kommt ab Seite 121 das Rallye-Reglement, in diesem kommt das Wort Leistungprüfung nicht vor (abgesehen von einer Überprüfung der Motorleistung), wie mir die Suchfunktion sagt.
Aber in Gruppe-G finde ich wieder folgenden Satz:
[INDENT]Bei allen Veranstaltungen mit dem Status National
A oder NEAFP – außer Rallye (d.h.: Rundstreckenrennen,
Slalom, Bergrennen, Leistungsprüfungen)
sind die Reifen (z.B. Slicks) unter der
Bedingung freigestellt, dass sie auf den im Art.
13.1 beschriebenen Rädern montiert sind. Eine
Eintragungspflicht in die Fz.-Papiere besteht
hierbei nicht.[/INDENT]
Und so weiter. Der schlichte Satz "Rallyes sind Leistungsprüfungen" scheint mir so nicht zu gelten.
Meine Interpretation des Ganzen: Rallyes sind Rallyes. Leistungsprüfungen sind Leistungsprüfungen.
Auch wenn Leistungsprüfungen schon Rallye-Elemente aufweisen, sie scheinen mir eher was für nicht zum Straßenverkehr zugelassene (angemeldete) Autos zu sein...
Gruss Jo