@bin gespannt:
Nix für ungut, aber wenn du Angriffe in rot startest, sollte es schon stimmen, was du sagst:
Es gibt sehr wohl Fahrzeuge, die ohne eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums (oder Landesverwaltungsamts) nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, obwohl seitens des TÜV alles klar ist. Ich habe selbst so eines, und die Ausnahmegenehmigung findest du hier:
http://www.stockflightsystems.com/ausnahmegenehmigung.pdf
Es liegt im Ermessen der Verwaltungsbehörde, das zu verlangen.
Gruß,
Michael